Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitag in diesem Forum und ich habe natürlich direkt eine Frage.
Es geht um das Thema Entfernungspauschale.
Konkret geht es um meine Frau, die als Erzieherin in öffentlichen Einrichtungen tätig ist. Sie ist angestellt als Springerkraft, muss also flexibel nach Bedarf zwischen den Einrichtungen hin und her, wobei eines der Häuser ihr zugeordnetes "Haupthaus" ist. Die Fahrt zur jeweiligen Stelle ist entweder schon morgens vor Abfahrt bekannt, oder sie muss während der Fahrt zum Haupthaus das Ziel ändern, oder (schon am ersten Ziel angekommen) vom Haupthaus aus die Einrichtung wechseln.
Jetzt versuche ich genau das in der Steuererklärung abzubilden. Wie gehe ich hier am Besten vor? Definiere ich als erste Tätigkeitsstätte das Haupthaus und rechne die Fahrten über die Entfernungspauschale ab, oder müssen hier die "Reisekosten" angesetzt werden?
Die Arbeitsorte variieren fast täglich, also wäre ich recht glücklich, wenn es eine "einfache" anwendbare Lösung zu dem Thema gibt. Ich hoffe ein wenig auf eure Erfahrungen.
Falls noch Details fehlen sollten, gerne darauf hinweisen.
Vielen Dank und Gruß
Damien