Hallo Zusammen,
mit meinem Ex-Mann habe ich eine Eigentumswohnung vermietet. Bisher haben wir diese unter Beteiligung / Grundstücksgemeinschaft in der Anlage V mit eigener Steuernummer angegeben.
Die Wohnung wurde im letzen Jahr verkauft. Bisher hat sich mein Ex-Mann bzw. dessen Steuerberater um die gesondert und einheitliche Feststellung gekümmert. Ich habe dann einfach nur die Angabe aus dem Bescheid in meiner Steuererklärung angegeben.
Aber wo muss ich den Verkauf angeben?
Die Einnahmen dadurch unterliegen nicht der Spekulationssteuer (wir hatten die Wohnung 17 Jahre im Eigentum). Aber ich muss doch sicher die Einnahme auch irgndwo angeben. Wo trägt man das ein?
Sorry, ich bin ein totaler Leihe.
Danke schon mal vorab für eure Hilfe.
Herzliche Grüße
Annett