Fragen zur Verbuchung von HK und Schadensersatz

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit 2014 mit einem Fotografiegewerbe als Kleingewerbetreibender gemeldet. Ich habe mich wegen den zunächst geringen Umsätzen für die Umsatzsteuerbefreiung entschieden.


    Aktuell sitze ich an der Steuer 2017 dran, da ich einige Daten/Informationen für die Steuerbehörde nacharbeiten muss. Ich hatte die Software in machen Punkten falsch bzw. etwas zu naiv geführt O:-) Jetzt also der Weg zur richtigen Verbuchung...


    Ich habe im Jahr 2017 einen Oldtimerwohnwagen für 950 € gebraucht gekauft. Diesen habe ich in Eigenregie demontiert und umfangreich wieder aufgebaut. Dass ich den Wohnwagen in das Betriebsvermögen/Anlagevermögen nehmen muss, ist mir klar. Die Frage ist, wie ich mit den folgenden Themen richtig umgehe.

    1) Arbeitsmittel

    Ich habe ziemlich viel Arbeitsmittel, heißt Schrauben, Nieten, Blech, Eisenrohre, Kleber, Holz, Folie, ... für die Restaurierung gekauft und verbaut.

    -> Buche ich richtig, wenn ich diese auf die 4010 nehme? Zählt das nicht zu den HK?


    2) Teurere Einbauten

    In den Wohnwagen habe ich "teurere" Gegenstände verbaut. Beispiele: Touchscreenmonitor, PC, Drucker, Kamera, Soundsystem, neue Räder, Rückleuchten. Aber auch Kurbelstützen für 250,00 €, Folierung für 900 €, Fensterrahmen für 200 €, Schweißarbeiten 330 €, Einzelanfertigung Radläufe für 250,00 €, ... (alles incl. Steuer)

    -> Muss ich diese Gegenstände zu den "Zugängen zum Wirtschaftsgut" buchen? Wo ist hier die Grenze zu ziehen?

    -> Zusatzfrage: Wenn ich die Gegenstände hier zu verbuchen habe, muss ich sie zusätzlich noch im Betriebsvermögen berücksichtigen?


    3) Aufbau durch eigene Leistung

    Da ich den Wagen selbst aufgebaut habe, muss ich ihn in der EÜR als aktivierte Eigenleistung buchen? Kann ich meine geschätzte Arbeitszeit ansetzen? Welcher Stundensatz kann hinterlegt werden?


    4) Technische Kleinteile

    Ich habe natürlich auch viele technische Kleinteile wie Ladegeräte, Kabel, Dosen, Stecker, etc. gekauft.

    -> Sollte es sich mit 1) noch nicht geklärt haben: Buchung auf 4930 Bürobedarf?


    5) Versicherungssumme

    Eine andere Fotobox wurde durch eine Firma gemietet. Wärend der Vermietung wurde die Fotobox umgeworfen. Ich habe die von mir kalkulierte Schadenssumme von der Firma gegen Rechnung erstattet bekommen. Handelt es sich um Einnahmen über das Konto 8195, oder kann/muss ich das Geld anders verbuchen?


    Ich hoffe, dass ich genügend Informationen zur Hilfestllung geliefert habe. Wir wollen ja keinen Blick in die Glaskugel.. :) Sollte eine Info fehlen, werde ich diese gerne nachreichen. Die umfangreiche Webrecherche über das WE hatte mir leider keine Erfolge beschert, da wohl etwas zu individuelle Fragen...


    Herzlichen Dank für eure Unterstützung!


    Viele Grüße,

    DaMeOn