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Homeoffice-Pauschale: Steuern sparen mit dem Arbeitsplatz am Küchentisch

Alle Fragen rund um Homeoffice in der Steuererklärung

Millionen Deutsche arbeiten im Homeoffice. Egal, ob Arbeitszimmer oder zweckentfremdeter Küchentisch: Privaträume werden auch beruflich genutzt. Steuerlich profitiert man dabei mit der Homeoffice-Pauschale. Das Wichtigste im Überblick.

Kurz & knapp

  • Die Homeoffice-Pauschale bekommst du für jeden Tag, den du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast
  • Du kannst die Pauschale ab dem Jahr 2020 erhalten
  • Ab 2023 wurde sie erhöht auf 6 Euro am Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr
  • Dein Arbeitsplatz muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen
  • WISO Steuer unterstützt dich bei deiner Steuererklärung mit vielen Tipps und Erklär-Videos

Video: Die Homeoffice-Pauschale im Überblick

Hast du aus dem Homeoffice gearbeitet, kannst für jeden Tag eine Pauschale als steuerliche Entlastung bekommen. Im Video zeigen wir, wie es funktioniert.

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Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Entlastung, von der du in deiner Steuererklärung profitieren kannst. Sie wurde eingeführt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Damit sollten vor allem Arbeitnehmer unterstützt werden, die durch die Corona-Pandemie verstärkt von zu Hause arbeiten und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Selbst wenn der Arbeitsplatz am heimischen Küchentisch eingerichtet oder von der Couch aus gearbeitet wurde – jeder Arbeitnehmer kann von der Pauschale profitieren.

Wie lange ist Homeoffice-Pauschale gültig?

Ursprünglich sollte die Homeoffice-Pauschale nur befristet für 2020 gelten, wurde aber für die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Da das Homeoffice sich mittlerweile fest im Arbeitsleben etabliert hat, wurde auch die Homeoffice-Pauschale im Steuergesetz fest verankert und angepasst. Ab dem Steuerjahr 2023 kannst du die Pauschale für jede Steuererklärung nutzen.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Tätigkeit zusammen. Bei mehreren Jobs wird sie also nicht verdoppelt.

Infografik: Homeoffice-Pauschale auf einen Blick

Übersicht: Home-Office-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Um den allgemein gestiegenen Preisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung auch die Pauschale etwas justiert: Ab dem Jahr gilt eine höhere Homeoffice-Pauschale: 6 Euro statt bisher 5 Euro je Homeoffice-Tag. Somit kannst du maximal 1.260 Euro pro Jahr für die Arbeit von zu Hause absetzen. Achtung: Die Pauschale bezieht sich auf alle Tätigkeiten zusammen. Hast du mehrere Jobs, kannst du sie nicht doppelt bekommen.

Da das Homeoffice sich in der Arbeitswelt weitgehend etabliert hat, hat sich das auch auf die Homeoffice-Pauschale ausgewirkt. Sie wurde entfristet. Das bedeutet, du kannst die Pauschale ab dem Jahr 2023 dauerhaft in der Steuererklärung ansetzen.

JahrEuro/TagHomeoffice-Tage
20205max. 120
20215max. 120
20225max. 120
20236max. 210

Homeoffice-Pauschale & Werbungskosten-Pauschale: als Kombi möglich?

Leider nein. Die Homeoffice-Pauschale fließt in die Werbungskosten-Pauschale (sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag) mit ein. Sie wird immer automatisch bei jedem Arbeitnehmer abgezogen. Das bedeutet, liegen deine gesamten Ausgaben für den Job darunter, sind sie mit der Pauschale abgegolten.

Experten Tipp

Büromöbel und Fortbildungen helfen beim Sparen

Um über die Werbungskosten-Pauschale zukommen und so zusätzlich zu sparen, solltest du andere abziehbare Ausgaben für deinen Job unbedingt in der Steuererklärung zusammenzutragen.

 

Planst du einen neuen Schreibtisch und Bürostuhl für deine Arbeitsecke? Du benötigst einen PC-Bildschirm oder machst auf eigene Kosten eine Fortbildung? Diese Ausgaben erhöhen deine Werbungskosten und du kannst so auch von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Es lohnt sich auch, Ausgaben vorzuziehen, um die Werbungskosten-Pauschale zu knacken.

 

WISO Steuer hilft dir alle Sparmöglichkeiten ausfindig zu machen. Das Programm führt dich Schritt für Schritt und zeigt dir mit vielen Tipps, wo du noch Geld zurückholen kannst. Im Schnitt bekommen Nutzer von WISO Steuer 1.674 Euro zurück. 

Wer kann die Pauschale erhalten?

Die Homeoffice-Pauschale steht jedem zu, der die Arbeit von zu Hause erledigt. An den Homeoffice-Platz selbst knüpft das Finanzamt auch keine strengen Vorgaben. Ob du deine Arbeit am Küchentisch, auf dem Sofa oder der Terrasse erledigst – du kannst die Pauschale für maximal 210 Tage im Jahr absetzen.

Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich freiwillig im Homeoffice arbeite?

Ja. Um die Pauschale abzusetzen, ist es nicht relevant, ob du freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice gearbeitet hast. Wichtig ist lediglich, dass du tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause tätig warst.

Homeoffice-Pauschale für Teilzeit-Beschäftigte:

Auch wenn du in Teilzeit arbeitest, steht dir die Pauschale zu. Du musst sie auch nicht aufsplitten. Das heißt: Auch wenn du nicht in Vollzeit arbeitest, kannst du die Pauschale in voller Höhe von 6 Euro pro Tag in deiner Steuererklärung ansetzen.

Homeoffice-Pauschale für Studenten und Azubis:

Hast du während der Pandemie von zu Hause am Unterricht oder den Vorlesungen teilgenommen, kannst du dafür auch die Homeoffice-Pauschale erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fahrten, die du sonst gemacht hättest, mit der Pendlerpauschale absetzbar sind. Es muss sich bei der Bildungseinrichtung also um die erste Tätigkeitsstätte handeln. Das ist im Grunde der Ort deiner Ausbildung. Also die Universität oder der Ausbildungsbetrieb.

Wermutstropfen: Für die Erstausbildung oder das Erststudium ist es lediglich möglich Sonderausgaben anzugeben. Klingt kompliziert? Keine Sorge WISO Steuer weiß, was du wann absetzen kannst und führt dich Schritt für Schritt durch deine Erklärung. Probiere es gleich heute kostenlos aus

Homeoffice-Pauschale für Selbstständige:

Ja, auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn sie ausschließlich von zu Hause gearbeitet haben. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen und Höchstbeträge wie für Arbeitnehmer.

Welche Nachweise brauche ich für die Homeoffice-Pauschale?

Grundsätzlich musst du keine Nachweise einreichen, um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren. Doch auch hier gilt die Belegvorhaltepflicht: Wenn das Finanzamt einen Nachweis fordert, musst du das Arbeiten im Homeoffice glaubhaft machen können. Dafür hast du beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Du notierst, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast und wann du im Büro, also beim Arbeitgeber, gearbeitet hast
  • Du lässt dir vom Arbeitgeber bestätigen, dass du im Homeoffice gearbeitet hast

Homeoffice-Pauschale ab 2023

Als Reaktion auf die stärkere Verbreitung des Homeoffice und als Entlastung für Arbeitnehmer ohne ein anerkanntes Arbeitszimmer, wurde die Homeoffice-Pauschale ausgebaut.

Ab der Steuererklärung 2023 darfst du sie dauerhaft in deinen künftigen Erklärungen eintragen. Insgesamt wurde sie auf 1.260 Euro im Jahr erhöht. Das bedeutet, pro Tag kannst du 6 Euro ansetzen. Daraus ergeben sich maximal 210 Tage im Jahr, für die du die Homeoffice-Pauschale bekommen kannst.

Wie berechne ich die Homeoffice-Pauschale für 2023?

Die mathematische Formel dafür ist einfach: deine Homeoffice-Tage x 6 Euro = Höhe deiner Homeoffice-Pauschale.

Mit WISO Steuer musst du natürlich nichts selber rechnen. Du gibst einfach die Daten zu deinen Arbeitstagen ein und schon liefert die Software dir das Ergebnis.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Homeoffice-Pauschale 2023 absetzen

Stefan hat im Jahr 2023 insgesamt 220 Arbeitstage. Davon arbeitete er 150 Tage im Homeoffice, an den übrigen Arbeitstagen fährt er ins 15 Kilometer entfernte Büro beim Arbeitgeber.

  • Für die Homeoffice-Pauschale gilt: 150 Homeoffice-Tage x 6 Euro = 900 Euro
  • Für die Fahrtkosten: 70 Tage x 15 Kilometer x 0,30 Euro = 315 Euro
  • Ergebnis: 1.215 Euro Werbungskosten

Damit liegt er jedoch unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro (für 2023). Um höhere steuerliche Erleichterung zu bekommen, muss Stefan also noch weitere Ausgaben in die Steuererklärung eintragen. Dabei unterstützt ihn WISO Steuer. 

Homeoffice-Pauschale für 2020 bis 2022

Wer vor der Pandemie die Arbeit von zu Hause aus in der Steuererklärung berücksichtigen wollte, musste zuerst eine Hürde nehmen: das häusliche Arbeitszimmer. Dieses musste nämlich überhaupt erst vorhanden sein, um die Kosten fürs Homeoffice von der Steuer absetzen zu können. Außerdem waren/sind noch weitere hohe Anforderungen daran geknüpft.

Das führte leider dazu, dass viele die Kosten für das Arbeiten zu Hause gar nicht berücksichtigen konnten. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurde deshalb die Forderung laut, auch diese Personen zu unterstützen. So wurde die Homeoffice-Pauschale – zunächst befristet – eingeführt: Pro Homeoffice-Tag lassen sich 5 Euro absetzen. Insgesamt ist die Pauschale für die Corona-Jahre 2020 bis 2022 auf 600 Euro im Jahr gedeckelt, das entspricht 120 Tagen im Homeoffice.

Wie berechne ich die Homeoffice-Pauschale für 2022?

Hier rechnest du genauso wie für das Jahr 2023: Du multiplizierst die Anzahl deiner Tage im Homeoffice mit der Pauschale von 5 Euro.

Bekomme ich die Pauschale, wenn ich nicht das ganze Jahr im Homeoffice arbeiten musste?

Viele Arbeitgeber schicken ihre Mitarbeiter teils ins Homeoffice, teils arbeiten sie bei ihrem Arbeitgeber vor Ort. Auch dann kannst du die Homeoffice-Pauschale für die Tage absetzen, an denen du zu Hause gearbeitet hast. Du musst also nicht das ganze Jahr über von zu Hause aus arbeiten, um von der Pauschale zu profitieren. Für die Nicht-Homeoffice-Tage setzt du dann die Pendlerpauschale an.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Aufteilung Homeoffice-Tage vs. Tage beim Arbeitgeber

Stefanie hat im Jahr 2022 jeweils 2 Tage pro Woche bei ihrem Arbeitgeber und 3 Tage im Homeoffice gearbeitet. Für ihre Steuererklärung gilt: Für 3 Tage pro Woche kann sie die Pauschale von 5 Euro pro Tag ansetzen (höchstens aber 120 Tage im Jahr). Für die 2 Tage pro Woche, die sie zu ihrem Arbeitgeber gefahren ist, sollte sie die Pendlerpauschale nutzen.  
Information zum Thema

Büromöbel vom Arbeitgeber & Homeoffice-Pauschale

Hat dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss für beispielsweise einen ergonomischen Bürostuhl oder einen Schreibtisch gezahlt? Keine Sorge, diese Zahlung beeinflusst die Homeoffice-Pauschale nicht. Denn: Mit der Pauschale sollen Kosten wie etwa Strom oder Wasser abgedeckt werden. Arbeitsmittel können auch weiterhin zusätzlich zu der Pauschale abgesetzt werden.

Wenn du jedoch deine neu gekauften Arbeitsmittel absetzen möchtest, musst du erhaltene Zuschüsse vom Kaufpreis abziehen. Hat dein Arbeitgeber das Arbeitsmittel sogar vollständig gezahlt, kannst du die Kosten dafür nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben. 

Homeoffice vs. Arbeitszimmer und mobiles Arbeiten

Was ist der Unterschied zum häuslichen Arbeitszimmer?

An ein Arbeitszimmer stellt das Finanzamt strenge Anforderungen. Zum einen müssen die räumlichen Kriterien erfüllt sein und zum anderen muss auch der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dort liegen. Für die Homeoffice-Pauschale werden dagegen keine besonderen Voraussetzungen an deinen Arbeitsplatz gestellt – es kann der Küchentisch sein oder auch Balkonien.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, lassen sich mit dem Arbeitszimmer oftmals mehr Steuern sparen als mit der Homeoffice-Pauschale. Denn dann kannst du deine tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung eintragen. Damit gemeint sind alle Kosten deiner Wohnung oder des Hauses, anteilig für die Quadratmeter deines

Arbeitszimmers. Neu seit 2023: Du kannst stattdessen eine Pauschale für das Arbeitszimmer nutzen – mit 1.260 Euro ist sie genauso hoch wie die Homeoffice-Pauschale.
Für die Corona-Jahre ist die steuerliche Berücksichtigung besonders kompliziert. Informiere dich dazu am besten in unserem Beitrag: Arbeitszimmer absetzen – So klappt‘s mit der Steuererklärung

Kann ich die Pauschale auch dann absetzen, wenn ich ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne habe?

Du hast bereits ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts standhält? Dann hast du die Qual der Wahl: Du kannst ab 2023 entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen oder du entscheidest dich für die Homeoffice-Pauschale. Am besten rechnest du dir mit WISO Steuer kostenlos aus, was sich für dich mehr lohnt und nutzt dann die Möglichkeit mit dem höheren Sparpotenzial.

Homeoffice und mobiles Arbeiten – was ist der Unterschied?

Ist nicht das Gleiche? Nein. Auch wenn beides heißt, dass man nicht beim Arbeitgeber vor Ort arbeitet, gibt es wichtige Unterschiede: Das mobile Arbeiten bedeutet lediglich, dass dein Arbeitgeber dir mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones zur Verfügung stellt, mit denen du von überall arbeiten kannst. Und gemeint ist dabei wirklich überall: im Zug, im Hotel oder in dem kleinen Café an der Ecke.

Das Homeoffice ist hingegen der feste Arbeitsplatz zu Hause. Der wichtige Unterschied: Für das Homeoffice muss dein Arbeitgeber Sorge tragen, dass die gleichen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden, wie in deinem Büro vor Ort. Es gelten hier also strengere Arbeitsschutzvorschriften als beim mobilen Arbeiten.

Was bedeutet das für die Homeoffice-Pauschale?

Ganz einfach: Hast du nicht von zu Hause gearbeitet, sondern bist beispielsweise in das Lieblingscafé an der Ecke gegangen? Dann kannst du für diesen Tag auch nicht die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Denn die gibt es nur, wenn du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast.

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Checkliste: Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel  – was kann ich absetzen?

Oft ist es nicht leicht herauszufinden, was genau man absetzen kann. Unser Tipp: Wirf einen Blick auf unsere Checkliste:

Bekomme ich die Homeoffice-Pauschale?

Dein Arbeitszimmer erfüllt die strengen Voraussetzungen des Finanzamtes nicht? Dann solltest du die Pauschale in Anspruch nehmen. Diese bekommst du, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen.

  • Ich bin Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student bzw. Azubi
  • Ich kann Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Büromaterialien oder Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben
  • Ich arbeite an allen oder einigen Tagen von zu Hause
  • Ich kann meine Arbeit im Homeoffice durch die Bescheinigung des Arbeitgebers oder durch eine von mir geführte Aufzeichnung nachweisen

Alles Punkte erfüllt? Dann kannst du die Pauschale nutzen.

Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

  • Mein Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum in meiner Wohnung (und nicht nur eine Ecke oder ein Durchgangszimmer)
  • Mein Arbeitszimmer ist büromäßig ausgestattet. Es beinhaltet keine nicht-berufliche Gegenstände (wie Bügelbrett, Kleiderschrank oder Fernseher)
  • Ich nutze meine Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent für meinen Job
  • Mein Arbeitszimmer ist im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche nicht übermäßig groß

Trifft das auf dich zu? Dann kannst du dein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. In den meisten Fällen heißt das: mehr Geld als mit der Homeoffice-Pauschale.

Wie kann ich noch mehr sparen?

On top kannst du wie gewohnt nach den bisherigen Regelungen beispielsweise Büroeinrichtung, Bürobedarf, technische Ausstattung sowie Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Vorausgesetzt: Du nutzt die Gegenstände auch tatsächlich beruflich.

Infografik:

Home-Office-Pauschale Fakten Überblick Infografik

Mehr dazu liest du in unseren Beiträgen: Computer absetzen und  Telefonkosten absetzen. Zudem gibt es auch noch weiter Pauschalen, die deine Steuererstattung erhöhen!

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Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung gehört die Pauschale zu den Werbungskosten. Mit WISO Steuer musst du dir keine Gedanken mehr um Formulare oder Berechnungen machen. Mit wenigen Klicks hast du alles eingetragen.

Deine Angaben machst du unter: Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Homeoffice-Pauschale

Tipp: Du erstellst zum ersten Mal eine Steuererklärung? Unter WISO Steuer kannst du dich einfach durch eine Muster-Steuererklärung durchklicken.

Homeoffice in Steuererklärung eintragen

Deine Angaben machst du unter: Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Homeoffice-Pauschale

Tipp: Du erstellst zum ersten Mal eine Steuererklärung? Unter WISO Steuer kannst du dich einfach durch eine Muster-Steuererklärung durchklicken. 

Homeoffice-Pauschale eintragen Steuererklärung App

FAQ: Homeoffice-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale? 

  • Für die Jahre 2020, 2021 und 2022: 5 Euro pro Homeoffice-Tag und maximal 600 Euro im Jahr
  • Ab 2023: 6 Euro pro Homeoffice-Tag und maximal 1.260 Euro jährlich
Die Homeoffice-Pauschale bekommst du

  • 2022: für max. 120 Tage
  • 2023: für max. 210 Tage
Ja. Für die Homeoffice-Pauschale musst du bestimmte Formulare deiner Steuererklärung ausfüllen. Sie wird aber nicht direkt ausgezahlt. Du bekommst das Geld zusammen mit deiner Steuerrückerstattung. Du musst also eine  Steuererklärung abgeben.
  • Keine strengen Vorgaben: Homeoffice-Platz kann auch Arbeitsnische, Küchentisch oder Sofa sein
  • Das Café um die Ecke, zählt allerdings nicht als Homeoffice
Nein. Um die Pauschale zu berechnen, musst du wissen wie viele Tage du im Homeoffice gearbeitet hast. Diese multiplizierst du mit der Pauschale (6 Euro für 2023). Den letzten Schritt übernimmt WISO Steuer natürlich für dich. 
Ganz einfach: mit dem SteuerCheckUp von WISO Steuer.
Ja. Ab 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet und gilt jetzt dauerhaft für alle Einkunftsarten. 
In der Regel brauchst du keinen Nachweis einzureichen. Fordert das Finanzamt einen Nachweis, du musst eine aber vorlegen können. Dafür sollte dir dein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen.  
Das häusliche Arbeitszimmer muss strengen Kriterien standhalten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Sind diese erfüllt, kannst du unter Umständen mehr Kosten absetzen als mit der Homeoffice-Pauschale. Mehr Info hier: Arbeitszimmer absetzen
Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. 
Du arbeitest halbtags im Homeoffice und halbtags beim Arbeitgeber? Wie so oft heißt es: Man kann leider nicht alles haben. Denn die Homeoffice-Pauschale kannst du nur dann absetzen, wenn du tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause gearbeitet hast. Sobald du aber zu deinem Arbeitgeber gefahren bist – und sei es auch nur für ein kurzes Meeting – solltest du die Pendlerpauschale nutzen.

Eine Ausnahme gilt ab 2023 nur dann, wenn du für bestimmte Tätigkeiten beim Chef kein Büro oder Arbeitsplatz hast. Das gilt beispielsweise für Lehrer oder Außendienstler. Im günstigsten Fall können dann sowohl Fahrtkosten als auch Homeoffice-Pauschale für den gleichen Arbeitstag angesetzt werden.

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