Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Umzugskosten und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Im Jahr 2016 war Ich Vollzeit als Student an einer Hochschule eingeschrieben und habe diese auch besucht.
In den Winter- und Sommersemesterferien war ich je 3 Wochen Arbeiten.
Bei den Tätigkeiten handelt es sich um normale befristete Tätigkeiten die ich in einer 39,5 Std. Woche ausgeführt habe. Diese Einnahmen wurden ganz normal versteuert.
Für diese Tätigkeiten bin ich für diese Dauer zu meiner Tante gezogen. Danach bin ich wieder in den Studienort gezogen. Durch den Umzug hat sich die Fahrzeit um über eine Stunde verkürzt.
Laut dem Finanzamt darf ich hier keine Umzugskosten ansetzen, weil die Tätigkeit in den Semesterferien zu kurz ist.
Ich hätte gesagt hier liegen 4-mal berufsbedingte Umzüge vor. 2 mal Studienort-> Arbeitsort und 2 mal Arbeitsort -> Studienort
Gibt es tatsächlich eine Einschränkung bei den Umzugskosten die das Ansetzen in diesem Fall verhindert?