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Pendlerpauschale

Mit jedem Kilometer Steuern sparen

In Deutschland pendeln über 13 Millionen Menschen zur Arbeit. Das Kostet Zeit, aber vor allem Geld. Deshalb gewährt das Finanzamt die sogenannte Pendlerpauschale. Damit lassen sich die Kosten für die Fahrten zur Arbeit zumindest teilweise abfedern. 

Kurz & knapp

  • Mit der Pendlerpauschale erstattet das Finanzamt einen Teil der Fahrtkosten
  • Für jeden zurückgelegten zur Arbeit gibt es 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer sogar mehr
  • Die Pendlerpauschale darfst du unabhängig von deinem Verkehrsmittel nutzen

 

Video: Pendlerpauschale

Steuern sparen mit dem Weg zur Arbeit: So holst du dir mit der Pendlerpauschale dein Geld zurück!

Was ist die Pendlerpauschale?

Wer Berufspendler ist, weiß: Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit können sich ganz schön summieren. Als Entlastung dafür gewährt das Finanzamt die sogenannte Pendlerpauschale (fachsprachlich: Entfernungspauschale). Damit zählen deine Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten und du kannst einen Teil der Ausgaben dafür zurückbekommen.

Das Beste an der Pendlerpauschale

Die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel – egal ob Auto, Zug, Fahrrad oder zu Fuß. Trage deine Wege zur Arbeit immer in die Steuererklärung ein. In den meisten Fällen bekommst du viel Geld zurück.

In WISO Steuer geht das Eintragen besonders leicht. Dank dem integrierten Rechner musst du nur die Adresse deiner Wohnung und deines Arbeitgebers eingeben. Den Rest erledigt das Programm für dich. Dabei rechnet WISO Steuer immer den besten Weg für eine maximale Rückerstattung aus.

Warum werden Kosten pauschal berechnet?

Wie viel kostet ein Kilometer morgens auf dem Weg zur Arbeit tatsächlich? Das ist im Einzelfall nur sehr aufwändig zu ermitteln. Deshalb hat der Gesetzgeber die sogenannte Pendlerpauschale vorgesehen. Diese Pauschale ersetzt die typischen Kfz-Kosten für die Wege zur Arbeit. Dazu zählen zum Beispiel Benzin, Öl, Parkgebühren und die Kfz-Steuer. Mit der Pauschale sind diese Kosten abgegolten. Das heißt, du kannst sie nicht extra in der Steuererklärung angeben.

Gesetzesgrundlage: Die Pendlerpauschale ist im § 9 des Einkommensteuergesetzes festgehalten.

Wer kann die Pendlerpauschale erhalten?

✅ Arbeitnehmer: Von der Pendlerpauschale profitieren alle Arbeitnehmer.

✅ Azubis: Aber auch Auszubildende, die ihre Ausbildung im Betrieb absolvieren, machen die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb mit der Pauschale geltend.

✅ Studierende: Bei Studenten im Zweitstudium sind die Fahrten zur Universität bzw. Hochschule abziehbare Fahrten. Im Erststudium werden die Fahrtkosten nach dem gleichen Prinzip berechnet. Allerdings sind sie hier nach gesetzlicher Regelung nur als Sonderausgaben abzugsfähig. Mehr dazu in unserem Artikel: Studienkosten absetzen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Pro gefahrenen Kilometer der einfachen Strecke zu deiner Arbeit kannst du 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Ist dein Arbeitsweg länger, profitierst du mehr: Ab dem 21. Kilometer bekommst du eine höhere Pendlerpauschale:

  • Für das Jahr 2021: 0,35 Euro je Entfernungskilometer
  • Ab dem Jahr 2022: 0,38 Euro je Entfernungskilometer

Wichtig: Die erhöhte Entfernungspauschale gilt nur für Wege zur Arbeit – nicht aber für Wege im Rahmen einer Auswärtstätigkeit bzw. einer Dienstreise.

Gibt es einen Höchstbetrag bei der Pendlerpauschale?

Ist bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Pauschale für die kürzeste Straßenverbindung höher als die Fahrkarten, darfst du die Pauschale ansetzen. Allerdings nur bis zu einem Betrag von 4.500 Euro. Waren stattdessen die tatsächlichen Kosten (Fahrkarten) teurer, darfst du diese auch angeben, wenn sie mehr als 4.500 Euro gekostet haben.

Die Begrenzung der Pauschale auf 4.500 Euro gilt auch für Fahrten mit Mofa, Motorrad, Motoroller und Ähnlichem. Auch beim Car-Sharing spielt sie eine Rolle. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW darfst du die Pauschale auch mit einem höheren Wert als 4.500 Euro abziehen.

Wie berechne ich die Pauschale?

Bei der Berechnung der Pendlerpauschale sind folgende Punkte wichtig:

Erste Tätigkeitsstätte

Die Pauschale bekommst du nur für die einfache Entfernung -also für die Strecke von deiner Wohnung zur Arbeit oder umgekehrt. Egal, wie oft du die Strecke am Tag tatsächlich fährst. Für die Berechnung deiner Fahrtkosten ist daher die sogenannte erste Tätigkeitsstätte wichtig.

Das ist in der Regel der feste Arbeitsplatz, den Berufstätige regelmäßig und arbeitstäglich aufsuchen. Die erste Tätigkeitsstätte wird in der Regel vom Arbeitgeber mitgeteilt oder ist im Arbeitsvertrag festgehalten. Im Zweifelsfall ist damit der Arbeitsort gemeint, an dem du hauptsächlich arbeitest.

Bist du innerhalb eines Dienstverhältnisses an mehr als einem Ort beruflich tätig, ist nur ein Arbeitsplatz deine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten zu einem anderen Einsatzort gelten dann als Dienstreise.

Kürzeste Entfernung

Ein paar extra Kilometer fahren, um zusätzlich Geld zu sparen? Hier macht das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung: Anerkannt werden nur die Kilometer für die kürzeste Straßenverbindung von Wohnung zum Arbeitsplatz. Einen weiteren Weg darf man nur absetzen, wenn er zum Beispiel aufgrund der Verkehrslage tatsächlich schneller ist und du ihn regelmäßig fährst. Wenn deine tatsächlich gefahrene Strecke deutlich von der kürzesten Straßenverbindung abweicht, kann es sein, dass das Finanzamt einen Nachweis von dir fordert. Ein Ausdruck eines Routenplaners aus dem Internet kann da schon helfen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Pendlerpauschale berechnen

Stefanie arbeitet 5 Tage in der Woche und fährt eine Strecke von 25 Kilometern ins Büro. Teilweise nutzt sie dafür ihren Pkw und teilweise das Fahrrad. Ihre Kosten dafür rechnet sie wie folgt ab:

  • Pendlerpauschale: 20 km x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage = 1.320 Euro
  • Erhöhte Pendlerpauschale: 5 km x 0,38 Euro x 220 Schultage = 418 Euro

Insgesamt kann Stefanie und 1.738 Euro in der Steuererklärung ansetzen.

Achtung Icon

Bei den Kilometern wird abgerundet

Liegt der Arbeitsplatz 10,9 Kilometer entfernt, werden nur 10 Kilometer berechnet. Die Pauschale gilt für jeden Arbeitstag, ganz egal ob Voll- oder Teilzeit Arbeit. Auch in der Probezeit kannst du die Pendlerpauschale absetzen. Tage, an denen man krank war oder Urlaub hatte, werden von den jährlichen Arbeitstagen abgezogen. Das gleiche gilt bei Tagen nur im Homeoffice. Das macht WISO Steuer automatisch für dich!

Klingt kompliziert? Keine Sorge, WISO Steuer rechnet für dich alles automatisch aus und trägt es korrekt in die Steuererklärung ein.

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Mehrere Jobs = mehr Pendlerpauschale?

Bei einem Jobwechsel berechnest du die Pauschalen für jeden Job einzeln und gibst diese in der Steuererklärung an. Das gilt auch, wenn du jeweils unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt hast. Wenn du mehrere Jobs hast, zum Beispiel 2 Teilzeit-Jobs, wird für beide Arbeitswege die Pauschale berücksichtigt.

Der Verdienst aus einem Minijob ist allerdings steuerfrei. Genauer gesagt, zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer. Daher muss ein Minijob nicht in der Steuerklärung angegeben werden – ebenso auch die Wege zur Arbeit.

Zweitwohnung

Hast du eine Zweitwohnung? Dann darfst du grundsätzlich nur für den Weg zur nächstgelegenen Wohnung die Pendlerpauschale angeben. Es sei denn, dein Lebensmittelpunkt befindet sich an der weiter entfernten Wohnung – dann kannst du die Fahrten von dieser Wohnung aus angeben. Eine besondere Regelung gilt, wenn du Kosten der doppelten Haushaltsführung in deiner Steuererklärung angibst. Mehr dazu: Doppelte Haushaltsführung

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Auto, Bus oder Fahrrad?

Um die Pauschale zu nutzen, ist es egal, mit welchem Fahrzeug du zur Arbeit fährst. Egal ob du mit der Bahn, dem Auto oder einfach zu Fuß zum Arbeitgeber gelangst – die 0,30 Euro pro Kilometer sind dir sicher!

Ebenso wird nicht unterschieden, ob du mit dem eigenen Pkw oder etwa mit dem deines Partners fährst. Mehr sparen kannst du, wenn du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst: Die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten sind höher als die errechnete Pauschale? Dann darfst du statt der Pauschale die Summe der Tickets ansetzen – auch, wenn es mehr als 0,30 Euro pro Kilometer sind. Hierfür stellst du am besten eine Vergleichsrechnung auf.

Tipp: Die Vergleichsrechnung übernimmt WISO Steuer für dich! Trag einfach die Adresse ein und nutze den automatischen Routenplaner von WISO Steuer.  Trag auch deine Ticket-Gebühren ein, wenn du welche hattest. WISO Steuer rechnet automatisch das Beste Ergebnis für Dich aus.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Pauschale vs. reale Kosten

Stefanie fährt an 200 Arbeitstagen im Jahr mit dem Zug zur Arbeit. Dafür zahlt sie insgesamt 2.500 Euro für Fahrkarten. Die kürzeste Straßenverbindung ist laut Routenplaner 50 Kilometer lang.

  • Kilometerpauschale: 200 Tage x 50 Kilometer x 0,30 Euro = 3.000 Euro
  • Fahrkarten: 2.500 Euro

Der Ansatz der Pauschale ist günstiger.

Kann ich die Pendlerpauschale auch für Flüge erhalten?

Für ist die Pendlerpauschale ausgeschlossen. Hier darfst du lediglich die tatsächlichen Kosten für die Flugtickets ansetzen. Für die Wege zum Flughafen und vom Flughafen zum Arbeitgeber gilt allerdings die Pauschale.

Es geht auch ganz ohne Taschenrechner: WISO Steuer übernimmt diese Rechnung für dich – und setzt automatisch den höheren Wert an. Das heißt, du holst immer das Maximum aus deiner Erklärung heraus!

Pendlerpauschale für Park and Ride

Eventuell ist der nächste Bahnhof weiter entfernt und nur mit dem Auto zu erreichen (Park and Ride). Aber wie wird in solchen Fällen die Pendlerpauschale ermittelt? Im besten Fall muss man sich gar nicht mit der Berechnung beschäftigen – denn das übernimmt WISO Steuer für dich.

Falls du es aber genau wissen möchtest: Um den höchstmöglichen Betrag anzusetzen, unterteilst du den Fahrtweg in 2 Abschnitte.

Schritt 1:

Zuerst findest du die kürzeste Straßenverbindung zur Arbeit heraus. Für die Entfernung berechnest du dann die Pauschale: 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Kilometer.

Schritt 2:

Danach errechnest du die Pauschale für die Strecke zwischen deiner Wohnung und dem Bahnhof. Dafür gibt es auf jeden Fall die Entfernungspauschale. 

Schritt 3:

Jetzt fehlt nur noch die Bahnstrecke. Egal wie lang die Zugfahrt ist, auf sie entfällt der verbleibende Teil der kürzesten Straßenverbindung. 

Gilt die Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften?

Du nimmst auf dem Weg zur Arbeit Kollegen mit oder wirst selbst abgeholt? Bei Fahrgemeinschaften darf jeder Mitfahrer die Pauschale von 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Kilometer absetzen. Umwege zur Abholung eines Kollegen werden allerdings nicht mit einbezogen.

Beim Höchstbetrag wird unterschieden: Für Tage, an denen du lediglich Mitfahrer bist, musst du den Höchstbetrag von 4.500 Euro beachten. Bist du hingegen selbst gefahren, kannst du für diese Tage die Kosten unbegrenzt ansetzen.

Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber

Wenn sich dein Arbeitgeber finanziell an deinen Fahrtkosten beteiligt, musst du diese Erstattung von der Pauschale abziehen.

Besonderheit: Behinderung

Liegt eine Behinderung vor, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernungspauschale für die tatsächlichen Fahrten ansetzen. Das ist in der Regel die doppelte Pauschale, also für Hin- und Rückweg. Die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro für die tatsächlich gefahrenen Kilometer kannst du ohne weiteren Nachweis angeben. Die erhöhte Pauschale steht Menschen mit einem Grad der Behinderung von

  • mindestens 70 oder
  • mindestens 50 und zusätzlichen Merkzeichen „G“ oder „aG“
    zu.

Mehr als 30 Cent pro Kilometer?

Alternativ kannst du bei einer Körperbehinderung die tatsächlichen Fahrtkosten pro Kilometer ansetzen. Das lohnt sich, wenn du nachweisen kannst, dass deine tatsächlichen Fahrzeugkosten teurer sind als die Pauschalen.

Hierfür musst du allerdings aufzeichnen, wie viel du durchschnittlich ein gefahrener Kilometer zur Arbeit kostet. Dabei können alle typischen KFZ-Kosten wie Benzin, Versicherung, KFZ-Steuer sowie ein Teil der Abschreibung für das Fahrzeug berücksichtigt werden. Zuerst ermittelst du die Kosten für die gesamten Kilometer, die du mit dem Auto zurückgelegt hast.

Hieraus ergibt sich die individuelle Kilometerpauschale

Diese kannst du dann auf die Fahrten zur Arbeitsstätte anwenden.

Special Icon

Wirkt sich die Corona-Krise auf die Pendlerpauschale aus?

Wichtig: Keine Pauschale für Homeoffice-Tage

  • Die Pendlerpauschale kannst du nur für Tage angeben, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.
  • Für Homeoffice-Tage darfst du keine Pauschale ansetzen.
  • Im Zweifel musst du dem Finanzamt die Anzahl der Fahrten nachweisen.
  • Unser Tipp: Dokumentiere am besten genau, an welchen Tagen du im Homeoffice und wann im Büro des Arbeitgebers warst.

BahnCard oder Jobticket weiterhin abzugsfähig

  • Auch bei angeordnetem Homeoffice fallen Kosten für Jobtickets, Zeitkarten oder BahnCard an.
  • Achtung: Die berufliche Veranlassung des Tickets muss trotzdem weiterhin gegeben sein.

Kilometerpauschale in die Steuererklärung eintragen

Mit WISO Steuer gibst du deine Fahrten ganz einfach an – die jeweils günstigste Pauschale wird dir automatisch ausgerechnet!

Deine Angaben machst du unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten).

Vorteil: WISO Steuer rechnet Cent genau aus, wie viel du absetzen kannst. Du musst lediglich die Adresse deines Arbeitgebers eingeben. Die Berechnung läuft komplett automatisch.

Pendlerpauschale Steuererklärung eintragen Formular

Entfernungspauschale Steuererklärung eintragen Rechner

FAQ: Pendlerpauschale

Kann ich für die Pendlerpauschale die Hin- und Rückfahrt angeben?

Nein, es gilt nur die einfache Strecke zur Arbeit. Also nur der Hinweg.
Es ist kein Nachweis nötig, um die Pendlerpauschale zu bekommen.
Du bekommst für jede Hinfahrt zur Arbeit 0,30 Euro pro Kilometer angerechnet. Ab dem 21. Kilometer Entfernung zur Arbeit sind es sogar 0,38 Euro. Die Summe wird von deinem Einkommen abgezogen.
Wenn du mit der Pendlerpauschale und deinen ganzen anderen Werbungskosten (zum Beispiel Arbeitsmittel, Bewerbungskosten) über eine Summe von 1.200 Euro kommst. Ansonsten wird dir immer der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro angerechnet.
Jein. Du bekommst sie zwar nicht eins zu eins vom Finanzamt überwiesen, aber sie spielt in der Berechnung deiner Steuer eine große Rolle. Denn: Die Summe deiner Pendlerpauschale wird von deinem Einkommen abgezogen. So zahlst du weniger Steuern oder bekommst sogar Geld zurück!
Das ist gar nicht nötig. Eine Pauschale bekommst du, solange du wirklich zur Arbeit gefahren bist. Belege brauchst du aber keine.
Jeder Arbeitnehmer, der zur Arbeit eine weitere Strecke zurücklegen musste. Je weiter die Entfernung, desto höher die Erstattung der Steuer!
Das kommt darauf an, wie du zur Arbeit gekommen bist. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt für:

  • Öffentliche Verkehrsmittel bei Fernpendlern, wenn die Ticketkosten niedriger als die Pendlerpauschale sind
  • Mofa, Motorrad, Motorroller & Co.
  • Fahrgemeinschaften (du warst Mitfahrer)
Dann kann es passieren, dass das Finanzamt dich auffordert, deine Anwesenheitstage bei der Arbeit nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben deines Arbeitgebers.
Die Kosten für einen Parkplatz oder Stellplatz kannst du als Arbeitnehmer nicht zusätzlich absetzen.

 

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