Notarkosten vom Kauf einer Eigentumswohnung

  • Hallo,


    leider weiß ich aktuell nicht, wo ich meine Notarkosten vom Kauf einer Eigentumswohnung eintragen soll.


    Zum Fall:


    Rechnung vom Notar über ca. 1100€ vom Dez. 2018.

    Eigentümer seit 02.2019


    Die Wohnung bleibt weiterhin vermietet, sodass ich die Einnahmen erst im Jahr 2019 versteuern muss.


    Kann ich die angefallenen Notarkosten schon bei meiner 2018 Erklärung geltend machen? Falls ja, unter welchen Punkt?


    Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    nein, diese Kosten gehören zu den AK und damit zur Bemessungsgrundlage für die AfA, die erst ab 2019 Ausgabe ist!

    Na ja, es gibt aber auch Notarkosten, die als sofort abziehbarere Werbungskosten in Frage kommen. Da sollte man zumindest einmal fragen, wofür die Notarkosten angefallen sind. ;)

    • Offizieller Beitrag

    steht doch in der Frage "vom Kauf der ETW" nichts von der Finanzierung!

    Du als jemand, der doch bei den steuerberatenden Berufen tätig ist, sollte doch wissen, dass eine von einem Laien abgegebene Aussage bezüglich Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum zu Vermietungszwecken die Formulierungen ziemlich schwammig sind. Das erleben wir ja u.a. hier im Forum jeden Tag und fragen notwendiger Weise immer wieder nach. Also immer auch einen Schritt weiter denken. Denn selbst in der aktuellen Niedrigzinsphase ist die Anschaffung eines Vermietungsobjekts ausschließlich aus Eigenkapital die Ausnahme und meistens gar nicht sinnvoll. Man überlege nur einmal die Festlegung der Hypothek auf 20 Jahre zu aktuellen 1,5%-2-% bei vollem WK-Abzug und den zu erwartenden Zinssteigerungen, auch bei verzinslichen Kapitalanlagen, in den nächsten Jahren.