Werbungskosten Entfernungspauschale Sammelpunkt

  • Hallo,


    ich arbeite als Briefzusteller Springer. Sprich ich habe keine feste Tour sondern werde dort eingesetzt, wo es notwendig ist. Dabei startet mein Dienst immer vom Zustellstützpunkt aus. Dieser ist jedoch je nach Bezirk unterschiedlich. Ich habe im Jahr 2017 meinen Dienst an ingesamt 6 verschiedenen Zustellstützpunkten begonnen. Nun würde ich den Stützpunkt, welchen ich am meisten aufgesucht habe, als Sammelpunkt für die Berechnung der einfachen Entfernungspauschale von 0,30 Cent anwenden. Bei den 5 anderen Stützpunkten bin ich der Meinung liegt dann eine Auswärtstätigkeit vor, bei der ich die 0,30 Cent je gefahrenen Kilometer je Strecke zum Ansatz bringen würde. Ist das so korrekt. Laut Gesetzestext liegt ein Sammelpunkt nur dann vor, wenn dauerhaft derselbe Ort typischerweise arbeitstäglich aufgesucht wird.


    Oder liegt dann bei keinem der Zustellstützpunkte ein Sammelpunkt vor, da es sich nicht an jedem Arbeitstag um denselben handelt?