Das Vermögen an die eigenen Kinder verschenken? Mit ein paar Tricks bleibt die Schenkung steuerfrei. Wer alle 10 Jahre einen bestimmten Teil seines Vermögens verschenkt sichert sich einen Steuervorteil. Alles zur Schenkungssteuer haben wir hier zusammengefasst.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Bei der Schenkung wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen
- Mit den Freibeträgen und der 10-Jahres-Regel lässt sich eine Menge Schenkungssteuer sparen
- Die Schenkung wird sonst mit einem Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent versteuert
Was ist eine Schenkung?
Wird Vermögen von einer Person auf eine andere – zum Beispiel die Kinder – ohne eine Gegenleistung übertragen, spricht man von einer Schenkung. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer, doch es gibt einen Unterschied.
Unterscheid Schenkung und Erbe
- Bei einer Schenkung wird das Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen
- Bei der Erbschaft wird das Vermögen eines Verstorbenen an einen Lebenden übertragen
Auf die Schenkung wird eine Steuer erhoben – die Schenkungssteuer
Ebenso wie die Erbschaftssteuer ist sie im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgehalten. Denn für beide Steuern gelten ähnliche Regeln.
Die Schenkungssteuer muss jeder zahlen, der von einer anderen Person eine Zuwendung (z. B. Geld oder Wertgegenstände) erhält und dafür keine Gegenleistung erbringen muss.
Wie viel Schenkung ist steuerfrei?
Persönlicher Freibetrag – Tabelle
Verwandschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|---|
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 7 - 30 % |
Kinder, Stief-/Adoptivkinder | I | 400.000 € | 7 - 30 % |
Enkel (beide Elternteile sind verstorben) | I | 400.000 € | 7 - 30 % |
Enkel (Eltern leben), Urenkel | I | 200.000 € | 7 - 30 % |
Bei Erbschaft: Eltern, Großeltern | I | 100.000 € | 7 - 30 % |
Geschiedener Ehegatte, Geschwister | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Neffe, Nichte | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Bei Schenkung: Eltern, Großeltern | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Alle anderen | III | 20.000 € | 30 - 50 % |
Planst du dein Vermögen an andere zu übertragen, solltest du die Freibeträge nicht außer Acht lassen. Denn hier liegt ein großes Steuer-Sparpotenzial. Je nachdem wie eng das Verwandtschaftsverhältnis ist, fallen die Freibeträge mitunter sehr großzügig aus. Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Person. Fällt die Schenkung höher aus als der jeweilige Freibetrag, fällt die Steuer auf diesen Differenzbetrag an.
Diese persönlichen Beträge bleiben bei Schenkungen steuerfrei:
- Ehe- und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Enkel (sofern die Eltern der Enkel verstorben sind): 400.000 Euro
- Enkel, wenn deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Alle in Schenkungssteuerklasse II und III: 20.000 Euro
Das Besondere bei der Schenkungssteuer
So hoch ist der Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Güter
Für Geschenke zum Geburtstag gibt es auch steuerliche Befreiungen, sofern diese im üblichen Wert verschenkt werden.
Damit fällt keine Steuer an für:
- Übliche Geschenke zum Geburtstag oder anderen sozialen Ereignisse
- In der Steuerklasse I: Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke bis zu 41.000 Euro
- In der Steuerklasse I: Andere Gegenstände wie Autos, Schmuck oder Elektronikgeräte bis zu 12.000 Euro
- In der Steuerklasse II und III: Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro
Freibeträge mehrfach nutzen: mit der 10-Jahres Regel
Eine Schenkung kannst du schon lange vor dem Erbfall machen. Das lohnt sich, wenn du zum Beispiel ein größeres Vermögen vererben willst, welches die Freibeträge überschreiten würde. Denn bei Schenkungen stehen die Freibeträge den Beschenkten alle 10 Jahre erneut zu. So kannst du an dieselbe Person im 10-Jahres-Turnus Vermögen in der Höhe des Freibetrags steuerfrei verschenken.
Im Erbfall beachten
Wird ein großes Vermögen dagegen erst im Todesfall übertragen, kann die Erbschaftsteuer für die betreffenden Personen sehr teuer werden. Im Erbfall werden konsequenterweise aber auch Schenkungen der letzten 10 Jahre zum steuerpflichtigen Vermögen dazugerechnet. Um das zu vermeiden ist es besser, das Vermögen „häppchenweise“ in Form von Schenkungen zu übertragen.
10-Jahre-Regel bei Schenkungen
Beispiel: Schenkung
Kettenschenkung – schenken quer über die Familie
Eine beliebte Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu vermeiden ist die sogenannte Kettenschenkung. Zu dieser Lösung greifen Schenkende, um ein großes Vermögen wie eine Immobilie zu übertragen. Dabei wird die Schenkung nicht auf einen Schlag, sondern über eine dritte „Mittelsperson“ übertragen, dem ein größerer steuerlicher Freibetrag zusteht. Diese verschenkt danach das Vermögen an die eigentlich begünstigte Person.
Strenge Regeln für die Kettenschenkung
Für Kettenschenkungen gelten strenge Regeln. Sie sind nur dann rechtmäßig, wenn das Finanzamt keine unmittelbare Zuwendung vom ersten Glied an das letzte Glied in der Schenkungskette vermutet. Das heißt, die Mittelperson muss selbst bestimmen können, wann und wie viel sie weitergibt. Dafür hat der Bundesfinanzhof einige Voraussetzungen festgelegt (BFH-Urteil vom 18.07.2013, II R 37/11). Vor allem folgende Punkte sind dabei wichtig:
- Die Mittelsperson darf nicht zur Weitergabe der Schenkung verpflichtet sein.
- Die erste Schenkung muss bereits ausgeführt sein, bevor die zweite Schenkung vereinbart wird.
Beispiel: Kettenschenkung
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Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Wer eine Schenkung erhält, die über den Freibeträgen liegt, muss Steuern zahlen. Wie hoch diese ausfallen, verrät der Schenkungssteuersatz. Er richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Grad der Verwandtschaft. Der Schenkungsbetrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird mit 7 bis 50 Prozent versteuert.
Welcher Steuersatz für wen gilt, bestimmt die Steuerklasse, in die die Begünstigten eingeteilt werden. Insgesamt gibt es dafür 3 Steuerklassen. Diese haben aber nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, sondern richten sich bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Je enger es ist, desto niedriger der Steuersatz.
Diese Steuerklassen gibt es
- Steuerklasse I: Ehepaare, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Adoptivkinder, Urenkelkinder, Eltern, Großeltern
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
- Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen (auch Lebensgefährten zählen dazu)
Schenkungssteuer-Steuersatz: Tabelle
Wert des steuerpflichtigen Vermögens | Steuersatz in der Steuerklasse I | Steuersatz in der Steuerklasse II | Steuersatz in der Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Eltern schenken an Kinder
Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sowie an Kinder vorverstorbener Kinder bleiben bis zur Höhe von 400.000 Euro steuerfrei. Enkel erhalten immerhin noch bis zu 200.000 Euro steuerfrei.
Beispiel: Steuerfrei verschenken
Hätte Stefanie Marc zunächst nur 400.000 Euro geschenkt und die übrigen 15.000 Euro erst nach Ablauf von 10 Jahren, könnten sie sich die Schenkungssteuer sparen.
Kinder schenken an Eltern
Oft wird bei Schenkungen nicht bedacht, dass die Eltern steuerlich anders behandelt werden als etwa Kinder oder Enkel.
Während Kinder in die Steuerklasse I einsortiert sind und ihnen damit großzügige Freibeträge zustehen, betragen diese für Eltern oder Großeltern weitaus weniger. Will ein Kind seiner Mutter oder seinem Vater eine Schenkung machen, stehen jedem Elternteil nur 20.000 Euro Freibetrag zu.
Was muss ich bei Immobilien beachten?
Bist du Eigentümer einer Immobilie, kannst du diese steuerfrei an deinen Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner verschenken. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr das Haus oder die Wohnung nach der Schenkung gemeinsam als Eigenheim nutzt. Für deine Kinder gibt es diese Option nicht, für sie gilt der übliche Freibetrag.
Nicht vergessen: Auch bei einer Schenkung muss immer ein notarieller Vertrag gemacht werden.
An Nießbrauch denken
Verschenkst du deine Wohnung oder Haus, kannst du dich mit dem sogenannten Nießbrauchrecht ein lebenslanges Nutzungsrecht sichern. Damit darfst du die Immobilie weiter selbst bewohnen und auch vermieten.
Und das Gute: Dank Nießbrauch sparst du auch die Schenkungssteuer. Denn dabei wird der Nießbrauchswert vom Gesamtwert der Schenkung abgezogen. Auf diese Weise verringert sich der zu versteuernde Betrag und somit die Schenkungssteuer.
Vertragliche Konditionen für den Nießbrauchsvorbehalt kannst du übrigens individuell festlegen.
Muss ich die Schenkung beim Finanzamt melden?
Sowohl Schenkende als auch Beschenkte müssen das Finanzamt über die Schenkung informieren. Dazu habt ihr 3 Monate Zeit.
Ausnahme: Ein Notar hat die Schenkung bereits beurkundet. In diesem Fall kümmert er sich um die Meldung beim Finanzamt.
Nach der Meldung fordert dich das zuständige Finanzamt dazu auf, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Dafür hast du 1 Monat Zeit. Im Anschluss erhältst du den Schenkungssteuerbescheid. Dort kannst du nachlesen, ob du Schenkungssteuer zahlen musst oder nicht.
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FAQ
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag?
Verwandschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|---|
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 7 - 30 % |
Kinder, Stief-/Adoptivkinder | I | 400.000 € | 7 - 30 % |
Enkel (beide Elternteile sind verstorben) | I | 400.000 € | 7 - 30 % |
Enkel (Eltern leben), Urenkel | I | 200.000 € | 7 - 30 % |
Bei Erbschaft: Eltern, Großeltern | I | 100.000 € | 7 - 30 % |
Geschiedener Ehegatte, Geschwister | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Neffe, Nichte | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Bei Schenkung: Eltern, Großeltern | II | 20.000 € | 15 - 43 % |
Alle anderen | III | 20.000 € | 30 - 50 % |
Wie viel Geld darf steuerfrei man verschenken?
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: bis zu 500.000 Euro
- An Kinder (auch Stiefkinder) von jedem Elternteil: bis zu 400.000 Euro
- Jedes Enkel von jedem Großelternteil: bis zu 200.000 Euro
- Alle anderen: bis zu 20.000 Euro
- Kinder beschenken ihre Eltern
- Geschwister
- Schwiegermutter die Schwiegertochter
- Geschenke an nicht verwandte Personen
Kann ich alle 10 Jahre schenken?
Ja, am besten stückelst du einen größeren Betrag über mehrere Jahre, denn der Steuerfreibetrag auf Schenkungen kann alle zehn Jahre von Neuem voll genutzt werden (§ 14 ErbStG)
Wer muss die Schenkung an das Finanzamt melden?
Sowohl der Schenker, als auch der Beschenkte. Dazu reicht ein einfacher Brief an das Finanzamt. Dieses meldet sich dann bei euch.
Folgendes solltest du angeben:
- Persönliche Daten wie Name, Adresse und Steuernummer des Beschenkten und des Schenkers
- Gegenstand der Schenkung und Wert
- Auskunft über das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem
Habt ihr die Schenkung bei einem Notar besiegelt, wird dieser dem Finanzamt eine Nachricht zusenden.
Bis wann muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?
Du hast 3 Monate Zeit.
Wer muss die Schenkungssteuer zahlen?
Die Personen, die beschenkt wurden.
Ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?
Ja, denn so kannst du die Erbschafsteuer reduzieren oder sogar umgehen.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern?
Eine Schenkung ist nicht an Bedingungen geknüpft und kann daher nicht zurückgefordert werden. Habt ihr allerdings Bedingungen per Vertrag vereinbart, kann das Geschenkte zurückgefordert werden. Auch muss Geschenktes zurückgezahlt werden, wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt, grobe Undankbarkeit des Beschenkten vorliegt oder wenn der Schenkende in finanzielle Notlage gerät.
Was kann man verschenken?
- Geld, Wertpapiere, Aktien, ETF …
- Münzen, Edelsteine, Edelmetalle, Perlen
- Kfz, Boote, Kunstgegenstände, Schmuck
- Grundstücke (Anzahl der Grundstücke/Grundstückswert)
- Betriebsvermögen (Anzahl der Betriebe/Betriebswert)
- Anteile von Personengesellschaften (Gesellschaftsvertrag/Buchwert des zugewendeten Anteils)
- Guthaben bei Geldinstituten (Name des Geldinstituts/Wert)
- Bausparguthaben (Bausparnummer/Bausparkasse/Wert)
- Kapitalforderungen, z.B. Instandhaltungsrücklagen (Schuldner/Wert)
- Zinsansprüche (Schuldner/Wert)
- Ansprüche aus Versicherungen (Versicherungsunternehmen/Wert)
- Renten (Schuldner / Jahreswert)
- Nießbrauch (Fläche der belasteten Räume / Gesamte Wohn- und Nutzfläche)
- Rechte (Patente/Urheberrechte)
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Welche Geschenke sind steuerfrei?
Bei besonderen Ereignissen sind Geschenke steuerfrei. Dabei ist vom Gesetz nicht klar definiert, wie groß diese Geschenke sein dürfen. Das Geschenk sollte „in einer angemessenen Relation zum Gesamtvermögen“ sein (BFH v. 1.7.1964, II 180/62, HFR 1965, 164). Die Steuerbefreiung für Gelegenheitsgeschenke muss allerdings nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG beim Finanzamt beantragt werden.
Unter besonderen Ereignissen versteht der Gesetzgeber Folgendes:
- Geburtstage
- Abitur
- Examen
- Hochzeit
- Jubiläum
Wie viel darf man steuerfrei an seine Geschwister verschenken?
Geschwister fallen in die Steuerklasse III. Leider bedeutet dies, dass es die ungünstigste Steuerklasse für eine Schenkung ist. Die Freigrenze liegt bei 20.000 Euro. Wird diese Grenze überschritten, fallen 15-43 % Steuer an.
Kann man die Schenkungssteuer durch eine Heirat umgehen?
Umgehen kannst du die Steuer dadurch nicht. Aber Ehepartner haben den höchsten Freibetrag. Nämlich 500.00 Euro alle 10 Jahre. Im Vergleich dazu liegt der Freibetrag nur bei 20.00 Euro, wenn man nicht miteinander verheiratet oder verwandt ist.
Warum muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?
Weil dies im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) festgehalten wurde.
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Quellen:
ErbStG
Lstn Niedersachsen