Der Kinderfreibetrag ist neben dem Kindergeld eine weitere Form der staatlichen Unterstützung. Was genau das ist, wie er sich vom Kindergeld unterscheidet und wie Eltern den Kinderfreibetrag nutzen können, erklären wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Jeder Elternteil erhält einen eigenen Freibetrag für das Kind
- Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist
- Vom Kinderfreibetrag kannst du nur mithilfe der Steuererklärung profitieren
- WISO Steuer unterstützt dich mit Tipps beim Ausfüllen der Steuererklärung
Wie funktioniert der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung, mit deren Hilfe das Existenzminimum der Kinder gedeckt werden soll. Genauer gesagt sind es 2 Freibeträge, die aber oft zusammen als Kinderfreibetrag genannt werden: der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf (BEA).
Die Freibeträge werden als Gesamtsumme erst bei der jährlichen Steuererklärung rückwirkend berücksichtigt, indem sie vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen werden. Dadurch musst du nur noch auf das niedrigere Einkommen Steuern zahlen.
Was ist der Unterschied zum Kindergeld?
Weil der Kinderfreibetrag erst mit der Steuererklärung am Ende des Jahres den Eltern zugutekommen würde, gibt es das Kindergeld als eine monatliche „Abschlagszahlung”. So stellt der Staat sicher, dass Eltern auf die Unterstützung nicht so lange warten müssen.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – eine Kombination ist nicht möglich
Diese beiden Formen der staatlichen Unterstützung kannst du nur alternativ nutzen – nicht gleichzeitig. Wenn du deine Steuererklärung abgibst, prüft das Finanzamt automatisch, was für dich vorteilhafter ist: Die beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld.
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Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Ebenso wie das Kindergeld wird der Kinderfreibetrag regelmäßig angepasst. Durch das Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022 werden beide Beträge erhöht, und zwar rückwirkend ab 2022:
- Kinderfreibetrag: auf 2.810 Euro pro Kind und Jahr je Elternteil bei getrennter Veranlagung; 5.620 Euro bei gemeinsamer Veranlagung
- BEA-Freibetrag: 1.464 Euro pro Kind und Jahr je Elternteil bei getrennter Veranlagung; 2.928 Euro bei gemeinsamer Steuererklärung
Weitere Erhöhungen folgen zum 01.01.2023 und zum 01.01.2024. Der BEA-Freibetrag wird nicht angehoben und bleibt auf dem Niveau von 2021.
Kinderfreibeträge im Überblick
So hoch ist sind die Kinderfreibeträge | ||||
---|---|---|---|---|
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Kinderfreibetrag | 2.730 Euro | 2.810 Euro | 3.012 Euro | 3.192 Euro |
BEA-Freibetrag | 1.464 Euro | 1.464 Euro | 1.464 Euro | 1.464 Euro |
Steuerfreibeträge je Elternteil | 4.194 Euro | 4.274 Euro | 4.476 Euro | 4.656 Euro |
Steuerfreibeträge für Elternpaar | 8.388 Euro | 8.548 Euro | 8.952 Euro | 9.312 Euro |
Steuererklärung machen und Kinderfreibetrag erhalten
Für den Kinderfreibetrag brauchst du keinen extra Antrag, allerdings musst du eine Steuererklärung abgeben. Nur so hast du die Möglichkeit, vom Freibetrag zu profitieren. Denn erst in der Steuererklärung prüft das Finanzamt mithilfe der sogenannten Günstigerprüfung, ob in deinem Fall das Kindergeld oder Kinderfreibeträge vorteilhafter ist. Du wirst aber immer nur einen Bonus erhalten – Kindergeld und Kinderfreibetrag kannst du nicht gleichzeitig nutzen.
So gehst du vor:
Trage die Daten für dein Kind in die Steuererklärung ein und gib diese ab. Dann vergleicht das Finanzamt für jedes Kind automatisch, ob der steuerliche Vorteil durch die Freibeträge höher ist als das Kindergeld. Nutzt du WISO Steuer, wird dir das günstigste Ergebnis bereits in der Berechnung angezeigt. Meist sind die Freibeträge für Eltern vorteilhafter, die ein höheres Einkommen haben.
In WISO Steuer machst du alle Angaben zu deinem Kind unter Persönliches > Kinder
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In diesem Fall musst du das Kindergeld zurückzahlen:
Hat die Prüfung ergeben, dass die Kinderfreibeträge für dich günstiger sind, musst du das Kindergeld zurückzahlen. Auch das erledigt das Finanzamt für dich, indem das erhaltene Kindergeld im Steuerbescheid rechnerisch direkt hinzugerechnet wird. Keine Sorge: Da du die höheren Kinderfreibeträge bekommst, merkst du von der Rückzahlung überhaupt nichts.
Immer Kindergeld beantragen
- Das Kindergeld bekommst du sofort monatlich ausgezahlt und nicht erst dann, wenn du die Steuererklärung abgegeben hast.
- Das Finanzamt geht immer davon aus, dass alle berechtigten Eltern Kindergeld erhalten. Das bedeutet: Auch wenn du keines beantragt hast, wird es bei der Günstigerprüfung trotzdem angesetzt. Beantragst du das Kindergeld nicht, kann es daher sein, dass du weder Kindergeld noch die Freibeträge bekommst.
Bitte beachte: Das Kindergeld kannst du nur noch 6 Monate rückwirkend beantragen. Hast du vergessen den Antrag zu stellen, stehen dir zwar die Kinderfreibeträge zu. Allerdings nicht automatisch, denn das Finanzamt geht ja bei der Günstigerprüfung davon aus, dass du das Kindergeld erhalten hast. In diesem Fall musst du dann den sogenannten Ablehnungsbescheid von der Kindergeldstelle vorlegen, damit du die Kinderfreibeträge erhalten kannst.
Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Für den Antrag auf den Kinderfreibetrag gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld. Eltern bekommen die Freibeträge für ihre Kinder bis zu deren 18. Geburtstag. Für ältere Kinder werden die Freibeträge gewährt, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Bis zum 21. Geburtstag deines Kindes bekommst du die Freibeträge, wenn dein Kind
- nicht in einem Arbeitsverhältnis steht und
- in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag deines Kindes erhältst du die Freibeträge, wenn dein Kind
- eine Ausbildung macht oder studiert
- in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungen ist
- seine Berufsausbildung aufgrund fehlender Plätze nicht beginnen bzw. fortsetzen kann
- ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolviert
- als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet
Übrigens: Endet die Ausbildung, gibt es die Freibeträge in dem Jahr nur anteilig für jeden Monat, den das Kind in Ausbildung war.
Kinderfreibeträge auch für Kinder mit ausländischem Wohnsitz
Für die Kinderfreibeträge gelten dieselben Voraussetzungen, wie für das Kindergeld. Mit einem kleinen Unterschied: Während die Familienkasse das Kindergeld in der Regel nur für Kinder mit einem Wohnort im Inland oder der EU/ EWR zahlt, gewährt das Finanzamt die Freibeträge auch für Kinder, die im Ausland wohnen.
Je nachdem, in welchem Land das Kind wohnt, werden die Freibeträge teilweise nur anteilig gewährt. Dafür werden die Länder in die Ländergruppen 1 bis 4 geteilt. Eltern aus der Ländergruppe 1 erhalten zum Beispiel die vollen Freibeträge für ihre Kinder; für Eltern aus der Ländergruppe 4 wird lediglich ein Viertel der Gesamthöhe berücksichtigt. Diese gesamte Gruppierung findest du in der WISO Steuer-Hilfe. Klingt kompliziert? Keine Sorge, WISO Steuer zeigt dir Schritt für Schritt, wie du alles in die Steuererklärung einträgst. Außerdem wird vieles automatisch ausgefüllt, das spart Eltern richtig Zeit.
Wie viel steht den Eltern zu?
Grundsätzlich steht jedem Elternteil ein eigener Kinderfreibetrag zu. Der doppelte Betrag wird berücksichtigt, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
In manchen Fällen kann aber auch ein Elternteil alleine den doppelten Kinderfreibetrag erhalten:
- Verwitwete: Ab dem Sterbemonat des anderen Elternteils.
- Beschränkte Steuerpflicht: Wenn der andere Elternteil dauerhaft im Ausland wohnt.
- Unbekannter Wohnsitz: Wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann.
Was passiert mit dem Kinderfreibetrag bei einer Trennung?
Trennen sich Eltern, steht den Elternteilen jeweils ein eigener Kinderfreibetrag zu. Das Finanzamt setzt also für jeden Elternteil den Kinderfreibetrag an. Dabei ist zunächst nicht entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich wohnt.
In Ausnahmefällen kann einem Elternteil sogar der doppelte Kinderfreibetrag gewährt werden. Man spricht hier von der sogenannten Übertragung des Kinderfreibetrages.
So funktioniert die Übertragung des Kinderfreibetrages
Ist das Kind bei dir gemeldet, erfüllst du deine Unterhaltspflichten in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Erfüllt der andere Elternteil seine Unterhaltszahlungen zu weniger als 75 Prozent, ist nicht unterhaltspflichtig oder lebt im Ausland, kannst du die Übertragung des Kinderfreibetrages in deiner Steuererklärung beantragen.
Übertragung auf einen Elternteil
Dafür geben beide Elternteile eine getrennte Steuererklärung ab. Im Idealfall stimmen die Erklärungen überein. Doch auch den Finanzämtern ist klar, dass die Kommunikation zwischen getrenntlebenden Eltern schwierig sein kann. Daher reicht es aus, wenn du die Übertragung in deiner Steuererklärung beantragst. Dein Finanzamt kann dann Kontakt zum Finanzamt des anderen Elternteils aufnehmen und die Erklärungen abgleichen. Bei widersprüchlichen Angaben wendet sich das Finanzamt an deinen Ex-Partner.
Übertragung auf die Großeltern
Der Kinderfreibetrag kann auch auf Stiefeltern oder Großeltern übertragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind in deren Haushalt lebt oder sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind und der andere leibliche Elternteil zustimmt. Die Übertragung gibst du auch in deiner Steuererklärung an.
Steuerbescheid prüfen
Änderungen bei der Übertragung des BEA-Freibetrags
Grundsätzlich gilt: Wird der Kinderfreibetrag auf ein Elternteil übertragen, bekommt dieser auch den BEA-Freibetrag automatisch.
Kannst du aber den Kinderfreibetrag nicht übertragen, weil dein Ex-Partner seinen Unterhaltspflichten nachkommt, hast du die Möglichkeit, nur den BEA-Freibetrag zu übertragen.
In diesem Fall darfst du den BEA-Freibetrag unabhängig und abweichend vom Kinderfreibetrag übertragen:
- das Kind ist minderjährig,
- das Kind ist das ganze Jahr nur bei dir gemeldet und
- der andere Elternteil zwar Unterhalt zahlt, aber sich ansonsten nicht tatsächlich um die Betreuung kümmert.
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