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Ausbildungsfreibetrag

So werden Eltern erwachsener Kinder unterstützt

Ist ein volljähriges Kind in Ausbildung und wohnt nicht mehr bei den Eltern, steht ihnen möglicherweise der Ausbildungsfreibetrag zu. Dieser wird in der Steuererklärung beantragt. Hier zeigen wir, wie das geht und was beim Antrag zu beachten ist.

Kurz & knapp

  • Den steuerlichen Freibetrag gibt es für volljährige Kinder in Berufsausbildung, die auswärtig wohnen
  • Eltern erhalten den Freibetrag nur, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben
  • Um den Freibetrag zu erhalten, musst du die Steuererklärung abgeben
  • WISO Steuer unterstützt dich mit Tipps und einfachen Fragen beim Ausfüllen der Steuererklärung

Video: Ausbildungsfreibetrag

Ob Internat, Studentenbude oder Blockunterricht: Wohnt dein volljähriges Kind wegen seiner Ausbildung nicht mehr bei dir, kannst du Steuern sparen. Im Video erklären wir dir, wie das geht.

Was ist der Ausbildungsfreibetrag?

Der Ausbildungsfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro. Damit sollen Eltern bei den Kosten für die Berufsausbildung des Kindes unterstützt werden – beispielsweise Schulgeld, Lernmaterial, Unterkunftskosten oder Fahrtkosten. Unterm Strich sorgt er dafür, dass du weniger Steuern zahlen musst. Ein echter Vorteil!

Der Freibetrag steht dir für jedes Kind zu, das folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Du hast für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
  • Dein Kind ist mindestens 18 Jahre alt
  • Dein Kind wohnt während der Berufsausbildung auswärts

Ausbildungsfreibetrag Infografik

Was bedeutet „auswärtige Unterbringung“?

Dauer

Das Kind muss für eine gewisse Dauer außerhalb des Haushalts der Eltern untergebracht sein: für ein gesamtes Ausbildungsjahr oder auch für einen bestimmten Ausbildungsabschnitt (zum Beispiel ein Semester).

Räumliche und hauswirtschaftliche Trennung

Das Kind muss räumlich und auch hauswirtschaftlich vom elterlichen Haushalt getrennt sein. Das heißt, es wohnt in einer eigenen Unterkunft und kümmert sich selbst um seine Verpflegung. Der eigene Haushalt kann dabei sowohl am Ausbildungsort als auch in der gleichen Gemeinde wie das Elternhaus liegen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob dein Kind gleichzeitig auch in deinem Haushalt noch ein Zimmer bewohnt, zum Beispiel an Wochenenden oder in den Semesterferien. Lebst du nicht mehr mit dem anderen Elternteil deines Kindes zusammen, euer Kind wohnt abwechselnd bei dir und deinem Ex-Partner, dann zählt das nicht als „auswärtig“. Es ist auch egal, wenn es sich um eine (zusätzliche) Wohnung der Eltern handelt.

Experten Tipp

Den Ausbildungsfreibetrag kannst du also erhalten, wenn dein Kind zum Beispiel:

  • im Internat lebt
  • am Studien- bzw. Ausbildungsort in einem Wohnheim wohnt
  • in einer dir gehörenden Eigentumswohnung wohnt
  • an deinem Wohnort ein eigenes möbliertes Zimmer außerhalb des Elternhauses bezieht
  • in einer separaten Einliegerwohnung in deinem Haus wohnt
  • mit dem (Ehe-)Partner einen gemeinsamen Haushalt führt

Übrigens: Dein Kind wohnt in deinem Haushalt und studiert zeitweise im Ausland? Für die Dauer des Auslandssemesters kannst auch du den Freibetrag erhalten.

Auch Praktika mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit zählen zur Berufsausbildung – Eltern können dafür also ebenfalls den Freibetrag bekommen.

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Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Ab dem Steuerjahr 2023 beträgt der Ausbildungsfreibetrag 1.200 Euro pro Kind und Kalenderjahr. Gewährt wird er für jeden Monat, in dem das Kind mindestens einen Tag die Voraussetzungen erfüllt. Das sind also monatlich 100 Euro. Bis einschließlich 2022 lag der Betrag bei 974 Euro.

Auch für Übergangszeiten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten kann der Freibetrag gewährt werden. Allerdings dürfen diese nicht länger als 4 Monate sein. Gleiches gilt für Übergangszeiten zwischen Wehrdienst und einem Ausbildungsabschnitt.

Übrigens: Die eigenen Einkünfte des Kindes oder BAföG-Zuschüsse spielen dabei keine Rolle mehr. Bis 2011 wurde der Freibetrag noch um Einkünfte des Kindes gekürzt, wenn diese höher als 1.848 Euro waren. Das gehört nun glücklicherweise der Vergangenheit an.

Information zum Thema

Aufteilung beim Elternpaar

Sind die Eltern verheiratet und geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, wird der Freibetrag nur einmal für beide Ehepartner gemeinsam gewährt.

Bist du geschieden, lebst getrennt von deinem Partner oder ihr lebt zusammen, seid aber nicht verheiratet? Geben Eltern keine gemeinsame Steuererklärung ab, wird der Ausbildungsfreibetrag aufgeteilt. Die Partner erhalten dann jeweils den halben Freibetrag. Auch eine andere Aufteilung oder die vollständige Übertragung sind möglich, diese müssen die Partner gemeinsam in der Steuererklärung beantragen.

Was, wenn meine Kosten höher als der Ausbildungsfreibetrag waren?

Da es ein Freibetrag ist, spielen die tatsächlichen Kosten für die Ausbildung keine Rolle. Hast du also mehr als 1.200 Euro ausgegeben, kannst du deine zusätzlichen Angaben in der Steuererklärung nicht angeben. Auf der Kehrseite bedeutet das aber auch, dass du trotzdem 1.200 Euro abgezogen bekommst, selbst wenn du weniger bezahlt hast.

Um den Freibetrag zu erhalten, musst du Ausgaben rund um die Ausbildung deines Kindes (zum Beispiel Studiengebühren, Lernmaterialien, Unterkunft) tatsächlich bezahlt haben. Belege solltest du also dem Finanzamt vorlegen können, falls es nachfragt.

Experten Tipp

Belege elektronisch sammeln

Damit du nicht vom Papierberg erschlagen wirst, nutze unseren Steuer-Scan. So kannst du mit deinem Handy wichtige Belege für das Finanzamt abfotografieren.

Ausbildungsfreibetrag in die Steuererklärung eintragen

Um den Ausbildungsfreibetrag zu beantragen, musst du in der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Mit WISO Steuer beantwortest du dazu unter Persönliches > Kinder > Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz ein paar Fragen, wenn dein Kind für eine gewisse Zeit nicht zum Haushalt gehörte.

Anschließend machst du Angaben unter Persönliches > Kinder > Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind und Persönliches > Kinder > Ausbildungsfreibetrag.

FAQ: Ausbildungsfreibetrag

Der Freibetrag wird für das Jahr gewährt, für das man die Steuererklärung macht. Egal, ob das 2023 oder 2019 ist – wichtig ist nur, dass die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist und für das betreffende Jahr noch kein Steuerbescheid rechtskräftig ist.
Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) zählt nicht als Berufsausbildung. Denn dazu gehören üblicherweise eine Lehre, eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Deshalb gibt es den Ausbildungsfreibetrag dafür in der Regel nicht. Doch steht das FSJ im Zusammenhang mit der angestrebten Berufsausbildung deines Kindes, kannst du den Freibetrag erhalten.
Ja. Du kannst den Freibetrag auch dann erhalten, wenn dein Kind BAföG-Zuschüsse und andere Unterstützung bekommt oder sein eigenes Geld verdient. Voraussetzung bleibt aber, dass das Kind volljährig ist, wegen seiner Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt und du Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für dieses Kind hast.
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