Frist für die Steuererklärung
Frist für die Steuererklärung
Alle Abgabefristen kennen und Erstattung rechtzeitig sichern
Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist am 2. Oktober 2023 abgelaufen. Spät dran? Dann hol jetzt noch auf!
Frist für die Steuererklärung
Alle Abgabefristen kennen und Erstattung rechtzeitig sichern
Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist am 2. Oktober 2023 abgelaufen. Spät dran? Dann hol jetzt noch auf!
Die Steuererklärung 2022 solltest du bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben haben.
Alle, die freiwillig eine Steuererklärung machen, haben dafür eine verlängerte Frist: 4 Jahre. Das heißt, du kannst jetzt die Steuererklärung 2019, 2020, 2021 und 2022 zusammen abgeben und dir das Geld für alle 4 Jahre auf einmal zurückholen – zuzüglich Zinsen!
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 ist der 2. September 2024. Sie gilt für alle, die eine Steuererklärung aus bestimmten Gründen abgeben müssen. Alle anderen haben 4 Jahre Zeit, also bis zum 31. Dezember 2027.
Abgeben kannst du eine Steuererklärung in jedem Fall 4 Jahre lang. Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, musst du sogar 7 Jahre rückwirkend abgeben.
Wenn du keine Steuererklärung abgegeben hast, passiert vielleicht gar nichts. Hat das Finanzamt Anhaltspunkte, dass du Steuern nachzahlen könntest, wird es dir eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung zuschicken. Spätestens jetzt solltest du handeln, denn als Nächstes kann das Finanzamt deine Steuer schätzen und das ist meistens nicht zu deinem Vorteil. Also leg lieber jetzt mit der Steuer los.
Ja, normalerweise erhältst du einen Brief als Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung. Manchmal bleibt dieser Brief aber auch aus und du musst deine Steuererklärung trotzdem abgeben. Das Finanzamt kann auch Verspätungszuschläge verlangen, ohne eine Erinnerung zu schicken.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung jedes Jahr zu machen. Wenn es möglich ist, dass du Steuern nachzahlen musst, bist du normalerweise zur Abgabe verpflichtet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du als Neurentner mindestens 16.000 Euro Rente bekommst, selbstständig bist oder Krankengeld über 410 Euro erhalten hast.
In besonderen Ausnahmefällen kann es passieren, dass das Finanzamt die Abgabefrist für alle Steuerzahler verlängert. Das ist zum Beispiel bei den Steuerjahren 2019 bis 2023 der Fall, denn normalerweise ist die Abgabefrist der 31. Juli des Folgejahres.
Wenn du feststellst, dass die Zeit bis zum Stichtag zu knapp wird und eine persönliche Fristverlängerung brauchst, kannst du sie beim Finanzamt beantragen. Unser Tipp: In WISO Steuer findest du eine Vorlage für den Antrag auf Fristverlängerung. Du musst sie nur noch ausfüllen und an dein Finanzamt schicken.
Am einfachsten geht’s mit WISO Steuer. Damit ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Viele Daten lassen sich über den Steuer-Abruf automatisch einpflegen und mit nur einem Klick sendest du deine Erklärung ans Finanzamt.
Wenn du absehen kannst, dass es knapp werden könnte, beantrage die Fristverlängerung: Stelle einen Antrag auf Verlängerung, mit einer entsprechenden Begründung. So sparst du dir den Verspätungszuschlag und hast deine Finanzen voll im Griff.
Für den Antrag auf Fristverlängerung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Du kannst einfach beim Finanzamt anrufen und um Verlängerung bitten. Unser Tipp: Stell den Antrag schriftlich – entweder per Brief oder E-Mail.
Das richtet sich nach deinem individuellen Fall. In der Regel bekommst du 1 oder 2 Monate mehr Zeit.
In der Regel haben alle Bundesländer die gleichen Abgabefristen für die Steuererklärung. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Feiertagen. Fällt der Stichtag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Frist für die Steuererklärung auf den nächsten Werktag.
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Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat grundsätzlich 7 Monate Zeit, seine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Lässt du deine Steuererklärung von einem Profi wie dem buhl:Berater* erstellen, dann erhältst du automatisch mehr Zeit. Grundsätzlich bis Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst, hast du dafür immer 4 Jahre Zeit.
Dein Abgabetermin hängt von zwei Punkten ab:
Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst, solltest du die Steuererklärung normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben.
Beispiel: Die Steuererklärung 2024 solltest du bis 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgeben. Eine Abgabe ist jedoch bis zu 7 Jahren möglich. So lange kann dich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.
Gibst du eine Steuererklärung freiwillig ab, hast du 4 Jahre Zeit. Beispiel: Die Steuererklärung 2024 musst du spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeben. Danach ist eine Abgabe nur noch möglich, wenn du eine Steuererklärung machen musst.
Wer beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung erstellen lässt, erhält automatisch eine Fristverlängerung. Einen Antrag brauchst du dafür nicht stellen. Generell ist die Frist der 28. Februar des übernächsten Jahres. Derzeit gibt es jedoch weitere Fristverlängerungen. So musst du die Steuererklärung 2023 erst am 2. Juni 2025 über einen Berater abgeben.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert. Mit jedem Jahr nähern wir uns nun wieder den ursprünglichen Fristen an. Ab der Steuererklärung 2024 gilt dann:
Nutze WISO Steuer auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser – deine Daten sind immer aktuell.
Wenn du es nicht rechtzeitig schaffst, deine Steuererklärung einzureichen, solltest du aktiv werden und eine Fristverlängerung beantragen. So kannst du in der Regel 1 oder 2 Monate mehr Zeit bekommen. Wichtig ist, dass du gute Gründe für die Fristverlängerung hast.
Das Finanzamt muss deinen Antrag auf Fristverlängerung nicht akzeptieren. Daher solltest du eine gute Begründung parat haben, wie zum Beispiel eine längere Erkrankung. Warte nicht bis zum letzten Tag der Frist. Ein paar Wochen vorher wären gut und erhöhen deine Chance, dass das Finanzamt deinen Antrag akzeptiert.
Brauchst du mehr Zeit und kannst die Abgabefrist nicht einhalten? Dann beantrage so früh wie möglich eine Fristverlängerung. Wir zeigen dir, wie du das schnell und einfach erledigst.
Den Antrag auf Fristverlängerung kannst du formlos stellen, ein bestimmtes Formular musst du also nicht ausfüllen. Organisation ist dabei das halbe Leben: Der erste Schritt auf dem Weg zu einer stressfreien Fristverlängerung für die Steuererklärung ist, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammenstellst. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag erhöht deine Chancen auf eine Genehmigung und erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Du kannst einfach bei deinem zuständigen Bearbeiter anrufen und um Verlängerung bitten. Besser ist es, wenn du den Antrag schriftlich stellst.
Der Antrag auf Fristverlängerung muss in der Regel beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Kontaktdaten findest du entweder online oder in den Steuerunterlagen, die du erhalten hast.
Den Antrag selbst kannst du persönlich abgeben, per E-Mail oder per Post abschicken und über die Kontaktseite des Finanzamts im Internet hochladen. Reichst du deinen Antrag per Post ein, achte darauf, ihn per Einschreiben zu schicken.
Anmerkung: Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach deiner individuellen Situation.
In manchen Fällen kann auch eine begründete Nachfrage beim Finanzamt oder die Vorlage weiterer Belege hilfreich sein. Wenn nichts geht, musst du deine Steuererklärung so schnell wie möglich einreichen, um teure Konsequenzen zu vermeiden.
Nutze dazu einfach WISO Steuer. Damit kannst du die elektronischen Daten im Handumdrehen automatisch in deine Steuererklärung übernehmen.
Die Software navigiert dich durch die Erklärung und gibt dir Tipps, wie du deine Steuern noch weiter senken kannst. Solltest du weitere Hilfe benötigen, kannst du mit dem ProfiCheck* deine Steuererklärung von einem Steuer-Experten überprüfen lassen. Oder du lässt deine Steuer einfach machen: mit dem buhl:Berater*.
Ein Verspätungszuschlag ist im Normalfall verschmerzbar, aber es gibt einen guten Tipp, wie du ihn vermeiden kannst: Lass deine Steuererklärung vom buhl:Berater* erstellen und du profitierst automatisch von der Fristverlängerung.
Wenn du weißt, dass du die Frist aus dem Schreiben nicht einhalten kannst, melde dich sofort bei deinem Finanzbeamten und versuche eine Lösung zu finden.
Hast du einen plausiblen Grund für die verpasste Frist, kannst du dir mehr Zeit verschaffen, indem du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragst. Aber: Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen. Daher ist es gut, wenn du dich vorher einmal persönlich bei deinem Bearbeiter meldest.
Abgeben solltest du deine Steuererklärung auch dann, wenn du möglicherweise die Steuern nicht zahlen kannst. Sobald der Steuerbescheid da ist, kannst du dann beim Finanzamt eine Stundung beantragen.
Wenn dich das Finanzamt auffordert, die Steuererklärung abzugeben, solltest du schnell handeln. Denn auch wenn du eigentlich nicht abgeben musst, erhältst du eine Erstattung zurück, die den Aufwand mehr als rechtfertigt.
Bist du zur Abgabe nicht verpflichtet und möchtest wirklich keine Steuererklärung abgeben, kannst du das auf die Erinnerung des Finanzamts antworten. Wenn das Finanzamt dann weiterhin auf eine Abgabe dringt, musst du wirklich tätig werden.
Nicht jeder wird vom Finanzamt aufgefordert. Aber lass dich nicht täuschen. Zur Abgabe bist du unter Umständen trotzdem verpflichtet. Und wenn du die Frist verpasst, zahlst du den Verspätungszuschlag, auch ohne Mahnung vom Finanzamt.
Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, also der Steuer, die du zahlen musst. Wie aber berechnet das Finanzamt die Höhe, wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wurde? Ganz einfach: Du zahlst den Verspätungszuschlag nicht sofort ans Finanzamt, sondern erst, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast.
Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet. Der Zuschlag wird also auch berechnet, wenn du nur 1 Tag zu spät abgibst. Gibst du zum Beispiel 2 Monate und 10 Tage später als vorgesehen ab, zahlst du den Verspätungszuschlag für 3 Monate.
Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich festgelegt:
Du konntest nichts dafür, dass du die Frist verpasst hast? Dann wird auch kein Zuschlag von dir verlangt. Wichtig ist aber, dass du Einspruch einlegst und dem Finanzamt die Gründe für das Versäumnis erklären kannst. Es muss sich um einen Umstand handeln, den du selbst nicht hättest verhindern können – zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.
Aber Vorsicht: Hast du die Abgabefrist bereits mehrmals versäumt, wird das Finanzamt vermutlich keine Gnade walten lassen.
Glücklicherweise gibt es auch noch gesetzliche Ausnahmen, in denen kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Diese Ausnahmen gelten für Fälle, in denen eigentlich zwangsläufig ein Zuschlag verlangt werden müsste. Das betrifft die Steuererklärungen, die auch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nicht abgegeben wurden.
Liegt bei dir also einer der nachstehenden Gründe vor, wird aus dem zwangsläufigen Verspätungszuschlag wieder eine Ermessensentscheidung. Dein Steuerfall wird dann also so behandelt, als hättest du die Frist nicht länger als 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums verpasst.
Die Ausnahme gilt für die Fälle, in denen du davon ausgegangen bist, dass du keine Steuererklärung abgeben musst– das Finanzamt dich aber trotzdem dazu auffordert.
Das ist vor allem bei Rentnern der Fall, denen eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt wurde. Häufig werden sie erst Jahre später nach Auswertung von Rentenbezugsmitteilungen für zurückliegende Jahre abgabepflichtig, weil durch Rentenerhöhungen nun doch eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Im Schreiben des Finanzamts wird dann eine Frist zur Abgabe der Erklärung mitgeteilt. In diesen Fällen beginnt die Berechnung des Verspätungszuschlags erst mit Ablauf dieser neuen Frist – die Regelfrist zum 31. Juli des Folgejahres gilt dann nicht. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur, wenn das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordert.
Rentner, die von sich aus zu dem Schluss kommen, durch Erhöhungen der Rente Steuererklärungen für alte Jahre abgeben zu müssen, sollten zusammen mit der Steuererklärung unbedingt eine sogenannte rückwirkende Fristverlängerung beantragen. Ansonsten muss der Verspätungszuschlag doch gezahlt werden!
Das Finanzamt kann dir einen Verspätungszuschlag aufbrummen – bis zu 25.000 Euro können so zusätzlich fällig werden. Diese hohe Summe gibt es natürlich nur im Ausnahmefall. Aber ein paar hundert Euro können es schon mal werden.
Darüber hinaus kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen, das dich zur Abgabe besonders “motivieren” soll.
Reagierst du nicht auf Erinnerungen und Zwangsgeldfestsetzungen, schätzt das Finanzamt die Steuer. Und diese Schätzung fällt generell höher aus als deine tatsächliche Steuer! Es lohnt sich also die Steuererklärung schnell zu erledigen und das Finanzamt nicht schätzen zu lassen.
Schätzung gut, alles gut? So einfach ist das nicht. Auch wenn du einen Schätzungsbescheid erhalten hast, bist du immer noch verpflichtet, deine Steuererklärung abzugeben. Im schlimmsten Fall liegt nämlich eine Steuerhinterziehung vor. Und zwar dann, wenn die Schätzung des Finanzamts für dich günstiger ist als die Abgabe der Steuererklärung.
Du gibst deine Steuererklärung weiterhin nicht ab? Dann musst du mit weiteren Konsequenzen rechnen. Denn du enthältst dem Finanzamt wichtige Informationen vor, sodass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden können. Und wenn du dadurch weniger Steuern zahlst, als du eigentlich musst, droht ein Steuerstrafverfahren. Denn: Du erfüllst damit die Voraussetzungen für eine fahrlässige Steuerverkürzung oder vorsätzliche Steuerhinterziehung. Lass es besser nicht so weit kommen und leg jetzt mit deiner Steuererklärung los.
*ProfiCheck und buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr. 7, 57250 Netphen (BST), für die ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
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