Steuerminderung bei Abfindung

  • Hallo. ich habe eine Frage zu Abfindung, da ich von zwei Steuerberatern 2 Aussagen bekommen habe. Wenn ich einem Jahr eine Abfindung bekomme und sonst keine weiteren einnahmen/Verdienste/Gehälter, kann ich dann dennoch Kosten von der Abfindung absetzen und so meine Steuern auf die Abfindung reduzieren? Unter Kosten verstehe ich z.B. Haushaltsnahe Dienstleistungen/Beiträge zur Vorsorge (LV/PKV) und ganz wichtig: Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (ich bin über 50). Ein Steuerberater sagt mir ja, das geht, der andere meint, diese Kosten sind nur vom Normalen Einkommen absetzbar, das bei mir im geschilderten Fall "Null" ist. Und von Null kann nichts abgesetzt werden, so dass die Abfindung voll zu versteuern ist.


    Kann hier jmd. verbindlich Auskunft geben? Danke