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Die wichtigsten Pauschalen für die Steuererklärung

Mit Pauschbeträgen mehr Geld zurückholen

Weniger Steuern zahlen? Da helfen Pauschalen, Pauschbeträge und Nichtbeanstandungsgrenzen. Wie die Steuererklärung optimiert werden kann — und das ganz ohne Belege und Zettelchaos. Das zeigen wir hier:

Kurz & knapp

  • Durch Pauschalen sinkt die zu zahlende Steuer und deine Chance auf eine Steuerrückerstattung steigt
  • Du musst Pauschalen nicht mit Rechnungen nachweisen können
  • Waren deine tatsächlichen Kosten höher, kannst du natürlich diese statt der Pauschale eintragen

Pauschal von der Steuer absetzen

Mit einem Pauschbetrag kannst du einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Auch dann, wenn du weniger oder gar keine Ausgaben hattest.

Willst du schneller mit deiner Steuererklärung fertig werden oder hattest du nur wenige Kosten, bist du mit den Pauschalen gut bedient. Die Beträge sind schnell eingetippt und das Finanzamt will meist auch keine Belege sehen.

Bei höheren Ausgaben lohnt es sich für dich jedoch die Mühe machen und die Kosten einzeln einzugeben. Denn dann winkt auch eine höhere Erstattung. Deine Kosten waren höher als die Pauschale? Dann kannst du diese Kosten selbstverständlich statt der Pauschbeträge in der Steuererklärung angeben.

Wie trage ich Pauschalen in der Steuererklärung ein?

Es gibt unterschiedliche Pauschbeträge und damit auch unterscheidliche Stellen in der Steuererklärung, wo du sie einträgst. Das ist manchmal ziemlich kompliziert. Mit WISO Steuer musst du dir aber keine Gedanken machen – es kennt alle Pauschalen und rechnet sie dir automatisch an. Trägst du deine tatsächlichen Ausgaben ein, vergleicht das Programm die Summe mit dem Pauschbetrag und nutzt den Betrag, der dir eine höhere Erstattung bringt.

Höhere Kosten als die Pauschale?

Möchtest du deine tatsächlichen Kosten absetzen, musst du sie nachweisen können. Du benötigst also eine Quittung, Rechnung oder einen Kaufvertrag.

Diese Belege musst du seit der Steuererklärung 2017 nicht mehr direkt mit der Steuererklärung verschicken. Das Finanzamt fordert sie bei der Bearbeitung aber möglicherweise stichprobenartig an. Die Belege solltest du also immer aufbewahren. Für einige gibt es sogar gesetzliche Vorgaben:

  • Spendenbescheinigungen: mindestens 1 Jahr lang nach Erhalt des Steuerbescheides
  • Rechnungen für Handwerker: mindestens 2 Jahre lang

Übrigens: Mit WISO Steuer und Steuer-Scan speicherst du alle Rechnungen einfach digital in deiner Steuererklärung. Dabei machst du mit der App einfach ein Foto, lässt sie vom Scanner auslesen und speicherst sie in WISO Steuer. Sollte das Finanzamt nach einem Beleg fragen, kannst du alles mit einem Klick digital versenden.

Nichtbeanstandungsgrenzen: Beträge, die nicht geprüft werden

Nichtbeanstandungsgrenzen sind keine Pauschbeträge. Vielmehr rät das Finanzamt den Beamte, die deine Steuer bearbeiten, bestimmte kleinere Beträge nicht nachzuprüfen. Voraussetzung für die Nichtbeanstandungsgrenze ist aber, dass du tatsächlich Ausgaben hattest.

Diese Nichtbeantandzungsgrenzen gibt es:

Auch in diesem Fall musst du keine Belege mit der Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt kann dich aber zum Nachweis auffordern.

Pauschalen für Arbeitnehmer

1. Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Alle Ausgaben, die durch den Beruf entstanden sind, können grundsätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Selbst wenn du nicht viele Ausgaben für den Job hattest, wird dir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Seit dem 2023 beträgt er 1.230 Euro.

Beantragen musst du die Pauschale nicht. Das Finanzamt zieht diese automatisch bei der Steuerberechnung von deinem Jahres-Bruttolohn ab. Hattest du jedoch höhere Ausgaben, kannst du dir auch mehr Geld vom Staat zurückholen.

Am einfachsten geht das mit WISO Steuer. Ein paar Fragen beantworten und schon rechnet das Programm auf den Cent genau aus, welche Steuerrückerstattung du bekommst.

Experten Tipp

Auch wenn du im Steuerjahr nur ein paar Monate angestellt warst, wird dir die volle Pauschale mit 1.230 Euro angerechnet.

2. Entfernungspauschale für Pendler

Mit der Pendlerpauschale kannst du mit den Arbeitsweg Geld sparen. Für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kannst du 0,30 Euro absetzen. Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur die einfache Strecke der kürzesten Straßenverbindung an. Längere Strecken kannst du  aber auch ansetzen, wenn die Strecke verkehrsgünstiger ist und du diese regelmäßig benutzt.

Tipp: In WISO Steuer gibst du einfach nur beide Adressen ein. Alles Andere berechnet das Programm automatisch für dich!

Gute Nachrichten: Die Pendlerpauschale bekommst du immer — egal welches Fortbewegungsmittel du nutzt. So kannst du als Fußgänger, Rad-, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer, Autofahrer sowie Beifahrer stets 0,30 Euro je vollen Kilometer absetzen. Nur berufliche Flüge sind von der Pauschale ausgenommen und können mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

Information zum Thema

Höhere Pauschale ab 2021

Ab dem Steuerjahr 2021 kannst du für deinen Arbeitsweg mehr Geld zurückholen. Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Entfernungskilometer zur Arbeit auf 35 Cent, ab 2024 sogar auf 38 Cent. Diese Erhöhung soll erst einmal bis Ende 2026 gelten.

Du kannst in der Steuererklärung für Fahrten zur Arbeit grundsätzlich bis zu 4.500 Euro im Jahr ansetzen.

Hier gibt es aber zwei Ausnahmen:

  1. Pendler, die die Fahrt zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen:
    • Der Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt in diesem Fall nicht. Kommt man also mit der Pendlerpauschale über 4.500 Euro, kann man auch den höheren Betrag ansetzen.
  2. Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln — hier gibt es 2 Möglichkeiten:
    • Du kannst die Pendlerpauschale anwenden, dann gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro.
    • Du kannst aber auch die tatsächlichen Kosten absetzen — und zwar auch dann, wenn es mehr als 4.500 Euro waren.
Beispiel Arbeitnehmer

Bereits ab einer Entfernung von 15 Kilometern liegen die Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bei üblichen 230 Arbeitstagen):

230 Tage    x    15 Km    x    0,30 Euro =    1.035 Euro

Daher sind die Fahrtkosten in der Steuererklärung bares Geld wert!

3. Verpflegungsmehraufwand

Du warst beruflich unterwegs? Dann kannst du den Verpflegungsmehraufwand ansetzen, sofern dein Arbeitgeber dir diesen Aufwand nicht steuerfrei erstattet hat.

Die Pauschalen hängen von deiner Abwesenheit von zu Hause und der Arbeit ab:

  • 24 Stunden Abwesenheit: 28 Euro
  • mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 14 Euro
  • An- und Abreisetag: 14 Euro

Bei Auslandsreisen gelten andere Pauschalen, deren Höhe vom Ziel-Land abhängt. Eine Liste mit den länderspezifischen Angaben gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministerium.

Du willst wissen, wie viel der Staat dir schuldet? Dann berechne heute noch kostenlos deine Rückerstattung mit WISO Steuer.

4. Umzugskostenpauschale

Du bist aus beruflichen Gründen umgezogen? Ohne Nachweis von Rechnungsbelegen kannst du je nach Zeitpunkt des Umzugs die Umzugskostenpauschale absetzen. Falls du in den vergangenen fünf Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen bist, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.

Neuerungen ab 01.06.2020

Ab dem 01.06.2020 gelten neue Spielregeln: Ziehst du aus beruflichen Gründen um, erhältst du eine Pauschale von 860 Euro. Hattest du vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung, verringert sich die Pauschale auf 172 Euro.

Für deinen Ehepartner, der mit dir in einen eigenen Haushalt umzieht, kommen 573 Euro hinzu. Der gleiche Betrag gilt auch für Kinder und Stief- oder Pflegekinder, die mit dir umziehen.

Der große Unterschied der Neuregelung zu den „alten“ Pauschalen liegt in der Gleichbehandlung von Ledigen, Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten.

Hier eine Übersicht zur Pauschale

Homeoffice-Pauschale

Um die Arbeitnehmer in der Corona-Pandemie zu entlasten wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Konkret bedeutet das: Arbeitest du im Homeoffice, kannst du deine Kosten dafür pauschal berücksichtigen. Und zwar auch, wenn du steuerlich kein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast.

Ab 2023 gilt: Pro Arbeitstag werden dir 6 Euro angerechnet, die Obergrenze liegt bei 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht jährlich 210 Arbeitstagen im Homeoffice.

Information zum Thema

Die Homeoffice-Pauschale bleibt:

Seit 01.01.2023 ist die Homeoffice-Pauschale nicht mehr befristet. Du kannst sie also auch in Zukunft in deiner Steuererklärung angeben.

Arbeitsmittel

Du hattest viele kleinere Ausgaben für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Papier oder Stifte? Dann kannst in der Einkommensteuererklärung die Nichtbeanstandungsgrenze in Höhe von 110 Euro nutzen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt in der Regel ohne genaue Prüfung. Einen Rechtsanspruch darauf hast du allerdings nicht. Natürlich kannst du aber auch höhere Kosten für Arbeitsmittel absetzen. Lass dich in WISO Steuer einfach beraten, wo du dir Geld zurückholen kannst.

Telefonkosten

Du nutzt dein Handy oder Festnetz-Telefon auch beruflich? Dann kannst du 20 Prozent der monatlichen Telefonrechnungen, höchstens aber 20 Euro pro Monat in der Steuererklärung eintragen.

Einen Anspruch auf Anerkennung dieser Pauschale gibt es jedoch nicht. Generell gilt hier: Je besser du deine berufliche Telefonnutzung belegen kannst, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt die Ausgaben anerkennt. Nutzt du dein Handy oder Festnetz überwiegend beruflich? Dann kanst du auch höhere Telefonkosten absetzen.

Kontoführungsgebühr

Da Arbeitnehmer für die Überweisung des Gehaltes ein Girokonto benötigen, akzeptiert das Finanzamt ohne Einzelnachweis in der Regel 16 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr.

Voraussetzung:

  1. Für das Konto müssen tatsächlich Kontoführungsgebühren angefallen sein. Bei kostenlosen Girokonten gibt es den Abzug also nicht.
  2. Nutzt du das Girokonto ausschließlich zu beruflichen Zwecken, kannst du die tatsächlich angefallenen Kontoführungsgebühren absetzen, wenn sie zum Beispiel höher sind.

Bewerbungskosten

Noch nichts verdient, aber schon ein Vermögen ausgegeben? Die Bewerbungsphase kann schnell ordentlich ins Geld gehen. Zum Glück gibt es auch hier Pauschalen:

  • pro ausgedruckte Bewerbungsmappe = 8,50 Euro
  • pro Online-Bewerbung = ca. 2,50 Euro

Reinigung der Arbeitskleidung

Du trägst während der Arbeit typische Berufskleidung – zum Beispiel Labormäntel, Ärztekittel, Amtstrachten oder Uniformen? Kosten die für deren Reinigung entstehen kannst du von der Steuer abgesetzen. Gibst du die Arbeitskleidung in der Wäscherei ab, gibst du die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ein. Wäschst du zu Hause, rechnest du pro Waschgang wie folgt:

Mehr Informationen findest du in unserem Beitrag Arbeitskleidung von der Steuer absetzen.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Du bist weder in der Kirche, noch bezahlst du Unterhalt, Schulgeld oder sonstige Sonderausgaben? Dann zieht das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 36 Euro (bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern 72 Euro) von den gesamten Einkünften ab. Beantragen musst du das also nicht.


Pauschalen für Rentner

1. Werbungskostenpauschbetrag für Rentner

Auch Rentner haben für Werbungskosten einen Pauschbetrag, der in der Steuererklärung Geld bringen kann: Das sind 102 Euro im Jahr. Diese zieht das Finanzamt automatisch von den steuerpflichtigen Renteneinnahmen ab.

Wer Kosten von mehr als 102 Euro hat, kann auch diese in der Steuererklärung für Rentner absetzen. Dann kann auch eine höhere Erstattung winken. Wichtig: Die Ausgaben solltest du auch nachweisen können, zum Beispiel mit Rechnungen, Quittungen oder anderen Belegen.

2. Altersentlastungsbetrag

Ab dem 65. Geburtstag hat man Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Auch dieser Betrag wird automatisch angerechnet. Allerdings nur, wenn  zusätzlich zu den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte vorhanden sind. Das sind zum Beispiel Vermietung oder Kapitalanlagen.

Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt also von den Einkünften (außer den Renteneinkünften) und dem Jahr ab, in dem man den 65. Geburtstag feiert:

Information zum Thema

Hier gilt das Kohorten-Prinzip:

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags wird einmalig festgelegt und bleibt ein Leben lang gleich. Er sinkt im Laufe der Zeit also nur für „Neueinsteiger“.

Pauschalen für Familien

1. Kindergeld und Freibeträge für Kinder

Die Freibeträge für Kinder setzen sich aus 2 Teilbeträgen zusammen. Ein Teil stellt das Existenzminimum deiner Kinder steuerfrei. Hinzu kommt ein Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung deiner Kinder (BEA-Freibetrag). Diese Freibeträge werden in der Steuererklärung von deinem Einkommen abgezogen – im besten Fall bekommst du also Steuern zurück!

Allerdings führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Denn die Freibeträge für Kinder dürfen nicht zusätzlich zum Kindergeld berücksichtigt werden. Erhältst du Kindergeld, bildet das eine Art Abschlagszahlung auf den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag.

Klingt kompliziert? Keine Sorge, die Pauschale wird automatisch errechnet

Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung, was für Familien die günstigste Option ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Ist das Kindergeld insgesamt höher als die Freibeträge, ändert sich nichts. Sind die Freibeträge günstiger, werden diese angerechnet und das erhaltene Kindergeld automatisch abgezogen.

So hoch sind die Kinderfreibeträge
2021202220232024
Kinderfreibetrag2.730 €2.810 €3.012 €3.192 €
BEA-Freibetrag1.464 €1.464 €1.464 €1.464 €
Steuerfreibeträge gesamt:

- je Elternteil

- Elternpaar


4.194 €

8.388 €


4.274 €

8.548 €


4.476 €

8.952 €


4.656 €

9.312 €

Seit dem 01.01.2021 beträgt das Kindergeld monatlich mindestens 219 Euro. Wie viel man tatsächlich bekommt hängt davon ab, wie viele Kinder man hat:

Zum 01.01.2023 stieg das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind — unabhängig von der Anzahl der Kinder.

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Zusätzliches Geld für Familien

In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund der Corona-Krise zusätzlich zum Kindergeld pro Kind ein Kinderbonus von 300 Euro und 150 Euro ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass deine Familie im Jahr 2020 bzw. 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Kindergeld hatte.

2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möchte das Finanzamt Alleinstehende mit Kind und Job unterstützen. Wenn du die Steuerklasse II hast, erhältst du den Entlastungsbetrag automatisch.

Den Freibetrag bekommst du, wenn du

  • alleinerziehend bist
  • mit (mindestens) einem Kind in einem Haushalt wohnst
  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast
  • in Deutschland wohnst

Sind die Bedingungen erfüllt, beträgt der Entlastungsbetrag für ein ganzes Jahr 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Doch Achtung: Du bekommst nur den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro automatisch über die Lohnsteuerklasse II. hast du mehrere Kinder, musst du die 240 Euro für jedes weitere Kind bei deinem Finanzamt beantragen.

Special Icon

Mehr Geld

Zum 01.01.2023 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind bekommst du weiterhin 240 Euro.

Pauschalen für Pflege und Behinderung

1. Behindertenpauschbetrag

Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen steht dir jährlich ein Behindertenpauschbetrag zu. Damit sind alle Ausgaben abgegolten, die durch eine Behinderung typischerweise entstehen.

Grad der Behinderung (GdB) Pauschbetrag (pro Jahr) einschließlich 2020 Pauschbetrag (pro Jahr) ab 2021
20 384 €
zwischen 25 und 30 % 310 € 620 €
zwischen 35 und 40 % 430 € 860 €
zwischen 45 und 50 % 570 € 1.140 €
zwischen 55 und 60 % 720 € 1.440 €
zwischen 65 und 70 % 890 € 1.780 €
zwischen 75 und 80 % 1.060 € 2.120 €
zwischen 85 und 90 % 1.230 € 2.460 €
zwischen 95 und 100 % 1.420 € 2.840 €
Blinde oder hilflose Behinderte* 3.700 € 7.400 €

*Merkmal „Bl“ oder „hilflos“ ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Ab 2021 gilt für Menschen mit Behinderung zudem eine Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt 900 Euro pro Jahr, wenn

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 80 besteht
  • ein Grad der Behinderung von mindestens 70 besteht
    und zusätzlich das Merkzeichen „G” vermerkt wurde

Die Pauschale beträgt 4.500 Euro pro Jahr, wenn eines der Merkzeichen „aG”, „Bl” oder „H” vermerkt ist.

2. Pflegepauschbetrag

Du kümmerst dich um eine pflegebedürftige Person? Dann hast du einen Steuervorteil: Bis 2020 beträgt der Pflegepauschbetrag 924 Euro im Jahr. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 4 oder Merkzeichen „H“
  • Du pflegst die Person in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in deiner eigenen Wohnung
  • Du bekommst für die Pflege weder Pflegegeld noch sonstige Vergütungen (Ausnahme: Du erhältst Pflegegeld für dein pflegebedürftiges Kind)

Ab 2021 gelten folgende Neuregelungen für den Pflegepauschbetrag:

  • Das Merkzeichen “H” ist nicht mehr Voraussetzung für den Pauschbetrag
  • Bei Vorliegen der Pflegegrade 4 und 5 erhöht sich der Pflege-Pauschbetrag auf 1.800 Euro
  • Für die Pflegegrade 2 und 3 erhöht er sich auf 600 bzw. 1.100 Euro
Achtung Icon

Achtung

Teilst du dir die Pflege eines Angehörigen mit einer anderen Person? Dann steht euch jeweils die Hälfte des Pauschbetrags zu.

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