Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Wozu gibt es die Steuererklärung?
- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Kann ich die Steuererklärung auch freiwillig abgeben?
- Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
- Schritt für Schritt zur eigenen Steuererklärung
- Wie lange dauert meine Steuererklärung?
- Worauf muss ich bei der Steuer achten?
- Was ist, wenn das Finanzamt Unterlagen anfordert?
- Was ist, wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt?
- Kann ich auch Hilfe bei der Steuererklärung bekommen?
- Wo kann ich meine Steuererklärung prüfen lassen?
- Was kann ich am Jahresende noch für die nächste Steuererklärung tun?
- FAQ: Steuererklärung
Kurz & knapp
- Im Allgemeinen muss jeder die Steuererklärung machen
- Das Finanzamt prüft dabei, ob du genug Steuern gezahlt hast
- Oft bekommst du Geld zurück
- Mit WISO Steuer schaffst du die Steuererklärung und bekommst im Durchschnitt eine höhere Erstattung
Wozu gibt es die Steuererklärung?
Steuern gehören zu unserem täglichen Leben. Egal, ob du an der Kasse beim Einkaufen zahlst, die Rechnung vom Handwerker im Postkasten eintrifft oder der Kellner dir die Abrechnung für deinen Restaurantbesuch vorlegt.
Nicht nur bei Waren und Dienstleistungen musst du Steuern zahlen. Auch auf dein Einkommen und Gehalt. Dafür werden dir jeden Monat Lohnsteuer, Kirchensteuer und vielleicht auch der Solidaritätszuschlag vom Gehalt abgezogen. Nach Ende des Jahres kommt dann die große Abrechnung: Hast du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt? Genau dafür gibt es die Steuererklärung. Das Beste daran für dich: In den meisten Fällen zahlst du zu viele Steuern und kannst dir mit der Steuererklärung schnell das Geld vom Finanzamt zurückholen.
Welche Einkunftsarten gehören in die Steuererklärung?
Nicht nur dein Arbeitslohn ist wichtig. Es gibt 7 Einkunftsarten, die in der Steuererklärung eine Rolle spielen. Du gibst natürlich nur die an, die bei dir zutreffen.
Die Einkünfte sind:
- Arbeitslohn
- Vermietungseinkünfte
- Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (zum Beispiel Händler, Handwerker)
- Selbständige Arbeit (zum Beispiel Ärzte)
- Land- und Forstwirtschaft
- Kapitaleinkünfte
- sonstige Einkünfte (zum Beispiel Renten, private Veräußerungen)
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Laut Gesetz gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast. Aber keine Sorge: Gerade als Angestellter bekommst du meistens Geld zurück. Mit WISO Steuer ist das ziemlich einfach, da viele Daten komplett automatisch ausgefüllt werden. Im Schnitt warten 1.674 Euro pro Jahr auf dich!
In diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben:
Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Das sind 10.908 Euro im Jahr 2023. Hast du weniger verdienst, musst du nicht abgeben.
Du kannst die Steuererklärung freiwillig machen und bekommst Geld zurück
Ein weiteres Beispiel: Du bist ledig, Arbeitnehmer und hast nur dein Gehalt, ohne zusätzliches Einkommen. Dann hat dein Arbeitgeber dir monatlich genug Steuern abgezogen, damit auch die Einkommensteuer abgedeckt ist. In diesem Fall lohnt sich aber die freiwillige Abgabe der Steuererklärung. Denn oft kannst du dich auf eine Erstattung freuen. Das Finanzamt überweist dir das Geld dann direkt auf dein Konto. Du willst wissen, für was du alles Geld zurück bekommen kannst? Dann probiere WISO Steuer einfach kostenlos aus.
Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Spätestens dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, die Steuererklärung abzugeben, musst du das auch tun. In den folgenden Fällen besteht auch ohne Schreiben vom Finanzamt die Pflicht zur Abgabe:
Arbeitnehmer
- Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde mit der Steuerklasse IV oder V besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide mit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor besteuert
- Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Kurzarbeitergeld)
- Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen
- Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftelregelung versteuert wird
- Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
- Du hast dir einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (zum Beispiel weil du einen weiten Weg zur Arbeit hast oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzt)
- Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
- Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet
Rentner
- Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
- Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 10.908 Euro (2023)
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Vermieter
- Du hast allein mit der Vermietung in 2023 mehr als 10.908 Euro verdient
- Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag (10.908 Euro für 2023)
- Du bist zusätzlich Angestellter und hast mehr als 410 Euro mit der Vermietung verdient
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Kapitalanleger
- Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
- Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
- Deine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (801 Euro als Single, 1.602 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner)
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Selbständiger
Du bist immer dazu verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben, wenn deine Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. In 2023 sind das 10.908 Euro. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit deinem Unternehmen vorhast Geld zu verdienen. Man nennt das auch Gewinnerzielungsabsicht.
Kann ich die Steuererklärung auch freiwillig abgeben?
Ja, das geht. Und lohnt sich in den meisten Fällen für dich. Denn: Wenn du nicht pflichtveranlagt bist, also keine Pflicht hast die Steuererklärung abzugeben, erwartet dich oftmals eine Erstattung. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt satte 1.674 Euro. Jedes Jahr!
Wir haben dir weiter oben alle Fälle aufgelistet, wann es eine Pflichtveranlagung gibt. Trifft das alles nicht auf dich zu, kannst du deine Steuererklärung aber auch freiwillig machen. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft. WISO Steuer zeigt dir im Vorfeld kostenlos, welche Erstattung du erwarten kannst. Erst, wenn du die Steuer abgibst, fällt eine geringe Gebühr an.
Lohnt sich die freiwillige Steuererklärung?
Viele denken, dass die Steuererklärung ein aufwändiges Thema ist. Sich die Arbeit auch noch freiwillig zu machen, scheint auf den ersten Blick nicht lukrativ. Doch tatsächlich kannst du durch die freiwillige Steuererklärung einiges an Steuern zurückbekommen. Und das Beste: Du kannst die letzten 4 Jahre abgeben. Damit sicherst du dir nicht nur eine, sondern gleich 4 Erstattungen!
1. Das Los ist auf deiner Seite
88 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen bringen eine Erstattung. Für das Jahr 2019 haben 14,4 Millionen Personen freiwillig ihre Steuererklärung abgegeben. Davon haben rund 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhalten – im Durchschnitt waren es 1.095 Euro.* Mit WISO Steuer liegt die durchschnittliche Erstattung sogar bei 1.674 Euro!
2. Für viele Ausgaben gibt es Geld zurück
Generell gilt: Eine Antragsveranlagung (freiwillige Abgabe) lohnt sich immer, wenn du noch Ausgaben für deinen Job absetzen kannst. Am besten machst du den Test mit WISO Steuer. Dort siehst du sofort, ob sich die freiwillige Steuererklärung für dich lohnt, denn das Ergebnis wird dir immer angezeigt. Das ist komplett kostenlos und du entscheidest, ob es sich für dich lohnt die Steuer zu machen.
Eine freiwillige Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn du:
- hohe Ausgaben für den Beruf hast (Werbungskosten)
- hohe Sonderausgaben hast, wie Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen
- hohe Kosten für ärztliche Behandlungen oder Medikamente hast (außergewöhnliche Belastungen)
- Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen hast (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- geheiratet hast
- Steuerklasse I oder IV ohne Faktor hast
3. Mit wenig Aufwand zur Erstattung
Auch der Aufwand sollte dich nicht abschrecken. Im digitalen Zeitalter unterstützen dich Programme bei der Erstellung der Steuererklärung. Mit WISO Steuer kannst du beispielsweise ganz ohne Fachwissen schnell und bequem eine Erklärung erstellen. Du musst nur ein paar Fragen beantworten. Lästige Formulare und Anträge gehören der Vergangenheit an, denn die Erklärung schickst du komplett digital ans Finanzamt. Zusätzlich hast du viele Funktionen, die dir das Ausfüllen erleichtern. Einige Daten werden zum Beispiel gleich automatisch ausgefüllt und du sparst dir eine Menge Zeit.
Muss ich die Steuererklärung immer abgeben, wenn ich es einmal freiwillig getan habe?
Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung – ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Zwar hast du nach einer freiwilligen Abgabe ein Steuerkonto beim Finanzamt, wodurch du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe aufgefordert wirst, aber das kannst du ganz einfach ändern lassen. Dazu reicht ein Anruf oder Brief an dein zuständiges Finanzamt.
Muss ich die freiwillig erstellte Steuererklärung auch dann abgeben, wenn ich eine Nachzahlung berechnet habe?
Du hast freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und nun musst du Steuern nachzahlen? Halb so wild: Du kannst deine Steuererklärung ganz einfach zurücknehmen – durch einen Einspruch. Dafür hast du 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Konsequenzen musst du keine befürchten: Du stehst nach dem Rückzug so da, als hättest du nie eine Steuererklärung abgegeben.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Es gibt 2 verschiedene Stichtage für die Steuererklärung. Und zwar sind das der 31. Juli und 31. Dezember. Bei der Frist kommt es ganz darauf an, ob du dazu verpflichtet bist, deine Steuererklärung abzugeben.
Ich bin verpflichtet eine Erklärung abzugeben
Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr am 31. Juli müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.
Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.
Ausnahmefall: Steuererklärung 2023
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 verlängert. Du hast ausnahmsweise bis zum 02.09.2024 Zeit.
Ich gebe freiwillig ab
Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31.12. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2019 abgeben.
Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!
Schritt für Schritt zur eigenen Steuererklärung
Die Steuererklärung selbst zu machen hat viele Vorteile. Du sparst dir teure Beratungskosten oder Mitgliedsbeiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dazu kommt, dass du auch noch schneller an deine Steuererstattung kommst. Denn du entscheidest, wann du abgeben willst, statt die Wartezeiten bei der Bearbeitung durch Steuerberater oder Verein auszusitzen.
Aber wie genau funktioniert das Selbermachen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung:
1. Anmelden
Melde dich bei WISO Steuer an. Dafür brauchst du nur deine E-Mail-Adresse und ein Passwort deiner Wahl. Wir senden dir eine E-Mail zu, in der ein Bestätigungscode steht. Trag ihn an der geforderten Stelle ein. So ist sicher, dass du dich nicht bei der E-Mail-Adresse vertippt hast und du immer Zugang zu deiner Steuererklärung hast.
2. Eingeben
Jetzt geht’s ums Eingemachte: Die verschiedenen Eingabemasken können mit deinen Daten befüllt werden. WISO Steuer steht dir mit einer Menge Informationen zur Seite: Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich eine Bandbreite von Experten-Tipps. So sicherst du dir die maximale Erstattung. Steuer machen war noch nie einfacher.
Automatische Steuererklärung
Nicht nur das: Bei WISO Steuer werden auch viele Daten automatisch eingetragen. Da macht sich die Steuererklärung wie von selbst!
Datenübernahme
Hast du schon mit WISO Steuer gearbeitet, kannst du deine Vorjahressteuererklärung in das neue Steuerjahr übernehmen. Sie sind eine gute Orientierungshilfe für dich. Bei der Datenübernahme kannst du entscheiden, ob die komplette Erklärung übertragen werden soll oder nur Teile davon. So ist deine Steuer dann schon ausgefüllt. Im besten Fall musst du nur noch einmal drüber schauen und schon kannst du alles ans Finanzamt senden.
Zur besseren Übersicht sind die Vorjahresdaten gelb markiert. Sie sind nicht in Stein gemeißelt. Du kannst sie also ändern und überschreiben, wenn sie im neuen Jahr nicht mehr richtig sind.
Steuer automatisch ausfüllen
Danach kommt der Steuer-Abruf. Hier werden deine Daten automatisch abgerufen und in deine Steuererklärung eingetragen. Du erkennst sie an der blauen Markierung.
Welche Daten kommen trägt das Programm automatisch ein?
- Religionszugehörigkeit
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Kurzarbeit)
- Rentenbescheinigungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Riester-Verträge
- Freistellungsaufträge der Banken bei Kapitaleinkünften
Steuer-Abruf beantragen
Du möchtest den Steuer-Abruf nutzen? Dann musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Das erledigst du direkt in WISO Steuer. Trage einfach die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer) von dir und gegebenenfalls anderen Familienmitgliedern ein.
Sicherheitscode per Post
Das Finanzamt schickt dir einen Brief mit einem Freischaltcode zu. Diesen trägst du in WISO Steuer ein, um dem Antrag zuzustimmen. Innerhalb von 24 Stunden kannst du den Steuer-Abruf machen.
Belege & Rechnungen einfach abfotografieren
Viele verbinden mit der Steuererklärung das mühsame Zusammensuchen von Rechnungen, Kassenbons und anderen Unterlagen. Das geht auch viel einfacher – und zwar mit der Steuer-Scan App.
So geht’s:
- Du installierst dir die App auf deinem Smartphone
- Du meldest dich mit deinen Zugangsdaten an
- Du machst ein Foto von deinem Beleg
Was passiert mit meinen Belegen?
WISO Steuer-Scan liest den Beleg aus – also Datum, Betrag und den Aussteller der Rechnung. Der Beleg wird einer Steuer-Kategorie zugeordnet (zum Beispiel Krankheitskosten). Beim nächsten Mal, wenn du dich in WISO Steuer anmeldest, wird der Beleg an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Du sparst dir also das Zusammensuchen der Papiere und auch das Eintippen.
Bankkonto-Buchungen automatisch in der Erklärung zuordnen
Mittlerweile zahlen viele von uns immer mehr mit Karte statt in Bar. Das kann dir bei deiner Steuererklärung zugutekommen.
Verbindest du WISO Steuer mit finanzblick, werden deine Zahlungen bestimmten Steuer-Kategorien zugeordnet. So weiß WISO Steuer, wo sie hingehören und trägt sie für dich ein. Dadurch vergisst du keine Ausgaben in der Steuererklärung, egal ob Parkgebühr, Büromaterial oder Versicherung. Alle Kosten werden zugeordnet und automatisch eingetragen.
3. Abgeben
Hast du deine Steuererklärung fertiggestellt, musst du sie nur noch an das Finanzamt geben. Ausdrucken, unterschreiben und per Post senden gehört der Vergangenheit an. Mittlerweile kannst du alles digital erledigen.
Am einfachsten ist es mit WISO Steuer. Da gibt es den Steuer-Versand. Du gibst deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt ab. Vollkommen sicher. So bekommen nur diejenigen Einsicht in deine Unterlagen, die es auch wirklich sollen. Und das ist und bleibt einzig das Finanzamt.
Steuer-Versand einrichten
Nur ein Mal musst du deine Identität bestätigen lassen, damit deine Unterschrift elektronisch gespeichert wird. Ab dann ist die Abgabe über den Steuer-Versand immer für dich möglich. Dabei hast du die Wahl zwischen:
- Videochat
- Online-Banking Zugang
- E-Perso
- vor Ort in der Postfiliale
4. Steuerbescheid und Erstattung bekommen
Nach der Arbeit kommt das Vergnügen – und die Steuererstattung. Hat das Finanzamt die Bearbeitung deiner Steuererklärung abgeschlossen, bekommst du einen Steuerbescheid.
Als Erstes kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheids eine E-Mail von uns. Dann kannst du ihn direkt im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, welche Unterschiede es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.
Danach kommt der Bescheid auch per Post. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.
Mit deinem Steuerbescheid bekommst du zeitgleich auch die Erstattung überwiesen. Halte also ein Auge auf für das Plus auf deinem Konto.
Macht Schluss mit nervigem Papierkram
Wie lange dauert meine Steuererklärung?
Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Und dann ist das Finanzamt am Zug. Wie lange es dauert, bis deine Steuer bearbeitet wurde und die Erstattung auf deinem Konto landet, hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 4 und 12 Wochen. In Ausnahmefällen kann sie auch mal 5 Monate betragen.
Die Digitalisierung hilft hier aber auf die Sprünge. Denn früher wurde jede Steuererklärung von einem Finanzbeamten überprüft. Doch nun werden Jahr für Jahr mehr Steuererklärungen automatisiert bearbeitet, ohne dass ein Finanzbeamter die Angaben nochmals prüft. Wenn du mit WISO Steuer deine Erklärung machst, wird die Steuererklärung meist schneller bearbeitet und du kommst schneller an dein Geld.
So kommst du so schnell wie möglich zu deiner Erstattung:
Nutze die elektronische Abgabe
Wenn du deine Steuererklärung elektronisch abgibst, erhältst du deine Erstattung schneller. Denn elektronische Erklärungen kann das Finanzamt schneller verarbeiten als solche in Papierform.
Sei auf Rückfragen gut vorbereitet
Hast du vielfältige Einkünfte, zum Beispiel Miteinnahmen und eine Abfindung? Dann kann es durchaus sein, dass die Prüfung deines Steuerfalls komplexer ist als bei anderen – und dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Hat der Finanzbeamte Rückfragen an dich, kann die Bearbeitungszeit durchaus um ein paar Wochen länger dauern.
Erkläre wichtige Dinge schon im Begleitschreiben deiner Steuererklärung. Das Begleitschreiben ist sozusagen eine kurze Nachricht an den Bearbeiter deiner Steuer. So werden manche Rückfragen des Bearbeiters schon im Voraus beantwortet. Belege musst du aber erst auf Nachfrage einreichen. Am besten sammelst du sie vorab elektronisch mit Steuer-Scan. Wenn das Finanzamt nun nach Belegen fragt, sendest du die mit einem Klick in WISO Steuer ab.
Kann ich sehen, wie weit die Bearbeitung meiner Steuererklärung ist?
Nein, das ist nicht möglich. Hast du deine Steuererklärung aber mit WISO Steuer abgegeben, bekommst du direkt Info, wenn dein Steuerbescheid erstellt wurde. Somit weißt du bis zu 3 Tage früher Bescheid und musst nicht erst auf die Post warten.
Wie viel Zeit darf sich das Finanzamt lassen?
Eine bestimmte Frist zur Bearbeitung deiner Steuerunterlagen gibt es nicht. Doch ewig darf die Bearbeitung im Finanzamt natürlich nicht dauern. Spätestens 6 Monaten nach Abgabe deiner Steuererklärung solltest du einen Steuerbescheid erhalten haben. Nachfragen seitens der Beamten verschieben die Bearbeitungszeit dementsprechend nach hinten.
Hast du nach einem halben Jahr nach Abgabe noch nichts gehört? Dann solltest du freundlich bei deinem zuständigen Bearbeiter nachhaken. Passiert auch dann nichts, kannst du einen Untätigkeitseinspruch einreichen. Dieser sollte jedoch nur eingelegt werden, wenn alle Kontaktaufnahmen zuvor gescheitert sind. Deine Steuererklärung wird dann besonders genau unter die Lupe genommen.
Worauf muss ich bei der Steuer achten?
Das kommt ganz darauf an, wer du bist:
Steuererklärung für Arbeitnehmer
Steuererklärung im Studium
Steuererklärung für Azubis
Steuererklärung für Rentner
Steuererklärung für Vermieter
Steuererklärung für Kapitalanleger
Steuererklärung für Selbstständige
Steuererklärung als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer musst du die Steuererklärung nicht immer abgeben. Aber vor allem die freiwillige Abgabe kann sich richtig lohnen. Denn: Du kannst Ausgaben rund um deinen Job angeben und so eine Steuererstattung bekommen. Deine beruflichen Ausgaben nennt man Werbungskosten. Das sind zum Beispiel Kosten für das Homeoffice, deinen Weg zur Arbeit und noch vieles mehr.
Bei der Berechnung der Einkommensteuer funktioniert es mit den Werbungskosten so: Deine Einnahmen als Arbeitnehmer werden zusammengerechnet. Von ihnen werden alle Werbungskosten abgezogen. Du kannst auch noch mehr abziehen lassen. Zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden und Kinderbetreuungskosten. Auf den Rest, der übrig bleibt, wird die Einkommensteuer festgesetzt. An dieser Stelle werden alle Steuern abgezogen, die du schon gezahlt hast.
In der Regel bekommst du Geld vom Finanzamt zurück. Denn durch die Werbungskosten ist der Betrag, auf den du Steuern zahlen musst, kleiner geworden. Aber die Steuern, die du schon monatlich gezahlt hast (Lohnsteuer und Kirchensteuer), wurden anhand deines Bruttolohns berechnet. Das heißt: Du hast mehr Steuern bezahlt, als du eigentlich schuldest. Sie werden dir also erstattet.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro gibt’s automatisch
Selbst wenn du keine Werbungskosten hattest, rechnet dir das Finanzamt automatisch 1.230 Euro an. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du Arbeitslohn bekommen hast. Du musst keine Nachweise haben, keine Eingaben bei deinen Werbungskosten machen. Egal, ob du in Realität 100 Euro oder 1.000 Euro für deinen Job ausgegeben hast – es wird automatisch auf 1.230 Euro aufgestockt. Dieser Betrag wird von deinem Bruttoarbeitslohn abgezogen.
Wer mehr Ausgaben hat, kann mehr absetzen
Wenn du mit deinen Ausgaben über 1.230 Euro kommst, ist das umso besser für dich. Mit jedem Euro mehr sparst du auch mehr Steuern. Was zählt denn alles zu den Werbungskosten? Hier eine Übersicht:
Arbeitsweg
Jeden Tag fährst du zur Arbeit. Bist du Pendler, kommt dabei auch eine Menge Kilometer Arbeitsweg zusammen. Für jeden Kilometer, den du gefahren bist, gibt es 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Fährst du 19 Kilometer zu deiner Arbeitsstelle, kommst du alleine mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Homeoffice
Corona-bedingt kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten. Auch hier gibt es einen Steuervorteil: die Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, den du im Homeoffice warst, werden dir 6 Euro angerechnet. Bis zu 1.260 Euro sind möglich.
Arbeitsmittel
Für die Arbeit brauchst du nicht nur Stift und Papier, sondern auch technische Geräte wie Computer, Laptop und einen zweiter Bildschirm. All diese Gegenstände gehören zu deinen Werbungskosten. Sie werden Arbeitsmittel genannt. Hast du keine großen Anschaffungen gehabt, gibt es auch eine Pauschale, die von vielen Finanzämtern anerkannt wird. Die Pauschale beträgt 110 Euro.
Kontoführungsgebühren
Kontoführungsgebühren, die mit deinem Job im Zusammenhang stehen, kannst du bei deiner Steuererklärung angeben. Es gibt auch eine Pauschale in Höhe von 16 Euro, die du nutzen kannst. Die einzige Voraussetzung ist, dass beim Konto wirklich Gebühren angefallen sind.
Beruflicher Umzug
Bist du aus beruflichen Gründen umgezogen, gehören die damit verbundenen Ausgaben zu deinen Werbungskosten. Dazu zählen Marklergebühren, doppelte Miete, Fahrtkosten, Transportkosten & Co. Neue Möbel aber nicht. Wichtig ist, dass du alle Nachweise sammelst, denn diese musst du in jedem Fall abgeben.
Zusätzlich zu den tatsächlichen Ausgaben kannst du auch die Umzugskostenpauschale nutzen. Für dich sind das 886 Euro, wenn du vorher schon einen eigenen Haushalt hattest. Pro Person in deinem Haushalt, die mit dir umgezogen ist, gibt es einen Bonus. Hattest du vorher keinen eigenen Haushalt, werden dir 177 Euro angerechnet.
Doppelter Haushalt
Musst du deinen Arbeitsstandort ändern, aber deine Familie zieht nicht mit um, hast du möglicherweise eine Zweitwohnung vor Ort, um nicht pendeln zu müssen. Die doppelte Haushaltsführung ist eine Goldgrube in deiner Steuererklärung. Alleine mit den Unterkunftskosten kannst du pro Monat bis zu 1.000 Euro absetzen. Fahrtkosten für Familienbesuche und die Arbeit, Umzugskosten und andere Ausgaben kommen noch obendrauf.
Steuererklärung als Auszubildender
Auch Auszubildende müssen die Steuererklärung nicht zwingend machen. Trotzdem lohnt es sich, eine freiwillig abzugeben. Durch deine Ausbildung hast du nämlich viele Kosten, die du absetzen kannst. So kommst du oftmals zu einer Steuererstattung.
Variante 1: Pauschale für deine Ausgaben
Wie auch bei normalen Arbeitnehmern bekommst du eine Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.230 Euro. Dafür musst du nichts tun. Sie wird dir automatisch angerechnet.
Variante 2: Alle Ausgaben eintragen
Hast du für deine Ausbildung mehr als 1.230 Euro an Kosten gehabt, gibst du besser alles genau in der Steuererklärung an. Denn jeder Euro lässt deine Steuererstattung wachsen.
Fahrtkosten
Jeden Tag fährst du zu deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Berufsschule. Mit der Pendlerpauschale gibt es für jeden Kilometer 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, wie du dorthin gekommen bist. Mit einem eigenen Auto, dem Bus, Motorrad, Roller, Fahrrad oder sogar zu Fuß. Die Pauschale gilt für alles.
Arbeitsmittel
Im Unterricht bist du entweder ganz altmodisch mit Papier und Stift oder mit Laptop & Co. unterwegs. Sie gehören zu den sogenannten Arbeitsmitteln. Hast du keine Kassenzettel oder Rechnungen aufbewahrt oder kennst den genauen Warenwert nicht, gibt es auch eine Pauschale in Höhe von 110 Euro, die du nutzen kannst.
Bewerbungen
Um deine Ausbildungsstelle zu bekommen, musstest du dich erstmal bewerben. Auch Bewerbungskosten erkennt das Finanzamt an. Pro eingesendeter Bewerbungsmappe werden dir pauschal 8,50 Euro angerechnet. Für jede Initiativbewerbung und Bewerbung per E-Mail gibt es 2,50 Euro.
Steuererklärung als Student
Studenten mit und ohne Einkommen profitieren immer von der Steuererklärung. So ein Studium ist ganz schön kostspielig. Du kannst diesen Vorteil für die Steuer nutzen und deine Studienkosten absetzen. Wie und in welcher Höhe hängt aber davon ab, was für ein Studium es ist:
Erstausbildung
Hast du zuvor noch keine Ausbildung oder kein Studium abgeschlossen, zählt dein jetziges Studium als Erstausbildung. Ein Beispiel ist, wenn du direkt nach dem Abitur mit dem Bachelor begonnen hast. Auch wenn du Studiengänge wechselst, zählt es trotzdem als Erstausbildung.
In diesem Fall sind deine Studienkosten Sonderausgaben. Bis zu 6.000 Euro werden dir vom Finanzamt anerkannt.
Zweitausbildung
Sobald du vor dem aktuellen Studium einen Abschluss erlangt hast, zählt das Studium als Zweitausbildung. Zum Beispiel, wenn du nach dem Bachelor noch den Master machst, vorher eine Ausbildung gemacht hast oder wenn du einen zweiten Bachelor beginnst.
Deine Studienkosten gehören bei der Zweitausbildung zu den Werbungskosten. Gute Nachrichten für dich: Es gibt keinen Höchstbetrag. Alle deine Ausgaben werden berücksichtigt.
Eine Frage des Einkommens
Du hast während des Studiums gearbeitet? Dann hilft dir die Steuererklärung dabei, die gezahlten Steuern (Lohnsteuer und Kirchensteuer) zurückzubekommen. Aber Achtung: Minijobs zählen nicht dazu. In diesem übernimmt dein Arbeitgeber die Steuern pauschal für dich.
Kein Job während des Studiums
Aber auch ohne (Werkstudenten-)Job kann es sich lohnen, die Steuererklärung abzugeben. Das Zauberwort nennt sich: Verlustvortrag.
Du hast während des Studiums mehr ausgegeben als du Geld verdient hast. Also hast du einen Verlust gemacht. Diesen kannst du beim Finanzamt melden und in späteren Jahren, wenn du deinen ersten Job hast, verrechnen lassen. So bekommst du in der Zukunft eine große Steuererstattung. Voraussetzung ist, dass das Studium deine Zweitausbildung ist.
Diese Kosten kannst du absetzen
Welche Kosten rund um dein Studium erkennt das Finanzamt an? Hier ist ein Überblick für dich:
Studiengebühren
Dazu zählen Semesterbeiträge, Bibliotheksgebühren, Prüfungsgebühren & Co.
Fahrtkosten
Dein Weg zur Uni für Vorlesungen, Besuche in der Bibliothek und Treffen deiner Lerngruppe gehören in deine Steuererklärung. Du bekommst pro Kilometer 0,30 Euro.
Studierst du in Vollzeit, gilt nur die einfache Strecke zur Uni. Bist du dualer Student, kannst du Hin- und Rückweg angeben.
Semesterticket
Kaufst du über die Hochschule ein Semesterticket, das du für Bus und Bahn nutzen kannst, gehört es zu deinen Fahrtkosten. Aber: Du kannst nur das Semesterticket oder die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Nimm also die Variante, die dir einen größeren Vorteil bringt. Am einfachsten ist es mit WISO Steuer, denn dort wird beides automatisch für dich verglichen.
Arbeitsmittel
Für Vorlesungen, Projekte, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten brauchst du Stift, Papier, Drucke und auch technische Geräte wie Laptop und Tablet. Gib entweder deine genauen Kosten an und halte die Nachweise für das Finanzamt bereit oder nutze die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro.
Fachbücher
Oft kommt es vor, dass deine Dozenten für die Seminare voraussetzen, dass du dir bestimmte Fachbücher anschaffst. Bewahre den Kassenbon gut auf und reiche die Kosten in voller Höhe ein.
Homeoffice
Nicht nur bei Arbeitnehmern gibt es das Homeoffice. Fanden deine Vorlesungen online statt und du hast von zuhause teilgenommen, werden dir 6 Euro pro Tag angerechnet. Das ist die Homeoffice-Pauschale. Maximal 1.260 Euro gibt es für das ganze Jahr.
Steuererklärung als Rentner
Als Rentner musst du deine Steuererklärung abgeben, sobald du mehr als 10.908 Euro in 2023 bekommen hast. Das liegt daran, dass du für deine Rente keine monatlichen Steuern zahlst. Auch wenn du nicht mehr beruflich aktiv bist, gibt es Werbungskosten, die du angeben kannst um weniger Steuern zahlen zu müssen.
Werbungskostenpauschale vs. tatsächliche Ausgaben
Wie auch bei Arbeitnehmern gibt es für Rentner eine Werbungskosten-Pauschale. Sie beträgt aber nur 102 Euro. Warum? Viele Ausgaben fallen im Rentenalter weg. Zum Beispiel Fahrtkosten.
Statt der Pauschale kannst du aber auch deine tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden vom Finanzamt im Zusammenhang mit deiner Rente akzeptiert:
Kontoführungsgebühren
Der Anteil deiner Kontoführungsgebühren, der mit der Rente zu tun hat, wird berücksichtigt. Oder aber du nutzt die Pauschale in Höhe von 16 Euro.
Steuerberatungskosten
Hast du dir Hilfe bei einem Steuerberater gesucht, gibst du diese Kosten bei der Steuererklärung an. Tipp: Auch den Preis von WISO Steuer gilt als Steuerberatungskosten.
Rentenberater
Gut informiert zu sein ist wichtig – auch im Alter. Deine Ausgaben für den Rentenberater oder Versicherungsberater kannst du von der Steuer absetzen.
Berufsverbände und Gewerkschaften
Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften werden anerkannt. Auch dann, wenn du nicht mehr arbeiten gehst.
Steuererklärung als Vermieter
Kommst du mit deinen Jahreseinkünften über den Grundfreibetrag, musst du als Vermieter eine Steuererklärung abgeben. Hintergrund ist, dass deine Mieteinnahmen (inklusive Nebenkosten) als Gewinneinkünfte gelten. Aber: Du kannst sehr viele Ausgaben rund um die Immobilie angeben, um weniger Steuern zahlen zu müssen.
Was gilt als Vermietung?
Sobald du deine Räumlichkeiten von anderen Personen zu Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken überlässt, liegt eine Vermietung vor. Diese Fälle sind gemeint:
- Du vermietest eine Eigentumswohnung, Einliegerwohnung oder ein Haus
- Du vermietest eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus
- Du vermietest gewerbliche Räumlichkeiten (zum Beispiel Bürofläche)
- Du vermietest eine Garage oder einen Parkplatz
- Du vermietest Zimmer unter
- Du verpachtest ein unbebautes Grundstück (zum Beispiel Wiesen- oder Waldflächen)
Welche Ausgaben meiner Vermietung werden anerkannt?
Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die du aufgrund der Vermietung hattest, werden von deinen Mieteinnahmen (plus Nebenkosten) abgezogen. So kann es sogar passieren, dass du gar keine Steuern zahlen musst, weil deine Werbungskosten höher als die Einnahmen waren. Das ist vor allem der Fall, wenn die Immobilie leer stand und du die Zeit für Renovierungen genutzt hast.
Kaufpreis
Den Kaufpreis deiner Immobilie gibst du nicht in voller Höhe im Jahr des Kaufs an. Stattdessen wird dir 50 Jahre lang ein Anteil des Kauf- oder Baupreises angerechnet. Diesen jährlichen Anteil nennt man auch Abschreibung für Abnutzung – kurz AfA.
Nebenkosten
Auf der einen Seite bekommst du von deinen Mietern Geld für Nebenkosten, auf der anderen Seite zahlst du sie auch. Laufende Betriebskosten der Immobilie, wie zum Beispiel Wasser, Strom und Co. gehören zu deinen Werbungskosten. Hast du Nebenkosten auf deine Mieter umgelegt, musst du diese Beträge als Einnahme angeben.
Erhaltungsaufwendungen
Erhaltungsaufwendungen sind Reparaturen und Wartungen am Gebäude, um es instandzuhalten oder zu modernisieren. Es geht nicht um Neuerungen am Gebäude. Bei Erhaltungsaufwendungen kannst du im Gegensatz zu Privatpersonen nicht nur die Handwerkerkosten angeben, sondern auch die Materialkosten.
Kredite und Zinsen
Hast du für den Kauf der Immobilie oder des Grundstücks einen Kredit aufgenommen, kannst du die jährlichen Zinsen von der Steuer absetzen. Die Tilgung zählt aber nicht dazu.
Steuererklärung als Kapitalanleger
Verdienst du mit Finanzinvestments Geld, werden grundsätzlich von deiner Bank automatisch Steuern einbehalten. Die sogenannte Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Gegebenenfalls kommt auch noch Kirchensteuer obendrauf. Das bedeutet für dich: Nur in Ausnahmefällen ist es zwingend notwendig, dass du die Steuererklärung abgibst.
Freiwillige Abgabe
Nur weil keine Pflicht besteht, heißt es noch lange nicht, dass sich eine Abgabe für dich nicht lohnt. In diesen 3 Fällen solltest du über die Steuererklärung nachdenken:
- Deine Bank hat die Steuern falsch berechnet
- Dein persönlicher Steuersatz ist kleiner als 25 Prozent
- Du hast bei deiner Bank keinen oder einen zu kleinen Sparer-Pauschbetrag angegeben
Günstigerprüfung
Bei Kapitaleinkünften gibt es das Prinzip der Günstigerprüfung. Dabei wird nachgerechnet, welche der folgenden 2 Optionen für dich besser ist:
- Besteuerung mit 25 Prozent Abgeltungssteuer
- Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz
Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz?
Das hängt von deinem Jahreseinkommen ab. Es gibt die Faustregel: Je mehr Einkommen, desto höher sind die Steuern. Der persönliche Steuersatz kann zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz) liegen. Aufgrund der Günstigerprüfung zahlst du also zwischen 14 und 25 Prozent für deine Kapitalerträge.
Automatische Günstigerprüfung mit WISO Steuer
Probiere nicht lange herum: Gib deine Kapitalerträge bei WISO Steuer ein. Das Programm macht die Günstigerprüfung automatisch für dich. So kannst du dir sicher sein, dass du das beste Ergebnis herausbekommst.
Welche Ausgaben kann ich für meine Kapitalerträge absetzen?
Allgemein gilt: Durch den Sparer-Pauschbetrag sind deine Werbungskosten pauschal abgedeckt. Du kannst deine tatsächlichen Ausgaben nicht anrechnen lassen.
Steuererklärung als Selbständiger
Bist du dein eigener Chef, musst du immer eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt weiß nicht automatisch, wie viel Geld zu verdient hast. Du musst jedes Jahr auflisten, welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Das gilt für diese Bereiche:
- Selbständige
- Freiberufler
- Gewerbetreibende
- Kleinunternehmer
- Land- und Forstwirte
- Nebenberuflich Tätige
Pflicht zur elektronischen Abgabe
Du bist nicht nur dazu verpflichtet die Steuererklärung zu machen, du musst sie auch noch elektronisch abgeben. Ausgedruckte Formulare akzeptiert das Finanzamt bei dir nicht.
Welche Ausgaben kann ich als Selbständiger absetzen?
Allgemein kann man sagen, dass du alle Kosten absetzen kannst, die mit deinem Unternehmen zu tun haben. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen. So zahlst du weniger Steuern. Diese Ausgaben fallen typischerweise als Selbständiger an:
Arbeitszimmer
Ob von Zuhause oder in angemieteten Büroräumen: Für deine Arbeit brauchst du ein Arbeitszimmer. Du kannst auch dein häusliches Arbeitszimmer absetzen – und zwar in voller Höhe. Dafür musst du diese Voraussetzungen erfüllen:
- Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit
- Das Arbeitszimmer ist ein eigener Raum
- Du hast es mit üblichen Büromöbeln ausgestattet
- Du nutzt es nicht für andere Zwecke (zum Beispiel als Gästezimmer)
Firmenwagen
Für Geschäftstermine, Fahrten ins Büro, Fortbildungen und andere Zwecke schaffen sich viele Selbständige einen Firmenwagen an. Auch die Kosten dafür kannst du von deinen Einnahmen abziehen.
Büromöbel, Papierkram und andere Ausstattung
Ein leeres Arbeitszimmer bringt dir nichts. Du brauchst Büromöbel, Schreibutensilien und technische Geräte, um deine Arbeit erledigen zu können und die Buchführung zu machen. Den Kaufpreis für die Gegenstände gibst du in deiner Steuererklärung an. Er wird entweder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgezogen oder anteilsweise über mehrere Steuerjahre hinweg.
Werbekosten
Kunden bekommst du nur dadurch, dass du Werbung machst. Ob es ein Webseitenauftritt, Plakat oder eine Anzeige in der Zeitung ist – du gibst alle Werbekosten an.
Geschäftsessen und Kundengeschenke
Du kannst auch Bewirtungskosten absetzen, solange die Rechnung korrekt ausgestellt wurde. Dafür müssen alle Speisen und Getränke einzeln aufgelistet sein. Achtung: 70 Prozent der Rechnung werden vom Finanzamt anerkannt. Die restlichen 30 Prozent rechnet es deinem Privatvergnügen zu. Schließlich hast auch du mitgegessen und musst dich so zu Hause nicht mehr um das Mittag- oder Abendessen kümmern.
Vereinfachte Steuererklärung: Die Mini-Steuererklärung
Bei der vereinfachten Steuererklärung konnte man von einfachen Steuerformularen profitieren – und zwar direkt vom Finanzamt! Sie bestand aus nur 2 Seiten. So sollte den Steuerzahlern die sonst so komplizierte Steuererklärung einfacher von der Hand gehen. Mittlerweile wurde das Projekt aber wieder abgeschafft.
Wer kann die vereinfachte Steuererklärung machen?
Die vereinfachte Steuererklärung eignete sich nicht für jeden. Da es sich um eine abgespeckte Form der normalen Steuererklärung handelt, konnten nur relativ wenige Einnahmen und Ausgaben angegeben werden.
Du konntest die vereinfachte Steuererklärung nur als Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte nutzen. Bist du verheiratet, musstest du eine gemeinsame Steuererklärung (auch Zusammenveranlagung genannt) machen. Sobald du also zusätzliches Einkommen hast – zum Beispiel durch Kapitalanlagen, Renten oder Vermietung) oder verheiratet bist und eine Einzelveranlagung geplant hast, konntest du die Mini-Version der Steuer nicht nutzen.
Gibt es die vereinfachte Steuererklärung noch?
Nein. Die Abgabe der vereinfachten Steuererklärung war bis zum Steuerjahr 2018 möglich. An die Stelle der vereinfachten Steuererklärung tritt der normale, nun auch etwas vereinfachte Mantelbogen der Steuererklärung.
Aber wozu braucht es eine vereinfachte Steuererklärung, wenn du auch eine einfache Steuererklärung ohne Einschränkungen haben kannst? Mit WISO Steuer wird es kinderleicht für dich, denn die clevere Steuer-Automatik füllt den Großteil der Erklärung automatisch für dich aus. Mit einem Klick schickst du sie digital ans Finanzamt. Probiere es jetzt selbst aus!
Was ist, wenn das Finanzamt Unterlagen anfordert?
Nach Abgabe deiner Steuererklärung kann es passieren, dass sich das Finanzamt bei dir meldet und Unterlagen zu deinen Ausgaben fordert. Dann musst du die passenden Belege zusenden. Zum Beispiel in diesen Fällen will das Finanzamt Nachweise haben:
- Angaben zu einer Behinderung (wegen des Behindertenpauschbetrags)
- Doppelte Haushaltsführung
- Ehegattenunterhalt
Rechnungen, deinen Behindertenausweis und andere Dokumente musst du nicht extra kopieren und per Post verschicken. Mit WISO Steuer kannst du stattdessen die angeforderten Belege auch elektronisch an das Finanzamt senden. Das geht so:
Belege aus Steuer-Scan nachreichen
Hast du bereits mit deinem Smartphone Bilder deiner Belege gemacht, kannst du sie für die Belegnachreichung direkt nutzen. Nach Abgabe deiner Steuererklärung findest du den Button Unterlagen nachreichen. Dort klickst du drauf und wählst dann aus, welche Belege an dein Finanzamt übermittelt werden sollen.
Andere Belege nachreichen
Auch Belege, die du auf deinem PC gespeichert hast, kannst du über WISO Steuer an das Finanzamt senden. Zum Beispiel, wenn du die Rechnung vom Handwerker per E-Mail bekommen hast. Wichtig ist, dass es sich um PDF- oder Bild-Dateien handelt.
Öffne deine Steuererklärung und gehe auf den Punkt Unterlagen nachreichen. Jetzt kannst du die entsprechenden Belege hochladen.
Was ist, wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt?
Werbungskosten werden nicht anerkannt, Einnahmen wurden vergessen – es gibt verschiedene Gründe, warum der Steuerbescheid von der erwarteten Erstattung abweicht. Und diese herauszufinden, ist nicht immer ganz so einfach.
Steuerbescheid prüfen
Genau dafür gibt es in WISO Steuer eine Vergleichsberechnung. Du wirst bequem per E-Mail darüber informiert, wenn das Finanzamt deinen Steuerbescheid fertiggestellt hat. Dann öffnest du die Steuererklärung und gehst auf den Unterpunkt Steuerbescheid prüfen. Hier wird dir Position für Position aufgelistet, mit welchen Zahlen das Finanzamt gerechnet hat und welche du in WISO Steuer eingegeben hast.
So erkennst du Differenzen auf den ersten Blick. Das ist der erste Schritt. Jetzt stellt sich die Frage: Warum gibt es einen Unterschied? Auch hier unterstützt das Programm dich. Du bekommst mögliche Erklärungen angezeigt.
Eigene Angaben korrigieren
Stellst du fest, dass du einen Fehler gemacht hast (zum Beispiel einen Zahlendreher), bringt dich WISO Steuer in die Eingabemaske und du kannst die Angabe korrigieren. Du siehst sofort, wie sich die Berechnung deiner Steuererstattung ändert.
Einspruch einlegen
Hat das Finanzamt bei deiner Steuererklärung einen Fehler gemacht, solltest du Einspruch einlegen und die Fehler korrigieren lassen. In der Software findest du passende Musterschreiben, in denen du nur noch wenige Angaben einfügst. Dann schickst du den Einspruch mit einem Klick an dein Finanzamt.
Das Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung im Anschluss nochmal neu. Der nächste Steuerbescheid mit dem endgültigen Ergebnis kommt dann per Post zu dir.
Kann ich auch Hilfe bei der Steuererklärung bekommen?
Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.
Hilfe von Freunden und Verwandten
Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. Nur deine nahen Verwandten dürfen dir helfen. Dazu gehören:
- dein (Ex-)Ehepartner oder Verlobter
- deine (Schwieger-)Eltern
- deine (Halb-)Geschwister
- deine Großeltern
- deine Schwager und Schwägerinnen
- deine Onkel und deine Tanten
- deine Neffen und Nichten
- deine Pflegeeltern und -kinder
Gute Hilfe ist schwer zu finden
Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus, als eigentlich möglich wäre.
Selbsthilfe
Besser ist es, wenn du dir an der richtigen Stelle Hilfe suchst. WISO Steuer ist deine Hilfe zur Selbsthilfe. Denn: Hier findest du Erklärungen und Zusatzinformationen zu jeder Eingabemaske, zahlreiche Erklärvideos und Ratgeber-Beiträge zu vielen steuerlichen Themen. Alles inklusive. Darüber hinaus gibt es 2 Angebote, die du kostenpflichtig dazubuchen kannst.
Wo kann ich meine Steuererklärung prüfen lassen?
Wenn du möchtest, kannst du deine Steuererklärung vor der Abgabe durch einen Experten auf Herz und Nieren prüfen lassen. Das Angebot nennt sich ProfiCheck*.
In einem individuellen Termin geht der Steuerexperte gemeinsam mit dir durch deine Formulare und hilft dir herauszufinden, wie du noch mehr Steuern sparen kannst. So kannst du alles mit einem guten Gefühl abgeben.
Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen
Neu: Jetzt kannst du die Arbeit komplett abgeben und für kleines Geld auch deine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen. Dafür chattest du mit dem Berater und schickst ihm deine Unterlagen zu. Dann kannst du die Füße hochlegen, denn alles andere wird für dich erledigt. Mehr findest du hier: buhl:Berater
Was kann ich am Jahresende noch für die nächste Steuererklärung tun?
Mit ein bisschen Geschick und Planung kannst du dir für die nächste Steuererklärung eine saftige Erstattung sichern. Und zwar geht das so:
Zahlungen vorziehen oder aufschieben
Je nachdem, in welchem Steuerjahr du die Kosten anrechnen lassen willst, kannst du Zahlungen in das aktuelle Jahr vorziehen oder bis ins nächste Jahr aufschieben. So machst du das Beste aus Höchstbeträgen oder bekommst genug zusammen, um Mindestgrenzen zu überschreiten. Wichtig sind:
Ausgaben rund um deinen Job
Das ist zum Beispiel die technische Ausstattung für dein Homeoffice, wie Monitor, Tastatur oder Laptop. Sie helfen dir dabei über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu kommen. Für die Steuererklärung 2023 sind das 1.230 Euro.
Ausgaben für die Gesundheit
Gemeint sind damit Medikamente, Hilfsmittel wie eine Brille, nicht erstattungsfähige Arztbehandlungen und ähnliches. Auf einem Teil dieser Kosten bleibst du sitzen. Das nennt sich zumutbare Belastung. Alles über diesem Grenzbetrag hinaus erkennt dir das Finanzamt an. Deshalb ist es wichtig deine gesundheitlichen Ausgaben richtig zu planen, damit du von diesem Steuervorteil profitierst.
Ausgaben rund ums Haus
Darunter fallen zuerst die Handwerkerleistungen. Lässt du Arbeiten durch einen Profi erledigen, kannst du 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Hier gibt es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro, was dir 1.200 Euro Ersparnis bringt. Vielleicht lohnt es sich, den Handwerker erst im nächsten Jahr kommen zu lassen, wenn du im aktuellen Jahr schon mehr als 6.000 Euro an Rechnungen gesammelt hast. So kannst du in beiden Jahren Steuern sparen.
Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Haushaltshilfen, Gärtner oder Hundesitter. Dir werden 20 Prozent deiner Rechnungen anerkannt, bis zu 20.000 Euro. Das macht 4.000 Euro für dich.
Freistellungsaufträge prüfen
Ob Girokonto, Aktien oder Rentenfonds: Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer. Doch: Mit dem Sparer-Pauschbetrag 801 Euro pro Jahr bleiben pro Person steuerfrei. Diesen Betrag kannst du auf deine Banken nach Belieben verteilen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.
Dafür stellst du einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank. Vor dem Jahresende solltest du überprüfen, ob du das richtig gemacht hast und den Freistellungsauftrag gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, die Freistellungsgrenze nicht zu überschreiten. Denn dann musst du Steuern nachzahlen.
Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt? Keine Sorge: Die zu viel gezahlte Steuer kannst du über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Verlustbescheinigung beantragen
Hast du bei deinen Geldinvestitionen auch Verluste hinnehmen müssen? Führst du Depots bei verschiedenen Banken, können sie die Verluste nicht selbst verrechnen. Allerdings kannst du die Verrechnung über deine Steuererklärung beantragen. Dann bekommst du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück.
Wichtig: Dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust ist. Für das laufende Jahr kannst du die Bescheinigung noch bis zum 15.12. beantragen. Verpasst du die Frist, kannst du die Verrechnung in der Steuererklärung 2022 zwar nicht mehr machen, allerdings kannst du die Bescheinigung im nächsten Jahr, also in der Steuererklärung 2023, berücksichtigen lassen.
Splittingtarif rückwirkend nutzen
Im Dezember noch schnell das Ja-Wort geben: Wer bis zum 31.12. heiratet, kann rückwirkend fürs ganze Jahr Steuern sparen. Klingt berechnend, zahlt sich in der Regel aber kräftig aus. Denn Ehepartner können von dem sogenannten Splittingtarif profitieren.
Dabei wird das Einkommen von dir und deinem Partner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese eine Hälfte berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer. Danach wird die Summe verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerhöhe, die ihr zahlen müsst. Es gilt: Je höher der zusammengerechnete Verdienst und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr zahlt es sich aus.
Achtung: Was bei einer Hochzeit im Dezember nicht möglich ist, ist der rückwirkende Wechsel der Steuerklassen. Für das nächste Jahr kannst du aber ab 01.01. und spätestens bis 30.11. den Wechsel beim Finanzamt beantragen.
Nettogehalt erhöhen
Du hast regelmäßig hohe Ausgaben wie Gebühren für die Kinderbetreuung, Krankheitskosten, Fahrtkosten? Dann lohnt sich vielleicht der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für dich. Stellst du den Antrag schon jetzt beim Finanzamt, profitierst du bereits ab Januar 2024 von einem höheren Nettogehalt.
FAQ: Steuererklärung
Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?
- Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31.07.2024 für die Steuererklärung 2023)
- Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31.12.2023 für die Steuererklärung 2019)
Achtung: Die Steuererklärung 2022 darfst du ausnahmsweise bis zum 02. Oktober 2023 abgeben, wenn du dazu verpflichtet bist. Hier gibt es eine coronabedingte Verlängerung.
Wo kann ich die Steuererklärung kostenlos machen?
Was brauche ich, um die Steuererklärung zu machen?
Kann ich die Steuererklärung selber machen?
Bin ich jedes Jahr dazu verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben?
Wer hat 4 Jahre Zeit die Steuererklärung zu machen?
Wer ist nicht verpflichtet die Steuererklärung zu machen?
Was prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung?
Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Kann ich meine Steuererklärung auch per Fax abgeben?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Steuererklärung?
Was ist die vereinfachte Steuererklärung?
Wie bekomme ich Hilfe bei der Steuererklärung?
*Quelle: Statistisches Bundesamt
* Der ProfiCheck ist ein Angebot der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST). Für die Erbringung des ProfiChecks durch die BST gelten ausschließlich deren AGB. Die Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, über die du die BST beauftragen kannst (Steuer-Plattform). Für die Steuer-Plattform gelten ausschließlich die AGB der BDS.