Das Finanzamt verlangt nicht nur Steuern – es gewährt auch zahlreiche steuerliche Vorteile. Durch den sogenannten Steuerfreibetrag lässt sich so Geld sparen. Die wichtigsten 10 Steuerfreibeträge zeigen wir hier in einer Übersicht.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Steuerfreibeträge sorgen dafür, dass du weniger Steuer zahlen musst
- Einkünfte bis zur Höhe des Steuerfreibetrags bleiben steuerfrei
- Manche Steuerfreibeträge werden automatisch angesetzt, manche musst du über die Steuererklärung beantragen
- WISO Steuer kennt alle Freibeträge
Was ist ein Steuerfreibetrag?
Ein Steuerfreibetrag bestimmt, bis zu welchem Betrag deine Einkünfte steuerfrei bleiben. Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge. Einige berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wie etwa den Grundfreibetrag. Bei anderen Freibeträgen musst du dagegen selbst aktiv werden und diese beantragen. Welche das sind findest du weiter unten in der Übersicht.
Übersicht: Das sind die 10 wichtigsten Steuerfreibeträge
1. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern. Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze fällt keine Einkommensteuer an und der Arbeitgeber behält auch keine Lohnsteuer ein. Wird der Freibetrag überschritten, muss auf alles, was darüber liegt, Steuern bezahlt werden.
Aktuell plant die Regierung den Grundfreibetrag für das Jahr 2025 auf 11.096 Euro bzw. 24.192 Euro zu erhöhen (Stand: Dezember 2024).
Den Grundfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wenn du deine Steuererklärung abgibst.
2. Sparerfreibetrag
Wer zum Beispiel in Aktien oder ETF investiert, kann von dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag profitieren. Bis zu einer bestimmten Höhe bleiben deine Erträge so steuerfrei. Auf die übrigen Erträge fällt dann in der Regel die Abgeltungssteuer an.
Der Sparerfreibetrag beträgt:
Übrigens: Sparst du für dein Kind, kannst du auch für dieses Depot einen eigenen Sparerfreibetrag nutzen.
Den Sparerfreibetrag bekommst du, indem du deiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilst. Hast du das versäumt, kannst du eine Steuererklärung abgeben und ihn dir so noch nachträglich sichern.
3. Kinderfreibetrag
Neben dem Kindergeld greift der Staat Eltern auch mit dem Kinderfreibetrag unter die Arme. Allerdings gibt es beides nicht gleichzeitig: Das Kindergeld ist eine Art monatliche Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Je nachdem, was in deinem individuellen Fall günstiger ist, bekommst du bei deiner Steuererklärung entweder den Kinderfreibetrag oder es bleibt beim Kindergeld.
Der Steuerfreibetrag besteht aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag. Jedem Elternteil stehen insgesamt zu:
Seitens der Regierung gibt es Pläne, den Kinderfreibetrag für 2025 auf 6.672 Euro und bis 2026 auf 6.828 Euro anzuheben (beide Elternteile; Stand: Dezember 2024).
Der Kinderfreibetrag wird aber nicht wie das Kindergeld monatlich aufs Konto überwiesen, sondern in der Steuererklärung rückwirkend berücksichtigt. Er wird von deinem Jahreseinkommen, welches du versteuern musst, abgezogen. So zahlst du also nur noch auf das niedrigere Einkommen Steuern.
Dazu brauchst du aber keinen Antrag: Wenn du die Daten zum Kind in deiner Steuererklärung angibst, vergleicht das Finanzamt automatisch, ob für dich der Steuerfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist.
4. Freibetrag für Alleinerziehende
Um alleinerziehende Eltern finanziell zu unterstützen, gewährt der Staat ihnen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Anspruch auf diesen Steuervorteil hat der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt und dem auch das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zusteht.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Kindergeld einmal pro Jahr gewährt und beträgt:
Den Steuerfreibetrag kannst du auf zweierlei Wegen beantragen:
- Du gibst deine Steuererklärung ab: Du gibst die Daten zu deinem Nachwuchs in der Steuererklärung ein. WISO Steuer steht dir dabei mit praktischen Tipps zur Seite, damit du die maximale Steuerrückerstattung bekommst.
- Du wechselst in die Steuerklasse 2: Für die Änderung der Steuerklasse musst du bei deinem Finanzamt einen Antrag stellen und auch den Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende begründen. Dafür gibt es das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung”. Dann erhältst du bereits monatlich mehr Gehalt, weil dein Arbeitgeber weniger Lohnsteuer, Soli und eventuell Kirchensteuer an das Finanzamt abführen muss. Vorteil: Du musst nicht erst bis zur Abgabe deiner Steuererklärung warten, um Geld zu sparen.
5. Ausbildungsfreibetrag
Eltern, deren Kind eine Ausbildung macht oder studiert, erhalten ebenfalls eine steuerliche Unterstützung: mit dem Ausbildungsfreibetrag. Allerdings gibt es diesen nur, wenn das Kind volljährig ist, auswärts wohnt und Eltern auch Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haben. Gewährt werden dann:
Um den Freibetrag zu erhalten, musst du die Daten zu deinem Kind in die Steuererklärung eintragen. Keine Sorge: WISO Steuer unterstützt dich dabei mit zahlreichen Tipps und Fehleranalyse. So kannst du beim Ausfüllen nichts falsch machen.
6. Altersentlastungsbetrag
Wer sich neben der Rente noch etwas dazu verdient oder andere Einnahmen hat, etwa aus Vermietung oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, kann den Altersentlastungsbetrag erhalten. Und zwar bekommst du den Steuerfreibetrag ab dem Kalenderjahr, welches auf deinen 64. Geburtstag folgt.
Wie hoch der Steuerfreibetrag ist, hängt dabei von deinem Geburtsjahr und der Höhe deiner Einkünfte ab. Je nach Jahrgang gelten nämlich feste Prozentsätze und Höchstbeträge.
Den Altersentlastungsbetrag musst du nicht extra beantragen. Sobald du den Anspruch auf den Freibetrag hast, berücksichtigt das Finanzamt ihn automatisch. Du musst also nichts selbst ausrechnen oder in die Steuererklärung eintragen. Das übernimmt das Finanzamt für dich.
7. Behindertenpauschbetrag
Für Menschen mit Behinderung gewährt das Finanzamt den Behindertenpauschbetrag. Auch Eltern von Kindern mit Handicap profitieren davon. Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ist, hängt dabei vom Grad der persönlichen Behinderung (GdB) ab. Ab 2021 gelten deutlich höhere Beträge, so erhalten zum Beispiel:
Den Behindertenpauschbetrag beantragst du ganz einfach mit deiner Steuererklärung. Auch den Pauschbetrag für dein Kind bekommst du, indem du die Daten für dein Kind in der Steuererklärung ausfüllst. In WISO Steuer kannst du sofort sehen, wie hoch die Pauschale für dich ist.
8. Übungsleiterfreibetrag & Ehrenamtspauschale
Egal ob Gemeinde, Verein oder Pflegeheim: Wer sich ehrenamtlich engagiert wird auch steuerlich belohnt. Bekommst du für deinen Einsatz einen kleinen finanziellen Betrag, kannst du von der Ehrenamtspauschale profitieren. Für viele nebenberufliche Tätigkeiten, die nicht als Ehrenamt gelten, kann die Übungsleiterpauschale interessant sein.
Tipp: Die Pauschalen lassen sich kombinieren! Wer sowohl in einem Ehrenamt als auch als Übungsleiter tätig ist, kann so 3.840 Euro steuerfrei erhalten.
Dafür gibst du einfach eine Steuererklärung ab. Die Einnahmen müssen dabei in der Regel als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angegeben werden.
Das Finanzamt möchte auch oft prüfen, ob die ehrenamtliche Tätigkeit wirklich unter die Regelungen für die Steuerfreiheit fällt. Dann berücksichtig das Finanzamt die steuerfreie Pauschale automatisch. Wenn die Zahlungen für dein Engagement über der Pauschale liegen, musst du nur den übersteigenden Betrag versteuern.
9. Freibetrag bei Erbschaft & Schenkung
Wird Vermögen vererbt oder verschenkt, möchte auch der Staat ein Stück vom Kuchen haben und verlangt Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Doch gleichzeitig gibt es teilweise sehr großzügige Steuerfreibeträge, die viel Geld sparen können:
Persönlicher Freibetrag
- Ehepaare, Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- (Groß)Eltern, Urenkelkinder: 100.000 Euro
- Geschwister, andere Verwandte sowie nicht verwandte Personen: 20.000 Euro
Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer
- Ehe- und Lebenspartner: 256.000 Euro
- Kinder: Hier wird nach Alter unterschieden – je jünger, desto höher der Freibetrag. So erhalten Kinder bis 5 Jahre den maximalen Steuerfreibetrag von 52.000 Euro.
Besonderheit bei einer Schenkung: Wer ein größeres Vermögen vererben will, sollte die Schenkung zu Lebzeiten in Betracht ziehen. Denn hier lassen sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen, ohne dass darauf die Steuer anfällt.
Wie erhalte ich den Steuerfreibetrag für Erbschaft und Schenkung?
Hast du eine Erbschaft erhalten, musst du das unbedingt dem Finanzamt melden. Übersteigt das geerbte Vermögen aber die Freibeträge, muss dieser Teil versteuert werden. Dafür verlangt das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung. Die Steuerfreibeträge berücksichtigt das Finanzamt dann automatisch, da du bei der Meldung der Erbschaft deine Beziehung zum Erblasser angeben musst.
10. Gewerbesteuerfreibetrag
Wie bei der Einkommensteuer gibt es auch für die Gewerbesteuer einen Steuerfreibetrag. Liegt der jährliche Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, müssen kleine Unternehmer (Einzelunternehmer oder Personengesellschaften) keine Gewerbesteuer zahlen. Der Steuerfreibetrag liegt bei 500 Euro pro Jahr.
Wenn du ein Gewerbetreibender bist, beispielsweise Handwerker oder Händler, musst du zusätzlich jedes Jahr eine Gewerbesteuer-Erklärung abgeben. Den Freibetrag von 24.500 Euro setzt das Finanzamt dann automatisch an.
Liegst du drüber und musst doch Gewerbesteuer zahlen, bekommst du immerhin einen Bonus bei der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer wird bei der Ermittlung bei der Einkommensteuer angerechnet (Gewerbesteueranrechnung).
Steuerfreibetrag für Studenten: Welche Einnahmen bleiben steuerfrei?
Muss ich Unterhaltszahlungen bei der Steuer angeben?
Finanzspritzen seitens der Eltern oder Großeltern? Die solltest du nicht ausschlagen. Denn: Nicht nur dein Kontostand wird aufgebessert – auch das Finanzamt möchte hiervon nichts abhaben. Diese Zahlungen sind für dich steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Ist der Minijob im Studium steuerfrei?
Egal ob als Kellner, Verkäufer oder Zeitungsausträger: Verdienst du mit einem Nebenjob monatlich nicht mehr als 520 Euro, sind deine Einnahmen steuerfrei.
Muss ich mein BAföG versteuern?
Du hast dich erfolgreich durch den BAföG-Antrag gekämpft und wurden für die Mühe belohnt: monatlich bezuschusst der Staat dein Studium. Die gute Nachricht: BAföG für Studenten und Auszubildende ist komplett steuerfrei.
Eine abweichende Regelung gilt für das Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG. Hier wird ein Teil als echter Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt. Diesen musst du von den Werbungskosten in der Steuererklärung abziehen.
Ist ein Stipendium steuerfrei?
Mit einem heiß begehrten Stipendium in der Tasche, lassen sich nicht nur die Bildungsausgaben besser bewältigen. Auch mit der Steuer wird es einfach. Denn: Das Geld aus dem Stipendium musst du nicht versteuern. Vorausgesetzt, dass Stipendium deckt die Kosten für den Lebensunterhalt und ermöglicht das Studium oder die Forschung. Darüber hinaus dürfen die Zahlungen allerdings nicht gehen.
Einnahmen als Ehrenamtler oder Übungsleiter
Als Trainer, Chorleiter oder sonstiges Ehrenamt ein paar Euro dazuverdienen? Hier sind bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei. Mehr zum Thema im Beitrag: Ehrenamtspauschale.
Noch mehr sparen? Das geht.
Auch nach Berücksichtigung der Freibeträge kannst du die Steuerlast noch drücken. Und zwar mit Werbungskosten. Es lassen sich viele Ausgaben von deinem Einkommen, das du versteuern musst, abziehen. Damit verringert sich also am Ende deine Steuer. So kannst du zum Beispiel sparen:
- mit Ausgaben rund um den Job: Arbeitsmittel absetzen
- mit Ausgaben für die Gesundheit: außergewöhnliche Belastungen und Krankheitskosten
- mit Ausgaben rund ums Haus: haushaltsnahe Dienstleistungen
Es lohnt sich also eine Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen gibt es eine Steuererstattung. WISO Steuer holt im Schnitt sogar über 600 Euro mehr vom Finanzamt zurück als andere Tools. Du siehst immer, wie viel du zurückbekommst. Auf den Cent genau!
Achtung: In diesem Jahr erwartet das Finanzamt deine Steuererklärung bis zum 02.10. Bist du zur Abgabe verpflichtet, solltest du diese Frist nicht verpassen. Ignorierst du sie jedoch, drohen empfindliche Strafen wie Versäumniszuschlag oder Zwangsgeld.
Steuererklärung mit WISO Steuer
Steuerfreibeträge, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen – muss man sich das alles merken? Musst du nicht! Unser Tipp: WISO Steuer navigiert dich durch die Steuererklärung und gibt Tipps, mit denen du mehr aus deiner Steuererklärung herausholst.
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