Weniger Steuern zahlen? Da helfen Pauschalen, Pauschbeträge und Nichtbeanstandungsgrenzen. Wie die Steuererklärung optimiert werden kann — und das ganz ohne Belege und Zettelchaos. Das zeigen wir hier:
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Was sind Pauschbeträge?
- Alle Pauschalen auf einen Blick
- Wo trage ich Pauschalen in der Steuererklärung ein?
- Nichtbeanstandungsgrenzen: Beträge, die nicht geprüft werden
- Pauschalen für Arbeitnehmer
- Pauschalen für Rentner
- Pauschalen für Familien
- Pauschalen für Pflege und Behinderung
- Steuererstattung kostenlos berechnen lassen
Kurz & knapp
- Durch Pauschalen in der Steuererklärung sinkt die zu zahlende Steuer und deine Chance auf eine Steuerrückerstattung steigt
- Für Pauschalen sind keine Kostennachweise (Rechnungen) notwendig
- Keine Pflicht: Statt Pauschale können auch höhere Kosten eingetragen werden
Pauschal von der Steuer absetzen
Mit einem Pauschbetrag kannst du einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Das heißt, auch dann, wenn du gar keine Ausgaben hattest. Das dient der Vereinfachung der Steuererklärung.
Pauschale vs. tatsächliche Kosten
Bei höheren Ausgaben sollte man jedoch sich die Mühe machen und die Kosten einzeln eingeben. Denn dann winkt auch ein höherer Steuervorteil.Deine Kosten im letzten Steuerjahr waren höher als die Pauschale? Dann kannst du diese Kosten selbstverständlich statt der Pauschbeträge in der Steuererklärung angeben.
Alle Pauschalen auf einen Blick
Wo trage ich Pauschalen in der Steuererklärung ein?
Pauschalen kannst du an den unterschiedlichsten Stellen der Steuerformulare eintragen. Das ist manchmal ziemlich kompliziert. Mit WISO Steuer musst du dir aber keine Gedanken mehr um lästige Formulare machen. Denn mit ein paar Klicks ist deine Steuererklärung schon ausgefüllt und digital ans Finanzamt versendet.
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Höhere Kosten als die Pauschale?
Die Kosten müssen nachgewiesen werden!
Du benötigst also eine Quittung, Rechnung oder einen Kaufvertrag. Diese Belege musst du zwar erst einmal nicht mit der Steuererklärung abgeben. Es kommt aber vor, dass das Finanzamt dich auffordert, die Belege nachzureichen.
Seit der Steuererklärung 2017 müssen die meisten Belege nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Die Finanzämter fordern bei der Bearbeitung der Steuererklärung aber möglicherweise stichprobenartig Belege an. Die Belege solltest du also immer aufbewahren. Für einige gibt es sogar gesetzliche Vorgaben: Spendenbescheinigungen mindestens 1 Jahr lang nach Erhalt des Steuerbescheides aufheben, Rechnungen für Handwerker sogar mindestens 2 Jahre lang.
Übrigens: Mit WISO Steuer und Steuer-Scan speicherst du alle Rechnungen einfach digital in deiner Steuererklärung. Dabei machst du mit der App einfach ein Foto der Quittung, lässt sie vom Scanner auslesen und speicherst sie in WISO Steuer. Sollte das Finanzamt nach einem Beleg fragen, kannst du alles mit einem Klick digital versenden.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Nichtbeanstandungsgrenzen: Beträge, die nicht geprüft werden
Nichtbeanstandungsgrenzen sind keine Pauschbeträge. Sondern: Den Finanzbeamten, die deine Steuer bearbeiten wird von der Behörde geraten, bestimmte kleinere Beträge nicht nachzuprüfen. Voraussetzung für die Nichtbeanstandungsgrenze ist aber, dass du tatsächlich Ausgaben hattest.
Diese Nichtbeantandzungsgrenzen gibt es:
- Arbeitsmittel wie Stifte, Papier und Bürobedarf — 110 Euro
- Kontoführungsgebühr — 16 Euro
- Bewerbungskosten
- Reinigung der Arbeitskleidung
Zwar müssen auch hier keine Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt kann dich bei der Bearbeitung der Steuererklärung aber zum Nachweis auffordern.
Bankkonto verbinden und keine Ausgabe mehr vergessen
Pauschalen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Alle Ausgaben, die durch den Beruf entstanden sind, können grundsätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Selbst wenn du nicht viele Ausgaben für den Job hattest, wird dir pauschal ein Betrag abgezogen: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro (2022). Seit dem 01.01.2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro. Das ist wichtig für deine Steuererklärung 2023.
Beantragen musst du die Pauschale nicht. Das Finanzamt zieht diese automatisch bei der Steuerberechnung von deinem Jahres-Bruttolohn ab. Hattest du jedoch höhere Ausgaben, kannst du dir auch mehr Geld vom Staat zurückholen.
Am einfachsten geht das mit WISO Steuer. Ein paar Fragen beantworten und schon rechnet das Programm auf den Cent genau aus, welche Steuerrückerstattung du bekommst.
Entfernungspauschale für Pendler
Mit der Pendlerpauschale kannst du mit den Arbeitsweg Geld sparen. Für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kannst du 0,30 Euro ansetzen. Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur die einfache Strecke der kürzesten Straßenverbindung an. Längere Strecken kannst du aber auch ansetzen, wenn die Strecke verkehrsgünstiger ist und du diese regelmäßig benutzt.
Tipp: In WISO Steuer gibst du einfach nur beide Adressen ein. Alles Andere berechnet das Programm automatisch für dich!
Gute Nachrichten: Die Pendlerpauschale bekommst du immer — egal welches Fortbewegungsmittel du nutzt. So kannst du als Fußgänger, Rad-, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer, Autofahrer sowie Beifahrer stets 0,30 Euro je vollen Kilometer absetzen. Nur berufliche Flüge sind von der Pauschale ausgenommen und können mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Höhere Pauschale ab 2021
Du kannst in der Steuererklärung für Fahrten zur Arbeit grundsätzlich bis zu 4.500 Euro im Jahr ansetzen.
Hier gibt es aber zwei Ausnahmen:
- Pendler, die die Fahrt zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen:
- Der Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt in diesem Fall nicht. Kommt man also mit der Pendlerpauschale über 4.500 Euro, kann man auch den höheren Betrag ansetzen.
- Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln — hier gibt es 2 Möglichkeiten:
- Du kannst die Pendlerpauschale anwenden, dann gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro.
- Du kannst aber auch die tatsächlichen Kosten absetzen — und zwar auch dann, wenn es mehr als 4.500 Euro waren.
230 Tage x 15 Km x 0,30 Euro = 1.035 Euro
Daher sind die Fahrtkosten in der Steuererklärung bares Geld wert!
Verpflegungsmehraufwand
Du warst beruflich unterwegs? Dann kannst du den Verpflegungsmehraufwand ansetzen, sofern dein Arbeitgeber dir diesen Aufwand nicht steuerfrei erstattet hat.
Die Pauschalen hängen von deiner Abwesenheit von zu Hause und der Arbeit ab:
- 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro (2019) bzw. 28 Euro (ab 2020)
- 8 Stunden Abwesenheit: 12 Euro (2019) bzw. 14 Euro (ab 2020)
- An- und Abreisetag: 12 Euro (2019) bzw. 14 Euro (ab 2020)
Bei Auslandsreisen gelten andere Pauschalen, deren Höhe vom Ziel-Land abhängt. Eine Liste mit den länderspezifischen Angaben gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministerium.
Du willst wissen, wie viel der Staat dir schuldet? Dann berechne heute noch kostenlos deine Rückerstattung mit WISO Steuer.
Umzugskostenpauschale
Du bist aus beruflichen Gründen umgezogen? Ohne Nachweis von Rechnungsbelegen kannst du je nach Zeitpunkt des Umzugs die Umzugskostenpauschale absetzen. Falls du in den vergangenen fünf Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen bist, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
Neuerungen ab 01.06.2020
Ab dem 01.06.2020 gelten neue Spielregeln: Ziehst du aus beruflichen Gründen um, erhältst du eine Pauschale von 860 Euro. Hattest du vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung, verringert sich die Pauschale auf 172 Euro.
Für deinen Ehepartner, der mit dir in einen eigenen Haushalt umzieht, kommen 573 Euro hinzu. Der gleiche Betrag gilt auch für Kinder und Stief- oder Pflegekinder, die mit dir umziehen.
Der große Unterschied der Neuregelung zu den „alten“ Pauschalen liegt in der Gleichbehandlung von Ledigen, Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten.
Hier eine Übersicht zur Pauschale
Datum | Ledige ohne Kinder | Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene, Alleinerziehende | Weitere Umzugsteilnehmer (Ausnahme: Ehepartner) |
---|---|---|---|
ab o1.06.2020 | 860 € | 860 € + 573 € für den Partner | 573 € |
ab 01.03.2020 | 820 € | 1.639 € | 361 € |
ab 01.04.2019 | 811 € | 1.622 € | 357 € |
ab 01.03.2018 | 787 € | 1.573 € | 347 € |
Homeoffice-Pauschale
Um die Arbeitnehmer in der Corona-Pandemie zu entlasten wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Konkret bedeutet das: Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können ihre Kosten dafür pauschal berücksichtigen. Und zwar auch, wenn sie steuerlich kein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer absetzen können. Je nachdem, für welches Jahr du deine Steuererklärung machst, gibt es verschiedene Werte:
Für die Steuerjahre 2020 — 2022 gilt: Pro Arbeitstag im Homeoffice gibt es 5 Euro, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Das entspricht jährlich 120 Homeoffice-Tagen.
Ab 2023 gilt: Pro Arbeitstag kannst du 6 Euro ansetzen, die Obergrenze liegt bei 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht jährlich 210 Arbeitstagen im Homeoffice.
Die Homeoffice-Pauschale bleibt:
Arbeitsmittel
Du hattest viele kleinere Ausgaben für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Papier oder Stifte? Dann kannst in der Einkommensteuererklärung die Nichtbeanstandungsgrenze in Höhe von 110 Euro nutzen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt in der Regel ohne genaue Prüfung. Einen Rechtsanspruch darauf hast du allerdings nicht. Natürlich kannst du aber auch höhere Kosten für Arbeitsmittel absetzen. Lass dich in WISO Steuer einfach beraten, wo du dir Geld zurückholen kannst.
Telefonkosten
Du nutzt dein Handy oder Festnetz-Telefon auch beruflich? Dann kannst du 20 Prozent der monatlichen Telefonrechnungen, höchstens aber 20 Euro pro Monat in der Steuererklärung eintragen.
Einen Anspruch auf Anerkennung dieser Pauschale gibt es jedoch nicht. Generell gilt hier: Je besser du deine berufliche Telefonnutzung belegen kannst, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt die Ausgaben anerkennt. Nutzt du dein Handy oder Festnetz überwiegend beruflich? Dann kanst du auch höhere Telefonkosten absetzen.
Kontoführungsgebühr
Da Arbeitnehmer für die Überweisung des Gehaltes ein Girokonto benötigen, akzeptiert das Finanzamt ohne Einzelnachweis in der Regel 16 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr.
Voraussetzung:
- Für das Konto müssen tatsächlich Kontoführungsgebühren angefallen sein. Bei kostenlosen Girokonten gibt es den Abzug also nicht.
- Nutzt du das Girokonto ausschließlich zu beruflichen Zwecken, kannst du die tatsächlich angefallenen Kontoführungsgebühren absetzen, wenn sie zum Beispiel höher sind.
Bewerbungskosten
Noch nichts verdient, aber schon ein Vermögen ausgegeben? Die Bewerbungsphase kann schnell ordentlich ins Geld gehen. Zum Glück gibt es auch hier Pauschalen.
Diese Kosten kannst du pauschal absetzen:
- pro ausgedruckte Bewerbungsmappe = 8,50 Euro
- pro Online-Bewerbung = ca. 2,50 Euro
Reinigung der Arbeitskleidung
Du trägst während der Arbeit typische Berufskleidung – zum Beispiel Labormäntel, Ärztekittel, Amtstrachten oder Uniformen? Kosten die für deren Reinigung entstehen kannst du von der Steuer abgesetzen. Gibst du die Arbeitskleidung in der Wäscherei ab, gibst du die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ein. Wäschst du zu Hause, rechnest du pro Waschgang wie folgt:
Waschprogramm | 1-Personen-Haushalt | 2-Personen-Haushalt | 3-Personen-Haushalt | ab 4-Personen-Haushalt |
---|---|---|---|---|
Kochwäsche 95 Grad | 0,77 € | 0,50 € | 0,43 € | 0,37 € |
Buntwäsche 60 Grad | 0,76 € | 0,48 € | 0,41 € | 0,35 € |
Pflegeleicht | 0,88 € | 0,60 € | 0,53 € | 0,47 € |
Trocknen: Ablufttrockner | 0,41 € | 0,26 € | 0,23 € | 0,19 € |
Trocknen: Kondenstrockner | 0,55 € | 0,34 € | 0,29 € | 0,24 € |
Bügeln | 0,07 € | 0,05 € | 0,05 € | 0,05 € |
Mehr Informationen findest du in unserem Beitrag Arbeitskleidung von der Steuer absetzen.
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Du bist weder in der Kirche, noch bezahlst du Unterhalt, Schulgeld oder sonstige Sonderausgaben? Dann zieht das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 36 Euro (bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern 72 Euro) von den gesamten Einkünften ab. Beantragen musst du das also nicht.
Pauschalen für Rentner
Pauschbetrag für Rentner
Auch Rentner haben für Werbungskosten einen Pauschbetrag, der in der Steuererklärung Geld bringen kann: Das sind 102 Euro im Jahr. Diese zieht das Finanzamt automatisch von den steuerpflichtigen Renteneinnahmen ab.
Wer Kosten von mehr als 102 Euro hat, kann auch diese in der Steuererklärung für Rentner absetzen. Dann kann auch eine höhere Erstattung winken. Wichtig: Die Ausgaben solltest du auch nachweisen können, zum Beispiel mit Rechnungen, Quittungen oder anderen Belegen.
Altersentlastungsbetrag
Ab dem 65. Geburtstag hat man Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Auch dieser Betrag wird automatisch angerechnet. Allerdings nur, wenn zusätzlich zu den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte vorhanden sind. Das sind zum Beispiel Vermietung oder Kapitalanlagen.
Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt also von den Einkünften (außer den Renteneinkünften) und dem Jahr ab, in dem man den 65. Geburtstag feiert:
Altersentlastungsbetrag | ||
---|---|---|
Kalenderjahr, nach der Vollendung des 64. Lebensjahres | in Prozent der Einkünfte | maximaler Altersentlastungsbetrag |
2005 | 40,0 % | 1.900 € |
2006 | 38,4 % | 1.824 € |
2007 | 36,8 % | 1.748 € |
2008 | 35,2 % | 1.672 € |
2009 | 33,6 % | 1.596 € |
2010 | 32,0 % | 1.520 € |
2011 | 30,4 % | 1.444 € |
2012 | 28,8 % | 1.368 € |
2013 | 27,2 % | 1.292 € |
2014 | 25,6 % | 1.216 € |
2015 | 24,0 % | 1.140 € |
2016 | 22,4 % | 1.064 € |
2017 | 20,8 % | 988 € |
2018 | 19,2 % | 912 € |
2019 | 17,6 % | 836 € |
2020 | 16,0 % | 760 € |
2021 | 15,2 % | 722 € |
2022 | 14,4 % | 684 € |
Hier gilt das Kohorten-Prinzip:
Pauschalen für Familien
Kindergeld und Freibeträge für Kinder
Die Freibeträge für Kinder setzen sich aus 2 Teilbeträgen zusammen. Ein Teil stellt das Existenzminimum deiner Kinder steuerfrei. Hinzu kommt ein Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung deiner Kinder (BEA-Freibetrag). Diese Freibeträge werden in der Steuererklärung von deinem Einkommen abgezogen – im besten Fall bekommst du also Steuern zurück!
Allerdings führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Denn die Freibeträge für Kinder dürfen nicht zusätzlich zum Kindergeld berücksichtigt werden. Erhältst du Kindergeld, bildet das eine Art Abschlagszahlung auf den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag.
Klingt kompliziert? Keine Sorge, die Pauschale wird automatisch errechnet
Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung, was für Familien die günstigste Option ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Ist das Kindergeld insgesamt höher als die Freibeträge, ändert sich nichts. Sind die Freibeträge günstiger, werden diese angerechnet und das erhaltene Kindergeld automatisch abgezogen.
Kinder- und Erziehungsfreibeträge für 2020 |
||
---|---|---|
Kinderfreibetrag | Erziehungsfreibetrag (BEA-Freibetrag) | Summe der Jahresfreibeträge |
5.172 € (voll) | 2.640 € (voll) | 7.812 € (voll) |
2.586 € (halb) | 1.320 € (halb) | 3.906 € (halb) |
Kinder- und Erziehungsfreibeträge für 2021 | ||
---|---|---|
Kinderfreibetrag | Erziehungsfreibetrag (BEA-Freibetrag) | Summe der Jahresfreibeträge |
5.460 € (voll) | 2.928 € (voll) | 8.388 € (voll) |
2.730 € (halb) | 1.464 € (halb) | 4.194 € (halb) |
Kinder- und Erziehungsfreibeträge für 2022 | ||
---|---|---|
Kinderfreibetrag | Erziehungsfreibetrag (BEA-Freibetrag) | Summe der Jahresfreibeträge |
5.620 € (voll) | 2.928 € (voll) | 8.548 € (voll) |
2.810 € (halb) | 1.464 € (halb) | 4.274 € (halb) |
Seit dem 01.01.2021 beträgt das Kindergeld monatlich mindestens 219 Euro. Wie viel man tatsächlich bekommt hängt davon ab, wie viele Kinder man hat:
Anzahl Kinder | Kindergeld |
---|---|
1. Kind | 219 € |
2. Kind | 219 € |
3. Kind | 225 € |
ab dem 4. Kind | 250 € |
Zum 01.01.2023 stieg das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind — unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Zusätzliches Geld für Familien
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möchte das Finanzamt Alleinstehende mit Kind und Job unterstützen. Wenn du die Steuerklasse II hast, erhältst du den Entlastungsbetrag automatisch.
Den Freibetrag bekommst du, wenn du
- alleinerziehend bist,
- mit (mindestens) einem Kind in einem Haushalt wohnst, für das du Anspruch auf
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast,
- und in Deutschland wohnst.
Sind die Bedingungen erfüllt, beträgt der Entlastungsbetrag für ein ganzes Jahr 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.
Doch Achtung: Du bekommst nur den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro automatisch über die Lohnsteuerklasse II. hast du mehrere Kinder, musst du die 240 Euro für jedes weitere Kind bei deinem Finanzamt beantragen.
Mehr Geld
Pauschalen für Pflege und Behinderung
Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen steht dir jährlich ein Behindertenpauschbetrag zu. Damit sind alle Ausgaben abgegolten, die durch eine Behinderung typischerweise entstehen.
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag (pro Jahr) einschließlich 2020 | Pauschbetrag (pro Jahr) ab 2021 |
---|---|---|
20 | – | 384 € |
zwischen 25 und 30 % | 310 € | 620 € |
zwischen 35 und 40 % | 430 € | 860 € |
zwischen 45 und 50 % | 570 € | 1.140 € |
zwischen 55 und 60 % | 720 € | 1.440 € |
zwischen 65 und 70 % | 890 € | 1.780 € |
zwischen 75 und 80 % | 1.060 € | 2.120 € |
zwischen 85 und 90 % | 1.230 € | 2.460 € |
zwischen 95 und 100 % | 1.420 € | 2.840 € |
Blinde oder hilflose Behinderte* | 3.700 € | 7.400 € |
*Merkmal „Bl“ oder „hilflos“ ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Ab 2021 gilt für Menschen mit Behinderung zudem eine Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt 900 Euro pro Jahr, wenn
- einen Grad der Behinderung von mindestens 80 besteht
oder - einen Grad der Behinderung von mindestens 70 besteht
und zusätzlich das Merkzeichen “G” vermerkt wurde.
Die Pauschale beträgt 4.500 Euro pro Jahr, wenn eines der Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H” vermerkt ist.
Pflegepauschbetrag
Du kümmerst dich um eine pflegebedürftige Person? Dannhast du einen Steuervorteil: Bis 2020 beträgt der Pflegepauschbetrag 924 Euro im Jahr. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Die gepflegte Person hat Pflegegrad 4 oder Merkzeichen „H“
- Du pflegst die Person in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in deiner eigenen Wohnung
- Du bekommst für die Pflege weder Pflegegeld noch sonstige Vergütungen (Ausnahme: Du erhältst Pflegegeld für dein pflegebedürftiges Kind)
Ab 2021 gelten folgende Neuregelungen für den Pflegepauschbetrag:
- Das Merkzeichen “H” ist nicht mehr Voraussetzung für den Pauschbetrag
- Bei Vorliegen der Pflegegrade 4 und 5 erhöht sich der Pflege-Pauschbetrag auf 1.800 Euro
- Für die Pflegegrade 2 und 3 erhöht er sich auf 600 bzw. 1.100 Euro
Achtung
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