Sachbezugswerte für 2024 steigen. Zahlt der Chef das Essen? Dann muss der Sachbezug versteuert werden. Die neuen Sachbezugswerte für das nächste Jahr wurden nun bekannt gegeben.
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Deutliche Erhöhung der Sachbezugswerte ab 2024
Alles wird teurer. Auch Essen und Unterkunft. Deshalb werden jährlich die Sachbezugswerte an den aktuellen Verbraucherindex angepasst. Diese Werte geben an, in welcher Höhe die erhaltenen Mahlzeiten versteuert werden müssen.
Die Werte im Überblick:
- Für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro (statt bisher 3,80 Euro).
- Für ein Frühstück 2,17 Euro (statt bisher 2,00 Euro).
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 10,43 Euro anzusetzen.
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft steigt auf 278 Euro pro Monat.
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Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen mehr als verdoppelt
Ab dem 01.01.2024 wird die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber deutlich verbessert. Die Zulage können dann Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro und Verheiratete bis zu 80.000 Euro erhalten.
Aktuell liegen die Einkommensgrenzen bei 17.900 Euro und 35.800 Euro für Ehepartner. Diese stammen noch aus dem Jahr 1999. Durch die Anhebung steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten von aktuell knapp 8 Millionen auf 14 Millionen Arbeitnehmer an.
Die Einkommensgrenzen gelten sowohl für das Bausparen als auch für das Sparen mit Vermögensbeteiligungen wie Investmentfonds. Durch die Anhebung sollen mehr Menschen zum Sparen motiviert werden. Der Bundestag hat neue Einkommensgrenzen letzten Freitag im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen.
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Regierung beschließt Mindestlohn-Erhöhung ab 2024
Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem 01.01.2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde. Zum Jahresanfang 2025 wird er nochmals um 41 Cent erhöht und beträgt dann 12,82 Euro. Das entspricht einem Plus von 6,8 Prozent.
Die Bundesregierung hat die Erhöhung mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung ist nicht erforderlich.
Was ändert sich bei der Minijob-Grenze?
Durch die Erhöhung des Mindestlohns ändert sich auch die Minijob-Grenze. Ab dem 01.01.2024 steigt diese dann auf 538 Euro monatlich. Momentan liegt sie bei 520 Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich damit auf 6.456 Euro.
Die geplante Erhöhung ab 2025 bedeutet eine Erhöhung der Monatsgrenze auf 555 Euro, im Jahr steigt die Verdienstgrenze auf 6.660 Euro.
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Globale Konzern-Mindeststeuer von 15 Prozent
Bundestag für globale Mindeststeuer. Große Unternehmen sollen künftig eine Mindeststeuer von 15 Prozent zahlen. Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun zugestimmt.
Internationale tätige Unternehmen sollen künftig weltweit mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Das hat am 08.11.2023 der Bundestag beschlossen. Für den Entwurf haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt, dagegen AfD und Die Linken. Der Beschluss ist Teil einer globalen Steuerreform.
Diese soll verhindern, dass Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben, um so weniger Steuern zu zahlen. Ziel sei es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“, erklärt die Bundesregierung.
Betroffen wären Firmen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Hierunter fallen Schätzungen zufolge etwa 600 bis 800 deutsche Unternehmen.
Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.