verspätet eingegangene Zahlung in den ersten 10 Tagen des Folgejahres bei Befreiung von der Umsatzsteuer

  • Hallo und frohes neues Jahr in die Rund!

    ich habe folgenden Fall:

    Ich bin als Physiotherapeutin von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich bei dieser Frage also nicht um eine Frage zur Umsatzsteuer sondern es geht nur um die EÜR für die Einkommensteuer 2018.

    Das Programm addiert Buchungen ab dem 01.01.2019 nicht mehr in meiner EÜR 2018.

    Mein Wissenstand ist aber, dass ich die verspäteten regelmäßigen Zahlungen meiner PatientInnen, welche in den ersten 10 Buchungstagen des Folgejahres eingehen noch im vorherigen Steuerjahr geltend machen kann.

    Wisst ihr wie ich das buchen kann?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße aus Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Mein Wissenstand ist aber, dass ich die verspäteten regelmäßigen Zahlungen meiner PatientInnen, welche in den ersten 10 Buchungstagen des Folgejahres eingehen noch im vorherigen Steuerjahr geltend machen kann.

    Die Honorare der Patienten/-innen sind doch keine regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen i.S. des § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG (Einnahmen) bzw. § 11 Absatz 2 Satz EStG (Ausgaben). Einfach mal im Forum und im Internet nachlesen, welche begrenzten Einnahmen/Ausgaben dieser Kategorie überhaupt zugeordnet sein könnten.