Außergewöhnliche Belastungen Steuer

Außergewöhnliche Belastungen

Diese Ausgaben sparen Steuern

Egal ob Krankheit, Pflege oder Unterhalt – außergewöhnliche Umstände fordern oft auch einen außergewöhnlich hohen finanziellen Tribut. Aber in vielen Situationen unterstützt der Staat mit Steuerrückzahlungen. Mit einigen außergewöhnlichen Belastungen kann man nämlich Steuern sparen! Wie das geht? Zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst ab einer bestimmten Höhe aus
  • Die sogenannte zumutbare Belastung richtet sich individuell nach Einkommen und Kindern
  • Auch durch Corona veranlasste Ausgaben mindern die Steuer

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

In der Regel gehören private Kosten nicht in die Steuererklärung. Es gibt aber Fälle, in denen Steuerzahler besondere und oft auch hohe finanzielle Belastungen haben. Das gilt etwa für Krankheiten mit hohen Kosten für Behandlungen und Medikamenten.

Um außergewöhnliche Lebensumstände wie diese zu berücksichtigen, können die Kosten dafür als außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Man unterscheidet zwischen den allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen.

Außergewöhnliche Belastungen Steuer Inografik

Was zählt zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen?

Mit den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sparst du Steuern. Allerdings erst ab einem bestimmten Betrag – also ab der zumutbaren Belastung.

Krankheitskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen zählen Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Allerdings muss die Behandlung oder das Medikament ärztlich angeordnet werden. Mit Präventionsmaßnahmen oder Nahrungsergänzungsmittel kannst du leider keine Steuern sparen. Auch Medikamente ohne Rezept werden nicht berücksichtigt. Bei einigen Maßnahmen, wie einer Kur, kann das Finanzamt sogar ein amtsärztliches Attest als Nachweis fordern.

Pflegekosten

Musstest oder musst du gepflegt werden, kann das ganz schön teuer werden. Zum Glück kannst du mit den Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung Steuern sparen. Allerdings nur, wenn sie tatsächlich krankheitsbedingt sind.

Dazu zählen zum Beispiel
  • häusliche Pflege durch eine Pflegekraft
  • Unterbringung im Pflegeheim
  • ambulante Pflege in einem Pflegeheim

Die Kosten kannst du zum Beispiel mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder mit der Rechnung des Pflegeheims nachweisen.

Experten Tipp

Pauschale nutzen

Stattdessen kann man auch den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung angeben. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Pauschbetrag höher ist, als die tatsächlich angefallenen Kosten. Hier gilt aber: entweder – oder. Pauschbetrag und tatsächliche Kosten können nicht gleichzeitig angegeben werden.

Behindertengerechter Wohnungsumbau

Muss aufgrund einer Behinderung die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden? Dann können unter Umständen hohe Kosten auf dich zukommen. Diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Damit kannst du dir zumindest einen Teil der Ausgaben von der Steuer zurückholen.

Als Nachweis der Kosten genügt:
  • Der Bewilligungsbescheid einer Sozialversicherung oder Sozialleistung über den pflege- oder behinderungsbedingten Zuschuss
  • Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, des Sozialmedizinischen Dienstes oder der Medicproof Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH

Bestattungskosten

Auch Kosten rund um eine Bestattung eines nahen Angehörigen sind außergewöhnliche Belastungen. Sie sind ein Beispiel für Ausgaben, die du aufgrund einer sittlichen Verpflichtung trägst. Voraussetzung ist aber, dass die Bestattung nicht vom Nachlass des Verstorbenen oder Ersatzleistungen bezahlt werden kann.

Du kannst unter anderem folgende Kosten absetzen:
  • Grabstätte
  • Sarg oder Urne
  • Blumen oder Kränze
  • Todesanzeige

Mit Ausgaben für Trauerkleidung oder die Trauerfeier sparst du aber  keine Steuern. Genauso zählen auch An- und Abreisekosten nicht dazu.

Reparatur- und Anschaffungskosten bei Naturkatastrophen

Außergewöhnliche Umstände treten auch nach außergewöhnlichen Naturereignissen auf. Dazu zählt beispielsweise die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Deshalb kannst du auch Kosten, die durch Naturkatastrophen entstehen, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dazu zählen Ausgaben für die Reparatur, Baumaterial aber auch für Dinge des täglichen Bedarfs wie Kleidung oder Möbel.

Voraussetzung ist allerdings, dass du dich vorher durch geeignete Maßnahmen geschützt hast. Beispielsweise durch eine übliche Versicherung wie etwa eine Gebäudeversicherung.

Außerdem müssen die Maßnahmen für den Wiederaufbau bzw. die Anschaffung des Hausratsnotwendig und angemessen sein. Spielekonsolen oder Designermöbel gehören nicht dazu.

Nur selbst getragene Kosten

Für alle außergewöhnlichen Belastungen gilt: Nur mit Kosten, die du auch wirklich selbst bezahlt hast, kannst du Steuern sparen. Erstattungen oder Zuschüsse (etwa von Versicherungen) müssen von den Gesamtkosten immer abgezogen werden.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel außergewöhnliche Belastungen Berechnung

Stefan hatte 2021 Krankheitskosten in Höhe von 1.000 Euro. Die Versicherung erstattet ihm 2022 einen Betrag von 500 Euro. In der Steuererklärung für 2021 darf er also nur 500 Euro als außergewöhnliche Belastung angeben.
Achtung Icon

Vorsicht bei Erstattungen

Vorsicht also vor allem bei Erstattungen, die du bei Abgabe der Steuererklärung noch nicht erhalten hast. Hier bist du in der Pflicht, das Finanzamt rückwirkend darüber zu informieren, sobald du die Erstattung bekommst. Im schlimmsten Fall könnte dir das Finanzamt ansonsten Steuerhinterziehung unterstellen.

Besondere außergewöhnliche Belastungen

Hier sollen – eben besondere – Fälle zum Beispiel durch bestimmte Pausch- oder Höchstbeträge abgedeckt werden. Eine zumutbare Belastung wird bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen nicht abgezogen.

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Leistungen

In bestimmten Fällen kannst du dazu verpflichtet sein, an bedürftige Personen wie Kinder oder Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Die Zahlungen kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 9.744 Euro (Stand 2021) in der Steuererklärung angeben. Das gilt übrigens nicht nur für finanzielle Unterstützung. Auch Naturalunterhalt wird steuerlich gefördert.

Erhält der Unterhaltsempfänger eigenes Einkommen von mehr als 624 Euro, wird der Höchstbetrag um diesen Betrag gekürzt. So wird berechnet: Von dem Einkommen des Unterhaltsempfängers werden 624 Euro (Stand 2021) gekürzt. Den Restbetrag wird mit dem Höchstbetrag von 9.744 Euro verglichen. Nur wenn das restliche Einkommen niedriger ist, als 9.744 Euro, kannst du deine Unterhaltsleistungen absetzen.

Übrigens: Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn du nahe Angehörige im Ausland unterstützt.

Ausbildungsfreibetrag

Dein volljähriges Kind macht gerade eine Ausbildung und ist bereits von Zuhause ausgezogen? Oft unterstützen Eltern ihre Kinder dann auch weiterhin finanziell. Der Vorteil: Wenn du noch Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld für das Kind hast, sparst du dabei Steuern. Bis zu 924 Euro (Stand 2021) pro Jahr darfst du in diesem Fall als besondere außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.

Behindertenpauschbetrag

Falls bei dir ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, kannst du mit deinen behinderungsbedingten Kosten Steuern sparen. Das geht unter anderem, indem du den Behindertenpauschbetrag beantragst. Den Antrag stellst du einfach, indem du in der Steuererklärung Angaben zu deiner Behinderung machst. Beim ersten Antrag musst du dem Finanzamt aber einen Nachweis mitschicken (zum Beispiel den Behindertenausweis).

Du hast aber auch die Möglichkeit, deine tatsächlichen Kosten im Rahmen der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen anzugeben. Beachte allerdings, dass dann eine zumutbare Belastung abgezogen wird.

Die Höhe des Behindertenpauschbetrags hängt von dem Grad der Behinderung ab:

Grad der Behinderung (GdB) zwischen …Pauschbetrag (pro Jahr) einschließlich 2020Pauschbetrag (pro Jahr) ab 2021
20-384 Euro
25 und 30 Prozent310 Euro620 Euro
35 und 40 Prozent430 Euro860 Euro
45 und 50 Prozent570 Euro1.140 Euro
55 und 60 Prozent720 Euro1.440 Euro
65 und 70 Prozent890 Euro1.780 Euro
75 und 80 Prozent1.060 Euro2.120 Euro
85 und 90 Prozent1.230 Euro2.460 Euro
95 und 100 Prozent1.420 Euro2.840 Euro
Blinde oder hilflose Behinderte (Merkmal „Bl“ oder „hilflos“ ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen)3.700 Euro7.400 Euro

Übrigens: Hat dein Kind einen Grad der Behinderung und nutzt den Behindertenpauschbetrag nicht selbst, kannst du ihn stattdessen in deiner eigenen Steuererklärung angeben. Dafür musst du entsprechende Angaben in der Anlage Kind machen. Mit WISO Steuer geht das ganz einfach.

Pflegepauschbetrag

Du pflegst zu Hause unentgeltlich eine angehörige Person? Für die Kosten, die dir dadurch entstehen, kannst du den Pflegepauschbetrag beantragen.

Bis 2020 beträgt der Pauschbetrag pro Jahr 924 Euro. Voraussetzung ist aber, dass es sich bei der zu pflegenden Person um eine hilflose Person handelt.

Ab 2021 ändern sich die Voraussetzungen. Für Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 erhöht sich die Pauschale auf 600 bzw. 1.100 Euro. Für Personen mit Pflegegraden 4 und 5 beträgt sie sogar 1.800 Euro.

Wann kann ich außergewöhnliche Belastungen absetzen?

Wann sind Kosten eigentlich „außergewöhnlich“? Als Voraussetzung gilt, dass es sich dabei um private Kosten handeln muss. Sie dürfen also nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Zudem muss es sich um Ausgaben handeln, die in ihrer Art oder Höhe außergewöhnlich sind – sie entstehen also nicht der Mehrheit. Damit scheiden übliche Lebenshaltungskosten als außergewöhnliche Belastung aus.

Außerdem müssen dir die Kosten zwangsläufig angefallen sein. Als zwangsläufig gelten Kosten dann, wenn du sie zum Beispiel aufgrund einer rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Verpflichtung trägst. Kosten, die du freiwillig übernimmst, zählen also nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Experten Tipp

Achtung beim Absetzen der außergewöhnlichen Belastungen

Du kannst die Kosten nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen.

Was ist die zumutbare Belastung?

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind nur abzugsfähig, wenn sie eine gewisse Höhe überschreiten. Diese Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Je höher dein Einkommen ist, desto höher liegt die Grenze, ab der sich die außergewöhnlichen Belastungen auswirken. Es wird also geprüft, welcher Anteil der Kosten dir auf Basis deines Einkommens wirtschaftlich zugemutet werden kann. Deshalb nennt man diese Grenze auch zumutbare Belastung.

Das Finanzamt prüft die zumutbare Belastungsgrenze automatisch – du musst also nicht selbst rechnen. Um bereits vor dem Bescheid zu wissen, ob sich deine Ausgaben steuerlich auswirken, nutzt du am besten WISO Steuer. Das Programm rechnet alles automatisch für dich aus – ganz ohne böse Überraschungen.

FamilienstandGesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 EuroGesamtbetrag der Einkünfte bis 51.130 EuroGesamtbetrag der Einkünfte über 51.130 Euro
Ledig ohne Kind5 %6 %7 %
Verheiratete ohne Kind4 %5 %6 %
mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
mit mehr als 2 Kindern1 %1 %2 %

Die zumutbare Belastung wird stufenweise ermittelt. Wie das funktioniert, zeigt folgendes Beispiel:

Beispiel Familie

Beispiel:

Stefanie ist ledig und alleinerziehender Elternteil eines Kindes. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2021 beträgt 35.000 Euro. Im Jahr 2021 hatte sie Krankheitskosten von insgesamt 6.100 Euro für ärztlich verordnete Behandlungen. Ihre Versicherung hat hiervon insgesamt 2.500 Euro übernommen.

  1. Berechnung außergewöhnliche Belastung:
    • Krankheitskosten: 6.100 Euro
    • Abzgl. Erstattungen: 2.500 Euro
    • Außergewöhnliche Belastung: 3.600 Euro
  2. Berechnung zumutbare Belastung:
    • I. Stufe: 15.340 Euro x 2 % (Steuerpflichtige mit 1 Kind / 1. Stufe)
      = 306 Euro
    • II. Stufe: 19.660 Euro (35.000 Euro – 15.340 Euro) x 3 % (Steuerpflichtige mit 1 Kind /2. Stufe)
      = 589 Euro
    • Summe 1. + 2. Stufe = Zumutbare Belastung
      = 895 Euro
  3. Berechnung abzugsfähige außergewöhnliche Belastung:
    • Außergewöhnliche Belastung: 3.600 Euro
    • Abzgl. zumutbare Belastung: 895 Euro
    • Abzugsfähige außergewöhnliche Belastung: 2.705 Euro

Corona-Krise: Was muss ich bei den außergewöhnlichen Belastungen beachten?

Behandlungskosten im Zusammenhang mit einer Infektion

  • Verordnete Behandlungen des Virus kannst du als Krankheitskosten absetzen.
  • Das gleiche gilt für verordnete Medikamente und medizinische Hilfsgeräte.
  • Für alternative Therapieformen muss ein amtsärztliches Attest im Voraus vorliegen.
  • Abzugsfähig ist nur der Teil, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt.

Kosten für Alltagsmasken und Desinfektionsmittel

  • Kosten für Alltagsmasken sowie privat genutzte Desinfektionsmittel stellen nach aktueller Rechtsauffassung keine außergewöhnliche Belastung dar.
  • Aus beruflichen Gründen gekaufte Masken und Desinfektionsmittel können unter Umständen Werbungskosten sein. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer Maske anordnet oder spezielle Masken (etwa FFP 2) vorschreibt.

Kosten für die “Rückholaktion”

  • Kosten für die Rückholung aus dem Privaturlaub können außergewöhnliche Belastungen sein.
  • Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts noch keine Reisewarnung bestand.
  • Kosten für die Rückholung von einer Dienstreise können Werbungskosten sein.

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Quelle: BMF