Als Selbständiger führe ich im Rahmen der E/Ü-Rechnung ein Fahrtenbuch. Mir wurde ein GDB 100 zuerkannt. Der GDB berechtigt zum Einen zum Abzug eines Behinderten-Pauschbetrages in Höhe von 1.420 € (EST-Erklärung). Darüber hinaus, "...bei einem Grad von mindestens 80 ohne Einzelnachweis..." können zusätzlich (3.000 km x 0,30 €) --> 900 € pauschal (sog. außergewöhnliche Belastung) als Abschreibung angesetzt werden.
Frage: Müssen diese max. 3.000 km im Fahrtenbuch als tatsächlich gefahrene Privatfahrten/Privatkilometer nachgewiesen sein/werden (E/Ü-Rechnung) oder erfolgt nur die Geltendmachung der
Abschreibung für außergewöhnliche Belastung (900 €) in der EST-Berechnung und ohne entsprechenden Nachweis im Fahrtenbuch, quasi so, als wenn ich kein Kfz gehabt hätte?
Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar!
MIOMI