EST-Recht "Behinderten-Pauschbetrag und zusätzliche Abschreibung als außergewöhnliche Belastung"

  • Als Selbständiger führe ich im Rahmen der E/Ü-Rechnung ein Fahrtenbuch. Mir wurde ein GDB 100 zuerkannt. Der GDB berechtigt zum Einen zum Abzug eines Behinderten-Pauschbetrages in Höhe von 1.420 € (EST-Erklärung). Darüber hinaus, "...bei einem Grad von mindestens 80 ohne Einzelnachweis..." können zusätzlich (3.000 km x 0,30 €) --> 900 € pauschal (sog. außergewöhnliche Belastung) als Abschreibung angesetzt werden.

    Frage: Müssen diese max. 3.000 km im Fahrtenbuch als tatsächlich gefahrene Privatfahrten/Privatkilometer nachgewiesen sein/werden (E/Ü-Rechnung) oder erfolgt nur die Geltendmachung der

    Abschreibung für außergewöhnliche Belastung (900 €) in der EST-Berechnung und ohne entsprechenden Nachweis im Fahrtenbuch, quasi so, als wenn ich kein Kfz gehabt hätte?


    Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar!


    MIOMI

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du ein Fahrtenbuch für dieses Fahrtenbuch führst, dann müssen auch die Privatfahrten entsprechend aufgezeichnet sein. Die 3.000 km stellen eine Vereinfachungsregel für Bürger, die keine Aufzeichnungen führen. Da wird dann ein solcher Umfang als glaubhaft unterstellt und anerkennt. Gleichwohl müssen entsprechende Kosten entstanden sein. Fährst Du im Jahr nachweislich nur 1.000 km dann ist auch nichts mit 3.000 km. Ansonsten hätte man da gleich einen Freibetrag entsprechend eingerichtet.


    Ansonsten könntest bei einem überwiegend betrieblich genutzten Fahrzeug ja mehr als Deine tatsächlichen Kosten im Rahmen der Gesamtbelastung steuerwirksam geltend machen. Wäre ja nicht im Sinne der Allgemeinheit, Dir aus Steuergeldern einen entsprechenden steuerfreien Bonus zu zahlen.