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Verlustvortrag: Bis zu 7 Jahre Geld zurück

So gibst du deine Verluste bei der Steuer an

Verlustvortrag und Verlustrücktrag helfen dabei Steuern zu sparen, indem Verluste mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden. So gibt’s entweder sofort Geld zurück oder es sind in Zukunft weniger Steuern zu zahlen.

Kurz & knapp

  • Sind Ausgaben höher als die Einnahmen, entsteht ein Verlust
  • Ein Verlust kann in zukünftige oder ins vorherige Jahr übertragen werden
  • Bei bestimmten Einkunftsarten können Verluste nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden
  • Du musst Verluste in Steuererklärungen angeben – WISO Steuer hilft dir dabei

Video: Verlustvortrag – heute Miese machen, morgen Steuern sparen

Verluste haben nichts Gutes. Aber zumindest zahlst du damit weniger Steuern. Wie du mit Verlusten in zukünftigen Jahren Steuern sparst, erfährst du in diesem Video.

Wie Verluste entstehen können

Hattest du im beruflichen Umfeld mehr Ausgaben als Einnahmen, ist dein Verlust steuerlich relevant. Typische Beispiele sind die Startphase einer Selbstständigkeit, das Vollzeitstudium oder der Verkauf verlustreicher Aktien.

Wenn du in deiner Steuererklärung einen Verlust angibst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sich dieser auswirken kann.

  • Verlustausgleich:

Hast du noch positive Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart, zum Beispiel aus deinem Job oder deiner freiberuflichen Tätigkeit? Dann kannst du, mit einigen Ausnahmen, den Verlust mit diesen Einkünften verrechnen und so deine Steuern noch im selben Jahr senken.

  • Verlustverrechnung:

Hast du im Steuerjahr keine weiteren positiven Einkünfte oder darfst du den Verlust nicht damit ausgleichen? Dann kannst du den Verlust in ein früheres (Verlustrücktrag) oder ein späteres Steuerjahr (Verlustvortrag) verschieben. Diese zwei Möglichkeiten werden zusammengefasst Verlustabzug genannt. Er gehört zu den sogenannten Sonderausgaben.

Information zum Thema

Ausnahmen beim Verlustausgleich

Verluste aus bestimmten Einkunftsarten können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Sie müssen mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Mehr dazu später.

Verlustrücktrag macht das Finanzamt automatisch

Mit dem Verlustrücktrag kannst du einen aktuellen Verlust rückwirkend mit Gewinnen aus den 2 Vorjahren verrechnen. Bis 2021 war der Rücktrag nur ins letzte Vorjahr möglich.

Trage den Verlust in deiner Steuererklärung ein und das Finanzamt verrechnet ihn automatisch mit deinem Einkommen aus den Vorjahren. Zunächst wird der Verlust mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet. Reicht das nicht aus, erfolgt der verbleibende Verlustrücktrag in das zweite dem Verlustjahr vorangegangene Jahr. Deshalb erhältst du einen oder sogar 2 neue Steuerbescheide für die Vorjahre und eine Rückerstattung vom Finanzamt.

Der Vorteil des Verlustrücktrags ist, dass du direkt mehr Geld bekommst, da der Verlust mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet wird und dies zu einer Steuererstattung führen kann. Bleibt nach dem Verlustrücktrag noch ein Verlust übrig, wird dieser in die folgenden Jahre automatisch vorgetragen, um ihn mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Verlustrücktrag

Du bist selbstständig und hast im Jahr 2023 insgesamt 30.000 Euro Verlust gemacht. Diesen gibst du in deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt verrechnet den aktuellen Verlust mit deinem Gewinn aus dem Jahr 2022. Dieser betrug 30.000 Euro. Für das Jahr 2022 reduziert sich dein Einkommen also auf 0 Euro. Du erhältst deine für das Jahr 2022 gezahlte Einkommensteuer zurück.

Höchstbetrag für Verlustrücktrag beachten

Für den Verlustrücktrag gelten Höchstgrenzen. Normalerweise kannst du deine Verluste bis zu einem Betrag von 1 Million Euro in das Vorjahr zurücktragen. Ehepaare können den doppelten Betrag, also bis zu 2 Millionen Euro nutzen.

Mit den Corona-Steuerhilfegesetzen wurden die Höchstgrenzen beim steuerlichen Verlustrücktrag für die Veranlagungsjahre 2020 bis 2023 angehoben:

  • auf 10 Millionen Euro bei Singles
  • auf 20 Millionen Euro bei Ehepaaren, die sich zusammen veranlagen lassen

Ab 2024 gilt dann wieder eine Höchstgrenze von 1 Million bei Einzel- und 2 Millionen bei Zusammenveranlagung.

Auf Verlustrücktrag verzichten

Bis zum Steuerjahr 2021 hattest du beim Verlustrücktrag die Wahl: Du konntest den Rücktrag von der Höhe her beschränken oder auch komplett darauf verzichten. Seit 2022 ist der begrenzte Verlustrücktrag nicht mehr möglich.

Du kannst jetzt nur noch den Verlustrücktrag in voller Höhe per Antrag ablehnen. Die Verluste werden dann automatisch in die nächsten Steuerjahre vorgetragen.

Hierfür gibst du in der Zeile 18 der Anlage Sonstiges einfach eine „0“ ein.

Noch einfacher geht’s mit WISO Steuer. Die Angaben rund um deinen Verlust machst du im Abschnitt Sonstiges > Verlustrücktrag.

Verlustvortrag beantragen

Der Verlustvortrag ermöglicht dir, deinen Verlust so lange zu „parken“, bis du wieder positive Einkünfte hast. So laufen deine absetzbaren Kosten nicht ins Leere. Im besten Fall sparst du in einem späteren Steuerjahr durch den alten Verlust bares Geld.

Du beantragst deinen Verlustvortrag ganz einfach: Mit deiner Steuererklärung! Dazu gibst du sie für das jeweilige Verlustjahr ab.

Sind bei dir die Voraussetzungen erfüllt, setzt WISO Steuer automatisch den Haken auf dem Hauptvordruck bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Das war´s auch schon. Gib einfach digital ans Finanzamt ab. Ohne Ausdrucken, Briefmarke und Gang zum Briefkasten. Anschließend erhältst du von deinem Finanzamt einen Steuerbescheid.

Berücksichtigt das Finanzamt den Verlust, erhältst du neben dem Einkommensteuerbescheid zusätzlich einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Der in der Verlustfeststellung angegebene Betrag stimmt nicht mit deinem erklärten Verlust überein? Dann kannst du einfach Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür hast du 1 Monat Zeit.

Vom Finanzamt gespeichert

Der Verlustvortrag ist nach der Feststellung beim Finanzamt gespeichert. Deshalb berücksichtigt das Finanzamt den Verlustvortrag automatisch im nächsten Steuerbescheid. Du musst also nicht angeben, in welcher Höhe ein Verlust im Vorjahr festgestellt wurde. Wähle lediglich in Zeile 17 der „Anlage Sonstiges“ aus, dass zum Ende des letzten Steuerjahres ein Verlustvortrag festgestellt wurde.

Du hast 7 Jahre Zeit

Für Steuererklärungen, in denen ein Verlust erklärt wird, beträgt die Festsetzungsfrist 7 Jahre. Das bedeutet: Du kannst die Steuererklärung 7 Jahre rückwirkend abgeben, wenn du es noch nicht getan hast. Aber nur, wenn du für die Jahre einen Verlust erklärst. Die allgemeine Festsetzungsfrist ohne Verlustfeststellung beträgt nämlich nur 4 Jahre.

SteuerjahrVerjährungsfrist für die Feststellung eines Verlustes
201731. Dezember 2024
201831. Dezember 2025
201931. Dezember 2026
202031. Dezember 2027
202131. Dezember 2028
202231. Dezember 2029
202331. Dezember 2030

Wie hoch darf mein Verlustvortrag sein?

Für den Verlustvortrag gilt eine betragsmäßige Höchstgrenze. Und zwar:

  • Verlust bis 1 Million Euro: Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro kannst du den gesamten Verlust komplett abziehen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren erhöht sich der unbeschränkt verrechenbare Höchstbetrag auf 2 Millionen Euro.
  • Verlust über 1 Million Euro: Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte höher, darfst du nur noch 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Betrags abziehen. Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 wird diese Begrenzung auf 70 Prozent erhöht.

Beispielrechnung eines Verlustvortrags

Du erklärst im Jahr 2023 einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro, den du in das Jahr 2024 vorträgst. Deine gesamten Einkünfte im Jahr 2024 betragen nach Abzug von Werbungskosten 30.000 Euro. Dein Arbeitgeber hat für dein Gehalt monatlich Lohnsteuer einbehalten und abgeführt. Nach Verlustabzug bleiben 25.000 Euro übrig.

Angenommen, du kannst insgesamt noch Sonderausgaben (wie Versicherungen, Spenden, etc.) in Höhe von 5.000 Euro abziehen. Damit beträgt dein zu versteuerndes Einkommen nur noch 20.000 Euro. Die Steuer hierauf wird geringer ausfallen als das, was dein Arbeitgeber monatlich von deinem Lohn einbehalten hat. Die Differenz wird dir so über die Steuererklärung zurückerstattet – der Verlustvortrag hat sich also gelohnt.

Vortragen oder zurücktragen: Was ist besser?

Letztlich spielt es für den Verlustrücktrag unter anderem eine Rolle, ob es in den beiden vorangegangenen Steuerjahren überhaupt positive Einkünfte gab. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der Verlustvortrag.

Hattest du in den Vorjahren niedrige Einkünfte und erwartest deutlich höhere steuerpflichtige Einkünfte in den Folgejahren, ist es sinnvoll, wenn du mit einem Antrag in deiner Steuererklärung auf den Verlustrücktrag verzichtest. Der Verlustvortrag bringt dir dann eine höhere Steuerersparnis.

Diese Besonderheiten gibt es

Verlustvortrag wirkt sich nicht aus

Steuern sparen kann nur, wer sie auch zahlt. Liegt dein steuerpflichtiges Einkommen jedoch unterhalb des Grundfreibetrags (11.604 Euro in 2024), fällt gar keine Steuer an. Dennoch liegen positive Einkünfte vor. In diesem Fall kann der Verlustvortrag also praktisch ins Leere laufen. Denn: Du hast positive Einkünfte, mit denen der Verlust verrechnet werden kann. Eine Steuerersparnis winkt dadurch allerdings nicht.

Beispiel: Im Jahr 2023 erklärst du einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro, den du in das Jahr 2024 vorträgst. Im Jahr 2024 hast du insgesamt 9.000 Euro eingenommen. Da du damit unterhalb des Grundfreibetrags liegst, fallen auf die Einkünfte keine Steuern an. Lohnsteuer wurde deshalb von deinem Arbeitgeber auch nicht einbehalten.

Nach Abzug des Verlusts aus 2023 verbleiben 4.000 Euro. Du erhältst also weder eine Steuererstattung aufgrund nicht gezahlter Lohnsteuer, noch kannst du einen weiteren Verlustvortrag geltend machen (da deine Einkünfte nach Verlustabzug positiv sind). Der Verlustvortrag wirkt sich also steuerlich gar nicht aus.

Beschränkungen bei der Verlustverrechnung innerhalb eines Jahres

Verluste aus bestimmten Einkunftsarten können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Sie müssen mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Diese Regeln gelten:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Das gilt für Selbstständige

Als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Selbstständiger ermittelst du jährlich deinen Gewinn aus der Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, entweder durch Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Ergebnis trägst du in deiner Steuererklärung ein.

Das Finanzamt fordert einen Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn, die Vorauszahlungen. Vorteil für dich: So schlägt die Steuerzahlung nicht auf einmal zu Buche, sondern kann in üblicherweise vierteljährlichen Beträgen „abgestottert“ werden.

Erklärst du in der Steuererklärung einen Verlust, beträgt die festzusetzende Steuer 0 Euro. Du erhältst mit der Steuererklärung also die zu viel vorausbezahlte Steuer zurück. Den Verlust kannst du in einem späteren Steuerjahr mit den positiven Einkünften verrechnen.

Verlustvortrag für Studenten

Besonders beliebt ist der Verlustvortrag bei Studenten. Denn für Studenten, die bereits ein Studium (zum Beispiel Bachelor) oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, zählen die Ausgaben (für ein Masterstudium) als Werbungskosten. Gleiches gilt für berufsbegleitende Studiengänge.

Viele Studenten haben hohe Studienkosten, aber oft wenig Einkommen. Ein Verlust ist daher vorprogrammiert. Mit dem Verlustvortrag können sie ihre Ausgaben Jahr für Jahr in der Steuererklärung „sammeln“ und aufbewahren, bis sie Einkommen haben. So erhalten viele Absolventen im ersten Berufsjahr eine ordentliche Steuererstattung.

Arbeitnehmer: Jobantritt nach Studium oder Arbeitslosigkeit

Auch als Arbeitnehmer kannst du einen Verlust in der Steuererklärung angeben. Da hierfür jedoch deine Werbungskosten höher sein müssen als dein Jahresgehalt, passiert das in der Regel nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel dann, wenn du nach Arbeitslosigkeit oder Studium gegen Jahresende eine Anstellung antrittst, aber bereits zuvor hohe Werbungskosten hattest.

Beispiel: Nach längerer Arbeitslosigkeit beginnst du am 1. Dezember 2023 eine Festanstellung mit einem Monatsgehalt von 2.100 Euro. Das sind deine einzigen steuerpflichtigen Einnahmen 2023. Du hast jedoch 500 Euro Fortbildungskosten, 200 Euro für Bewerbungskosten und Fahrten, sowie 900 Euro für einen Laptop und 500 Euro für einen Schreibtisch für deinen Heimarbeitsplatz ausgegeben. Zudem hast du im Dezember 250 Euro für ein Bahnticket zur Arbeit bezahlt.

Summe Einnahmen 2023: 2.100 Euro
Summe Werbungskosten 2023: 2.350 Euro
Verlust: 250 Euro

Die für das Dezembergehalt abgeführte Lohnsteuer wird dir erstattet, da dein zu versteuerndes Einkommen 0 beträgt. Der festgestellte Verlust mindert dann in der Steuererklärung für 2024 deine Steuerlast.

Vermietung: Liebhaberei droht bei dauerhaften Verlusten

Deine Verluste werden nur anerkannt, wenn du nachweisen kannst, dass du mit deinem Vermietungsobjekt (zum Beispiel einer Ferienwohnung) tatsächlich einen Überschuss erwirtschaften wolltest und kannst. Glaubt das Finanzamt, dass du die Vermietung lediglich als Liebhaberei betreibst, bedeutet das für dich: Alle Ausgaben zählen als Privatvergnügen und sind damit steuerlich nicht abziehbar.

Für die kurzfristige Vermietung von zum Beispiel Fremdenzimmern oder Ferienhäusern prüft das Finanzamt, ob die jährliche Vermietungszeit deines Objekts mit denen ähnlicher Objekte im Ort vergleichbar ist. Kommt es zu dem Ergebnis, dass du deine Ferienwohnung kürzer vermietest als es im Ort üblich ist, musst du dem Finanzamt eine Überschussprognose vorlegen. Und zwar musst du für die nächsten 30 Jahre darlegen, dass du mit der Vermietung tatsächlich einen Überschuss erzielen willst und kannst, anstatt nur Verluste einzufahren.

Verlustverrechnungstöpfe bei Kapitalerträgen

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dafür haben Banken sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Das sind getrennte Töpfe für „Aktien“ und „Sonstiges“. Können Verluste in einem Jahr nicht ausgeglichen werden, werden sie von der Bank ins Folgejahr vorgetragen.

Hast du Aktien-Depots bei mehreren Banken, kannst du eine bankübergreifende Verlustverrechnung nur über die Steuererklärung machen. Voraussetzung für die Verrechnung ist eine Verlustbescheinigung, die du bei deiner Bank bis zum 15. Dezember eines Jahres anfordern kannst.

Im Zweifel wird der Verlust also so lange vorgetragen, bis du beim Verkauf von Aktien wieder einen Gewinn erzielst. Im schlimmsten Fall bleibst du so komplett auf dem Verlust sitzen. Die steuerliche Berücksichtigung des Verlusts scheidet hingegen ganz aus, wenn es sich um Aktien handelt, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben hast. Veräußerungsgewinne solcher Altaktien sind steuerfrei – dementsprechend darf sich auch ein Verlust steuerlich nicht auswirken.

Verlustrücktrag bei der Körperschaftsteuer

Auch bei der Körperschaftsteuer ist ein Verlustrücktrag möglich. Mit diesem können Unternehmen Verluste eines aktuellen Jahres auf die letzten 2 Vorjahre (seit 2022) zurückzutragen, um dort erzielte Gewinne zu mindern und eine Steuererstattung zu erhalten.

Der Verlustrücktrag bei der Körperschaftsteuer ist grundsätzlich auf maximal 1 Million Euro begrenzt. Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde der Höchstbetrag auf 10 Millionen erhöht. Nicht rückgetragene Verluste können anschließend mit einem Verlustvortrag in die folgenden Jahre vorgetragen werden.

Das Unternehmen kann auf Antrag auf den Verlustrücktrag verzichten und den Verlust komplett in die Folgejahre vortragen lassen.

Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag grundsätzlich nicht möglich. Verluste können nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden, um dortige Gewinne zu mindern und eine Steuererstattung zu erhalten.

Stattdessen können Verluste nur im Rahmen des Verlustvortrags in zukünftige Jahre vorgetragen werden, um dort erzielte Gewinne zu mindern. Dies bedeutet, dass Unternehmen Verluste nur durch künftige Gewinne kompensieren können und keine sofortige Steuerentlastung durch einen Rücktrag erhalten.

FAQ: Verlustvortrag & Verlustrücktrag

Der Verlustvortrag überträgt Verluste in zukünftige Jahre zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen, während der Verlustrücktrag Verluste in die Vorjahre überträgt, um eine sofortige Steuererstattung zu erhalten.
Beim Verlustausgleich werden Verluste innerhalb eines Steuerjahres mit positiven Einkünften aus anderen Quellen desselben Jahres verrechnet.

Beim Verlustabzug gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Verlustrücktrag: Verluste werden auf das Vorjahr und/oder das Jahr zuvor zurückgetragen, um dortige Gewinne zu mindern und eine Steuererstattung zu erhalten.
  • Verlustvortrag: Nicht ausgeglichene Verluste werden in zukünftige Jahre vorgetragen, um zukünftige Gewinne zu mindern.
Für Verluste und negative Einkünfte ab dem Jahr 2022 ist der Rücktrag 2 Jahre möglich. Davor war der Rücktrag auf ein Jahr begrenzt.
Nein, der Verlustrücktrag ist nicht zwingend. Du kannst wählen, ob du den Verlustrücktrag in Anspruch nehmen möchtest oder stattdessen die Verluste in zukünftige Jahre vortragen willst. Das musst du dann in der Steuererklärung beantragen.
Um einen Verlustvortrag zu erhalten, gib die Verluste in deiner Steuererklärung an. Vorrangig ist jedoch der Verlustrücktrag, Willst du den Verlustvortrag, musst du diesen beantragen.
Du hast 7 Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben und dem Finanzamt deinen Verlust mitzuteilen. Diesen kannst du in der Regel unbegrenzt in zukünftige Jahre vortragen. Der Verlust wird so lange Jahr für Jahr vorgetragen, bis er komplett mit positiven Einkünften verrechnet ist.
Das hängt von deiner individuellen Steuersituation ab. Ein Verlustrücktrag ist vorteilhaft, wenn du in den Vorjahren Gewinne hattest, da du sofort eine Steuererstattung erhalten kannst. Ein Verlustvortrag ist sinnvoll, wenn du in Zukunft höhere Gewinne erwartest und den aktuellen Verlust nutzen möchtest, um die zukünftige Steuerlast zu senken.
Seit dem Jahr 2022 ist keine Begrenzung des Verlustrücktrags mehr möglich, nur ein kompletter Verzicht.
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