Hallo,
da ich an vielen Tagen das Büro nicht aufgesucht habe, werde ich in meiner Steuererklärung erstmals eine Korrektur zur Versteuerung meines Dienstwagens vornehmen, welcher aktuell mit der üblichen 1% + 0,03% Regelung versteuert wird. Dazu habe ich 2 Fragen:
1:
Im letzen Jahr habe ich zur Berechnung der Pendlerpauschale eine längere Fahrtstrecke angegeben, als die Kilometer, die ich versteuert habe, da die längere Fahrtstrecke nachweislich verkehrsgünstiger lag. Wie mache ich das in diesem Jahr. Muss ich bei der Kilometergrundlage zur Korrektur, die gleichen Kilometer ansetzen wie bei der Pendlerpauchale?
2:
An vielen Tagen bin ich zuerst von zuhause zu einem Kunden gefahren und von dort zu meiner ersten Tätigkeitsstätte. Müssen diese Tage ebenfalls mit der 0,002% Regelung besteuert werden?
Vielen Dank für die Antworten.