Abrechnung Fahrtkosten/Arbeitswege

  • Hallo zusammen,


    dies ist mein erster Beitag in diesem Forum und ich habe natürlich direkt eine Frage.

    Es geht um das Thema Entfernungspauschale.

    Konkret geht es um meine Frau, die als Erzieherin in öffentlichen Einrichtungen tätig ist. Sie ist angestellt als Springerkraft, muss also flexibel nach Bedarf zwischen den Einrichtungen hin und her, wobei eines der Häuser ihr zugeordnetes "Haupthaus" ist. Die Fahrt zur jeweiligen Stelle ist entweder schon morgens vor Abfahrt bekannt, oder sie muss während der Fahrt zum Haupthaus das Ziel ändern, oder (schon am ersten Ziel angekommen) vom Haupthaus aus die Einrichtung wechseln.

    Jetzt versuche ich genau das in der Steuererklärung abzubilden. Wie gehe ich hier am Besten vor? Definiere ich als erste Tätigkeitsstätte das Haupthaus und rechne die Fahrten über die Entfernungspauschale ab, oder müssen hier die "Reisekosten" angesetzt werden?
    Die Arbeitsorte variieren fast täglich, also wäre ich recht glücklich, wenn es eine "einfache" anwendbare Lösung zu dem Thema gibt. Ich hoffe ein wenig auf eure Erfahrungen.


    Falls noch Details fehlen sollten, gerne darauf hinweisen.


    Vielen Dank und Gruß

    Damien

  • Da ist doch die Reisekostenrichtlinie recht eindeutig - das "Haupthaus" ist die vom Arbeitgeber zugeordnete 1. Tätigkeitstätte.

    Es gibt hier keine einfache Lösung - wobei auch noch zu berücksichtigen ist, ob HIn- und Rückfahrt vom gleichen Ort erfolgen .....


    Du solltest hier einmal etwas über die Suche gehen, dieses Thema ist schon häufig angesprochen worden und in Eurem Fall leider nicht einfach zu lösen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe hinsichtlich eines ähnlichen Sachverhaltes auch ein Frage.


    Ich übe seit dem 1.1.2018 eine Nebentätigkeit (mtl. Gehalt ca. 2000,00 Euro) aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit fahre ich an zwei Tagen in der Woche, nach meiner Haupttätigkeit, in die Geschäftsstelle, in der ich meinen zweiten Job ausübe. Die Fahrtstrecke vom Hauptjob zum Nebenjob beträgt 8 km und die Strecke vom Nebenjob nach Hause 15 km. Die Fahrtstrecke zu meiner Haupttätigkeit beträgt 9 km.


    Ich bin absolut überfragt, an welcher Stelle ich diesen Sachverhalt in der Anlage N eintragen muss.


    Im Voraus schon vielen Dank für eine Antwort!