Was bedeutet UST-ID?

  • Hallo!


    Weiß jemand, was es mit der Umsatzsteuer-ID auf sich hat? Bedeutet das, dass wir als deutsches Unternehmen für ein Unternehmen innerhalb der EU aber außerhalb der BRD Leistungen umsatzsteuerfrei liefern können? Wie funktioniert das in der Praxis? Weisen wir in den Rechnungen keine UST aus? Benötigen wir die UST-ID des ausländischen Unternehmens? Benötigen wir selbst eine UST-ID? Ihr seht schon: Fragen über Fragen!!!


    Freue mich auf Antworten,
    viele Grüße
    Isabell

  • Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen, erhalten für umsatzsteuerliche Zwecke neben ihrer vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer grundsätzlich eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr). Die USt-IdNr wird ausschließlich vom Bundesamt für Finanzen, Außenstelle, Industriestraße 6, 66738 Saarlouis, erteilt. Sie hat Bedeutung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels. Deswegen kann sie nur an Personen und Personenvereinigungen erteilt werden, die bei den Finanzämtern umsatzsteuerlich geführt werden.
    Die USt-IdNr dient vorrangig als Anzeichen dafür, dass der Inhaber der USt-IdNr Bezüge aus anderen Mitgliedstaaten als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss. Lieferanten in anderen Mitgliedstaaten können deshalb grundsätzlich anhand der USt-IdNr eines deutschen Erwerbers erkennen, dass sie steuerfrei an ihn liefern können. Ferner benötigen sie die USt-IdNr des deutschen Erwerbers, um ihren Verpflichtungen zur Rechnungsausstellung nachkommen zu können. Schließlich müssen sie die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen deutschen Erwerber und dessen USt-IdNr in ihren zusammenfassenden Meldungen angeben. Steuerliche Bedeutung hat die USt-IdNr auch für die Frage, wo der Ort bestimmter sonstiger Leistungen liegt, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen.
    Die USt-IdNr des Unternehmers und des Leistungsempfängers ist auch auf Rechnungen anzugeben, in denen deutsche Unternehmer über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder über bestimmte sonstige Leistungen abrechnen.
    Die USt-IdNr wird grundsätzlich auf schriftlichen Antrag erteilt. Dieser Antrag ist formlos zu stellen, wobei Name und Anschrift des Antragstellers sowie die Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben ist. Außerdem ist das für die Umsatzbesteuerung zuständige Finanzamt anzugeben.
    Auf Anfrage erteilt Ihnen das Bundesamt für Finanzen Bestätigungen über die Gültigkeit von USt-IdNr, die von anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden. Hierzu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per Telekopie an dieses Amt wenden. Um eine Bestätigung zu erhalten, müssen Sie gegenüber dem Bundesamt Ihre eigene USt-IdNr oder ggf. Steuernummer und die zu überprüfende, von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr angeben. Das Bundesamt teilt daraufhin mit, ob die angegebene USt-IdNr zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist oder nicht.
    Die USt-IdNr wird vor allem an Unternehmer erteilt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihnen der Vorsteuerabzug insgesamt oder nur teilweise zusteht. Ferner erhalten eine USt-IdNr Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen. Auch Kleinunternehmer können eine USt-IdNr beantragen, wenn sie die USt-IdNr für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Organgesellschaften, die an innergemeinschaftlichen Umsätzen beteiligt sind, erhalten eine eigene USt-IdNr.