Ob Haushaltshilfe, Schornsteinfeger oder Gärtner – haushaltsnahe Dienstleistungen können eine ordentliche Steuererstattung einbringen. Doch wie immer im Steuerrecht, ist der Steuervorteil an einige Voraussetzungen geknüpft. Und auch Ausnahmen bleiben uns da nicht erspart. Wie sie aussehen und mit welchen Leistungen man die Steuererklärung aufpolieren kann, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen – welche Steuervorteile gibt es?
- Personal, Material, Anfahrt – welche Kosten darf ich absetzen?
- Welche Leistungen kann ich absetzen?
- Tipp für den Neubau
- Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen nachträglich absetzen?
- Haushaltsnahe Dienstleistungen in die Steuererklärung eintragen
Kurz & knapp
- Je nach Leistung gibt es unterschiedliche Höchstbeträge
- Die Leistung muss einen engen Zusammenhang zum Haushalt haben und in der Regel auf dem eigenen Grundstück erfolgen
- Im Rahmen eines Neubaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen nicht anerkannt
Haushaltsnahe Dienstleistungen – welche Steuervorteile gibt es?
Einfach absetzen und Steuern sparen? Ganz so einfach ist das leider nicht. Denn bei haushaltsnahen Dienstleistungen muss man zwischen den verschiedenen Arten unterscheiden. Denn hier gelten unterschiedliche Regelungen und Höchstbeträge.
Grundsätzlich werden Dienstleistungen so unterschieden:
- Handwerkerleistungen
- Hier geht es um Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen rund um dein Zuhause. Du kannst jährlich bis zu 20 Prozent der gesamten Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, maximal jedoch 1.200 Euro absetzen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Hierzu zählt beispielsweise die Haushaltshilfe, der Gärtner aber auch der Hunde-Sitter. Auch hier gilt die Grenze von 20 Prozent im Jahr. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 4.000 Euro.
- Mini-Jobber
- Auch wenn du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis angestellt hast, kannst du bis zu 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Allerdings gelten hier pro Jahr maximal 510 Euro.
- Auch wenn du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis angestellt hast, kannst du bis zu 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Allerdings gelten hier pro Jahr maximal 510 Euro.
Egal um welche Dienstleistung es sich handelt, folgendes solltest du beachten:
- Lass dir immer eine Rechnung ausstellen. Idealerweise werden darauf Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt.
- Begleiche die Rechnung unbedingt per Überweisung. Das Finanzamt akzeptiert Barzahlungen nicht. Im schlimmsten Fall bleibst du am Ende auf den Kosten sitzen.
Mieter sollten auch unbedingt einen Blick in ihre Nebenkostenabrechnung werfen. Denn hier verstecken sich Posten, die ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können. Mehr zum Thema: Nebenkosten Steuererklärung.
Personal, Material, Anfahrt – welche Kosten darf ich absetzen?
Ob nun der Handwerker kommt oder die Reinigungskraft— in der Regel enthält die Rechnung unterschiedliche Posten. Einen Posten bilden die Lohnkosten. Doch auch das Material und gegebenenfalls die Anfahrt der Dienstleister müssen bezahlt werden. Doch nicht alles davon kann am Ende tatsächlich abgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Für Materialkosten gibt es keinen Steuervorteil.
Absetzen kannst du:
- Lohnkosten
- Kosten für die Anfahrt der Dienstleister
- Mietkosten für Maschinen
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen auch Materialkosten zum Steuervorteil führen:
Materialkosten für die Haushaltshilfe
Kommt jemand regelmäßig zu dir nach Hause, der den Haushalt für dich erledigt? Dann kannst du neben den reinen Lohnkosten auch Materialkosten absetzen. Das Stichwort lautet: Verbrauchsmaterial. Das ist alles, was regelmäßig nachgekauft werden muss.
Verbrauchsmaterialien die abgesetzt werden können:
- Reiniger
- Scheuermilch
- Schwämme oder Einweg-Hygiene-Tücher
- Besen, Mopp oder Putzeimer dürfen nicht abgesetzt werden, da dies nicht als Verbrauchsmaterial zählt!
Materialkosten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen
Ab dem Jahr 2020 fördert das Finanzamt energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen besonders großzügig. Neben den Lohnkosten können auch Materialkosten abgesetzt werden. Mehr dazu: Energetische Sanierung
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Welche Leistungen kann ich absetzen?
Welche Leistungen werden gefördert? Welche nicht? Im Steuer-Dschungel verliert man schnell mal den Überblick. Mit diesen haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du kräftig Steuern sparen:
Haushaltshilfe
Übernimmt eine Haushaltshilfe das Kochen, Putzen, Bügeln oder Waschen? Dabei handelt es sich um klassische haushaltsnahe Dienstleistungen. Passt sie zusätzlich auf die Kinder auf? Dann müssen die Lohnkosten in der Steuererklärung aufteilen. Der Teil der Kinderbetreuungskosten kann zu 2/3 als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Fenster reinigen
Sorgt ein Fensterputzer zu Hause für klare Sicht? Dann darfst du die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen. Auch die Kosten, die der Fensterputzer für seine Anfahrt berechnet, kannst du absetzen.
Abfallmanagement („Vorsortierung“)
Gebühren für die Müllabfuhr werden vom Fiskus nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Die eigentliche Leistung findet hier nämlich außerhalb des Haushalts statt. Einige Kosten kannst du aber trotzdem absetzen. Und zwar die Kosten für die Vorsortierung des Mülls auf deinem Privatgrundstück. Das gilt auch für Entsorgungsarbeiten im Rahmen einer begünstigten Hauptleistung. Du lässt zum Beispiel deine Hecke schneiden? Der Gärtner entsorgt anschließend die Gartenabfälle. Zahlst du für diese Leistung, kannst du auch diese Kosten absetzen.
Winterdienst
Kosten für einen Winterdienst galten bislang nur als haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn die Arbeiten auf dem privaten Grundstück erbracht wurden. Arbeiten auf öffentlichem Gelände (beispielsweise auf dem Gehweg vor dem Haus), wurden nicht anerkannt.
Mittlerweile hat der BFH jedoch entschieden, dass auch die Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen und Straßen steuerbegünstigt ist. Die Voraussetzung: Du musst zur Schneeräumung verpflichtet sein.
Dachrinnenreinigung
Wenn im Herbst die Blätter fallen, sind Dachrinnen und Fallrohre schnell verstopft. Du beauftragst einen professionellen Dienstleister mit der Reinigung? Dann darfst du die gezahlten Löhne als Handwerkerleistungen absetzen.
Dichtheitsprüfung
Auch die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung ist eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Die Finanzverwaltung hat die Urteilsgrundsätze mittlerweile anerkannt. Daher dürfen alle Hausbesitzer diese Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen.
Schornsteinfeger
Bislang vertraten die Finanzämter die Ansicht, dass Kosten für gutachterliche Tätigkeiten nicht steuerlich begünstigt sind. Deshalb mussten Schornsteinfegerkosten ab 2014 in einen abziehbaren Teil (Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten) und einen nicht abziehbaren Teil (Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau) aufgeteilt werden.
Mittlerweile sind aber auch einige gutachterliche Tätigkeiten begünstigt. Du hast also gute Chancen, dass die kompletten Schornsteinfegerkosten anerkannt werden.
Bodenbeläge
Egal ob Fliesen, Teppichboden, Laminat oder Parkett – die Pflege von Bodenbelägen sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Lohnkosten für die Reparatur und Wartung der Böden darfst du Sie zuästzlich absetzen.
Fußbodenheizung
Auch der Einbau einer Fußbodenheizung wird vom Fiskus als Handwerkerleistungen anerkannt. Das Gute daran: auch die Folgekosten für Wartung, Spülung und Reparatur der Anlage kannst du absetzen. Aber Achtung: Nur die Nachrüstung einer Fußbodenheizung ist steuerlich abziehbar.
Einbauküche
Neue Küche, neues Glück? Auch die Lohnkosten des Küchenbauers kannst du als Handwerkerleistungen absetzen. Hier gilt: Lohn- und Materialkosten sollten in der Rechnung getrennt voneinander ausgewiesen werden. Nur dann erkennt der Fiskus den Lohnkostenteil steuerlich an.
Hat der Küchenbauer nur einen Gesamtbetrag in Rechnung gestellt? Dann solltest du eine korrigierte Rechnung verlangen.
Glasfasernetz
Eine schnelle Datenverbindung ist heutzutage kaum mehr wegzudenken. Auch die Installation, Reparatur und Wartung eines Glasfasernetzes gehört zu den Handwerkerleistungen. Bisher werden aber nur die Arbeiten auf privatem Grund steuerlich anerkannt. Kürzt das Finanzamt dir die Kosten, kannst du Einspruch einlegen. Berue dich dabei auf die neuere BFH-Rechtsprechung (siehe Nr. 3: Az. VI R 56/12 und Az. VI R 55/12).
Dachgeschoss ausbauen
Du lässt nachträglich das Dachgeschoss ausbauen? Auch diese Kosten kannst du absetzen. Gleiches gilt für den Anbau eines Wintergartens. Unser Tipp: Achte darauf, dass du die Höchstbeträge nicht überschreitest. Im Zweifel lohnt es sich, die Arbeiten auf zwei oder mehr Jahre zu verteilen.
Finden die Arbeiten gegen Jahresende statt? Dann kannst du dir vom Handwerker vor Silvester eine Zwischenrechnung ausstellen lassen. Diese musst du dann aber noch vor dem 31. Dezember bezahlen.
Außenanlagen
Du lässt auf deinem Grundstück neue Wege oder Zäune errichten? Auch das sind Handwerkerleistungen.
Terrassenüberdachung
Wer seine Terrasse nachträglich überdachen lässt, kann ebenfalls Steuern sparen. Die anfallenden Lohnkosten kannst du als Handwerkerleistung bei der Steuererklärung angeben.
Gartengestaltung
Lohnkosten für die Umgestaltung des Gartens sind ebenfalls Handwerkerleistungen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist dabei egal, ob der Garten neu angelegt oder umgestaltet wird (Az. VI R 61/10).
Hausanschlüsse
Du lässt deinen Haushalt nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz anschließen? Dann haben wir eine gute Nachricht! Die Kosten dafür kannst du komplett als Handwerkerleistung absetzen.
Beseitigung von Graffiti
Nur ein paar Sekunden benötigt ein Sprayer, um sich an einer Hausfassade zu verewigen. Weitaus mehr Zeit und Geld kostet jedoch die Entfernung der Schmierereien. Rückt ein professioneller Fassadenreiniger an? Dann kannst du die Lohnkosten als Handwerkerleistungen abziehen. Auch die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten kannst du als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Deckt deine Gebäudeversicherung Graffitischäden ab und erstattet dir die Kosten vollständig? Dann kannst du die Ausgaben nicht mehr absetzen. Für den Steuervorteil musst du die Kosten selbst gezahlt haben.
Keine Pauschale vergessen!
Tipp für den Neubau
Du hast vor, dein lang ersehntes Traumhaus zu bauen? Dann musst du eines bedenken: haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie nicht im Rahmen eines Neubaus durchgeführt wurden. Die oben erwähnten Kosten für einen Wintergarten kannst du also nicht absetzen, wenn du diesen während des Hausbaus errichtest.
Verschiebe nicht zwingend notwendige Arbeiten in die Zukunft, wenn der eigentliche Hausbau abgeschlossen ist. Lass den Wintergarten beispielsweise erst ein Jahr später anbauen, wenn das eigentlich Haus schon fertig ist, steht dem Steuervorteil nichts im Weg.
Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen nachträglich absetzen?
Mieter kennen das Problem: Die Steuererklärung ist fällig, die Nebenkostenabrechnung aber noch nicht da. So können viele Aufwendungen noch gar nicht nachgewiesen werden. Oft kennt man die tatsächliche Höhe der Kosten nicht einmal. Doch hier gibt es einige Möglichkeiten, die Kosten auch nachträglich anzugeben. Welche das sind erfährst du hier: Was tun, wenn Belege fehlen?
Corona-Krise: Was muss ich beachten?
Haushaltsnahe Dienstleistungen in die Steuererklärung eintragen
Haushaltsnahe Dienstleitungen absetzen? Mit WISO Steuer geht das besonders einfach. Nachdem du mit wenigen Klicks deine Daten in die Erklärung eingetragen hast, kannst du mit dem Steuer-Versand deine fertige Steuererklärung digital ans Finanzamt schicken – ganz ohne lästiges Ausdrucken.
Daten erfassen > Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt
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