Steuererklärung 2021

Alle Tipps für die Steuer 2021

Mit dem Steuerprogramm für 2021 erledigst du deine Steuer ganz automatisch und bist bestens für deine nächste Steuererklärung gerüstet!

WISO Steuer im Test Title

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Was solltest du bei der Steuererklärung 2021 berücksichtigen?

Steuererklärung 2021

Steueränderungen 2021

Wie jedes Jahr hat der Gesetzgeber auch für das Steuerjahr 2021 einige Änderungen am Steuerrecht vorgenommen. Wir erklären dir hier, worauf du bei deiner Steuererklärung 2021 im nächsten Jahr achten musst und welche Vorteile sich für dich ergeben.

Steigender Grundfreibetrag 2021

Der Grundfreibetrag ist für Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit geringem Einkommen wichtig. Das ist der Betrag, auf den man keine Steuern zahlt. Das heißt, dass du erst dann Steuern zahlst, wenn du mehr verdienst, also über dem Grundfreibetrag liegst.


Der Grundfreibetrag wird 2021 wie folgt angehoben:

  • - für Ledige von 9.408 Euro auf 9.744 Euro
  • - für Verheiratete von 18.816 Euro auf 19.488 Euro
Steigender Grundfreibetrag 2021
Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021

Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 bringt eine Erhöhung der Pendlerpauschale mit sich. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale von 0,30 Euro auf 0,35 Euro für den einfachen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Bis zum 20. Kilometer bleibt die Pendlerpauschale unverändert bei 0,30 Euro.

Vereinfachter Spendennachweis 2021

Der vereinfachte Spendennachweis wird 2021 um 100 Euro auf 300 Euro angehoben. Das bedeutet für dich, dass du für Spenden bis 300 Euro keine Spendenbescheinigung benötigst und das Finanzamt als Nachweis den Kontoauszug akzeptiert.


Mehr Infos zum Thema unter: „Spenden absetzen“.

Steuerfreie Beiträge der Altersvorsorge ab 1019
Höhere Kinderfreibeträge oder mehr Kindergeld 2021

Höhere Kinderfreibeträge oder mehr Kindergeld 2021

2021 werden sowohl das Kindergeld als auch die Kinderfreibeträge angehoben. Außerdem erhalten Eltern wegen der Corona-Pandemie einen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind.


Wichtig: Eltern müssen nicht mehr selbst prüfen, ob sich Kindergeld und Kinderbonus oder die Kinderfreibeträge rechnen. Dies übernimmt das Finanzamt bei der Prüfung der Steuererklärung.

Entlastung für Menschen mit Behinderungen

Große Entlastung für Menschen mit Behinderungen: Nach 45 Jahren verdoppeln sich die Behindertenpauschbeträge.


Mit dem Behindertenpauschbetrag kann man den täglichen Lebensbedarf pauschal absetzen. Dadurch müssen die Ausgaben nicht einzeln in der Steuererklärung 2021 angegeben werden. Der Behindertenpauschbetrag richtet sich dabei nach dem Grad der Behinderung. Wie hoch dieser ist, erfährst du in unserem Blog-Artikel Behindertenpauschbetrag.


Du willst wissen, was sich im Jahr 2021 sonst noch geändert hat? Eine Übersicht findest du in unserem Blog-Artikel „Steueränderungen“.

Entlastung für Menschen mit Behinderungen
Höhere Kinderfreibeträge oder mehr Kindergeld 2021

Neu: Prämie für Geringverdiener

Mit der Steuererklärung 2021 können Geringverdiener erstmalig die Mobilitätsprämie beantragen. Alle Steuerzahler, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, haben ein Recht auf die Prämie. Sie gilt ab dem 21. Kilometer. Das heißt, alle Geringverdiener können sich ab dem 20. Kilometer für jeden weiteren Kilometer 4,9 Cent an Steuern zurückholen. Die Prämie kannst du ganz einfach in WISO Steuer beantragen.

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Im Bundesdurchschnitt werden 1.072 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € - also über 600 € mehr. Schließen Icon Schließen Icon

Quelle:

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Unsere Top-Tipps für deine Steuererklärung 2021

Steuer 2019 mit WISO Steuer

1. Lass deine Steuer 2021 automatisch ausfüllen

Spar dir Zeit und Nerven und nutze den Steuer-Abruf. Dieser trägt die wichtigsten Daten automatisch in deine Steuererklärung ein. So sparst du dir unnötiges Abtippen deiner Lohnsteuerdaten. Auch einige wichtige Versicherungs- und Krankenkassen-Daten können über den Steuer-Abruf automatisch in deine Steuererklärung eingefügt werden.

2. Bankkonto verbinden und noch mehr Rückerstattung sichern

Verbinde WISO Steuer mit deinem Bankkonto und erhöhe deine Steuerrückerstattung. WISO Steuer erkennt automatisch mit welchen Ausgaben du Steuern sparen kannst. Hier kannst du dein Bankkonto verbinden.

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Bankkonto mit der Steuer 2019 verbinden

3. Rechnungen für die Steuer 2021 einfach abfotografieren

Die Handwerkerrechnung aus März 2021 oder die Laptop-Rechnung aus August 2021: Bevor du diese Belege im nächsten Jahr mühselig zusammensuchen musst, kannst du sie einfach mit der Steuer-Scan-App abfotografieren. Die smarte App scannt deine Belege aus 2021, liest sie aus und fügt sie direkt in deine Steuersoftware WISO Steuer ein. Wenn du 2022 deine Steuererklärung beginnst, stehen alle Rechnungen direkt in WISO Steuer an der richtigen Stelle.

4. Alle Sparmöglichkeiten mit dem Corona SteuerCheck finden

Die Corona-Pandemie hat uns auch 2021 noch beschäftigt. Ob Homeoffice-Pauschale oder Kinder-Bonus: Nutze unseren Corona SteuerCheck um alle Sparmöglichkeiten zu finden.

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So einfach geht’s

Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung 2021 schnell und mühelos erledigt. Vertrau auf den Testsieger und starte jetzt mit WISO Steuer.

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Alle Fragen zur Steuererklärung 2021 mit WISO Steuer

Für Gewerbetreibende, Selbstständige und Landwirte besteht immer eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. So auch im Steuerjahr 2021. Du bist Arbeitnehmer und warst 2021 in Kurzarbeit? Bei mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.


Auch wenn du bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig tätig bist, wird die Steuererklärung zur Pflicht.

Mehr zum Thema erfährst du unter: “Ist die Steuererklärung Pflicht?

Du kannst mit WISO Steuer deine Erklärungen für die Steuerjahre 2023, 2022, 2021, 2020 und alle davor liegenden Jahre mit wenigen Klicks an das Finanzamt senden.

In der Regel endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung am 31. Juli des folgenden Jahres. Da der 31. Juli 2022 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Stichtag für die Einkommenssteuererklärung 2021 auf den 01. August 2022.


Alle Infos zu aktuellen Fristen findest du auf unserer Seite „Steuererklärung Fristen“.

Die neue Version von WISO Steuer wird jedes Jahr im November veröffentlicht. Für die Steuererklärung 2021 heißt das: 09. November 2021. Ab diesem Zeitpunkt sind alle WISO Steuer-Versionen, egal ob Download, Web oder App aktualisiert.


Gerne informieren wir dich auch per E-Mail, über alle Neuerungen zu WISO Steuer. Trage dich dazu bitte in unseren Newsletter ein.

Auch 2021 stellt das Finanzamt wieder Steuerformulare in Papierform bereit. Die Abgabe in Papierform bringt jedoch einige Nachteile mit sich:


  • Du musst alles mühselig per Hand selbst eintragen
  • Du erhältst keine Prüfung oder Korrektur, wenn du etwas falsch eingibst
  • Die Bearbeitung beim Finanzamt dauert länger, mit WISO Steuer geht's schneller
  • Auf praktische Tipps und Hilfen musst du bei der Abgabe auf Papier verzichten

Daher unsere Empfehlung: Erledige deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das Steuerprogramm bietet dir jede Menge Unterstützung. Hilfen, Fehlerkorrektur und die Abgabe mit nur einem Klick sind nur einige Funktionen der Software. Und das Beste: Mit dem Steuer-Abruf kannst du Daten sogar automatisch eintragen lassen. So geht es noch einfacher.

WISO Steuer steht dir auf allen Geräten zur Verfügung. Du kannst WISO Steuer direkt im Browser oder als Download auf deinem Mac oder Windows-PC nutzen. Und mit der WISO Steuer-App kannst du das Programm auch unterwegs verwenden. Deine Daten werden dabei synchronisiert, sodass du auf jedem Gerät jederzeit weitermachen kannst.
Steuerprogramm für 2021: WISO Steuer

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Die neue WISO-Steuer-Version für das Jahr 2021 steht dir ab sofort zur Verfügung. Du kannst direkt starten!

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So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.

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Steuer-App Beispiel

EST 1 A Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen

EST 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

Anlage außergewöhnliche Belastung Außergewöhnliche Belastung und Pauschbeträge

Anlage haushaltsnahe Aufwendungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Anlage Sonderausgaben Angaben zu Sonderausgaben

Anlage (§ 13 a EStG) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage (§ 34 a EStG) Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns

Anlage (§ 34 b EStG) Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Anlage (§ 35 c EStG) Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Anlage AUS Ausländische Einkünfte

Anlage AV Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG

Anlage AV § 13 a EStG Anlageverzeichnis zur Anlage 13a

Anlage FW Zur Förderung des Wohneigentums

Anlage G Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage Kind Kinder

Anlage L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Anlage N Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Anlage R Renten und andere Leistungen

Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Anlage SO Sonstige Einkünfte

Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge

Anlage Zinsschranke Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG)

Anlage Corona Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Anlage KAP-BET Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern

Anlage KAP-INV Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Anlage Mobilitätsprämie Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie

Anlage R-AUS Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen / ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen

Anlage R-AV / bAV Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung

Anlage U A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

Anlage AVEUeR Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR

Anlage AVSE Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE

Anlage ER Anlage ER zur Einnahmenüberschussrechnung

Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Anlage SE Anlage SE zur Einnahmenüberschussrechnung

Anlage SZ Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen

Anlage LuF zur Einnahmenüberschussrechnung

GewSt 1 A Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags

GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

GewSt 1 D BS Anlage Betriebsstätten zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

Anlage BEG Anlage Beteiligung an Körperschaften

Anlage EMU Anlage EMU zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Anlage FB Angaben über die Feststellungsbeteiligten

Anlage FE 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Anlage FE 2 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Anlage FE 3 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Anlage FE 4 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Anlage FE 5 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Anlage FE AUS 1 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern

Anlage FE AUS 2 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern

Anlage FE KAP Aufteilung von Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern

Anlage FE KAP INV Investmentverträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Anlage FE VM Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG

Anlage FG zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

Anlage FG AUS Ausländische Einkünfte und Steuern

EST 1 B Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

EST 1 D Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung