Hallo,
leider weiß ich aktuell nicht, wo ich meine Notarkosten vom Kauf einer Eigentumswohnung eintragen soll.
Zum Fall:
Rechnung vom Notar über ca. 1100€ vom Dez. 2018.
Eigentümer seit 02.2019
Die Wohnung bleibt weiterhin vermietet, sodass ich die Einnahmen erst im Jahr 2019 versteuern muss.
Kann ich die angefallenen Notarkosten schon bei meiner 2018 Erklärung geltend machen? Falls ja, unter welchen Punkt?
Danke für eure Hilfe.