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Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen

Geld zurück für die Arbeit von zu Hause

Wer seine Wohnung nutzt, um dort zu arbeiten, profitiert steuerlich von der Homeoffice-Pauschale. Noch mehr absetzen kann man mit einem Arbeitszimmer. Doch dafür müssen einige strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Kurz & knapp

  • Die Homeoffice-Pauschale bekommst du für jeden Tag, an dem du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast
  • Ab 2023 beträgt sie 6 Euro am Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr
  • Dein Arbeitsplatz zu Hause muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen
  • Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen hingegen nur, wenn du die Bedingungen erfüllst

Homeoffice-Pauschale: Davon profitieren alle

Wenn du von zu Hause arbeitest, profitierst du steuerlich von der Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale). Du kannst 6 Euro pro Tag absetzen, den du tatsächlich als Arbeitstag im Homeoffice verrichtest. Und zwar für bis zu 210 Tage im Jahr – das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro.

Es spielt keine Rolle, ob du freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice arbeitest. Nur, dass du die Arbeit von zu Hause machst. Gehörst du zu diesen Personengruppen, kannst du die Pauschale in deiner Steuererklärung angeben:

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Gewerbetreibende
  • Vermieter
  • Studenten
  • Azubis

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Homeoffice-Pauschale steht jedem zu, der die Arbeit von zu Hause erledigt. An den Arbeitsplatz selbst knüpft das Finanzamt keine strengen Vorgaben. Ob du deine Arbeit am Küchentisch, auf der Couch, an einer Arbeitsecke oder auf der Terrasse erledigst.

Wichtig: Bist du Arbeitnehmer, ist die Homeoffice-Pauschale in der sogenannten Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 Euro enthalten. Liegst du mit deinen gesamten Ausgaben für den Job darüber, zahlt sich jeder Tag im Homeoffice bei der Steuer aus.

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Ab 2020 nutzen

Im Jahr 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Bis zur Steuererklärung 2022 kannst du an bis zu 120 Tagen 5 Euro pro Tag ansetzen. Damit war sie auf 600 Euro im Jahr begrenzt.

Die Homeoffice-Pauschale ist während der Corona-Pandemie zunächst befristet eingeführt worden. Mittlerweile wurde der Abzug als Tagespauschale entfristet.

Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszimmer wurden ab 2023 geändert. Du kannst also davon ausgehen, dass du dauerhaft mit Steuervorteilen für die Arbeit von zu Hause rechnen kannst.

Welche Nachweise brauche ich?

Grundsätzlich brauchst du keine Nachweise einreichen, um von der Pauschale zu profitieren. Doch auch hier gilt: Wenn das Finanzamt einen Beleg fordert, musst du das Arbeiten im Homeoffice glaubhaft machen. Dafür hast du beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Du notierst in einem Kalender, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast und wann du zum Arbeitgeber ins Büro gefahren bist.
  • Du lässt dir vom Arbeitgeber bestätigen, an wie vielen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast.

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Arbeitszimmer absetzen: Noch mehr sparen als mit der Pauschale

Der große Vorteil der Homeoffice-Pauschale ist, dass du sie einfach bekommen kannst. Strenge Kriterien gelten hingegen für das häusliche Arbeitszimmer.

Dafür kannst du aber bei einem anerkannten Arbeitszimmer deine gesamten tatsächlichen Kosten absetzen. Folglich kann deine Steuererstattung deutlich höher ausfallen als mit der begrenzten Homeoffice-Pauschale.

Welche Kosten rund ums Arbeitszimmer kann ich absetzen?

Die Kosten, die speziell fürs Arbeitszimmer anfallen, kannst du komplett absetzen. Die meisten Aufwendungen betreffen jedoch das gesamte Haus oder die Wohnung. Die absetzbaren Kosten können dann flächenanteilig auf das Arbeitszimmer aufgeteilt werden.

Dazu berechnest du den Arbeitszimmeranteil, indem du in WISO Steuer die Gesamtwohnfläche und die Quadratmeterzahl für dein Arbeitszimmer einträgst. Mit dem so ermittelten Anteil können dann deine Kosten dem Arbeitszimmer zugeordnet werden.

Zu den typischen absetzbaren Kosten zählen zum Beispiel:

  • Miete (inklusive Nebenkosten)
  • bei Eigentümern stattdessen: Gebäude-Abschreibung und Schuldzinsen für Immobilie
  • Strom
  • Renovierungskosten
  • Versicherungen (Gebäude- und Hausratversicherung)
  • Für Selbstzahler: Grundsteuer, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausverwaltung, Reinigungskosten

Bezüglich der Frage, wie groß ein Arbeitszimmer sein darf, gibt es keine genaue Vorgabe des Finanzamts. Die übrige Wohnung muss jedoch allen Bewohnern genügend Platz bieten. Regelmäßig geht das Finanzamt davon aus, dass du alleine (oder zu zweit) bei drei Zimmern ein Arbeitszimmer haben könntest.

Neue Arbeitszimmer-Regeln ab 2023

Seit 2023 gelten neue Bedingungen: Ein Arbeitszimmer absetzen kannst du nur noch, wenn es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt.

Dann hast du 2 Möglichkeiten:

  1. Du ermittelst die tatsächlichen Kosten für dein Arbeitszimmer.
  2. Du setzt die Jahrespauschale von 1.260 Euro an.

Allerdings musst du die Jahrespauschale für die Monate kürzen, in denen du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Insofern gibt es eine monatliche Pauschale von 105 Euro.

Experten Tipp

2 Personen, 1 Arbeitszimmer

Ist auch dein Partner berufstätig und ihr teilt euch das Arbeitszimmer? Dann könnt ihr beide von der Pauschale profitieren. Denn diese wird jeweils bei euch beiden abgezogen, wenn ihr beide das Arbeitszimmer beruflich nutzt und die Kosten getragen habt.

Welche Voraussetzungen gibt es, um das Arbeitszimmer abzusetzen?

Nur wenn du alle folgenden Voraussetzungen erfüllst, liegt bei dir ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vor. Fehlt nur eine hast du kein Arbeitszimmer, kannst aber für jeden Arbeitstag die Homeoffice-Pauschale ansetzen.

Du kannst ein Arbeitszimmer absetzen, wenn du dort den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ausübst. Entscheidend ist, dass du dort den inhaltlichen Schwerpunkt sämtlicher Tätigkeiten hast. Die Arbeiten im Arbeitszimmer für den ausgeübten Beruf müssen so maßgeblich sein, dass sie diesen prägen.

In der Praxis trifft das vor allem bei Selbstständigen und Arbeitnehmern zu, die überwiegend von Zuhause arbeiten.

Hast du eine 5-Tage-Arbeitswoche und verbringst mindestens 3 Tage in deinem Arbeitszimmer, dann spricht das dafür, dass dort der Mittelpunkt ist.

Bei einem Lehrer ist die Schule der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Ihm steht dort kein anderer Arbeitsplatz für Korrekturen und weitere Aufgaben zur Verfügung. Dafür nutzt er einen Raum in seiner Wohnung. Dieser wird aber nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Absetzen kann er dafür aber die Homeoffice-Pauschale bis zu 1.260 Euro.

Bei deinem Arbeitszimmer muss es sich um einen abgegrenzten, eigenen Raum in deiner Wohnung handeln – also kein Durchgangszimmer und keine bloße Arbeitsecke. Das Arbeitszimmer kann sich auch im Keller, auf dem Dachboden oder im Anbau befinden.

Falls du ein Arbeitszimmer außerhalb deines privaten Wohnbereichs (häusliche Sphäre) anmietest, handelt es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer. Hierfür sind ebenfalls die kompletten Kosten abzugsfähig.

Die Ausstattung des Arbeitszimmers muss grundsätzlich büromäßig sein, üblicherweise also mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Computer und PC-Bildschirm.

Nichts verloren haben darin Gästebett, Bügelbrett, Fernseher, Sport- und Haushaltsgeräte. Der Raum soll so eingerichtet sein, dass er nur beruflich genutzte Gegenstände enthält.

Es gibt natürlich Berufe, in denen das Arbeitszimmer nicht büromäßig ausgestattet sein muss. So entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Klavierstudio mit Konzertflügel, Stühlen sowie Schränken, in denen Bücher und Noten verwahrt werden, bei einem Klavierlehrer und Konzertpianisten als Arbeitszimmer gelten kann (VIII R 8/13).

Übrigens: Kosten für die Ausstattung deines Arbeitszimmers, Arbeitsmittel sowie berufliche Aufwendungen für Internet und Telefon kannst du zusätzlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob du die Arbeitszimmerkosten oder die Homeoffice-Pauschale abrechnest.

Das Finanzamt gestattet nur eine geringfügige private Nutzung des Arbeitszimmers – weniger als 10 Prozent.

Unternehmer müssen darüber hinaus Folgendes beachten: Nach § 4 Abs. 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Diese sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Nur dann gelten sie als Betriebsausgaben (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13. Oktober 2022, 10 K 1672/19; Revision beim BFH: VIII R 6/24).

Beim Abzug der Jahrespauschale bestehen die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG nicht (BMF-Schreiben vom 15. August 2023, Bundessteuerblatt 2023 I S. 1551).

Arbeitszimmer absetzen bis 2022

Bis einschließlich der Steuererklärung 2022 gab es 2 Möglichkeiten, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen:

  1. Die vollständigen Kosten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
  2. Höchstens 1.250 Euro, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Hierfür sind die tatsächlichen Kosten zu ermitteln.

Der zweite Arbeitszimmer-Fall ist ab 2023 gestrichen worden. Stattdessen kannst du nur noch die Homeoffice-Pauschale bekommen, jetzt bis zu 1.260 Euro.

Wie trage ich die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer in die Steuererklärung ein?

Mit WISO Steuer musst du dir keine Gedanken mehr um Formulare oder Berechnungen machen. Mit wenigen Klicks und Angaben hast du alles eingetragen.

Die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer trägst du in deiner Steuererklärung ein unter: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale.

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Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten?

An Tagen, an denen du zu deiner Tätigkeitsstätte gefahren bist, kannst du die Pendlerpauschale für deine Fahrtkosten absetzen. Tätigkeitsstätte ist derjenige Ort, an dem du üblicherweise arbeitest.

Wenn du zum Beispiel einen halben Tag im Homeoffice gearbeitet hast und für ein Meeting ins Büro gefahren bist, ist an solchen Tagen der Abzug der Homeoffice-Pauschale von 6 Euro nicht möglich. Absetzbar ist an diesem Tag nur die Entfernungspauschale. Es gilt also grundsätzlich das Prinzip: entweder Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten.

Ausnahme für Lehrer und Außendienstler

Ab 2023 gibt es jedoch eine Ausnahme, für diejenigen, die für bestimmte Tätigkeiten beim Arbeitgeber dauerhaft keinen eigenen Arbeitsplatz haben (zum Beispiel für Lehrer oder viele Außendienstler).

Grundsätzlich gilt: Die Tagespauschale kannst du an den Tagen absetzen, an denen du überwiegend im Homeoffice gearbeitet hast und nicht zum Arbeitsplatz gefahren bist.

Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter kann freitags einen Arbeitsplatz in einem Gemeinschaftsbüro des Arbeitgebers nutzen, um Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Daher steht ihm in diesem Fall ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn er freitags ins Büro fährt, kann er nur die Entfernungspauschale absetzen. Wenn er am Donnerstag 5 Stunden im Homeoffice gearbeitet hat und die restlichen 3 Stunden des Arbeitstags wegen eines Kundenbesuchs unterwegs war, kann er die Tagespauschale und die Reisekosten absetzen. Denn er war an diesem Tag überwiegend von zu Hause tätig.

In solchen Fällen ist eine Zeiterfassung sehr wichtig. Du solltest einen Kalender führen, in dem du deine Homeoffice-Tage, Fahrten zur Arbeit und Dienstfahrten dokumentierst.

Information zum Thema

Beispiel: Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten bei Lehrern und Außendienstlern

Da Stefanie das gesamte Jahr 2023 als Lehrerin gearbeitet und dementsprechend auch Unterricht von zu Hause vorbereitet hat, kann sie maximal 1.260 Euro als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Für jeden Arbeitstag, an dem sie (auch) zu Hause gearbeitet hat, setzt sie 6 Euro an.

Zusätzlich erhält sie Steuervorteile durch weitere Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und weitere. Um die absetzbaren Kosten zu ermitteln, notiert sich Stefanie jeden Tag, wann sie wo und wie lange gearbeitet hat.

Stefanies erste kurze Arbeitswoche im Jahr 2023 sah beispielsweise wie folgt aus:

  • Tag 1

07:30 Uhr bis 14.30 Uhr: Schule

15 Uhr bis 17 Uhr: Nacharbeiten im Homeoffice

Sie kann für diesen Arbeitstag für die Fahrt in die Schule die Pendlerpauschale und zusätzlich 6 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen.

  • Tag 2

07:30 Uhr bis 12 Uhr: Schule

12:30 Uhr bis 17:30 Uhr: Homeoffice

Sie kann für diesen Arbeitstag die Pendlerpauschale zur Schule sowie die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro steuerlich berücksichtigen.

  • Tag 3

07.30 Uhr bis 14 Uhr: Schule

Sie kann für diesen Arbeitstag die Pendlerpauschale zur Schule abziehen.

  • Tag 4

08.00 Uhr bis 13 Uhr: Homeoffice

Sie kann für den Tag 6 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen.

Der Abzug der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale an einem Mischarbeitstag ist möglich, weil Stefanie dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Also auch dann, wenn der zeitliche Anteil im Homeoffice kürzer ist als die Zeit in der Schule.

Auch wenn Stefanie ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause hat, gilt für Sie ab 2023 nur noch die Tagespauschale. Der Grund: Die bisherige Regelung für den begrenzten Abzug eines Arbeitszimmers bis zu 1.250 Euro pro Jahr ist weggefallen. Stattdessen gilt die Tagespauschale bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Auch Martin profitiert von zwei Pauschalen: Als Außendienstler kann er sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch Reisekosten absetzen, wenn er zum Beispiel an einem Tag zunächst einen Gesprächstermin im Homeoffice vorbereitet und danach einen Kunden besucht hat.

Was ist mit dem außerhäuslichen Arbeitsplatz?

Die gute Nachricht ist: Freelancer und Selbstständige können die Kosten für das Shared Office in der Steuererklärung berücksichtigen. Denn ein Co-Working-Space kann als außerhäuslicher Arbeitsplatz angesehen werden – und das bringt steuerliche Vorteile mit sich.

Für deine Steuererklärung ist es dabei unwichtig, wie oft in der Woche du das Co-Working-Space aufsuchst. Es muss auch nicht das ganze Jahr gemietet werden. Brauchst du das Co-Working-Space nur für bestimmte „Anlässe“, kannst du die Kosten ebenfalls in deiner Steuererklärung eintragen. Diese Regeln gelten:

  • Möbliertes Co-Working-Space: Du ziehst die volle Miete als Betriebsausgaben ab.
  • Nicht möbliertes Co-Working-Space: Neben der Miete fürs Office setzt du auch die gesamten Ausgaben für Möbel & Co. in der Steuererklärung an.

FAQ: Homeoffice & häusliches Arbeitszimmer

Ab 2023 gibt es die Tagespauschale von 6 Euro für bis zu 210 Homeoffice-Tage, also höchstens 1.260 Euro im Jahr. Für die Jahre 2020 bis 2022 gelten 5 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens an 120 Tagen (maximal 600 Euro im Jahr). WISO Steuer berechnet anhand deiner angegebenen Arbeitstage im Homeoffice den korrekten Wert.
Die Homeoffice-Pauschale beantragst du mit deiner Steuererklärung. Das geht ganz einfach mit WISO Steuer. Hier trägst du ein, an wie vielen Tagen du von zu Hause gearbeitet hast.
Die Homeoffice-Pauschale kannst du nur dann absetzen, wenn du tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause gearbeitet hast. Sobald du zu deinem Arbeitgeber gefahren bist, zum Beispiel zu einer Besprechung, kannst du für diesen Arbeitstag grundsätzlich nicht mehr die Pauschale in Anspruch nehmen, sondern musst deine Fahrtkosten angeben.

Eine Ausnahme gibt es ab 2023 etwa für Lehrer und Außendienstler, wenn sie für bestimmte Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz haben. Für denselben Arbeitstag kann dann sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Pendlerpauschale beziehungsweise Reisekosten abgesetzt werden.

Das häusliche Arbeitszimmer muss strengen Kriterien standhalten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Sind diese erfüllt, kannst du unter Umständen mehr Kosten absetzen als mit der Homeoffice-Pauschale.
Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.
Damit das Finanzamt ein Arbeitszimmer steuerlich anerkennt, muss es gleich mehrere strenge Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen.
  • Es darf kein Durchgangszimmer oder nur eine Arbeitsecke sein, sondern ein eigener, abschließbarer Raum.
  • Es muss grundsätzlich büromäßig ausgestattet sein.
  • Es darf höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden.
Auch wenn du einen Zuschuss deines Arbeitgebers zum Homeoffice erhältst, kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen. Der Zuschuss muss wie Arbeitslohn versteuert werden.

Stellt dein Arbeitgeber ein Arbeitsmittel wie beispielsweise einen Laptop, ist das steuerfrei. Du kannst es nicht in der Steuererklärung angeben.

Praktisch: WISO Steuer übernimmt die Angaben deines Arbeitgebers ganz automatisch aus deiner Lohnsteuerbescheinigung und setzt diese an die richtige Stelle in deiner Steuererklärung.

Wenn du außerhalb deiner Wohnung ein Arbeitszimmer mietest, handelt es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer. Miete und Nebenkosten hierfür kannst du in vollem Umfang absetzen.
Die Kosten für das Zimmer kannst du voll als Werbungskosten aus Vermietung abziehen. Die Mieteinnahmen hingegen musst du als Einnahmen aus Vermietung versteuern.

Die Finanzverwaltung erkennt solche Mietverhältnisse allerdings nur an, wenn

  • für dich im Unternehmen kein geeignetes Büro vorhanden ist. Zudem sollte dein Chef versucht haben, ein Büro von fremden Dritten anzumieten;
  • dein Arbeitgeber für andere Arbeitnehmer bei fremden Dritten Räume angemietet hat, weil deren Wohnungen keinen Platz zum Arbeiten von zu Hause bieten;
  • eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen der Nutzung abgeschlossen wurde.
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist die Schule. Bis 2022 konnten Lehrer mit einem Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen.

Ab 2023 entfällt der Abzug eines Arbeitszimmers. Dafür können Lehrer jedoch bis zu 1.260 Euro als Homeoffice-Pauschale absetzen. An Tagen, an denen sie sowohl in der Schule als auch zu Hause arbeiten, können sie sowohl die Tagespauschale als auch die Entfernungspauschale ansetzen.

Außendienst-Mitarbeiter, die in der Firma keinen Arbeitsplatz zur Verfügung haben, können für jeden Tag, an dem sie von zu Hause arbeiten, die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Fahren sie an solch einem Arbeitstag auch zu Kunden, können sie für diese Fahrt zusätzlich Reisekosten abrechnen.
Wer nur Rente oder Pension bezieht, kann kein Arbeitszimmer absetzen. Anders kann die Situation sein, wenn der Senior weitere Einnahmen erzielt und im Arbeitszimmer selbstständig arbeitet, zum Beispiel als Autor, Berater oder Gutachter. In diesem Fall kann das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit in Betracht kommen. Dann sind die vollen Kosten absetzbar.
Ja, wenn du eine fest verbaute Anlage im steuerlich anerkannten Arbeitszimmer hast, kannst du die Kosten dem beruflichen Nutzungsanteil entsprechend absetzen. Ein mobiles Klimagerät oder Ventilator im Arbeitszimmer gibst du bei den Arbeitsmitteln an. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro netto (952 Euro inklusive Mehrwertsteuer) kannst du die Kosten sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. War es teurer, musst du die Klimaanlage über 11 Jahre abschreiben.

Video: Die Homeoffice-Pauschale im Überblick

Hast du im Homeoffice gearbeitet, kannst für jeden Tag eine Pauschale als steuerliche Entlastung bekommen. Im Video zeigen wir, wie es funktioniert.

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Quelle: BMF