Hallo liebe Community,
jetzt ist es nun so weit und ich musste mich nach stillem Mitlesen und viel Hilfe auch mal für eine Frage registrieren
Zunächst aber erstmal ein großes Dankeschön, für all die Hilfe, die ich hier bisher (ohne, dass ihr davon wusstet ;)) bereits erhalten habe.
Aktualisierung: Da ich die meisten meiner ursprünglichen Fragen bereits selbst klären konnte, lest euch doch bitte zunächst den zweiten Beitrag hier durch. Dort findet ihr dann meine verbliebene Frage, für welche ihr euch dann ggf. etwas Lesearbeit ersparen könnt
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2017 und habe da ein (Verständnis)Problem, bei dem ich auch nach viel Recherche und Hin- und Herrechnen einfach nicht weiterkomme.
Und zwar geht es um den Punkt "Außergewöhnliche Belastungen" im Sinne von Unterstützung einer bedürftigen Person im selben Haushalt.
Ich hole mal etwas aus, um das Bild so genau wie möglich zu Zeichnen, damit der Fehler besser identifiziert werden kann.
Also, Anfang 2017 lernte ich meine jetzige Verlobte kennen. Sie ist US-Amerikanerin, lebt hier seit 2013 und hat auch einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Im Rahmen eines Falles von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Vorjahr hatte sie Ende 2016 einen Prozess gegen den Arbeitgeber geführt und auch gewonnen, war dann jedoch ab Januar 2017 Arbeitslos. In der Folge hatte sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vom 19.01.2017 bis zum 17.07.2017, welches sie auch in Höhe von 3775€ erhielt. Für ihren zukünftigen Arbeitgeber führte sie in diesem Zeitraum im Mai einmalig einen Messejob für 2 Tage durch und erhielt dafür Brutto 450 Euro. Hiervon wurden Lohnsteuer und SV-Beiträge einbehalten. Ab dem 01.08.2017 war sie dann durchgehend Teilzeitbeschäftigt mit Brutto 600€/Monat (grundsätzlich Steuer- und SV-pflichtig). Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenkasse und Pflegeversicherung (mit Krankengeldanspruch) im Unterstützungszeitraum betrugen insgesamt 185€
Ab dem 01.09.2017 ist sie bei mir eingezogen und wurde auch im September bei meinem Vermieter gemeldet. Ich selbst verdiene Netto knapp 3500€ monatlich, sodass uns klar war, dass wir uns für meine Freundin bzgl. Arbeitslosengeld 2 gar nicht erst bemühen brauchen, da wir ja ab dem Zeitpunkt der gemeinsamen Haushaltsführung in einer eheähnlichen Partnerschaft als Bedarfsgemeinschaft gelten. Einen Antrag auf ALG 2 haben wir also nicht gestellt. Zu dem Zeitpunkt war mir allerdings auch nicht klar, dass eine steuerliche Absetzung als besondere Belastung überhaupt möglich ist. Nach dem, was ich im Internet gelesen habe, ist das aber glücklicherweise nicht zwingend notwendig, wenn man dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann, dass tatsächlich ein Bedarf bestand.
So war also nun die Situation in 2017, für die ich wie gesagt nun meine Steuererklärung mache. Als Steuerprogramm nutze ich WISO steuer:Start (habe nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit).
Folgende Eingaben habe ich nun im Programm getätigt:
Haushalt der unterstützten Person: Haushalt von mir mit entsprechenden Adressangaben
Unterhaltsleistungen:
- Unterhaltszeitraum: 01.09.2017 bis 31.12.2017
- keine Schuldentilgung
- Ansatz von Naturalunterhalt
Angaben zu Personen im Haushalt:
Hier habe ich es so verstanden, dass (da wir ja im selben Haushalt leben) nur meine Verlobte eingetragen werden muss. Meine Einkünfte sind ja aus der Steuererklärung bekannt. Richtig so?
Dann habe ich also in diesem Unterpunkt meine Verlobte als eheähnlichen Lebenspartner eingetragen. Die Frage, ob ich sie im gesamten Zeitraum (01.09. bis 31.12.) unterstützt habe, wurde bejaht. Dass öffentliche Mittel nicht gewährt wurden, habe ich jetzt einfach mal bejaht, ebenfalls für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.
Dass sie in meinem Haushalt lebte im entsprechenden Zeitraum wurde ebenfalls eingetragen. Es gab kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge und das Vermögen war ganz sicher bei deutlich unter 15550€. Wie oben genannt gab es 2017 Einkünfte, teilweise im relevanten Zeitraum vom 01.09. bis 31.12. Die 3775€ Arbeitslosengeld 1 vom 19.01.2017 bis zum 17.07.2017 habe ich entsprechend eingetragen im Feld "Steuerfreie Einkommens-, Lohn- und Entgeltersatzleistungen". Dieser Betrag wird vom Programm, so wie ich das erkennen kann, korrekterweise auch nicht in die weiteren Berechnungen einbezogen.
Die Bruttoeinkünfte meiner Verlobten habe ich im Punkt ganz oben "Bruttoeinkünfte als Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionär" einzeln aufgeschlüsselt im Unterpunkt "Bruttoarbeitslohn" nach Zeiträumen eingetragen.
Konkret sieht das so aus:
16.05.-18.05. | Arbeitgeber | 450€ |
01.08.-31.12. | Arbeitgeber | 3000€ |
Und jetzt wird es nach meiner Auffassung etwas merkwürdig. Das Programm zeigt unter "Arbeitgeberpauschbetrag" einen Wert von 1000€ an, den ich auch nicht ändern kann. Darunter befindet sich eine Hinweisbox mit folgendem Inhalt (sinngemäß):
ZitatInnerhalb des Berücksichtigungszeitraumes [hier muss wohl der 01.09.-31.12. gemeint sein] ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 667€ günstiger als die tatsächlich angefallenen Ausgaben von 0€. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nur anteilig für den Berücksichtigungszeitraum angesetzt.
Die Einkünfte als Arbeitnehmer werden dann mit 2450€ (3450€ minus 1000€ Werbungskosten-Pauschbetrag) vom Programm angegeben. Ich kann das nur so verstehen, dass dieser Wert für das gesamte Jahr gemeint ist, und der Berücksichtigungszeitraum hier noch nicht berücksichtigt wird. Unabhängig davon ist jedoch meiner Meinung nach der vom Programm angesetzte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 667€ für den Berücksichtigungszeitraum viel zu hoch. Das ist mein erstes Verständnisproblem. Jetzt aber erstmal weiter.
Vom Programm werden nämlich nach Eingabe aller Daten 1733€ als "zu berücksichtigendes Einkommen" der bedürftigen Person angegeben. Auch unter Annahme des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 667€ stimmt da meiner Meinung nach was nicht.
Das Programm scheint wie folgt zu rechnen:
Werbungskosten: 1000€ geteilt durch die Anzahl an Monaten, in denen Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt wurden, multipliziert mit der Anzahl an Monaten, in denen Bedürftigkeit bestand.
In Zahlen also 1000/6*4, ergibt gerundet die 667€.
Dann nimmt das Programm die erzielten Einkünfte im Berücksichtigungszeitraum (2400€) und vermindert diese um den ermittelten Pauschbetrag, sodass gerundet 1733€ herauskommen.
Aber es gibt doch noch einen Freibetrag von 624€, der müsste doch auch noch anteilig abgezogen werden, oder verstehe ich hier etwas falsch?
Hier also zusammenfassend meine konkreten Fragen:
1) Müsste der Anteilige Werbungskosten-Pauschbetrag nicht 1000/12*4=333€ betragen, anstatt der vom Programm vorgeschlagenen 1000/6*4=667€? Falls ich falsch liege, warum ist das so bzw. wo finde ich hierfür die Grundlage?
2) Warum findet der Freibetrag von 624/12*4=208€ durch das Programm scheinbar keine Berücksichtigung? Was übersehe ich?
3) Nochmal kurz die Rechnung, wie sie nach meinem Verständnis eigentlich aussehen sollte.
Einkünfte im Unterstützungszeitraum: 2400€
Anteiliger Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1000/12*4=333€
Anteiliger Freibetrag: 624/12*4=208€
Zu berücksichtigendes Einkommen: 2400-333-208=1859€
Wo liegen meine Fehler?
Ich weiß, das ist ein sehr langer Beitrag geworden, aber ich hoffe trotzdem, dass sich hier jemand findet der (so wie ich) Spaß an solchen Geschichten hat und mir weiterhelfen kann, denn den Fehler nicht zu finden treibt mich hier in den Wahnsinn
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße