AfA & GWG Abschreibung Title

AfA, GWG und Co.

Alles zum Thema Abschreibung

Kleinere und größere Anschaffungen für den Beruf oder Betrieb von der Steuer absetzen? Manches kann man komplett in einem Jahr in die Steuererklärung eintragen. Anderes muss man über mehrere Jahre abschreiben. Die Begriffe dazu lauten GWG und AfA. Was genau das ist, erklären wir hier.

AfA im Allgemeinen

Steuern zahlt man nur auf seine „Netto“-Einkünfte, also Einnahmen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Je nachdem, ob man Selbstständiger oder Angestellter ist, kann man die Anschaffungskosten dabei entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Die AfA, also die Absetzung für Abnutzung, regelt, in welcher Höhe die Kosten bei der Steuer angesetzt werden dürfen.

AfA GWG Unterschied Infografik

Die Regeln für die Abschreibung sind fast immer gleich

Eine wichtige Ausnahme: Selbstständige mit Vorsteuerabzug nehmen immer den Netto-Wert. Angestellte und Kleinunternehmer rechnen immer mit dem Brutto-Kaufpreis.

Information zum Thema

Was ist der Vorsteuerabzug?

Kauft ein Unternehmer Güter oder Dienstleistungen für seinen Betrieb, muss er darauf auch Umsatzsteuer bezahlen. Diese Umsatzsteuer kann er sich jedoch vom Finanzamt erstatten lassen. Diesen Vorgang nennt man Vorsteuerabzug.

AfA-Methoden

Bei der normalen Abschreibung muss man teure Wirtschaftsgüter in der Regel über mehrere Jahre in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es festgelegte Jahres-Werte. Diese Jahre beschreiben den Zeitraum, nachdem das Gerät abgenutzt ist – also die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig Listen dafür. So muss z. B. ein Notebook immer über drei Jahre abgeschrieben werden. Das bedeutet, der Kaufpreis wird für die Steuer auf diesen Zeitraum aufgeteilt.

Achtung: im ersten Jahr zählt die AfA erst ab dem Monat der Anschaffung. Um die vollen Jahre zu erhalten, werden die fehlenden Monate am Ende der Abschreibungsdauer angehängt.

Beispiel Selbstständige

Beispiel AfA für Computer

Stefan ist selbstständig und kauft am 15.07. ein Notebook für 1.200 Euro netto. Die Nutzungsdauer für ein Notebook beträgt 3 Jahre bzw. 36 Monate. Für die Abschreibung heißt das:
AfA im 1. Jahr: 1.200 Euro x 6/36 Monate = 200 Euro
AfA im 2. Jahr: 1.200 Euro x 12 /36 Monate = 400 Euro

Wie lange muss ich was abschreiben?

In der folgenden Tabelle findest du einige Beispiele für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern:

Wirtschaftsgutbetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Notebook3 Jahre
Büromöbel13 Jahre
Drucker3 Jahre
Kopierer7 Jahre
Smartphone5 Jahre
Dienstwagen6 Jahre
Experten Tipp

Neu seit 2021: Computer haben nur noch 1 Jahr Nutzungsdauer

Ab 2021 kannst du Computer, Hardware und Software im Jahr des Kaufs komplett absetzen. Bis 31. Dezember 2020 waren es drei Jahre. Die Regelung gilt auch, wenn du 2020 einen PC gekauft und in der Steuererklärung 2020 mit der Abschreibung über drei Jahre begonnen hast. In der Steuererklärung 2021 kannst du jetzt die Restsumme gesamt absetzen. Mehr dazu liest du hier: Computer absetzen
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Lineare & degressive Abschreibung – was ist der Unterschied?

Lineare AbschreibungDegressive Abschreibung
Die Höhe der Abschreibung verteilt sich gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.Die Abschreibung ist im 1. Jahr am höchsten und senkt sich im Laufe der Zeit. Die degressive Abschreibung berücksichtigt die Wertminderung des Wirtschaftsguts.

Was ist eine Sonder-AfA?

Eine Sonder-AfA wird unter bestimmten Umständen angewandt. Und zwar dann, wenn das gekaufte Produkt durch bestimmte Fördermittel unterstützt wird.

Ein weiterer Fall für eine geplante Sonder-AfA (auch degressive AfA) ist der Neubau einer Mietwohnung. In diesem Fall darfst du mit einer geplanten Abschreibungsrate von 10 % im ersten und zweiten Jahr sowie 9 % im dritten Jahr rechnen. Zusammen mit der normalen AfA (2 % p. a.) ergibt
sich also für die ersten drei Jahre eine Abschreibung von 35 % statt 6 %. Der Restwert von 65 % wird anschließend gleichmäßig über die verbleibenden 47 Jahre des „Normalabschreibungszeitraumes“ (50 Jahre bei 2 %) abgeschrieben.

Beispiel Immobilien

Warum sollte ich die Sonder-AfA nutzen?

Stefan investiert in den Neubau einer Mietwohnung. Durch die Sonder-AfA zahlt er am Anfang weniger Steuern, später dafür mehr. Sein Vorteil ist, dass ein Euro heute mehr wert ist als ein Euro in der Zukunft. Stefan erhält also einen Zinsvorteil (Barwertvorteil). Die Sonder-AfA kann man als eine Subvention für Neubauinvestoren bezeichnen. Dabei hängt die Höhe der Subvention vom individuellen Einkommensteuersatz ab: je höher der Steuersatz, desto höher die Subvention (Steuervorteil = Sonder-Abschreibungsbetrag * Steuersatz)

Was ist ein GWG?

Gilt die Abschreibung über mehrere Jahre auch für Büromaterial oder ein günstiges Notebook? Zum Glück musst du nicht jede Kleinigkeit abschreiben. Der Gesetzgeber hat für günstige Anschaffungen eine Vereinfachung vorgesehen. Liegt der Kaufpreis nicht über 952 Euro brutto (bei 19-prozentiger Mehrwertsteuer) bzw. 800 Euro netto, ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).

Das Tolle daran: GWG’s darf man sofort und komplett im Jahr des Kaufs von der Steuer absetzen. Nur wenn der Kaufpreis über der Grenze liegt, muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Achtung Icon

Achtung bei Anschaffungen in 2020

Für Juli bis Dezember 2020 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz befristet von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass die GWG-Grenze (inklusive Mehrwertsteuer) für Käufe in diesem Zeitraum bei 928 Euro statt 952 Euro liegt.

Was sind typische GWG’s?

  • Laptop
  • Multifunktionsdrucker
  • Kleinmöbel
  • Telefon/Smartphone
  • Schreibtisch/-stuhl
  • Faxgerät
  • Schreibtischlampe

Kann ich immer den vollen Kaufpreis absetzen?

Eine steuerliche Grundregel gilt immer: Bei Angestellten kommt es auf die berufliche Nutzung an. Wenn der Gegenstand auch privat genutzt wird, muss der private Anteil abgezogen werden. Nur der berufliche Teil gehört in die Steuererklärung.

Wird zum Beispiel das Notebook komplett für den Beruf genutzt, können auch 100 Prozent abgeschrieben werden. Doch: Nicht immer kann der jeweilige Anteil genau ausgerechnet werden. Dann muss man schätzen, z. B. 70:30 oder 50:50.

Wird der Gegenstand zu mindestens 90 Prozent für den Beruf verwendet, darf man sogar den kompletten Preis absetzen. Andersherum gehört alles zum privaten Bereich, wenn die berufliche Nutzung unter 10 Prozent liegt.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Vollen Kaufpreis absetzen mit der Abschreibung

Stefanie ist Angestellte einer Firma und kauft sich im Januar für eine längere Fortbildung ein Notebook für 1.119 Euro brutto. Neben der Fortbildung nutzt sie das Gerät jedoch auch privat und schätzt den beruflichen Anteil auf 50 Prozent. Ein Ansatz als GWG geht nicht, weil der Kaufpreis über der Grenze von 800 Euro plus Mehrwertsteuer liegt. Bei der Steuer kann sie dann folgenden Betrag ansetzen:  50 Prozent von 1.119 Euro sind gerundet 560 Euro. Diesen Betrag muss Stefanie nun über 36 Monate bzw. 3 Jahre abschreiben. Pro vollem Jahr also mit gerundet 187 Euro.

Die Poolabschreibung

Neben der normalen AfA und den GWG’s, gibt es noch eine dritte Möglichkeit der Abschreibung. Diese Methode der Abschreibung nennt man auch Poolabschreibung.

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Nicht für alle geeignet

Die Poolabschreibung können nur Gewerbetreibende und Selbständige nutzen.

Du hast mehrere Dinge gekauft, deren Anschaffungskosten jeweils zwischen 250 Euro und 1.000 Euro (netto) liegen? Dann kannst du die Kosten zu einem Gesamtbetrag zusammenfassen. Diesen Betrag kannst du dann über fünf Jahre lang zu 20 Prozent jährlich abschreiben.

Video ansehen Vorschaubild

Video: Arbeitsmittel bis 1.000 Euro richtig absetzen

Alles zur Abschreibung erklären wir in diesem Video.

Voraussetzung für die AfA: Selbstständig nutzbar

Voraussetzung für den steuerlichen Abzug eines Wirtschaftsguts ist die Selbständigkeit. Das heißt, der gekaufte Gegenstand muss ganz allein für sich nutzbar sein. Paradebeispiele, bei denen dies nicht der Fall ist, sind Drucker, Scanner und Monitor – eben die meisten Geräte, die ohne einen Computer nicht nutzbar sind. Anders sieht es etwa bei einem Multifunktionsdrucker aus – dieser kann ohne weiteres Zubehör benutzt werden.

Ist der Gegenstand nicht selbstständig nutzbar, muss man ihn zusammen mit den anderen Gegenständen abschreiben. Man addiert also die Kosten und kann dann die AfA berechnen. Bleibt man unter der Grenze, ist auch ein Ansatz als GWG möglich.

FAQ

Woher weiß ich, wie lange ein Gut genutzt werden kann?

Das kannst du in den AfA-Tabellen nachlesen. Oder einfacher: Fülle die AfA mit WISO Steuer aus. Das Programm rechnet alle automatisch für dich aus und du musst keine Tabellen durchsuchen.

Wo finde ich die AfA Tabellen?

Das Bundesministerium für Finanzen stellt die AfA-Tabellen zur Verfügung. Diese findest du unter diesem Link.

Ich habe etwas unter 800 Euro gekauft, muss ich es auch über mehrere Jahre abschreiben?

Nein. Hast du z. B. einen Multifunktionsdrucker für 350 Euro gekauft, kannst du diesen auch komplett im Jahr des Kaufs absetzen.

Was passiert, wenn mal etwas kaputtgeht?

Selbstverständlich ist die AfA über mehrere Jahre keine Garantie dafür, dass das Gerät auch tatsächlich so lange einwandfrei funktioniert. Doch was passiert, wenn der Kopierer im zweiten Jahr kaputtgeht? Keine Sorge – das defekte Gerät musst du dann nicht über die komplette vorgeschriebene Zeit abschreiben. Denn hier kommt die Sonder-AfA ins Spiel. Für dich bedeutet das, dass du den gesamten Restwert des Gerätes in dem Jahr absetzen kannst, in dem es kaputtgegangen ist.

AfA in die Steuererklärung eintragen

In WISO Steuer geht das Ausfüllen der AfA kinderleicht. Trage die Kosten einfach unter Daten erfassen > Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgabe (Werbungskosten) ein. Alles andere rechnet WISO Steuer automatisch für dich aus.

AfA GwG Steuererklärung eintragen

Besonders komfortabel: Mit Steuer-Scan machst du einfach ein Foto der Rechnung. Die App scannt das Dokument und es ist für dich in WISO Steuer hinterlegt.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

AfA für Immobilien

Hast du eine Immobilie, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch die Immobilien-Abschreibung nutzen. Dabei gibt es zweierlei Möglichkeiten: Die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung.

Den Steuervorteil kannst du dir sichern, wenn du die Immobilie vermietest, verpachtest oder es eine denkmalgeschützte Immobilie ist, die du sanierst. Für selbstgenutztes Wohneigentum kannst du die AfA leider nicht nutzen.

Alles zur Abschreibung bei Immobilien erfährst du hier:

AfA für die Photovoltaik-Anlage

Grundvoraussetzung für eine Abschreibung der Anlage ist, dass du diese nicht ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzt. Sie muss mindestens zur Hälfte auch gewerblich genutzt werden. Alles dazu zeigen wir dir im Artikel: Photovoltaik-Anlage

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Quellen: Empirica