Gewinnvortrag in steuer:Sparbuch 2019 buchen

  • Hallo Forumsteilnehmer,


    für eine EÜR verwende ich das Programm steuer:Sparbuch 2019.

    Um die Buchungen zu erfassen, verwende ich die Möglichkeit die Buchungen in Konten zu erfassen.

    Nach dem Jahreswechsel würde ich nun gerne einen Gewinnvortrag buchen, damit ich mit einer ausgeglichenen "Bilanz" auf den Konten im neuen Jahr starte.

    Leider finde ich kein Konto dafür.

    Das im Forum wiederholt genannte Konto 860 für einen Gewinnvortrag ist nicht im Kontenplan, der für die EÜR im steuer:Sparbuch angelegt wurde.

    Wenn ich in die Kontenverwaltung schaue, dann ist dort auch kein 860 zu finden, den ich aktivieren könnte.

    Was ist zu tun?


    Viele Grüße


    adsiduus

  • Nach dem Jahreswechsel würde ich nun gerne einen Gewinnvortrag buchen,

    hallo,

    Gewinnvortrag in einer EÜR wäre mir neu.

    mit dem Überschuss welcher evtl. erwirtschaftet wird, kann man später die fälligen Steuern bezahlen, oder er verbleibt auf dem Bankkonto und wird ins nächste Jahr vorgetragen.

  • Hallo Bautroika,


    vielen Dank für die rasche Antwort.

    Vielleicht habe ich mich mit meiner Frage etwas ungeschickt ausgedrückt.

    Die EÜR hat keinen Gewinnvortrag.

    Mir geht es mit meiner Frage darum, wie ich die Konten, die ich im steuer:Sparbuch bebuche, buchhalterisch ordentlich führe, und da würde ich erwarten, dass ich einen Gewinnvortrag zu buchen habe.

    Der dort gebuchte Gewinnvortrag sollte dabei nicht als Posten in der aus den Kontodaten automatisch erzeugten EÜR auftauchen. In der EÜR sollten nur die Einnahmen und Ausgaben aus den Buchungen auf den Konten vom Programm extrahiert werden.


    Gruß


    adsiduus

  • und da würde ich erwarten, dass ich einen Gewinnvortrag zu buchen habe.

    mit einer Datenübernahme in das neue Wirtschaftsjahr werden die Salden der einzelnen Konten als Saldenvorträge übertragen.

    Das war es aber auch.

    Du musst das nicht tun.

    Es erleichtert aber ungemein die Übersicht zu behalten. z.B. Bank/Kasse

    Es wird auch keine Frage gestellt was Du mit dem Überschuss aus dem letzten Jahr anfangen möchtest.

    Der Überschuss ist nun einfach mal so da und das Finanzamt freut sich mit Dir.

    Neues Jahr, Salden aus dem Vorjahr, neues Glück.

    Das ist u.a. auch ein Vorteil der EÜR

  • Es gibt keinen Gewinnvortrag bei einem EÜ-Rechner, wie meine Vorredner schon gesagt haben. Es werden nur die Bankkonten und Anlagevermögen vorgetragen (gegen das Konto 9000). Bei einem EÜ-Rechner, der als Einzelunternehmer fungiert (bei Gesellschaften ist das etwas anders) wird steuerlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) sofort als privat entnommen oder eingelegt angesehen (du versteuerst ja auch als Privatperson in deiner Einkommensteuererklärung und machst keine gesonderte Einkommensteuererklärung für deine berufliche Tätigkeit). Damit kannst du beruflich in deiner EÜR nie einen irgendwie gearteten Gewinn- oder Verlustvortrag haben - alles ist in deinem privaten Portemonnaie gelandet.