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BAföG & Steuern

Muss BAföG in die Steuererklärung eingetragen werden?

Das Studium kann ganz schön kostspielig werden. Wer keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern bekommt, kann auf die Hilfe vom Staat zurückgreifen. Doch muss die Finanzspritze BAföG in die Steuererklärung eingetragen werden? Welche Auswirkungen hat BAföG auf die Steuer?

Kurz & knapp

  • BAföG gibt es vom Staat, um dein Studium oder deine Ausbildung zu finanzieren
  • Die Zahlungen sind steuerfrei
  • Weder die Zahlungen, noch die Rückzahlungen trägst du in die Steuererklärung ein
  • Mit WISO Steuer kannst du aber viele andere Ausgaben rund um Studium und Ausbildung absetzen

Was ist BAföG?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, jungen Menschen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen – unabhängig von dem wirtschaftlichen oder sozialen Hintergrund. Wer eine Erstausbildung macht, bekommt nach Antragszustimmung finanzielle Unterstützung vom Staat.

Voraussetzungen für BAföG

BAföG bekommt nicht jeder. Du musst ein Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Die Kriterien bei der Prüfung des Antrags sind folgende:

Ausbildungsstätte

Laut § 2 BAföG muss die Ausbildung an einem der folgenden Institutionen absolviert werden:

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen
  • Fach- und Fachoberschulklassen
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • Höheren Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen
  • private Berufsakademien

Staatsangehörigkeit

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann BAföG bekommen. Aber auch Ausländer werden gefördert, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland gegeben ist und die Person gesellschaftlich integriert ist. Das ist zum Beispiel bei Migranten und Geflüchteten der Fall.

Alter

Der Antritt deiner Ausbildung muss vor dem Ende des 45. Lebensjahres liegen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Durch einen Antrag auf Vorabentscheidung beim Amt für Ausbildungsförderung kannst du herausfinden, ob bei dir eine Ausnahme bei der Altersbeschränkung gemacht werden kann.

Muss BAföG in die Steuererklärung eingetragen werden?

Nein, du musst BAföG nicht in deine Steuererklärung eintragen. Das liegt daran, dass Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei sind. So steht es in § 3 Abs. 11 EStG (Einkommensteuergesetz).

Kann ich BAföG-Rückzahlungen von der Steuer absetzen?

Auch hier lautet die Antwort: Nein. Grund dafür ist, dass du bei Krediten zu Bildungszwecken nicht die Tilgungszahlungen, sondern nur die Zinsen von der Steuer absetzen kannst. BAföG muss man in der Regel nur zum Teil zurückzahlen. Und dieser Teil ist sogar noch zinsfrei, also fällt diese Option für dich weg.

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Studium und Ausbildung von der Steuer absetzen

Auch wenn die Rückzahlungen von BAföG nicht in die Steuererklärung gehören, kannst du andere Kosten rund um dein Studium beziehungsweise deine Ausbildung von der Steuer absetzen. Welche Ausgaben sind das?

Studiengebühren & Co.

Du hast Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren selbst bezahlt? Dann kannst du sie in deiner Steuererklärung bei den Ausbildungs- beziehungsweise Fortbildungskosten eintragen.

Fahrtkosten

Als Student ist die Universität deine erste Tätigkeitsstätte. Fahrten zu Vorlesungen, Lerngruppen und der Bibliothek kannst du als Fahrtkosten absetzen. Auszubildende geben den Weg zum Ausbildungsbetrieb oder in die Berufsschule an. Dabei ist es egal, wie oder womit du fährst oder sogar zu Fuß gehst. Es gilt die Pendlerpauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt’s seit 2022 sogar 0,38 Euro.

Fachliteratur und Büromaterial

Du kannst Schreibutensilien und Fachliteratur absetzen. In der Steuererklärung trägst du dabei die tatsächlichen Kosten ein. Dafür bewahrst du die Rechnungen und Kassenzettel auf. Die meisten Finanzämter akzeptieren auch eine Pauschale für Arbeitsmittel in der Steuererklärung. Je nach Bundesland liegt sie bei 103 beziehungsweise 110 Euro.

Experten Tipp

Ganz ohne Müll

Noch einfacher ist es mit dem Steuer-Scan. Du fotografierst deine Belege mit dem Smartphone ab und sie landen automatisch in deiner Steuererklärung. Und du hast keine Zettelwirtschaft mehr.

Laptop, Tablet und Handy

Du hast dir für das Studium oder die Ausbildung Laptop & Co. angeschafft? Die Kosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Ab 2021 sogar den gesamten Kaufpreis. Du musst die Anschaffungskosten nicht zwingend auf die Nutzungsdauer aufteilen. Falls du die Geräte auch privat nutzt, musst du den prozentualen Anteil der privaten Nutzung von den Kosten abziehen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Laptop von der Steuer absetzen

Stefan hat sich für sein Studium einen Laptop gekauft. Er hat dafür 800 Euro bezahlt. Neben seinem Studium benutzt Stefan den Laptop auch im Privatleben. Etwa 50 Prozent der Nutzung sind für sein Studium, die anderen 50 Prozent für alles andere.

  • 800 Euro x 50 % = 400 Euro

Ergebnis: Stefan kann  400 Euro für den Laptop in der Steuererklärung angeben.

Internetkosten, Homeoffice-Pauschale

Corona ging mit vielen Schulschließungen einher. Wenn du von zu Hause aus an Vorlesungen teilgenommen hast, dann kannst du auch die Kosten für Internet ansetzen. Pauschal sind das 20 Prozent deiner Gesamtkosten, höchstens aber 20 Euro im Monat. Das sind 480 Euro im Jahr.

Außerdem ist es möglich, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Dafür gibt’s 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro.

Information zum Thema

Maximalbetrag erhöht sich

Ab 2023 kannst du sogar bis zu 1.260 Euro für Tage im Homeoffice angeben.

Fortbildungen

Du hast während deines Studiums an einem Exkurs oder einer Forschungsreise teilgenommen? Deine Ausgaben, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Eintritt, zählen zu den Fortbildungskosten. Vergiss nicht, den Verpflegungsmehraufwand anzugeben.

Umzug

Bist du wegen der Ausbildung oder wegen des Studiums umgezogen, kannst du die Umzugskosten in deine Steuererklärung eintragen. Dafür gibt es auch eine Umzugskostenpauschale (bis zu 886 Euro).

Bewerbung

Egal ob online oder in Person – die Bewerbungskosten kannst du in deine Steuererklärung eintragen. Dafür rechnet dir das Finanzamt 2,50 Euro pro Online-Bewerbung beziehungsweise 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe an. Auch Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche kannst du absetzen.

Ich habe kein Einkommen – was nun?

Geld gibt’s über die Steuererklärung nur dann zurück, wenn du auch schon Steuern gezahlt hast. Bei Werkstudenten, Azubis & Co. lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung also in den meisten Fällen, wenn vom Gehalt Lohnsteuer einbehalten wurde. Ein Minijob zählt allerdings nicht dazu. Was aber, wenn man neben dem Studium nicht gearbeitet hat?

In diesem Fall kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Verlustvortrag geltend machen. Du gibst eine Steuererklärung ab, in der deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen. Der Verlust wird vom Finanzamt bestätigt und du kannst ihn einsetzen, wenn du Vollzeit arbeiten gehst. Der Verlust verringert dann das Einkommen, das du versteuern musst. Unterm Strich zahlst du also weniger Steuern.

Achtung Icon

Kein Verlustvortrag beim Bachelor-Studium

Wenn du im Bachelor-Studium bist, kannst du keinen Verlustvortrag feststellen lassen. Das liegt daran, dass der Bachelor unter die Ausbildungskosten fällt und diese beim Verlustvortrag nicht berücksichtigt werden.

 

FAQ: BAföG & Steuern

BAföG trägst du gar nicht in die Steuererklärung ein. Weder die Leistungen, die du bekommst, noch die Rückzahlungen.
Nein, BAföG ist steuerfreies Einkommen. Dafür musst du keine Einkommensteuer zahlen.
Wie auch die Empfänger von BAföG (Studenten, Azubis und Co.), können Eltern die Zahlungen nicht von der Steuer absetzen.
Ja, das ist möglich. Das Bachelor-Studium gehört zu den Ausbildungskosten. Das Masterstudium trägst du bei den Fortbildungskosten ein. Weitere Infos: Studienkosten absetzen.
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Quelle: BMBF