Kindergeld Steuer Title

Kindergeld

Das müssen Eltern wissen

Ob Windeln, Kinderschuhe oder Spielzeug – Eltern müssen für ihre Kleinen oft tief in die Tasche greifen. Zum Glück leistet der Staat Familien eine kleine finanzielle Unterstützung – und zwar das Kindergeld. Wie hoch das Kindergeld ist und was beachtet werden sollte, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Du erhältst Kindergeld für jedes minderjährige Kind
  • Für Azubis und Studenten bekommst du Kindergeld auch bis zum 25. Geburtstag
  • Seit 2023 erhalten Eltern monatlich 250 Euro je Kind

Video: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Wir erklären die Gemeinsamkeiten, die Unterschiede und was du in deiner Steuererklärung beachten musst.

Wer erhält Kindergeld?

Grundsätzlich hat jede Familie in Deutschland einen Anspruch auf die Förderung. Gezahlt wird sie von der Familienkasse – und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es müssen jedoch auch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Das gilt für die Eltern

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass mindestens ein Elternteil:

  • in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU bzw. des EWR oder der Schweiz besitzt
  • als Staatsangehöriger eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) bestimmte Bedingungen des Aufenthaltsrechts erfüllt
  • zwar im Ausland arbeitet, dort jedoch weder Kindergeld noch vergleichbare Leistungen bekommen kann
  • zwar im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (ein Anspruch auf Kindergeld kann aber auch aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens bestehen oder aber er übt als Arbeitnehmer in Deutschland eine Beschäftigung aus, deren Beitragspflicht der Bundesagentur für Arbeit unterliegt)

Die für Ehepaare geltende Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartner (BFH, VI R 76/12).

Das gilt für Kinder

Doch nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird für ein minderjähriges Kind bezahlt, wenn es:

  • in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder sich hier gewöhnlich aufhält
  • in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR oder in der Schweiz lebt

Aber auch volljährige Kinder können weiterhin Kindergeld erhalten. Und zwar, wenn sie diese 2 Voraussetzungen erfüllen:

  • sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden
  • unter 25 Jahre alt sind

Eine besondere Regelung gibt es bei Kindern mit Behinderungen: Ist die Behinderung noch vor Ablauf des 25. Lebensjahres eingetroffen, wird das Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag weitergezahlt.

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Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld wird jährlich etwas erhöht. Für das Jahr 2023 gibt es dagegen eine deutliche Anhebung des Betrags: Eltern erhalten nun für jedes Kind einen einheitlichen Betrag von 250 Euro im Monat. Bislang orientierete sich die Höhe des Kindergeldes an der Anzahl der Kinder.

Kindergeld im Überblick:

Kindergeld01.01.202101.01.2022Neu: 01.01.2023
Für das 1. und das 2. Kind219 €219 €250 €
Für das 3. Kind225 €225 €250 €
Für jedes weitere Kind250 €250 €250 €

Was ist der Kinderzuschlag?

Auch der Kinderzuschlag ist eine staatliche Förderung, die im Gegensatz zum Kindergeld aber vom Einkommen der Eltern abhängt. Mit dem Kinderzuschlag sollen Familien mit kleinem Einkommen etwas stärker finanziell unterstützt werden.

Erhöhung des Kinderzuschlags ab Juli 2022

Der Kinderzuschlag wurde zum 01.07.2022 angehoben. Je nach Höhe des Einkommens können Eltern zusätzlich zum Kindergeld bis zu 229 Euro monatlich erhalten (bisher 185 Euro). Gezahlt wird es jedoch maximal für 36 Monate.

Um die zusätzlichen Belastungen für Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag ab dem 01.01.2023 nochmals erhöht und beträgt dann 250 Euro monatlich.

Der Kinderzuschlag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • du bekommst Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind
  • dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
  • dein Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze (die hängt dabei vom Regelbedarf, deinen Wohnkosten und der Anzahl deiner Kinder ab)
  • Zusammen mit dem Kinderzuschlag hast du so viel Einkommen, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hast

Falls du weniger verdienst bzw. Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hast, erhältst du den Kinderzuschlag nicht. Denn durch den Kinderzuschlag soll verhindert werden, dass du auf das Arbeitslosengeld II angewiesen bist.

Den Antrag auf Kinderzuschlag stellst du bei deiner zuständigen Familienkasse. In der Regel wird der Zuschuss nur für 6 Monate bewilligt. Danach musst du den Antrag erneut stellen.

Wie stelle ich den Antrag auf Kindergeld?

Für den Antrag und die Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen bei den Arbeitsagenturen zuständig. Die Frist für den Antrag beträgt 4 Jahre ab der Geburt deines Kindes. Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, übernimmt dein Arbeitgeber die Aufgaben der Familienkasse.

Den Antrag kannst du auf der Seite der Agentur für Arbeit herunterladen. Zusätzlich zum Antrag musst du auch für jedes Kind die „Anlage Kind“ ausfüllen und dem Antrag beilegen. Beides zusammen gibst du dann bei deiner zuständigen Familienkasse ab.

Was ist ein „Zählkind“?

Ein Zählkind ist ein Kind aus einer anderen Beziehung. Für die Berechnung des Kindergeldes für weitere Kinder kann ein „Zählkind“ sich positiv auf die Höhe auswirken.

Beispiel Familie

Beispiel: Zählkind

Stefanie und Stefan sind ein Paar und haben 2 Kinder. Stefan hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung, das bei seiner Mutter wohnt. Er bekommt zwar kein Kindergeld für dieses Kind, für die Berechnung des Kindergeldes wird es jedoch von der Familienkasse ebenfalls berücksichtigt. Für die Berechnung bedeutet das, dass Stefan insgesamt 3 Kinder hat und für das 3. folglich das höhere Kindergeld von 210 Euro erhält. Gibt er das Kind aus der früheren Beziehung nicht an, erhält er für die anderen beiden auch nur 204 Euro.

Wer bekommt das Kindergeld, wenn die Eltern getrennt sind?

Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Lebt der Sohn oder die Tochter im gemeinsamen Haushalt der Eltern, müssen diese einigen, wer es erhalten soll. Leben Vater und Mutter nicht zusammen, haben grundsätzlich beide Anspruch auf jeweils die Hälfte. In der Regel wird es jedoch dem Elternteil voll ausbezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Falls der Nachwuchs nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, wird das Kindergeld an denjenigen ausgezahlt, der dem Kind laufend den höheren Barunterhalt zahlt. Der andere Elternteil darf dafür jedoch den Unterhalt um seinen Anteil am Kindergeld kürzen.

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Corona-Krise: Was muss ich beachten?

Auch für Kinder, die aufgrund der Corona-Krise keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Grundsätzlich gilt für die Zeit zwischen Schule und Ausbildung oder zwischen 2 Ausbildungen eine Übergangszeit von 4 Monaten.

Findet das Kind trotz Bemühungen keinen Ausbildungsplatz, ist das Kindergeld nicht mehr auf die Übergangszeit begrenzt.
Allerdings musst du die Bemühungen des Kindes nachweisen, beispielsweise durch Vorlage der erteilten Absagen.

Muss das Kindergeld in der Steuererklärung eingetragen werden?

Ja. Alle Angaben bzw. Kosten, die du für dein Kind hattest, trägst du in der Anlage Kind ein. Dort musst du auch angeben, wie viel Kindergeld du bekommen hast. Das Kindergeld ist steuerfrei. Die Angaben benötigt das Finanzamt aber für die sogenannte Günstigerprüfung. Damit wird automatisch verglichen, was für dich günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Machst du deine Steuererklärung mit WISO Steuer? Unter Persönliches > Kinder gibst du alles rund ums Kind an. WISO Steuer fügt die Angaben dann in die richtige Zeile deiner Steuererklärung ein. Mit Kindern Steuern sparen wird so noch einfacher.

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Kindergeld für Azubis & Studenten

Kindergeld erhalten die Eltern für jedes Kind unter 18 Jahren. Und zwar egal, was es macht: Ob es noch die Schulbank drückt, sich in Ausbildung befindet, arbeitet oder arbeitslos ist – jedes Kind wird unterstützt.

Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr für Auszubildende & Studenten

Du kannst Kindergeld bis zu zum 25. Lebensjahr erhalten. Denn Kinder, die sich bilden, können meist nicht noch Geld verdienen. Am 25. Geburtstag ist jedoch Schluss.

Doch es gibt eine Ausnahme: Ist das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld auch noch danach gezahlt. Vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten.

Wie viel Kindergeld gibt es während der Ausbildung?

Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. In der Ausbildung oder dem Studium ändern sich die Beträge nicht. Die Familienkasse zahlt dies auf Antrag an die Eltern. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Kinder sie haben. Es wird jährlich etwas erhöht.

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Corona-Kinderbonus für Azubis & Studenten

Corona-Kinderbonus auch für Azubis und Studenten. Im Herbst 2020 sowie im Frühjahr 2021 gab es noch ein kleines Extra: Kinderboni in Höhe von 300 Euro und 150 Euro. Gezahlt wurden bzw. werden sie für jedes Kind, für welches die Familie Anspruch auf Kindergeld hat. Damit sind auch Kinder in Ausbildung und studierende Kinder begünstigt.

Kindergeld nur in der Erstausbildung?

Grundsätzlich gibt es Kindergeld während das Kind in der Ausbildung ist – allerdings nur bei der ersten Ausbildung. Bei der zweiten Ausbildung wird die Zahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Und hier wird’s knifflig: Denn was Erst- und was Zweitausbildung ist, das weiß das Finanzamt selbst nicht so genau. Oft landen die Fälle daher vor Gericht.

Erststudium & Erstausbildung

Das erste Studium gilt als Erstausbildung – und wird daher mit dem Kindergeld unterstützt. Auch das Masterstudium gehört noch zum Erststudium – und ist somit begünstigt. Vorausgesetzt, es wird direkt an das Bachelorstudium angehängt und baut inhaltlich darauf auf. Selbst ein Studium, welches direkt auf einer zuvor geleisteten Ausbildung aufbaut, gehört zur Erstausbildung.

Denn eine Erstausbildung kann durchaus aus mehreren Teilen bestehen. Wichtig bei einer solchen mehraktigen Erstausbildung ist, dass die einzelnen Teile zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Mit dem ersten Abschluss muss die Ausbildung fortgesetzt werden. Das Berufsziel wird erst mit dem Abschluss des weiterführenden Ausbildungsabschnittes erreicht.

Information zum Thema

Zweitstudium & Steuern

Anders sieht es aus, wenn man die Kosten für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Steuer absetzen möchte. Denn hier gilt das Masterstudium als Zweitstudium. Mehr dazu lesen Sie hier: Studienkosten absetzen.

Nebenjob, Praktikum und duales Studium – was gilt?

Solange dein Kind in der ersten Ausbildung oder im Studium ist, kann es nebenher arbeiten. Kindergeld bekommst du immer. Kritisch wird es erst ab der Zweitausbildung. Denn dann darf dein Kind neben Ausbildung oder Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Maßgeblich ist hierfür der Jahresdurchschnitt. Es ist also möglich in den Ferien mehr zu arbeiten. Wie viel das Kind tatsächlich verdient, spielt hingegen keine Rolle.

Achtung Icon

Einschreiben an der Uni

Nur einschreiben zählt nicht. In der Uni eingeschrieben aber nie anwesend? Das reicht nicht fürs Kindergeld. Denn gibt es einen Verdacht, kann der Staat neben der Immatrikulationsbescheinigung sogar Leistungsnachweise anfordern!

Gilt die 20-Stunden-Grenze auch im Praktikum?

Für Anstellungen und Praktika im Rahmen des Studiums gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Vorausgesetzt, das Praktikum ist erforderlich, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.

Wichtig für das Kindergeld ist zudem, dass das Praktikum im Zusammenhang mit der Berufsausbildung bzw. dem Studium steht. Wie zum Beispiel ein Pflichtpraktikum oder wenn es als Zugangsvoraussetzung oder Ergänzung empfohlen wird. Dann gibt es immer Kindergeld. Besteht kein Zusammenhang zur Ausbildung oder zum Studium, kommt es wieder auf die Arbeitsstunden an.

Gibt es Kindergeld im dualen Studium?

Doch auch wenn das Kind während des Studiums schon eigenes Geld verdient, gibt es die staatliche Leistung – beispielsweise bei einem dualen Studium. Bis vor ein paar Jahren gab es hier eine komplizierte Einkommensanrechnung. Das ist glücklicherweise weggefallen und das Einkommen des Kindes während des Studiums egal.

Gibt es Kindergeld zwischen Schule und Studium?

Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es für Volljährige Kindergeld. Sei es zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, zwischen Studium und Praktikum oder Ausbildung und Studienbeginn. Wichtig hierbei ist nur, dass die Übergangszeit maximal 4 Monate beträgt. Auch während eines freiwillig sozialen oder ökologischen Jahres besteht der Anspruch auf Kindergeld.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Kindergeld zwischen Schule und Studium

Stefan hat sein Abitur Ende Juni in der Tasche. Sein Studium beginnt Ende Oktober. Die Übergangszeit beträgt genau 4 Monate – und übersteigt diese nicht. Stefan erhält somit während der Übergangszeit Kindergeld.

Abbruch des Studiums: Und nun?

Bammel vor der Prüfung? Und durch Nichterscheinen den Studienabbruch riskieren? Besser nicht. Denn der Staat ist hier knallhart. Sobald der Student im letztmöglichen Prüfungsversuch durch Abwesenheit glänzt, heißt es: Kindergeld ade. Und zwar ab dem Moment des Nichtantritts. Auf den Zeitpunkt der späteren Zwangsexmatrikulation kommt es dann nicht an.

Kein Anspruch auf Kindergeld während der Promotion

Promovenden arbeiten meist als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität des Doktorvaters – in Vollzeit. In diesem Fall hast du während der Promotions-Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn das Studium ist bereits abgeschlossen.

Kindergeld ohne Ausbildungs- und Studienplatz?

Findet ein volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz oder erhält keinen Studienplatz, fließt das Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Das Kind bemüht sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz
  • Das Kind verfügt auch wirklich über die Qualifikationen für die Ausbildung, die es anstrebt

Welche Nachweise notwendig sind:

Um sich das Kindergeld zu sichern, solltest du der Familienkasse folgende Nachweise erbringen:

  • Dein Kind sollte als ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein
  • Für den Nachweis des Ausbildungswillens sollte dein Kind mindestens 5 bis 10 Bewerbungen pro Monat nachweisen können
  • Ablehnungsschreiben solltest du zum Nachweis aufheben
  • Auch regelmäßige Fortbildungskurse empfehlen sich, um den Ausbildungswillen nachzuweisen

Kann nachgewiesen werden, dass bewusst auf einen Studienplatz verzichtet wurde, kann die Familienkasse das bereits ausgezahlte Kindergeld rückwirkend zurückverlangen.

FAQ: Kindergeld & Steuer

Wie hoch ist das Kindergeld ab 2023?

250 Euro pro Monat – einheitlich für jedes Kind.
Für 2022 beträgt das Kindergeld:

  • 219 Euro pro Monat – 1. und 2. Kind
  • 225 Euro pro Monat – 3. Kind
  • 250 Euro pro Monat – ab dem 4. Kind
Ja, 2022 bekommst du eine Sonderzahlung von 100 Euro pro Kind. Dieser heißt „Kinderbonus 2022“.
Bis zum 18. Lebensjahr. Ausnahmen: Bis zum 21. Lebensjahr, wenn dein Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Bis zum 25. Lebensjahr wenn dein Kind eine Ausbildung macht, studiert, sich in einer Übergangszeit von vier Monaten zwischen Schule und Studium befindet, Freiwilligendienst leistet oder keinen Ausbildungsplatz findet.
Der Kinderbonus 2022 ist kein steuerpflichtiges Einkommen, muss aber wie das Kindergeld in die Anlage Kind der Steuererklärung eingetragen werden. Besonders einfach geht es mit WISO Steuer.
Hast du Kindergeld erhalten, ohne dass du Anspruch darauf hast, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden.
Wenn du für dein Kind

  • Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung beziehst;
  • Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommst;
  • Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst;
  • Leistungen aus dem Ausland beziehst, die mit dem Kindergeld, der Kinderzulage oder dem Kinderzuschuss vergleichbar sind – auch wenn diese niedriger sind, als das deutsche Kindergeld.

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Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Familienportal