Auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Dann ist unser Tipp: Alle Rechnungen, die mit der Jobsuche zu tun haben, sammeln. Denn Bewerbungskosten kann man von der Steuer absetzen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Du kannst Kosten rund um den Bewerbungsprozess von der Steuer absetzen
- Es spielt keine Rolle, ob du den Job hinterher bekommen hast
- Nutze die Tipps von WISO Steuer hilft dir mit Tipps und teste, wie hoch deine Steuererstattung ausfällt
So kannst du Bewerbungskosten absetzen
Bewerbungskosten gehören zu den sogenannten Werbungskosten. Auch wenn die Jobsuche zunächst erfolglos geblieben ist, kannst du die Kosten absetzen. Wichtig ist: Zuschüsse und Erstattungen musst du abziehen, denn nur die von dir übernommenen Ausgaben werden vom Finanzamt anerkannt. Dazu zählen:
- Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit
- Reisekostenerstattung eines potenziellen Arbeitgebers, bei dem du zum Vorstellungsgespräch erschienen bist
Übrigens: Übernimmt der Arbeitgeber nach deiner Kündigung die Kosten für eine Outplacementberatung und rechnet diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn ab, kannst du die Gebühren in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen (FG Baden-Württemberg, 4 K 280/06).
Welche Bewerbungskosten kann ich absetzen?
Zu den Bewerbungskosten zählen:
Diese pauschalen Bewerbungskosten gibt es
Dir fehlen Kaufbelege, um deine real entstandenen Kosten nachzuweisen? In einigen Fällen gibt es auch Pauschalen, die du nutzen kannst. Das sind:
Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?
In deiner Steuererklärung gehören die Bewerbungskosten in diesen Bereich: Daten erfassen > Berufliche Ausgaben (Werbungskosten) > Bewerbungskosten
FAQ: Bewerbungskosten absetzen
Kann ich Kosten für die Bewerbung absetzen?
Was zählt zu den Bewerbungskosten?
Wo trage ich Bewerbungskosten ein?
Wie viel Bewerbungskosten kann ich ohne Nachweis absetzen?
- Für jede Bewerbungsmappe sind 8,50 Euro möglich
- Für jede Online-Bewerbung 2,50 Euro
- Für jeden gefahrenen Kilometer zum Vorstellungsgespräch sind 0,30 Euro drin
- Je nach Abwesenheit von deinem Zuhause kannst du bis zu 28 Euro pro Tag für Essen und Trinken angeben