Homeoffice-Pauschale Steuer Title

Homeoffice-Pauschale & Steuern

Alle Fragen rund um Homeoffice und die Steuererklärung

Millionen Deutsche arbeiten im Homeoffice. Egal, ob Arbeitszimmer oder zweckentfremdeter Küchentisch: Privaträume werden auch beruflich genutzt. Steuerlich profitiert man dabei mit der Homeoffice-Pauschale. Das Wichtigste im Überblick.

Homeoffice-Pauschale auf einen Blick

Übersicht: Home-Office-Pauschale

Wie viel Geld bekommt man mit der Pauschale zurück?

  • 5 Euro pro Homeoffice-Tag (ab 2023: 6 Euro täglich)
  • Maximal 600 Euro im Jahr (ab 2023: Maximal 1.260 Euro jährlich)

Gibt’s die Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Nein, die Homeoffice-Pauschale ist im Pauschbetrag von 1.000 Euro enthalten.

Ab 2023 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 30 Euro angehoben und beträgt 1.230 Euro. Die Homeoffice-Pauschale wird dann in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit eingerechnet.

Wie kann ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen?

Gibt es Voraussetzungen?

  • Keine strengen Vorgaben
  • Homeoffice-Platz kann auch Arbeitsnische, Küchentisch oder Sofa sein

Benötige ich einen Nachweis?

  • Nein, eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht nötig
  • Auf Nachfrage des Finanzamts solltest du die Homeoffice-Tage jedoch benennen können

Was ist der Unterschied zum häuslichen Arbeitszimmer?

  • Steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist weiterhin abzugsfähig
  • Arbeitszimmer absetzen bringt oftmals mehr als Homeoffice-Pauschale

Video: Die Homeoffice-Pauschale im Überblick

Im Video erfährst du, wie du dir Geld mit dem Homeoffice zurückholen kannst.

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Alle Details zur Homeoffice-Pauschale

Warum gibt es die Homeoffice-Pauschale?

Bisher galt: Wer sein Arbeitszimmer absetzen möchte, muss dafür strenge Anforderungen des Finanzamtes erfüllen. Das führte leider dazu, dass viele auf den Kosten sitzen bleiben. Spätestens nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurde deshalb die Forderung laut, auch diejenigen zu unterstützen, die zwar im Homeoffice arbeiten müssen, aber kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne haben.

Nach langen Diskussionen kam die Bundesregierung der Forderungen nach und führte sie ein: die Homeoffice-Pauschale. Selbst wenn der Arbeitsplatz am heimischen Küchentisch eingerichtet oder von der Couch aus gearbeitet wurde, kann jetzt jeder Arbeitnehmer von der Pauschale profitieren.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 600 Euro. Du kannst 5 Euro täglich für 120 Tage absetzen.

Ab 2023 wird die Pauschale auf 1.260 Euro erhöht. Damit kannst du künftig 210 Homeoffice-Tage mit je 6 Euro absetzen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Pauschale absetzen

Stefan arbeitete im Jahr 2022 insgesamt 150 Tage im Homeoffice. Bei 5 Euro pro Tag berechnet er somit insgesamt 750 Euro. Damit liegt er jedoch über dem Höchstbetrag der Pauschale und kann lediglich 600 Euro in seiner Steuererklärung ansetzen. WISO Steuer zeigt ihm aber noch ein paar Tricks und Stefan holt sich eine Steuerrückerstattung von 1.345 Euro.

Muss ich die Pauschale beantragen?

Nein.

Für die Homeoffice-Pauschale musst du keinen Antrag stellen. Sie wird  nicht direkt ausgezahlt. Du bekommst das Geld zusammen mit deiner Steuerrückerstattung. Du musst also eine  Steuererklärung abgeben. In dieser trägst du die Pauschale als Werbungskosten ein. Keine Sorge! In WISO Steuer geht das ganz einfach – mit wenigen Klicks:

Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Werbungskosten > Homeoffice-Pauschale ein:

Home-Office in Steuererkklärung eintragen

Ist die Homeoffice-Pauschale ab jetzt zeitlich unbegrenzt gültig?

Ja. Mit der Homeoffice-Pauschale sollten zuerst vor allem Arbeitnehmer unterstützt werden, die durch die Corona-Pandemie verstärkt von zu Hause arbeiten und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Jetzt gilt  Pauschale dauerhaft und für alle Einkunftsarten.

Gilt die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?

Leider nein. Wenn deine  Werbungskosten insgesamt nicht über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr liegen, läuft die Pauschale für das Homeoffice leider ins Leere. Daher solltest du gemeinsam mit WISO Steuer nach weiteren Sparmöglichkeiten suchen. Das Programm führt dich Schritt für Schritt und zeigt dir, wo du noch Geld zurück holen kannst. Im Schnitt bekommen WISO Steuer Nutzer 1.674 Euro zurück.

Experten Tipp

Kauf von Büromöbeln

Falls du in naher Zukunft den Kauf von Büromöbeln, ein Laptop oder eine Fortbildung planst, solltest du das noch bis Ende 2022 tun. Denn: Mit diesen Ausgaben holst du dir in der Steuererklärung Geld zurück. Die Ausgaben erhöhen deine Werbungskosten und du kannst so auch von der Homeoffice-Pauschale profitieren.

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Welche Voraussetzungen gibt es?

Brauche ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich im Homeoffice arbeiten darf?

Grundsätzlich musst du keine Arbeitgeber-Bescheinigung einreichen, um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren. Doch auch hier gilt die Belegvorhaltepflicht: Wenn das Finanzamt einen Nachweis fordert, musst du das Arbeiten im Homeoffice glaubhaft machen können. Dafür hast du  beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Du notierst, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast und wann du im Büro, also beim Arbeitgeber, gearbeitet hast
  • Du lässt dir vom Arbeitgeber bestätigen, dass du im Homeoffice gearbeitet gast

Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich freiwillig im Homeoffice arbeite?

Ja.

Um die Pauschale abzusetzen, ist es nicht relevant, ob du freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice gearbeitet hast. Wichtig ist lediglich, dass du tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause tätig warst.

Was gilt, wenn ich nicht das ganze Jahr im Homeoffice arbeiten musste?

Viele Arbeitgeber schicken ihre Mitarbeiter teils ins Homeoffice, teils arbeiten sie bei ihrem Arbeitgeber vor Ort. Auch dann kannst du die Homeoffice-Pauschale für die Tage absetzen, an denen du zu Hause gearbeitet hast. Du musst also nicht das ganze Jahr über von zu Hause aus arbeiten, um von der Pauschale zu profitieren.

Beispiel Familie

Aufteilung Homeoffice-Tage vs. Tage beim Arbeitgeber

Stefanie hat im Jahr 2022 jeweils 2 Tage pro Woche bei ihrem Arbeitgeber und 3 Tage im Homeoffice gearbeitet. Für ihre Steuererklärung gilt: Für 3 Tage pro Woche kann sie die Pauschale von 5 Euro pro Tag ansetzen (höchstens aber 120 Tage im Jahr). Für die 2 Tage pro Woche, die sie zu ihrem Arbeitgeber gefahren ist, sollte sie die Pendlerpauschale nutzen. So bekommt sie mehr als 600 Euro Steuerrückerstattung.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale absetzen, wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Arbeitsmitteln geleistet hat?

Ja.

Hat dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss für beispielsweise einen ergonomischen Bürostuhl oder einen Schreibtisch gezahlt? Keine Sorge, diese Zahlung beeinflusst die Homeoffice-Pauschale nicht. Denn: Mit der Pauschale sollen Kosten wie etwa Strom oder Wasser abgedeckt werden. Arbeitsmittel können auch weiterhin zusätzlich zu der Pauschale abgesetzt werden. Wie das geht? Zeigt dir WISO Steuer.

Wenn du jedoch deine neu gekauften Arbeitsmittel absetzen möchtest, musst du erhaltene Zuschüsse vom Kaufpreis abziehen. Hat dein Arbeitgeber das Arbeitsmittel sogar vollständig gezahlt, kannst du die Kosten dafür nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben.

Ich arbeite halbtags im Homeoffice und halbtags beim Arbeitgeber. Kann ich dann die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale ansetzen?

Wie so oft heißt es: Man kann leider nicht alles haben. Denn die Homeoffice-Pauschale kann man nur dann absetzen, wenn man tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause gearbeitet hat. Sobald du aber zu deinem Arbeitgeber gefahren bist – und sei es auch nur für ein kurzes Meeting – solltest du die Pendlerpauschale nutzen.

Home-Office-Pauschale Fakten Überblick Infografik

Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?

Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch nutzen, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja.

Auch in diesem Fall steht dir die Pauschale zu. Du musst sie auch nicht aufsplitten. Das heißt: Auch wenn du nur einen halben Tag arbeitest, kannst du die Pauschale in voller Höhe von 5 Euro pro Tag in deiner Steuererklärung ansetzen.

Kann ich auch als Student oder Auszubildender die Homeoffice-Pauschale absetzen?

Ja.

Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Studierende und Auszubildende, die von zu Hause am Unterricht oder den Vorlesungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Fahrten, die du sonst gemacht hättest, mit der Pendlerpauschale absetzbar sind. Es muss sich bei der Bildungseinrichtung also um die erste Tätigkeitsstätte handeln. Kleines Manko: Für die Erstausbildung oder das Erststudium ist es lediglich möglich Sonderausgaben anzugeben. Klingt kompliziert? Keine Sorge WISO Steuer weiß, was du wann absetzen kannst und führt dich Schritt für Schritt durch deine Erklärung. Probiere es gleich heute kostenlos aus

Mehr zum Thema: Steuererklärung für Studenten

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn sie ausschließlich von zu Hause gearbeitet haben. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen und Höchstbeträge wie für Arbeitnehmer.

Kann ich die Pauschale auch dann absetzen, wenn ich ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne habe?

Du hast bereits ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts standhält? Dann hast du die Qual der Wahl: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen oder due entscheidest dich für die Homeoffice-Pauschale. Am besten rechnest du dir mit WISO Steuer kostenlos aus, was sich für dich mehr lohnt und nutzt dann die Möglichkeit mit dem höheren Sparpotential.

Mehr zu dem Thema: Arbeitszimmer absetzen

Homeoffice und mobiles Arbeiten – was ist der Unterschied?

Ist nicht das Gleiche? Nein.

Auch wenn beides heißt, dass man nicht beim Arbeitgeber vor Ort arbeitet, gibt es wichtige Unterschiede: Das mobile Arbeiten bedeutet lediglich, dass dein Arbeitgeber dir mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones zur Verfügung stellt, mit denen du von überall arbeiten kannst. Und gemeint ist dabei wirklich überall: im Zug, im Hotel oder in dem kleinen Café an der Ecke.

Das Homeoffice ist hingegen der feste Arbeitsplatz zu Hause. Der wichtige Unterschied: Für das Homeoffice muss dein Arbeitgeber Sorge tragen, dass die gleichen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden, wie in deinem Büro vor Ort. Es gelten hier also strengere Arbeitsschutzvorschriften als beim mobilen Arbeiten.

Was bedeutet das für die Homeoffice-Pauschale?

Ganz einfach: Hast du nicht von zu Hause gearbeitet, sondern bist beispielsweise in das Lieblingscafé an der Ecke gegangen? Dann kannst du  für diesen Tag auch nicht die pauschalen 5 Euro ansetzen. Denn die gibt es nur, wenn du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast.

Checkliste: Was kann ich absetzen?

Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel? Oft ist es nicht leicht herauszufinden, was genau man absetzen kann. Unser Tipp: Wirf einen Blick auf unsere Checkliste:

Bekomme ich die Homeoffice-Pauschale? Checkliste

Dein Arbeitszimmer erfüllt die strengen Voraussetzungen des Finanzamtes nicht? Dann solltest du die Pauschale in Anspruch nehmen. Diese bekommst du, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen.

  1. Ich bin Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student/Azubi
  2. Ich kann Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Büromaterialien oder Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben
  3. Ich arbeite an allen oder einigen Tagen von zu Hause
  4. Ich kann meine Arbeit im Homeoffice durch die Bescheinigung des Arbeitgebers oder durch eine von mir geführte Aufzeichnung nachweisen

Alles Punkte erfüllt? Dann kannst du die Pauschale nutzen. Am einfachsten geht das mit WISO Steuer.

Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

  1. Mein Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum in meiner Wohnung (und nicht nur eine Ecke/ein Durchgangszimmer)
  2. Mein Arbeitszimmer ist büromäßig ausgestattet. Es beinhaltet keine nicht-berufliche Gegenstände (wie Bügelbrett, Kleiderschrank oder Fernseher)
  3. Ich nutze meine Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent für meinen Job
  4. Mein Arbeitszimmer ist im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche nicht übermäßig groß
    • Punkt 1-4 erfüllt? Dann kannst du dein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. In den meisten Fällen heißt das: Mehr Geld als mit der Homeoffice-Pauschale. Jetzt bleibt nur noch die Frage wie viel Geld du zurück bekommst:
  1. Mein Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel weil ich selbstständig oder freiberuflich tätig bin)
      • In diesem Fall kannst du die tatsächlichen kosten in voller Höhe absetzen. Mehr zu dem Thema: Arbeitszimmer absetzen
  2. Mir steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zum Beispiel weil mein Chef das Arbeiten im Homeoffice angeordnet hat. Aber: Das Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit
    • In diesem Fall kannst du das Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Dieser Betrag ist jedoch Personen bezogen. Wenn dein Partner das Arbeitszimmer ebenfalls beruflich nutzt, kann auch er/sie den Höchstbetrag in Anspruch nehmen.

Wie lange gilt die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale gilt dauerhaft. Sie gilt für alle Tätigkeit zusammen, bei mehreren Jobs wird sie also nicht verdoppelt.

Kann ich noch mehr Geld bekommen?

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Du kannst wie gewohnt nach den bisherigen Regelungen beispielsweise Büroeinrichtung, Bürobedarf, technische Ausstattung sowie Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Vorausgesetzt: Du nutzt die Gegenstände auch tatsächlich beruflich. Mehr dazu liest du in unseren Beiträgen: Computer absetzen und  Telefonkosten absetzen. Zudem gibt es auch noch weiter Pauschalen, die deine Steuererstattung erhöhen!

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Quelle:

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