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Werbungskosten

Ausgaben rund um den Beruf absetzen

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job entstehen, sind Werbungskosten. Wer die Kosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld zurück. Was genau dazu gehört und wie man sie richtig in die Erklärung einträgt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Werbungskosten sind Ausgaben, die du wegen deinem Beruf hast
  • Sie werden in der Steuererklärung von deinem Einkommen abgezogen – so zahlst du unterm Strich weniger Steuern
  • Es gibt einige Pauschalen, die du nutzen kannst
  • WISO Steuer zieht die Pauschalen schon automatisch ab, du brauchst dafür nichts zu tun

Was sind Werbungskosten?

Laptop, Fachliteratur, Fahrtkosten … Das sind nur einige Punkte auf einer ziemlich langen Liste. Allgemein kann man aber sagen:  Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen. Zu den Kosten zählt alles, was du benötigst, um deinen Job zu bekommen, auszuüben oder deine Fähigkeiten im Beruf zu verbessern.

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Video: Werbungskosten erklärt

Was verbirgt sich hinter dem Steuerbegriff Werbungskosten? Das zeigen wir dir diesem Video.

So wirken sich Werbungskosten auf die Berechnung deiner Steuer aus

Werbungskosten werden bei der Berechnung deiner Steuerrückerstattung von deinen Einnahmen abgezogen.  Dadurch verringern sich deine Einkünfte. Also die Einnahmen, auf die du Steuern zahlen musst. Je niedriger dann dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto mehr Lohnsteuer bekommst du zurückgezahlt, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Werbungskosten sind also bares Geld wert.

Das lohnt sich für jeden Arbeitnehmer

In den meisten Fällen lohnt es sich, die Steuererklärung abzugeben, denn du bekommst Geld zurück! Am einfachsten geht das mit WISO Steuer. Das Programm füllt die Steuer automatisch für dich aus und du gibt mit wenigen Klicks beim Finanzamt ab. Wenig später ist die Steuerrückerstattung dann auf deinem Konto. Ganz einfach und ohne Stress.

Pauschbetrag bei den Werbungskosten

Wie so oft im Steuerrecht gibt es auch bei den Werbungskosten einen Pauschbetrag: Das Finanzamt erkennt pro Jahr und Person 1.200 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag an. Diese Pauschale wird automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Dafür musst du weder einen Antrag in der Steuererklärung stellen, noch irgendwelche Belege einreichen.

Du hast Ausgaben, die höher als 1.200 Euro sind?

Super, wenn du Rechnungen und Belege hast, kannst du dir noch mehr Geld zurückholen. Denn alles, was über den Pauschbetrag (1.200 Euro) hinausgeht, kannst du angeben – Euro für Euro.

Du fragst dich jetzt: Aber wer hat schon Ausgaben über 1.200 Euro?  Was sich viel anhört, ist im Nu erreicht: Sobald du beispielsweise mehr als 15 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt wohnst, liegst du bereits über dem Werbungskosten-Pauschbetrag – und bekommst eine höhere Steuerrückerstattung!

Experten Tipp

Keine Rechnung mehr vergessen

Behalte den Überblick über alle deine Ausgaben mit Steuer-Scan. Das Beste daran: Die abfotografierten Belege landen automatisch in deiner Steuererklärung! So bekommst du jeden Euro zurück, der dir zusteht.

Was zählt alles zu den Werbungskosten?

Werbungskosten Übersicht Auflistung Infografik

Werbungskosten für den Arbeitsweg: 30 Cent pro Kilometer

Viele Arbeitnehmer wohnen nicht in direkter Nähe ihres Arbeitsplatzes. So heißt es Tag ein, Tag aus: Pendeln mit dem Auto. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Doch: Hier gibt es einen Steuervorteil! Das Finanzamt unterstützt dich mit der Pendlerpauschale.

Für jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, kannst du 0,30 Euro absetzen – jedoch nur für die einfache Strecke. Ab dem 21. Kilometer gibt’s sogar 0,38 Euro! Auch wenn du deinen Arbeitsweg mit dem Motorrad, Moped oder mit einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt hast, kannst du die Pauschale nutzen.

Experten Tipp

Pendlerpauschale schnell und einfach berechnen

Keine Lust alles aufwändig zu berechnen? Keine Sorge! Mit WISO Steuer musst du nur die Adresse deine Wohnung und die deines Arbeitgebers eintragen. Den Rest rechnet WISO Steuer automatisch für dich aus!

Arbeitsmittel — Kosten für Fachliteratur, Werkzeug und Co. von der Steuer absetzen

Arbeitsmittel, die du für deinen Beruf nutzt, kannst du von der Steuer absetzen. Wichtig ist dabei, dass du das Arbeitsmittel fast ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Zu den typischen Arbeitsmitteln gehören:

  • Fachliteratur
  • Werkzeug
  • Computer/Laptop
  • Drucker
  • Scanner
  • Smartphone
  • Berufskleidung

Arbeitszimmer mit Werbungskosten geltend machen

Du hast dir zu Hause ein Büro eingerichtet und arbeitest auch von dort? Dann kannst du die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Eine der folgenden Voraussetzungen musst du erfüllen, damit dir die Kosten in unbeschränkter Höhe anerkannt werden:

  1. Dein häusliches Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit
  2. Dir steht kein anderer Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber zur Verfügung

Je nachdem, ob du noch einen weiteren Arbeitsplatz hast — beispielsweise in der Betriebsstätte des Arbeitgebers — gestaltet sich auch der steuerliche Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Dann kann es sein, dass du nur einen Teil deiner Kosten für das Arbeitszimmer absetzen kannst beziehungsweise der Höchstbetrag von 1.250 Euro ins Spiel kommt.

Experten Tipp

Häusliches Arbeitszimmer – ja oder nein?

Du bist dir unsicher ob und in welcher Höhe du das häusliche Arbeitszimmer absetzen darfst? Kein Problem! WISO Steuer unterstützt dich bei der Eingabe.

Homeoffice-Pauschale

Corona hat vielen Arbeitnehmern erlaubt von Zuhause zu arbeiten. Doch nicht jeder hat ein häusliches Arbeitszimmer. Stattdessen wurde vom Küchentisch oder einem anderen improvisierten Arbeitsplatz aus gearbeitet. Genau für diese Fälle gibt es die Homeoffice-Pauschale.

Das Finanzamt rechnet dir pro Tag im Homeoffice 5 Euro an. Bis zu 600 Euro kannst du so bei deinen Werbungskosten absetzen.

Beruflicher Umzug als Werbungskosten?

Ja! Bist du aus beruflichen Gründen umgezogen, kannst du die dadurch entstandenen Ausgaben ebenfalls bei der Steuer absetzen. Ein beruflicher Grund im steuerlichen Sinne liegt vor, wenn:

  • Du zum ersten Mal eine berufliche Tätigkeit aufnimmst
  • Du deinen Arbeitsplatz wechselst
  • Sich dein täglicher Arbeitsweg durch den Umzug leichter meistern lässt
  • Der Umzug im Interesse des Arbeitgebers stattfindet, beispielsweise bei einem Umzug in eine Dienstwohnung
  • Eine doppelte Haushaltsführung neu begründet oder beendet wird

Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen

Du hast aus beruflichen Gründen zusätzlich zur Hauptwohnung eine zweite Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes? Dann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der Ausgaben kannst du als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsaufwendungen für Familienheimfahrten
  • Miete und Nebenkosten (Gas, Wasser und Strom)
  • Kosten für die Einrichtung
  • Pkw-Stellplatz
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Lass deine Steuer automatisch ausfüllen

Spar dir Zeit und lästiges Abtippen: WISO Steuer füllt deine Erklärung automatisch aus. Und das Beste: Du kannst den Service kostenlos nutzen. Probiere es gleich heute aus!

Corona-Krise: Was muss ich beachten?

Special Icon

Alles, was du zu den Werbungskosten wissen musst

Werbungskosten auch bei Arbeitslosigkeit absetzbar

Leider haben viele Angestellte aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren. Aber auch Bewerbungen um eine neue Anstellung kosten Geld. Deshalb sind auch Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit absetzbar. Zum Beispiel: Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Bewerbungsfotos, Kosten für die Bewerbungsmappe und viele mehr.

Werbungskosten auch für die Zeit der Kurzarbeit ansetzen

Gekürzte Arbeitszeit bedeutet nicht gekürzte Werbungskosten. Kosten für Arbeitswege (sofern angetreten), Arbeitsmittel oder weitergezahlte Zeitkarten für den ÖPNV dürfen Sie weiterhin absetzen. Mehr dazu hier: Kurzarbeitergeld

Pendlerpauschale und ÖPNV

Die Pendlerpauschale darfst du nur für Tage angeben, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Für Homeoffice-Tage gilt die Pauschale nicht. Zahlst du im Homeoffice Zeitkarten, BahnCard oder Jobticket weiter, bleiben die Kosten dafür Werbungskosten. Voraussetzung: Die berufliche Veranlassung bleibt bestehen.

Kosten für die doppelte Haushaltsführung

Auch wenn du die berufliche Zweitwohnung aufgrund von Homeoffice nicht aufgesucht haben: Die Kosten dafür bleiben abzugsfähig. Hast du die doppelte Haushaltsführung endgültig beendet, kannst du tatsächlich entstandenen Umzugskosten abziehen.

Achtung: Die Umzugskostenpauschale gilt nicht für die Beendigung einer doppelten Haushaltsführung.

Kosten für das Homeoffice absetzen

Für das steuerlich anerkannte häusliche Arbeitszimmer gelten strenge Anforderungen. Doch auch für den “normalen” Homeoffice-Platz können Kosten abgesetzten werden. Zum Beispiel für Arbeitsmittel, Büroausstattung, Internet- oder Telefongebühren und viele mehr.

Kosten für die “Rückholaktion” im Frühjahr können Werbungskosten sein

Voraussetzung ist, dass du dich auf einer Dienstreise befunden hast. Kosten für die Rückholung aus einem Privaturlaub sind keine Werbungskosten.

Werbungskosten für andere Bereiche

Du bist kein Arbeitnehmer? Nicht schlimm, denn Werbungskosten gibt es auch in anderen Einkommensbereichen:

Werbungskosten bei Renten

Ja, auch Rentner können Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Dazu zählen zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Steuerberatungskosten und Beiträge zu Gewerkschaften. Kannst du keine Ausgaben nachweisen, gibt es auch einen Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro, der dir automatisch angerechnet wird.

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Verdienst du dein Geld mit Kapitaleinkünften – also zum Beispiel weil du mit Aktien, ETFs oder Kryptowährungen wie Bitcoin handelst – kannst du auch hier Werbungskosten haben. Dazu zählen dann zum Beispiel Bankgebühren.

Seit 2009 darfst du die Kosten aber nicht mehr in tatsächlicher Höhe absetzen. Stattdessen gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Dieser regelt über einen Höchstbetrag wie viel du abstzen kannst.

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Vermieter können Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Zu den Kosten zählen beispielsweise die Grundsteuer für die vermietete Immobilie, Renovierungskosten, Maklerprovision und vieles mehr.

In unserem Beitrag Mieteinnahmen versteuern findest du alle Tipps für Vermieter.

Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen

Mit WISO Steuer trägst du die Werbungskosten im Nu in die Steuererklärung ein. Dein Vorteil: WISO Steuer füllt mit dem Steuer-Abruf viele Daten komplett automatisch für dich aus. Du ersparst dir lästige Abtippen und WISO Steuer zeigt dir alle Stellen, an denen du noch mehr Geld herausholen kannst.

Klicke auf das Thema Daten erfassen > Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten, um dort deine Ausgaben rund um den Beruf einzutragen.

Tippe auf das Thema Arbeitnehmer > Werbungskosten um dort deine Ausgaben rund um den Beruf einzutragen.

FAQ

Was gehört alles zu den Werbungskosten?

Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die einen Zusammenhang mit deiner Arbeit haben. Das sind beispielsweise der Fahrtweg, Arbeitsmittel, Homeoffice und so weiter.

Wie komme ich auf 1.200 Euro Werbungskosten?

Solange du mit deinen Werbungskosten in der Summe auf maximal 1.200 Euro kommst, musst du sie nicht extra in der Steuererklärung angeben. Dir wird automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro abgezogen.

Welche Werbungskosten kann man ohne Nachweis absetzen?

Pauschalen kannst du ohne Nachweis von der Steuer absetzen. WISO Steuer erledigt das automatisch. Bei den Werbungskosten gibt es folgende Pauschalen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 Euro)
  • Kontoführungsgebühren (14 Euro)
  • Homeoffice-Pauschale (5 Euro pro Tag, bis zu 600 Euro)
  • Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer)
  • Verpflegungsmehraufwand (14 beziehungsweise 28 Euro)
  • Umzugskostenpauschale (bis zu 886 Euro)
  • Bewerbungskosten  (2,50 Euro für eine Online-Bewerbung und 8,50 Euro für die Bewerbungsmappe)
  • Reinigung der Arbeitskleidung (bis zu 110 Euro)
  • Telefon und Internet (bis zu 20 Euro pro Monat, also 240 Euro pro Jahr)
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