Abrechnung inkl. Firmenwagen

  • Hi,


    ich bin neu hier. Ich hoffe auch im richtigen Bereich. Ich habe zwei Fragen. Beide drehen sich eigentlich ums selbe Thema.


    Es geht um meine Abrechnung und die daraus zu erstellende Einkommensteuererklärung. Irgendwie habe ich das Gefühl "doppelt" zu bezahlen und hoffe Jemand von euch kann mir ggf. meinen Denkfehler erklären.


    Mir steht ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung und habe eine Tankkarte.


    Durch die 1% Regelung sind auf meiner monatlichen Abrechnung neben meinem Bruttolohn folgende Posten aufgeführt:


    Privatfahrten - 395,00

    Fahrten Wohnung/Arbeit 271,95

    Fahrten Wohnung/Arbeit, p. St. 166,50

    Summe: 833,45


    Diese erhöhen das Gesamt-Bruttoeinkommen.


    Dieses Bruttoeinkommen wird um die 166,50 (Fahrten Wohnung/Arbeit, p. St.) gemindert. Das ist das zu versteuernde Brutto.


    Nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge wird mir die Summe der zusätzlichen Posten (833,45) wieder vom Nettoverdienst abgezogen.


    Hier hab ich meine erste Frage: Ich verstehe nicht wieso die o.g. Posten mein zu versteuerndes Bruttoeinkommen erhöhen, ich dementsprechend mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahle und dieser Wert dann nochmal vollständig vom dann übrigen Nettoverdienst abgezogen wird.

    Klar, ich verstehe dass die oberen Posten mein eigentliches Bruttogehalt künstlich erhöhen, wenn ich hiervon dann aber eine höhere Steuerlast habe und mir dann der gesamte Wert nochmals unten abgezogen wird, dann ist die Rechnung aber so: Brutto + 833,45 - zusätzliche Abgaben durch die 833,45 - 833,45. Effektiv ist der Abzug doch höher als der Wert der vorerst auf mein Normal-Brutto daraufgerechnet wurde, oder nicht? Ist das korrekt? Wenn ja, wieso?



    Soviel zum ersten. Im weiteren geht's um die daraus resultierende Einkommensteuererklärung:


    Die og. 166,50 € sind 12x, also in einem Gesamtwert von 1998,00 €, als pauschal besteuerte AG-Leistungen auf meiner Jahresabrechnung aufgeführt. Dieser Wert mindert den Gesamtwert meiner Entfernungspauschale und somit meine Werbungskosten. Wieso?


    Ich möchte auch erklären wieso ich das frage. Ein Kollege und ich besitzen den gleichen Firmenwagen für den gleichen Wert. Wir haben beide eine Tankkarte für den Arbeitsweg und zur sonstigen privaten Nutzung. Ich wohne knapp 40km von der Arbeitsstätte entfernt, er nur 3km. Bei gleichem Bruttogehalt habe ich knapp 200,00 € netto weniger. Steuerklasse und Sonstiges ist alles gleich. Aus meiner Sicht zahle ich somit diese 200,00 € weil ich weiter weg wohne. Ok leuchtet mir ein. ABER: Wieso werden mir dann die 1998,00 € von den Werbungskosten abgezogen? Durch mein geringeres Netto zahl ich doch effektiv schon mehr "Tankkosten". Wieso kann ich die dann nicht vollständig geltend machen? So wie als würde ich meinen Privatwagen fahren.


    Ich hoffe ihr könnt mir mitteilen ob das alles richtig ist und wenn ja, wo ich meinen Logikfehler habe. Ich kann nicht verstehen, wieso ich durch die Mehrstrecke vorab mehr zahle und dieses Mehr dann aber nicht steuerlich geltend machen kann.


    Danke ihr Lieben. :)

  • Nun, dein Denkfehler liegt in der Betrachtungsweise.

    Der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Wege zur Arbeit werden dem Brutto zunächst hinzugerechnet, damit die Steuer darauf gerechnet werden kann. Dann werden sie wieder abgezogen, denn sonst würdest du diese Beträge ja tatsächlich ausgezahlt bekommen! Du erhälst den Gegenwert aber ja mit den kostenlosen Fahrten - also muss diese Summe zwingend wieder vom asuzuzahlenden Netto abgezogen werden.


    Was mir allerdings schleierhaft ist, was verbirgt sich hinter

    Fahrten Wohnung/Arbeit, p. St. 166,50

    Da könnte etwas doppelt sein - das kann dir aber nur die Gehaltsstelle deines Arbeitgebers sagen.


    Das niedrigere Netto ergibt sich durch die höhere Steuerbelastung. Bei größerer Entfernung hast du einen höheren geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (0,03% vom Listenpreis) und damit höhere Steuern.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin neu hier. Ich hoffe auch im richtigen Bereich. Ich habe zwei Fragen. Beide drehen sich eigentlich ums selbe Thema.

    Bitte keine Fragen/Themen mischen und insoweit die Forenregeln beachten. Eine Frage zu einem Bestimmten Themenbereich.



    Da könnte etwas doppelt sein - das kann dir aber nur die Gehaltsstelle deines Arbeitgebers sagen.

    Nein, denn:

    Dieses Bruttoeinkommen wird um die 166,50 (Fahrten Wohnung/Arbeit, p. St.) gemindert. Das ist das zu versteuernde Brutto.

    Denn offensichtlich wurde dieser Betrag zulässiger Weise pauschal besteuert:

    Die og. 166,50 € sind 12x, also in einem Gesamtwert von 1998,00 €, als pauschal besteuerte AG-Leistungen auf meiner Jahresabrechnung aufgeführt. Dieser Wert mindert den Gesamtwert meiner Entfernungspauschale und somit meine Werbungskosten.

    Also alles richtig.


    Bitte einfach einmal zur Berechnungsweise die erweiterte Forumssuche nutzen. Das Thema brutto/netto etc. wurde oft genug behandelt.

    • Offizieller Beitrag

    Was mich störte, war die doppelte Angabe

    Der macht halt alles bestmöglich für seine Mitarbeiter. Pauschalbesteuerung ist ja begrenzt auf die Höhe der Entfernungspauschale. Deshalb eben teilweise Pauschalbesteuerung und Rest Vollbesteuerung Bruttoarbeitslohn.


    Haufe beschreibt es mal wieder ganz gut: Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte - Quelle:haufe.de