Hallo,
ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuererklärung 2018 zu erstellen und habe folgendes Problem bzw. folgende Frage. Für das 1. Quartal 2018 habe ich eine berichtigte Ust.Voranmeldung eingereicht. Die Beträge der ursprünglichen und der berichtigten sind nahezu gleich. Wenn ich nun meine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen lasse, werden im Vorrauszahlungssoll (Z. 168) sowohl die ursprüngliche als auch die berichtigte Voranmeldung berechnet. Dies führt dazu, dass ich eine Rückerstattung in Höhe der ursprünglichen Voranmeldung bekommen würde. Ist das so korrekt? Baue ich mir spätere Fehler ein wenn ich es händisch ändere?
Vielen Dank schon mal!