Die Abgeltungssteuer – ein Begriff, den viele Anleger schon einmal gehört haben. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Ausdruck und welche Auswirkungen hat er auf Investitionen? Wir haben die wichtigsten Infos.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Was ist die Abgeltungssteuer?
- Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
- Wie funktioniert die Abgeltungssteuer in der Praxis?
- Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen? 4 Tipps
- Wie werden Kapitalerträge aus dem Ausland versteuert?
- Muss ich die Abgeltungsteuer in der Steuererklärung eintragen?
- FAQ: Abgeltungssteuer
Kurz & knapp
- Mit der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge besteuert
- Sie beträgt 25 Prozent, Soli und ggf. Kirchensteuer kommen obendrauf
- Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben jährlich bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei (bei Ehepaaren 2.000 Euro)
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in einigen Ländern, darunter Deutschland, angewendet wird. Ihr Zweck ist es, die Besteuerung von Kapitalerträgen, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Vereinfacht gesagt, wenn du als Anleger Gewinne aus deinen Investitionen erzielst, musst du einen festen Teil davon an den Staat abgeben.
Die Abgeltungssteuer betrifft in erster Linie natürliche Personen, also Privatanleger, die Kapitalerträge erzielen. Für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften gelten andere Steuervorschriften.
Schon gewusst? Egal ob Abgeltungsteuer oder Kapitalertragssteuer – gemeint ist damit das Gleiche. Auf Kapitalerträge muss Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Die Höhe liegt fest bei 25 Prozent, ist diese bezahlt worden, ist die Steuer damit “abgegolten”.
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Der allgemeine Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland derzeit pauschal 25 Prozent. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch hinzukommen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer.
Die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 8 und 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass über 1/4 deiner Kapitalerträge direkt an das Finanzamt geht – sofern nicht der Sparer-Pauschbetrag einen Teil freistellt.
Höhe der Abgeltungssteuer
- ohne Kirchensteuer, mit Soli: 26,3750 Prozent
- mit 8 Prozent Kirchensteuer und Soli: 27,8186 Prozent
- mit 9 Prozent Kirchensteuer und Soli: 27,9951 Prozent
Video: Kapitalerträge: Rechnen lohnt sich
Hast du dein Geld angelegt, bekommst du dafür Zinsen. Bei Wertpapieren sind es Dividenden oder Kursgewinne. Die Steuern darauf behält in der Regel deine Bank ein. Doch es lohnt sich Kapitalerträge trotzdem in der Steuererklärung anzugeben. Unser Video erklärt, wann das der Fall ist und welche Einnahmen du sogar immer angeben musst.
Bankkonto verbinden und keine Ausgabe mehr vergessen
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer in der Praxis?
Finanzinstitute wie Banken führen die Abgeltungssteuer automatisch ab. Das bedeutet, dass die Steuer direkt von den jährlichen Kapitalerträgen abgezogen wird, bevor du sie ausgezahlt bekommst. Du musst dich diesbezüglich also nicht selbst darum kümmern.
Am Ende des Jahres erhältst du von deiner Bank dann eine Steuerbescheinigung, die alle abgeführten Steuern und Kapitalerträge ausweist. Diese Informationen gibst du dann bei deiner Einkommenssteuererklärung an.
Worauf fällt die Abgeltungssteuer an?
In Deutschland unterliegen folgende Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer:
- Zinsen: Zinserträge aus Bankguthaben, Sparbüchern, Festgeldkonten und ähnlichen Anlagen werden mit der Kapitalertragsteuer besteuert.
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre werden ebenfalls besteuert. Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der Gesellschaft einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Kursgewinne bei Aktien: werden Aktien oder Investmentanteile verkauft, muss auf den realisierten Kursgewinn ebenfalls die Kapitalertragsteuer bezahlt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Abgeltungssteuer?
Ja, es gibt auch Ausnahmen von der Abgeltungssteuer. Zum Beispiel sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei, die du länger als ein Jahr gehalten hast. Diese Regelung nennt sich „Spekulationsfrist“ und soll langfristige Investments fördern. Grund dafür: Das System der Abgeltungssteuer wurde erst zum 01.01.2009 eingeführt. Hast du also noch Wertpapiere, die du bis Ende 2008 gekauft hast, kannst du diese heute noch steuerfrei verkaufen. Für Aktienkäufe ab dem 1.1.2009 gilt die Steuerfreiheit allerdings nicht mehr.
Auch bestimmte Anlageprodukte, wie beispielsweise Riester– oder betriebliche Altersvorsorgeverträge, sind von der Abgeltungssteuer befreit. Allerdings werden sie dann ab der Auszahlung normal mit der jährlichen Einkommensteuer versteuert.
Besonderheit: Lebensversicherungen
Vollkommen steuerfrei sind auch einmalige Auszahlungen aus einer Lebensversicherung. Dazu muss der Vertrag allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen? 4 Tipps
1. Freibetrag nutzen
Ja, und zwar mit dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Der Sparer-Pauschbetrag hilft dir, Steuern zu sparen. Das ist ein steuerlicher Freibetrag, bei dem bestimmte Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerfrei bleiben. Ab 2023 beträgt er für Singles 1.000 Euro pro Jahr und für Ehepaare 2.000 Euro.
Um diesen Freibetrag zu bekommen, beantragst du ihn direkt bei deiner Bank – mit einem Freistellungsauftrag. Du kannst den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Kreditinstitute aufteilen.
Bis zur Höhe des Freibetrags wird so keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt. Kapitalerträge, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, werden automatisch versteuert.
Du hast vergessen, den Antrag zu stellen? Keine Sorgen: Erkläre deine Kapitalerträge in deiner Steuererklärung. Das Finanzamt zieht dann automatisch den Sparer-Pauschbetrag ab. Wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, musst du nur auf den übersteigenden Betrag Steuern zahlen.
Freibetrag gilt nicht für alle Arten von Kapitalerträgen
Wichtig: Bestimmte Einkünfte, wie etwa Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder bestimmten Finanzprodukten, sind nicht vom Sparer-Pauschbetrag abgedeckt und unterliegen einer separaten Besteuerung.
Kasten Wichtig: Übersteigen deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht, musst du keine Abgeltungssteuer zahlen. Hast du bei deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt, musst du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, um eben diesen Pauschbetrag zu bekommen.
2. Geringes Einkommen bescheinigen lassen
Liegen deine gesamten Einkünfte, also dein Einkommen und zum Beispiel Mieteinnahmen, unter dem jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag, zahlst du überhaupt keine Steuern. Auch keine Abgeltungssteuer. Das kannst du dir mithilfe der sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, vom Finanzamt bescheinigen lassen. Die Bescheinigung sendest du dann an deine Bank. So umgehst du, dass die Bank Steuern auf das Ersparte einbehält und du diese über die Steuererklärung zurückholen musst.
3. Persönlichen Steuersatz prüfen
Eine weitere Möglichkeit, bei der Abgeltungssteuer zu sparen, ist die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz – falls dieser niedriger ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Um das zu prüfen, solltest du die Günstigerprüfung beantragen und unter Umständen eine niedrigere Steuerbelastung erreichen.
Doch was, wenn ich mich vertan habe und die Abgeltungssteuer doch günstiger ist? Keine Sorge, dann belässt es das Finanzamt bei der alten Berechnung zum einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent.
Steuererklärung ist immer eine Option
4. Verluste verrechnen
Verluste aus Kapitalerträgen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das bedeutet, dass du Verluste mit Gewinnen verrechnen kannst, um deine Steuerlast zu senken.
Achtung: Eine Ausnahme bilden Aktienverluste. Diese darfst du nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen.
Beispiel: Verlustverrechnung
- Mit dem Verkauf einer Lebensversicherung hast du einen Verlust in Höhe von 2.000 Euro erzielt.
- Dein Sparkonto hat Zinserträge in Höhe von 3.000 Euro erzielt.
Du zahlst somit nur auf den Nettogewinn von 1.000 Euro Abgeltungsteuer.
Wie werden Kapitalerträge aus dem Ausland versteuert?
Hast du ein Konto oder Depot im Ausland oder erzielst du Kapitalerträge von einer ausländischen Bank oder der ausländischen Tochter einer deutschen Bank, musst du grundsätzlich ebenfalls darauf deutsche Abgeltungssteuer zahlen. Auf jeden Fall gehören ausländische Kapitalerträge immer in deine deutsche Steuererklärung. Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland hängt dann aber zunächst auch von den Steuergesetzen des jeweiligen Landes ab. In den meisten Ländern gelten jedoch ähnliche Grundsätze wie hier.
Damit du aber nicht doppelt Steuern im In- und Ausland zahlen musst, gibt es spezielle Gesetze und Regelungen dazu. Geregelt wird das ganze durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Das sind Verträge zwischen Deutschland und anderen Ländern. Diese verhindern, dass du für dieselben Einkünfte sowohl im Inland als auch im Ausland Steuern zahlen musst. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.
In der Steuererklärung musst du deine ausländischen Kapitalerträge trotzdem angeben. Dazu gehören Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und ähnliche Einkünfte. Dafür erhältst du von deiner ausländischen Bank oder der Finanzinstitution eine Bescheinigung.
Der Vorteil dabei: Meistens kannst du die im Ausland gezahlten Steuern auf deine inländische Steuerschuld anrechnen.
Muss ich die Abgeltungsteuer in der Steuererklärung eintragen?
Obwohl die Abgeltungssteuer in den meisten Fällen direkt an der Quelle einbehalten wird, musst du diese in einigen Fällen dennoch in der Steuererklärung angeben. Denn nur so können alle Kapitalerträge und gegebenenfalls Verluste erfasst und sichergestellt werden, dass alles ordnungsgemäß besteuert wurde. Die Höhe der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer findest du auf deiner jährlichen Bescheinigung des Kreditinstituts.
Mit WISO Steuer gibst du alle Infos rund um deine Kapitalerträge ganz einfach an. Außerdem beantragt WISO Steuer für dich automatisch deine Freibeträge oder beantragt die Günstigerprüfung beim Steuersatz.
So gehts mit WISO Steuer: Deine Angaben machst du unter Sparer und Vermieter > Zinsen und andere Kapitalerträge (Werbungskosten).

So gehts mit WISO Steuer: Deine Angaben machst du unter Sparer und Vermieter > Zinsen und andere Kapitalerträge (Werbungskosten).

FAQ: Abgeltungssteuer
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der Freibetrag für Abgeltungssteuer?
Kann ich Aktien steuerfrei verkaufen?
Kann ich die Abgeltungssteuer zurückholen?
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