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Steuererklärung: das A bis Z

So bekommst du deine gezahlten Steuern zurück

Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.

Kurz & knapp

  • Im Allgemeinen muss jeder die Steuererklärung machen
  • Das Finanzamt prüft dabei, ob du genug Steuern gezahlt hast
  • In 88 Prozent der Abgaben gibt es eine Steuererstattung*, also Geld direkt auf dein Konto
  • Mit WISO Steuer schaffst du die Steuererklärung alleine und bekommst im Durchschnitt eine höhere Erstattung

Wozu gibt es die Steuererklärung?

Steuern gehören zu unserem täglichen Leben. Egal, ob du an der Kasse beim Einkaufen zahlst, die Rechnung vom Handwerker im Postkasten eintrifft oder der Kellner dir die Abrechnung für deinen Restaurantbesuch vorlegt.

Nicht nur bei Waren und Dienstleistungen musst du Steuern zahlen. Auch auf dein Einkommen. Dafür werden dir jeden Monat Lohnsteuer, Kirchensteuer und vielleicht auch der Solidaritätszuschlag vom Gehalt abgezogen. Nach Ende des Jahres kommt dann die große Abrechnung: Hast du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt? Genau dafür gibt es die Steuererklärung.

Welche Einkunftsarten gehören in die Steuererklärung?

Nicht nur dein Arbeitslohn ist wichtig. Es gibt 7 Einkunftsarten, die in der Steuererklärung eine Rolle spielen. Du gibst natürlich nur die an, die bei dir zutreffen. Die Einkünfte sind:

  • Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen
  • Kapitalerträge
  • Vermietungseinkünfte
  • Renten
  • Einnahmen aus Selbständigkeit, Gewerben und Landwirtschaft
  • Nebenberufliche Tätigkeiten
  • sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungen)

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast.

In diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben:

Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Das sind 10.347 Euro für 2022.

Du kannst die Steuererklärung freiwillig machen und bekommst Geld zurück

Ein weiteres Beispiel: Du bist ledig, Arbeitnehmer und hast kein zusätzliches Einkommen. Dann hat dein Arbeitgeber dir monatlich genug Steuern abgezogen, damit auch die Einkommensteuer abgedeckt ist. In diesem Fall lohnt sich aber die freiwillige Abgabe der Steuererklärung. Denn oft kannst du dich auf eine Erstattung freuen. Das Finanzamt überweist dir das Geld dann direkt auf dein Konto. Du willst wissen, für was du alles Geld zurück bekommen kannst? Dann probiere WISO Steuer einfach kostenlos aus.

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Arbeitnehmer

  • Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde mit der Steuerklasse IV oder V besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide mit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor besteuert
  • Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen
  • Du hast von mehreren Arbeitgebern Lohn oder Versorgungsbezüge aus früheren Dienstverhältnissen bekommen
  • Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftelregelung versteuert wird
  • Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
  • Dir wurde ein Freibetrag nach §39a EStG Absatz 1  Satz 1 eingetragen (Achtung: der Behindertenpauschbetrag ist davon ausgenommen) und dein Arbeitslohn liegt über 11.900 Euro beziehungsweise 22.600 Euro, wenn du verheiratet bist
  • Du bist verheiratet und einer von euch hat die Einzelveranlagung beantragt
  • Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
  • Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet

Rentner

  • Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 10.347 Euro (2022)

Vermieter

  • Du hast mit der Vermietung in 2022 mehr als 10.347 Euro verdient
  • Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag (10.347 Euro für 2022).

Kapitalanleger

  • Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
  • Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
  • Deine  Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (801 Euro als Single, 1.602 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner. Mehr dazu: Freistellungsauftrag)

Selbständiger

Du bist immer dazu verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit deinem Unternehmen vorhast Geld zu verdienen. Man nennt das auch Gewinnerzielungsabsicht.

Kann ich die Steuererklärung auch freiwillig abgeben?

Ja, das geht. Und lohnt sich in den meisten Fällen für dich. Denn: Wenn du nicht pflichtveranlagt bist, also keine Pflicht hast die Steuererklärung abzugeben, erwartet dich oftmals eine Erstattung. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt satte 1.674 Euro. Jedes Jahr!

Wir haben dir weiter oben alle Fälle aufgelistet, wann es eine Pflichtveranlagung gibt. Trifft das alles nicht auf dich zu, kannst du deine Steuererklärung aber auch freiwillig machen. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft.

Muss ich die Steuererklärung immer abgeben, wenn ich es ein Mal freiwillig getan habe?

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung – ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Hast du eine freiwillige Abgabe gemacht, geht das Spiel im nächsten Jahr nicht automatisch wieder von vorne los.

Nur, wenn sich deine Einkommensverhältnisse im folgenden Jahr ändern, kann es sein, dass dich das Finanzamt zur Abgabe bittet. Zum Beispiel wenn du mehrere Monate Krankengeld bekommst. Dann bist du nämlich dazu verpflichtet, die Steuererklärung zu machen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Es gibt 2 verschiedene Stichtage für die Steuererklärung. Und zwar sind das der 31. Juli und 31. Dezember. Bei der Frist kommt es ganz darauf an, ob du dazu verpflichtet bist, deine Steuererklärung abzugeben.

Ich habe eine Abgabepflicht

Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr am 31. Juli müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.

Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.

Ausnahmefall: Steuererklärung 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2022 verlängert. Du hast ausnahmsweise bis zum 02.10.2023 Zeit.

Ich habe keine Abgabepflicht

Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31.12. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2019 abgeben.

Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!

Wie funktioniert die Steuererklärung?

Anmelden, eingeben, abschicken – so einfach ist es. Wir schauen uns die einzelnen Schritte genauer an und geben dir Tipps, wie es am schnellsten geht.

1. Anmelden

Damit du WISO Steuer nutzen kannst, brauchst du ein Benutzerkonto. Dafür meldest du dich mit deiner E-Mail-Adresse und einem Passwort deiner Wahl an. Für das Passwort gibt es diese Kriterien:

  • mindestens 8 Stellen lang
  • enthält je mindestens 1 Zahl, 1 Buchstaben und 1 Sonderzeichen

Wir senden dir eine E-Mail zu, in der ein Bestätigungscode steht. Trag ihn an der geforderten Stelle ein. So ist sicher, dass du dich nicht bei der E-Mail-Adresse vertippt hast und du immer Zugang zu deiner Steuererklärung hast.

2. Eingeben

Jetzt geht’s ums Eingemachte: Die verschiedenen Eingabemasken können mit deinen Daten befüllt werden. WISO Steuer steht dir mit einer Menge Informationen zur Seite: Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich eine Bandbreite von Ratgeber-Beiträgen.

Steuererklärung automatisch ausfüllen

Nicht nur das: Bei WISO Steuer werden auch viele Daten automatisch eingetragen. Da macht sich die Steuererklärung wie von selbst!

Datenübernahme

Hast du schon mit WISO Steuer gearbeitet, kannst du deine Vorjahressteuererklärung in das neue Steuerjahr übernehmen. Sie sind eine gute Orientierungshilfe für dich. Bei der Datenübernahme kannst du entscheiden, ob die komplette Erklärung übertragen werden soll oder nur Teile davon.

Zur besseren Übersicht sind die Vorjahresdaten gelb markiert. Sie sind nicht in Stein gemeißelt. Du kannst sie also ändern und überschreiben, wenn sie im neuen Jahr nicht mehr richtig sind.

Steuer-Abruf: Steuer automatisch ausfüllen

Danach kommt der Steuer-Abruf. Hier werden deine Daten automatisch abgerufen und in deine Steuererklärung eingetragen. Du erkennst sie an der blauen Markierung. Welche Daten kommen trägt das Programm automatisch ein?

  • Religionszugehörigkeit
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Kurzarbeit)
  • Rentenbescheinigungen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Riester-Verträge
  • Freistellungsaufträge der Banken bei Kapitaleinkünften
Beantragung vom Steuer-Abruf

Du möchtest den Steuer-Abruf nutzen? Dann musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Das erledigst du direkt in WISO Steuer. Trage einfach die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer) von dir und gegebenenfalls anderen Familienmitgliedern ein.

Sicherheitscode per Post

Das Finanzamt schickt dir einen Brief mit einem Freischaltcode zu. Diesen trägst du in WISO Steuer ein, um dem Antrag zuzustimmen. Innerhalb von 24 Stunden kannst du den Steuer-Abruf machen.

Steuer-Scan: Belege einfach abfotografieren

Viele verbinden mit der Steuererklärung das mühsame Zusammensuchen von Rechnungen, Kassenbons und anderen Unterlagen. Das geht auch viel einfacher – und zwar mit der Steuer-Scan App.

So geht’s:
  • Du installierst dir die App auf deinem Smartphone
  • Du meldest dich mit deinen Zugangsdaten an
  • Du machst ein Foto von deinem Beleg
Was passiert mit meinen Belegen?

WISO Steuer-Scan liest den Beleg aus – also Datum, Betrag und den Aussteller der Rechnung. Der Beleg wird einer Steuer-Kategorie zugeordnet (zum Beispiel Krankheitskosten). Beim nächsten Mal, wenn du dich in WISO Steuer anmeldest, wird der Beleg an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Du sparst dir also das Zusammensuchen der Papiere und auch das Eintippen.

Steuer-Banking: Buchungen automatisch in der Erklärung zuordnen

Mittlerweile zahlen viele von uns immer mehr mit Karte statt in Bar. Das kann dir bei deiner Steuererklärung zugutekommen!

Verbindest du dein Benutzerkonto mit finanzblick, werden deine Zahlungen bestimmten Steuer-Kategorien zugeordnet. So weiß WISO Steuer, wo sie hingehören und trägt sie für dich ein. Dadurch vergisst du keine Ausgaben in der Steuererklärung, egal ob Parkgebühr, Büromaterial oder Versicherung. Alle Kosten werden zugeordnet und automatisch eingetragen.

3. Abgeben

Hast du deine Steuererklärung fertiggestellt, musst du sie nur noch an das Finanzamt geben. Ausdrucken, unterschreiben und per Post senden gehört der Vergangenheit an. Mittlerweile kannst du alles digital erledigen.

Am einfachsten ist es mit WISO Steuer. Da gibt es den Steuer-Versand. Du gibst deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt ab. Vollkommen sicher. So bekommen nur diejenigen Einsicht in deine Unterlagen, die es auch wirklich sollen. Und das ist und bleibt einzig das Finanzamt.

Steuer-Versand einrichten

Nur ein Mal musst du deine Identität bestätigen lassen, damit deine Unterschrift elektronisch gespeichert wird. Ab dann ist die Abgabe über den Steuer-Versand immer für dich möglich. Dabei hast du die Wahl zwischen:

  • Videochat
  • Online-Banking Zugang
  • E-Perso
  • vor Ort in der Postfiliale

4. Steuerbescheid und Erstattung bekommen

Nach der Arbeit kommt das Vergnügen – und die Steuererstattung. Hat das Finanzamt die Bearbeitung deiner Steuererklärung abgeschlossen, bekommst du einen Steuerbescheid.

Als Erstes kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheid eine E-Mail von WISO Steuer. Dann kannst du ihn direkt im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, welche Unterschiede es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.

Danach kommt der postalische Bescheid. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.

Mit deinem Steuerbescheid bekommst du zeitgleich auch die Erstattung überwiesen. Halte also ein Auge auf für das Plus auf deinem Konto.

WISO Steuer Vorteile WISO Steuer Vorteile

Macht Schluss mit nervigem Papierkram

Mit WISO Steuer lässt du deine Steuer automatisch ausfüllen und sendest sie digital mit einem Klick ans Finanzamt. Probiere es gleich heute aus:

Worauf muss ich bei der Steuer achten?

Das kommt ganz darauf an, wer du bist:

Steuererklärung für Arbeitnehmer
Steuererklärung im Studium
Steuererklärung für Azubis
Steuererklärung für Rentner
Steuererklärung für Vermieter
Steuererklärung für Kapitalanleger
Steuererklärung für Selbstständige

Steuererklärung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer musst du die Steuererklärung nicht immer abgeben. Aber vor allem die freiwillige Abgabe kann sich richtig lohnen. Denn: Du kannst Ausgaben rund um deinen Job angeben und so eine Steuererstattung bekommen. Deine beruflichen Ausgaben nennt man Werbungskosten. Das sind z. B. Kosten für das Homeoffice, Spenden, Kinderbetreuungskosten und noch vieles mehr.

Bei der Berechnung der Einkommensteuer funktioniert es mit den Werbungskosten so: Deine Einnahmen als Arbeitnehmer werden zusammengerechnet. Von ihnen werden alle Werbungskosten abgezogen. Auf den Rest, der übrig bleibt, wird die Einkommensteuer festgesetzt. An dieser Stelle werden alle Steuern abgezogen, die du schon gezahlt hast.

In der Regel bekommst du Geld vom Finanzamt zurück. Denn durch die Werbungskosten ist der Betrag, auf den du Steuern zahlen musst, kleiner geworden. Aber die Steuern, die du schon monatlich gezahlt hast (Lohnsteuer und Kirchensteuer), wurden anhand deines Bruttolohns berechnet. Das heißt: Du hast mehr Steuern bezahlt, als du eigentlich schuldest. Sie werden dir also erstattet.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.200 Euro gibt’s automatisch

Selbst wenn du keine Werbungskosten hattest, rechnet dir das Finanzamt automatisch 1.200 Euro an.  Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du Arbeitslohn bekommen hast. Du musst keine Nachweise haben, keine Eingaben bei deinen Werbungskosten machen. Egal, ob du in Realität 100 Euro oder 1.000 Euro für deinen Job ausgegeben hast – es wird automatisch auf 1.200 Euro aufgestockt. Dieser Betrag wird von deinem Bruttoarbeitslohn abgezogen.

Wer mehr Ausgaben hat, kann mehr absetzen

Wenn du mit deinen Ausgaben über 1.200 Euro kommst, ist das umso besser für dich. Mit jedem Euro mehr sparst du auch mehr Steuern. Was zählt denn alles zu den Werbungskosten? Hier eine Übersicht:

Arbeitsweg

Jeden Tag fährst du zur Arbeit. Bist du Pendler, kommt dabei auch eine Menge Kilometer Arbeitsweg zusammen. Für jeden Kilometer, den du gefahren bist, gibt es 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,35 Euro. Fährst du 19 Kilometer zu deiner Arbeitsstelle, kommst du alleine mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro.

Homeoffice

Corona-bedingt kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten. Auch hier gibt es einen Steuervorteil: die Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, den du im Homeoffice warst, werden dir 5 Euro angerechnet. Bis zu 600 Euro sind möglich.

Arbeitsmittel

Für die Arbeit brauchst du nicht nur Stift und Papier, sondern auch technische Geräte wie Computer, Laptop und einen zweiter Bildschirm. All diese Gegenstände gehören zu deinen Werbungskosten. Sie werden Arbeitsmittel genannt. Hast du keine großen Anschaffungen gehabt, gibt es auch eine Pauschale, die von vielen Finanzämtern anerkannt wird. Die Pauschale beträgt 110 Euro.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren, die mit deinem Job im Zusammenhang stehen, kannst du bei deiner Steuererklärung angeben. Es gibt auch auch eine Pauschale in Höhe von 16 Euro, die du nutzen kannst. Die einzige Voraussetzung ist, dass beim Konto wirklich Gebühren angefallen sind.

Beruflicher Umzug

Bist du aus beruflichen Gründen umgezogen, gehören die damit verbundenen Ausgaben zu deinen Werbungskosten. Dazu zählen Marklergebühren, doppelte Miete, Fahrtkosten, Transportkosten & Co. Neue Möbel aber nicht. Wichtig ist, dass du alle Nachweise sammelst, denn diese musst du in jedem Fall abgeben.

Anstelle der tatsächlichen Ausgaben kannst du auch die Umzugskostenpauschale nutzen. Für dich sind das 886 Euro, wenn du vorher schon einen eigenen Haushalt hattest. Pro Person in deinem Haushalt, die mit dir umgezogen ist, gibt es einen Bonus. Hattest du vorher keinen eigenen Haushalt, werden dir 177 Euro angerechnet.

Doppelter Haushalt

Musst du deinen Arbeitsstandort ändern, aber deine Familie zieht nicht mit um, hast du möglicherweise eine Zweitwohnung vor Ort, um nicht pendeln zu müssen. Die doppelte Haushaltsführung ist eine Goldgrube in deiner Steuererklärung. Alleine mit den Unterkunftskosten kannst du pro Monat bis zu 1.000 Euro absetzen. Fahrtkosten für Familienbesuche und die Arbeit, Umzugskosten und andere Ausgaben kommen noch obendrauf.

Steuererklärung als Auszubildender

Auch Auszubildende müssen die Steuererklärung nicht zwingend machen. Trotzdem lohnt es sich, eine freiwillig abzugeben. Durch deine Ausbildung hast du nämlich viele Kosten, die du absetzen kannst. So kommst du oftmals zu einer Steuererstattung.

Variante 1: Pauschale für deine Ausgaben

Wie auch bei normalen Arbeitnehmern bekommst du eine Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.200 Euro. Dafür musst du nichts tun. Sie wird dir automatisch angerechnet.

Variante 2: Alle Ausgaben eintragen

Hast du für deine Ausbildung mehr als 1.200 Euro an Kosten gehabt, gibst du besser alles genau in der Steuererklärung an. Denn jeder Euro lässt deine Steuererstattung wachsen.

Fahrtkosten

Jeden Tag fährst du zu deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Berufsschule. Mit der Pendlerpauschale gibt es für jeden Kilometer 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,35 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, wie du dorthin gekommen bist. Mit einem eigenen Auto, dem Bus, Motorrad, Roller, Fahrrad oder sogar zu Fuß. Die Pauschale gilt für alles.

Arbeitsmittel

Im Unterricht bist du entweder ganz altmodisch mit Papier und Stift oder mit Laptop & Co. unterwegs. Sie gehören zu den sogenannten Arbeitsmitteln. Hast du keine Kassenzettel oder Rechnungen aufbewahrt oder kennst den genauen Warenwert nicht, gibt es auch eine Pauschale in Höhe von 110 Euro, die du nutzen kannst.

Bewerbungen

Um deine Ausbildungsstelle zu bekommen, musstest du dich erstmal bewerben. Auch Bewerbungskosten erkennt das Finanzamt an. Pro eingesendeter Bewerbungsmappe werden dir pauschal 8,50 Euro angerechnet. Für jede Initiativbewerbung und Bewerbung per E-Mail gibt es 2,50 Euro.

Steuererklärung als Student

Studenten mit und ohne Einkommen profitieren immer von der Steuererklärung. So ein Studium ist ganz schön kostspielig. Du kannst diesen Vorteil für die Steuer nutzen und deine Studienkosten absetzen. Wie und in welcher Höhe hängt aber davon ab, was für ein Studium es ist:

Erstausbildung

Hast du zuvor noch keine Ausbildung oder kein Studium abgeschlossen, zählt dein jetziges Studium als Erstausbildung. Ein Beispiel ist, wenn du direkt nach dem Abitur mit dem Bachelor begonnen hast. Auch wenn du Studiengänge wechselst, zählt es trotzdem als Erstausbildung.

In diesem Fall sind deine Studienkosten Sonderausgaben. Bis zu 6.000 Euro werden dir vom Finanzamt anerkannt.

Zweitausbildung

Sobald du vor dem aktuellen Studium einen Abschluss erlangt hast, zählt das Studium als Zweitausbildung. Zum Beispiel, wenn du nach dem Bachelor noch den Master machst, vorher eine Ausbildung gemacht hast oder wenn du einen zweiten Bachelor beginnst.

Deine Studienkosten gehören bei der Zweitausbildung zu den Werbungskosten. Gute Nachrichten für dich: Es gibt keinen Höchstbetrag. Alle deine Ausgaben werden berücksichtigt.

Eine Frage des Einkommens

Du hast während des Studiums gearbeitet? Dann hilft dir die Steuererklärung dabei, die gezahlten Steuern (Lohnsteuer und Kirchensteuer) zurückzubekommen.

Kein Job während des Studiums

Aber auch ohne (Werkstudenten-)Job kann es sich lohnen, die Steuererklärung abzugeben. Das Zauberwort nennt sich: Verlustvortrag.

Du hast während des Studiums mehr ausgegeben als du Geld verdient hast. Also hast du einen Verlust gemacht. Diesen kannst du beim Finanzamt melden und in späteren Jahren, wenn du deinen ersten Job hast, verrechnen lassen. So bekommst du in der Zukunft eine große Steuererstattung. Voraussetzung ist, dass das Studium deine Zweitausbildung ist.

Diese Kosten kannst du absetzen

Welche Kosen rund um dein Studium erkennt das Finanamt an? Hier ist ein Überblick für dich:

Studiengebühren

Dazu zählen Semesterbeiträge, Bibliotheksgebühren, Prüfungsgebühren & Co.

Fahrtkosten

Dein Weg zur Uni für Vorlesungen, Besuche in der Bibliothek und Treffen deiner Lerngruppe gehören in deine Steuererklärung. Du bekommst pro Kilometer 0,30 Euro. Bist du mindestens mehr als 20 Kilometer unterwegs, bekommst du sogar 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer.

Studierst du in Vollzeit, gilt nur die einfache Strecke zur Uni. Bist du dualer Student, kannst du Hin- und Rückweg angeben.

Semesterticket

Kaufst du über die Hochschule ein Semesterticket, das du für Bus und Bahn nutzen kannst, gehört es zu deinen Fahrtkosten. Aber: Du kannst nur das Semesterticket oder die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Nimm also die Variante, die dir einen größeren Vorteil bringt. Am einfachsten ist es mit WISO Steuer, denn dort wird beides automatisch für dich verglichen.

Arbeitsmittel

Für Vorlesungen, Projekte, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten brauchst du Stift, Papier, Drucke und auch technische Geräte wie Laptop und Tablet. Gib entweder deine genauen Kosten an und halte die Nachweise für das Finanzamt bereit oder nutze die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro.

Fachbücher

Oft kommt es vor, dass deine Dozenten für die Seminare voraussetzen, dass du dir bestimmte Fachbücher anschaffst. Bewahre den Kassenbon gut auf und reiche die Kosten in voller Höhe ein.

Homeoffice

Nicht nur bei Arbeitnehmern gibt es das Homeoffice. Fanden deine Vorlesungen online statt und du hast von zuhause teilgenommen, werden dir 5 Euro pro Tag  angerechnet. Das ist die Homeoffice-Pauschale. Maximal 600 Euro gibt es für das ganze Jahr.

Steuererklärung als Rentner

Als Rentner musst du deine Steuererklärung abgeben, sobald du mehr als 10.347 Euro in 2022 bekommen hast. Das liegt daran, dass du für deine Rente keine monatlichen Steuern zahlst. Auch wenn du nicht mehr beruflich aktiv bist, gibt es Werbungskosten, die du angeben kannst um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Werbungskostenpauschale vs. tatsächliche Ausgaben

Wie auch bei Arbeitnehmern gibt es für Rentner eine Werbungskosten-Pauschale. Sie beträgt aber nur 102 Euro. Warum? Viele Ausgaben fallen im Rentenalter weg. Zum Beispiel Fahrtkosten.

Statt der Pauschale kannst du aber auch deine tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden vom Finanzamt im Zusammenhang mit deiner Rente akzeptiert:

Kontoführungsgebühren

Der Anteil deiner Kontoführungsgebühren, der mit der Rente zu tun hat, wird berücksichtigt. Oder aber du nutzt die Pauschale in Höhe von 16 Euro.

Steuerberatungskosten

Hast du dir Hilfe bei einem Steuerberater gesucht, gibst du diese Kosten bei der Steuererklärung an. Tipp: Auch den Preis von WISO Steuer gilt als Steuerberatungskosten.

Rentenberater

Gut informiert zu sein ist wichtig – auch im Alter. Deine Ausgaben für den Rentenberater oder Versicherungsberater kannst du von der Steuer absetzen.

Berufsverbände und Gewerkschaften

Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften werden anerkannt. Auch dann, wenn du nicht mehr arbeiten gehst.

Steuererklärung als Vermieter

Kommst du mit deinen Jahreseinkünften über den Grundfreibetrag, musst du als Vermieter eine Steuererklärung abgeben. Hintergrund ist, dass deine Mieteinnahmen (inklusive Nebenkosten) als Gewinneinkünfte gelten. Aber: Du kannst sehr viele Ausgaben rund um die Immobilie angeben, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Was gilt als Vermietung?

Sobald du deine Räumlichkeiten von anderen Personen zu Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken überlässt, liegt eine Vermietung vor. Diese Fälle sind gemeint:

  • Du vermietest eine Eigentumswohnung, Einliegerwohnung oder ein Haus
  • Du vermietest eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus
  • Du vermietest gewerbliche Räumlichkeiten (zum Beispiel Bürofläche)
  • Du vermietest eine Garage
  • Du vermietest Zimmer unter
  • Du verpachtest ein unbebautes Grundstück (zum Beispiel Wiesen- oder Waldflächen)

Welche Ausgaben meiner Vermietung werden anerkannt?

Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die du aufgrund der Vermietung hattest, werden von deinen Mieteinnahmen (plus Nebenkosten) abgezogen. So kann es sogar passieren, dass du gar keine Steuern zahlen musst, weil deine Werbungskosten höher als die Einnahmen waren. Das ist vor allem der Fall, wenn die Immobilie leer stand und du die Zeit für Renovierungen genutzt hast.

Kaufpreis

Den Kaufpreis deiner Immobilie gibst du nicht in voller Höhe im Jahr des Kaufs an. Stattdessen wird dir 50 Jahre lang ein Anteil des Kaufpreises angerechnet. Diesen jährlichen Anteil nennt man auch Abschreibung für Abnutzung – kurz AfA.

Nebenkosten

Auf der einen Seite bekommst du von deinen Mietern Geld für Nebenkosten, auf der anderen Seite zahlst du sie auch. Laufende Betriebskosten der Immobilie, wie zum Beispiel Wasser, Strom und Co. gehören zu deinen Werbungskosten.

Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen sind Reparaturen und Wartungen am Gebäude, um es instandzuhalten oder zu modernisieren. Es geht nicht um Neuerungen am Gebäude. Bei Erhaltungsaufwendungen kannst du im Gegensatz zu Privatpersonen nicht nur die Handwerkerkosten angeben, sondern auch die Materialkosten.

Kredite und Zinsen

Hast du für den Kauf der Immobilie oder des Grundstücks einen Kredit aufgenommen, kannst du die jährlichen Zinsen von der Steuer absetzen. Die Tilgung zählt aber nicht dazu.

Steuererklärung als Kapitalanleger

Verdienst du mit Finanzinvestments Geld, werden grundsätzlich von deiner Bank automatisch Steuern einbehalten. Die sogenannte Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Gegebenenfalls kommt auch noch Kirchensteuer obendrauf. Das bedeutet für dich: Nur in Ausnahmefällen ist es zwingend notwendig, dass du die Steuererklärung abgibst.

Freiwillige Abgabe

Nur weil keine Pflicht besteht, heißt es noch lange nicht, dass sich eine Abgabe für dich nicht lohnt. In diesen 3 Fällen solltest du über die Steuererklärung nachdenken:

  1. Deine Bank hat die Steuern falsch berechnet
  2. Dein persönlicher Steuersatz ist kleiner als 25 Prozent
  3. Du hast bei deiner Bank keinen oder einen zu kleinen Sparer-Pauschbetrag angegeben

Günstigerprüfung

Bei Kapitaleinkünften gibt es das Prinzip der Günstigerprüfung. Dabei wird nachgerechnet, welche der folgenden 2 Optionen für dich besser ist:

  1. Besteuerung mit 25 Prozent Abgeltungssteuer
  2. Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz
Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz?

Das hängt von deinem Jahreseinkommen ab. Es gibt die Faustregel: Je mehr Einkommen, desto höher sind die Steuern. Der persönliche Steuersatz kann zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz) liegen. Aufgrund der Günstigerprüfung zahlst du also zwischen 14 und 25 Prozent für deine Kapitalerträge.

Automatische Günstigerprüfung mit WISO Steuer

Probiere nicht lange herum: Gib deine Kapitalerträge bei WISO Steuer ein. Das Programm macht die Günstigerprüfung automatisch für dich. So kannst du dir sicher sein, dass du das beste Ergebnis herausbekommst.

Welche Ausgaben kann ich für meine Kapitalerträge absetzen?

Allgemein gilt: Durch den Sparer-Pauschbetrag sind deine Werbungskosten pauschal abgedeckt. Du kannst deine tatsächlichen Ausgaben nicht anrechnen lassen.

Steuererklärung als Selbständiger

Bist du dein eigener Chef, musst du immer eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt weiß nicht automatisch, wie viel Geld zu verdient hast. Du musst jedes Jahr auflisten, welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Das gilt für diese Bereiche:

  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende
  • Kleinunternehmer
  • Land- und Forstwirte
  • Betreiber von Photovoltaik-Anlagen
  • Betreiber von Blockheizkraftwerken
  • Nebenberuflich Tätige

Pflicht zur elektronischen Abgabe

Du bist nicht nur dazu verpflichtet die Steuererklärung zu machen, du musst sie auch noch elektronisch abgeben. Ausgedruckte Formulare akzeptiert das Finanzamt bei dir nicht.

Welche Ausgaben kann ich als Selbständiger absetzen?

Allgemein kann man sagen, dass du alle Kosten absetzen kannst, die mit deinem Unternehmen zu tun haben. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen. So zahlst du weniger Steuern. Diese Ausgaben fallen typischerweise als Selbständiger an:

Arbeitszimmer

Ob von Zuhause oder in angemieteten Büroräumen: Für deine Arbeit brauchst du ein Arbeitszimmer. Du kannst auch dein häusliches Arbeitszimmer absetzen – und zwar in voller Höhe. Dafür musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Arbeitszimmer ist ein eigener Raum
  • Du hast es mit üblichen Büromöbeln ausgestattet
  • Du nutzt es nicht für andere Zwecke (zum Beispiel als Gästezimmer)
Firmenwagen

Für Geschäftstermine, Fahrten ins Büro, Fortbildungen und andere Zwecke schaffen sich viele Selbständige einen Firmenwagen an. Auch die Kosten dafür kannst du von deinen Einnahmen abziehen.

Büromöbel, Papierkram und andere Ausstattung

Ein leeres Arbeitszimmer bringt dir nichts. Du brauchst Büromöbel, Schreibutensilien und technische Geräte, um deine Arbeit erledigen zu können und die Buchführung zu machen. Den Kaufpreis für die Gegenstände gibst du in deiner Steuererklärung an. Er wird entweder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgezogen oder anteilsweise über mehrere Steuerjahre hinweg.

Werbekosten

Kunden bekommst du nur dadurch, dass du Werbung machst. Ob es ein Webseitenauftritt, Plakat oder eine Anzeige in der Zeitung ist – du gibst alle Werbekosten an.

Geschäftsessen und Kundengeschenke

Du kannst auch Bewirtungskosten absetzen, solange die Rechnung korrekt ausgestellt wurde. Dafür müssen alle Speisen und Getränke einzeln aufgelistet sein. Achtung: 70 Prozent der Rechnung werden vom Finanzamt anerkannt. Die restlichen 30 Prozent rechnet es deinem Privatvergnügen zu. Schließlich hast auch du mitgegessen und musst dich so Zuhause nicht mehr um das Mittag- oder Abendessen kümmern.

Kann ich auch Hilfe bei der Steuererklärung bekommen?

Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.

Hilfe von Freunden und Verwandten

Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. Nur deine Verwandten der sogenannten „geraden Linie“ dürfen dir helfen. Dazu gehören:

  • dein (Ex-)Ehepartner oder Verlobter
  • deine (Schwieger-)Eltern
  • deine (Halb-)Geschwister
  • deine Großeltern
  • deine Schwager und Schwägerinnen
  • deine Onkel und deine Tanten
  • deine Neffen und Nichten
  • deine Pflegeeltern und -kinder

Gute HIlfe ist schwer zu finden

Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus, als eigentlich möglich wäre.

Selbsthilfe

Besser ist es, wenn du dir an der richtigen Stelle Hilfe suchst. WISO Steuer ist deine Hilfe zur Selbsthilfe. Denn: Hier findest du Erklärungen und Zusatzinformationen zu jeder Eingabemaske, zahlreiche Erklärvideos und Ratgeber-Beiträge zu vielen steuerlichen Themen. Alles inklusive. Darüber hinaus gibt es 2 Angebote, die du kostenpflichtig dazubuchen kannst.

Steuererklärung prüfen lassen

Wenn du möchtest, kannst du deine Steuererklärung vor der Abgabe durch einen Experten auf Herz und Nieren prüfen lassen. Das Angebot nennt sich  ProfiCheck*.

In einem individuellen Termin geht der Steuerexperte gemeinsam mit dir durch deine Formulare und hilft dir herauszufinden, wie du noch mehr Steuern sparen kannst. So kannst du alles mit einem guten Gefühl abgeben.

Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen

Neu: Jetzt kannst du die Arbeit komplett abgeben und für kleines Geld auch deine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen. Dafür chattest du mit dem Berater und schickst ihm deine Unterlagen zu. Dann kannst du die Füße hochlegen, denn alles andere wird für dich erledigt. Mehr findest du hier: buhl:Berater

Was ist, wenn das Finanzamt Unterlagen anfordert?

Nach Abgabe deiner Steuererklärung kann es passieren, dass sich das Finanzamt bei dir meldet und Unterlagen zu deinen Ausgaben fordert. Dann musst du die passenden Belege zusenden. Zum Beispiel in diesen Fällen will das Finanzamt Nachweise haben:

Rechnungen, deinen Behindertenausweis und andere Dokumente musst du nicht extra kopieren und per Post verschicken. Mit WISO Steuer kannst du stattdessen die angeforderten Belege auch elektronisch an das Finanzamt senden. Das geht so:

Belege aus Steuer-Scan nachreichen

Hast du bereits mit deinem Smartphone Bilder deiner Belege gemacht, kannst du sie für die Belegnachreichung direkt nutzen. Nach Abgabe deiner Steuererklärung findest du den Button Unterlagen nachreichen. Dort klickst du drauf und wählst dann aus, welche Belege an dein Finanzamt übermittelt werden sollen.

Andere Belege nachreichen

Auch Belege, die du auf deinem PC gespeichert hast, kannst du über WISO Steuer an das Finanzamt senden. Zum Beispiel, wenn du die Rechnung vom Handwerker per E-Mail bekommen hast. Wichtig ist, dass es sich um PDF- oder Bild-Dateien handelt.

Öffne deine Steuererklärung und gehe auf den Punkt Unterlagen nachreichen. Jetzt kannst du die entsprechenden Belege hochladen.

Was ist, wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt?

Werbungskosten werden nicht anerkannt, Einnahmen wurden vergessen – es gibt verschiedene Gründe, warum der Steuerbescheid von der erwarteten Erstattung abweicht. Und diese herauszufinden, ist nicht immer ganz so einfach.

Steuerbescheid prüfen

Genau dafür gibt es in WISO Steuer eine Vergleichsberechnung. Du wirst bequem per E-Mail darüber informiert, wenn das Finanzamt deinen Steuerbescheid fertiggestellt hat. Dann öffnest du die Steuererklärung und gehst auf den Unterpunkt Steuerbescheid prüfen. Hier wird dir Position für Position aufgelistet, mit welchen Zahlen das Finanzamt gerechnet hat und welche du in WISO Steuer eingegeben hast.

So erkennst du Differenzen auf den ersten Blick. Das ist der erste Schritt. Jetzt stellt sich die Fage: Warum gibt es einen Unterschied? Auch hier unterstützt das Programm dich. Du bekommst mögliche Erklärungen angezeigt.

Eigene Angaben korrigieren

Stellst du fest, dass du einen Fehler gemacht hast (zum Beispiel einen Zahlendreher), bringt dich WISO Steuer in die Eingabemaske und du kannst die Angabe korrigieren. Du siehst sofort, wie sich die Berechnung deiner Steuererstattung ändert.

Einspruch einlegen

Hat das Finanzamt bei deiner Steuererklärung einen Fehler gemacht, solltest du Einspruch einlegen und die Fehler korrigieren lassen. In der Software findest du passende Musterschreiben, in denen du nur noch wenige Angaben einfügst. Dann schickst du den Einspruch mit einem Klick an dein Finanzamt.

Das Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung im Anschluss nochmal neu. Der nächste Steuerbescheid mit dem endgültigen Ergebnis kommt dann per Post zu dir.

FAQ: Steuererklärung

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Grundsätzlich gilt: Jeder muss die Steuererklärung abgeben. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel ledige Arbeitnehmer ohne weiteres Einkommen. Alle Details findest du hier: Ist die Steuererklärung Pflicht?
Es gibt 2 verschiedene Abgabefristen:

  1. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31.07.2024 für die Steuererklärung 2023)
  2. Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31.12.2023 für die Steuererklärung 2019)

Achtung: Die Steuererklärung 2022 darfst du ausnahmsweise bis zum 02. Oktober 2023 abgeben, wenn du dazu verpflichtet bist. Hier gibt es eine coronabedingte Verlängerung.

WISO Steuer kannst du kostenlos testen und deine Steuererklärung erstellen. Erst bei der Abgabe an das Finanzamt wird der Kaufprozess gestartet.
Außer einer guten Software (wie WISO Steuer) brauchst du nichts weiter. Wenn du trotzdem gut vorbereitet sein willst, haben wir eine Checkliste für dich zusammengestellt. Die findest du hier: Was brauche ich für die Steuererklärung?
Ja, das geht. Einfacher ist es mit ein bisschen Hilfe – zum Beispiel WISO Steuer. Hier schafft jeder die Steuer.
Nicht unbedingt. Jedes Jahr werden die Karten neu gemischt. Je nachdem, wie du dein Geld verdient hast und wie viel dabei zusammengekommen ist, entscheidet sich, ob du die Steuererklärung abgeben musst oder es freiwillig tun kannst.
Besteht keine Abgabepflicht, hast du für deine freiwillige Abgabe mehr Zeit. Und zwar ganze 4 Jahre. Das heißt: Bis zum 31. Dezember hast du noch die Möglichkeit, die Steuererklärung 2019 abzugeben.
Hast du weniger als den Grundfreibetrag verdient (in 2022 sind das 10.347 Euro), musst du keine Steuererklärung machen.
Durch die Steuererklärung kann das Finanzamt kontrollieren, ob du genug Steuern gezahlt hast.
Die elektronische Steuererklärung machst du mit WISO Steuer. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt von deinem Arbeitgeber, Versicherungen & Co. gemeldet wurden, automatisch eingetragen. Auch die Abgabe machst du papierlos.

*Quelle: Statistisches Bundesamt

* Der ProfiCheck ist ein Angebot der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST). Für die Erbringung des ProfiChecks durch die BST gelten ausschließlich deren AGB. Die Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, über die du die BST beauftragen kannst (Steuer-Plattform). Für die Steuer-Plattform gelten ausschließlich die AGB der BDS.