DSGVO bei (privater) Vermietung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage in die Runde. In einem Immobilien-Newsletter wurde geschrieben, dass bei einer Vermietung auch die Vorschriften der DSGVO einzuhalten seien. Dies gelte für alle. Nun ist aber bei Privatpersonen bei wenigen Wohnungen (bei mir zur Zeit drei) die Grenze der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten und im Bundesdatenschutzgesetz (und auch der EU-DSGVO) steht als Ausnahme, dass bei natürlichen Personen im Rahmen der privaten Tätigkeiten das Gesetz nicht gelte.


    Wie seht Ihr das? Habt Ihr hier schon etwas unternommen oder eine definitive Auskunst erhatlen? Bevor ich mich an den Landesdatenschutzbeauftragten wende, hätte ich gerne ein Stimmungsbild.