Kleinere und größere Anschaffungen für den Beruf oder Betrieb von der Steuer absetzen? Manches kann man komplett in einem Jahr in die Steuererklärung eintragen. Anderes muss man über mehrere Jahre abschreiben. Die Begriffe dazu lauten GWG und AfA. Was genau das ist, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
AfA im Allgemeinen
Steuern zahlt man nur auf seine „Netto“-Einkünfte, also Einnahmen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Je nachdem, ob man Selbstständiger oder Angestellter ist, kann man die Anschaffungskosten dabei entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Die AfA, also die Absetzung für Abnutzung, regelt, in welcher Höhe die Kosten bei der Steuer angesetzt werden dürfen.
Die Regeln für die Abschreibung sind fast immer gleich
Eine wichtige Ausnahme: Selbstständige mit Vorsteuerabzug nehmen immer den Netto-Wert. Angestellte und Kleinunternehmer rechnen immer mit dem Brutto-Kaufpreis.
Was ist der Vorsteuerabzug?
AfA-Methoden
Bei der normalen Abschreibung muss man teure Wirtschaftsgüter in der Regel über mehrere Jahre in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es festgelegte Jahres-Werte. Diese Jahre beschreiben den Zeitraum, nachdem das Gerät abgenutzt ist – also die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig Listen dafür. So muss z. B. ein Notebook immer über drei Jahre abgeschrieben werden. Das bedeutet, der Kaufpreis wird für die Steuer auf diesen Zeitraum aufgeteilt.
Achtung: im ersten Jahr zählt die AfA erst ab dem Monat der Anschaffung. Um die vollen Jahre zu erhalten, werden die fehlenden Monate am Ende der Abschreibungsdauer angehängt.
Beispiel AfA für Computer
AfA im 1. Jahr: 1.200 Euro x 6/36 Monate = 200 Euro
AfA im 2. Jahr: 1.200 Euro x 12 /36 Monate = 400 Euro
Wie lange muss ich was abschreiben?
In der folgenden Tabelle findest du einige Beispiele für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern:
Wirtschaftsgut | betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer |
---|---|
Notebook | 3 Jahre |
Büromöbel | 13 Jahre |
Drucker | 3 Jahre |
Kopierer | 7 Jahre |
Smartphone | 5 Jahre |
Dienstwagen | 6 Jahre |
Neu seit 2021: Computer haben nur noch 1 Jahr Nutzungsdauer
Keine Pauschale vergessen!
Lineare & degressive Abschreibung – was ist der Unterschied?
Lineare Abschreibung | Degressive Abschreibung |
---|---|
Die Höhe der Abschreibung verteilt sich gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. | Die Abschreibung ist im 1. Jahr am höchsten und senkt sich im Laufe der Zeit. Die degressive Abschreibung berücksichtigt die Wertminderung des Wirtschaftsguts. |
Was ist eine Sonder-AfA?
Eine Sonder-AfA wird unter bestimmten Umständen angewandt. Und zwar dann, wenn das gekaufte Produkt durch bestimmte Fördermittel unterstützt wird.
Ein weiterer Fall für eine geplante Sonder-AfA (auch degressive AfA) ist der Neubau einer Mietwohnung. In diesem Fall darfst du mit einer geplanten Abschreibungsrate von 10 % im ersten und zweiten Jahr sowie 9 % im dritten Jahr rechnen. Zusammen mit der normalen AfA (2 % p. a.) ergibt
sich also für die ersten drei Jahre eine Abschreibung von 35 % statt 6 %. Der Restwert von 65 % wird anschließend gleichmäßig über die verbleibenden 47 Jahre des „Normalabschreibungszeitraumes“ (50 Jahre bei 2 %) abgeschrieben.
Warum sollte ich die Sonder-AfA nutzen?
Was ist ein GWG?
Gilt die Abschreibung über mehrere Jahre auch für Büromaterial oder ein günstiges Notebook? Zum Glück musst du nicht jede Kleinigkeit abschreiben. Der Gesetzgeber hat für günstige Anschaffungen eine Vereinfachung vorgesehen. Liegt der Kaufpreis nicht über 952 Euro brutto (bei 19-prozentiger Mehrwertsteuer) bzw. 800 Euro netto, ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).
Das Tolle daran: GWG’s darf man sofort und komplett im Jahr des Kaufs von der Steuer absetzen. Nur wenn der Kaufpreis über der Grenze liegt, muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Achtung bei Anschaffungen in 2020
Was sind typische GWG’s?
- Laptop
- Multifunktionsdrucker
- Kleinmöbel
- Telefon/Smartphone
- Schreibtisch/-stuhl
- Faxgerät
- Schreibtischlampe
Kann ich immer den vollen Kaufpreis absetzen?
Eine steuerliche Grundregel gilt immer: Bei Angestellten kommt es auf die berufliche Nutzung an. Wenn der Gegenstand auch privat genutzt wird, muss der private Anteil abgezogen werden. Nur der berufliche Teil gehört in die Steuererklärung.
Wird zum Beispiel das Notebook komplett für den Beruf genutzt, können auch 100 Prozent abgeschrieben werden. Doch: Nicht immer kann der jeweilige Anteil genau ausgerechnet werden. Dann muss man schätzen, z. B. 70:30 oder 50:50.
Wird der Gegenstand zu mindestens 90 Prozent für den Beruf verwendet, darf man sogar den kompletten Preis absetzen. Andersherum gehört alles zum privaten Bereich, wenn die berufliche Nutzung unter 10 Prozent liegt.
Beispiel: Vollen Kaufpreis absetzen mit der Abschreibung
Die Poolabschreibung
Neben der normalen AfA und den GWG’s, gibt es noch eine dritte Möglichkeit der Abschreibung. Diese Methode der Abschreibung nennt man auch Poolabschreibung.
Nicht für alle geeignet
Du hast mehrere Dinge gekauft, deren Anschaffungskosten jeweils zwischen 250 Euro und 1.000 Euro (netto) liegen? Dann kannst du die Kosten zu einem Gesamtbetrag zusammenfassen. Diesen Betrag kannst du dann über fünf Jahre lang zu 20 Prozent jährlich abschreiben.
Voraussetzung für die AfA: Selbstständig nutzbar
Voraussetzung für den steuerlichen Abzug eines Wirtschaftsguts ist die Selbständigkeit. Das heißt, der gekaufte Gegenstand muss ganz allein für sich nutzbar sein. Paradebeispiele, bei denen dies nicht der Fall ist, sind Drucker, Scanner und Monitor – eben die meisten Geräte, die ohne einen Computer nicht nutzbar sind. Anders sieht es etwa bei einem Multifunktionsdrucker aus – dieser kann ohne weiteres Zubehör benutzt werden.
Ist der Gegenstand nicht selbstständig nutzbar, muss man ihn zusammen mit den anderen Gegenständen abschreiben. Man addiert also die Kosten und kann dann die AfA berechnen. Bleibt man unter der Grenze, ist auch ein Ansatz als GWG möglich.
FAQ
Woher weiß ich, wie lange ein Gut genutzt werden kann?
Das kannst du in den AfA-Tabellen nachlesen. Oder einfacher: Fülle die AfA mit WISO Steuer aus. Das Programm rechnet alle automatisch für dich aus und du musst keine Tabellen durchsuchen.
Wo finde ich die AfA Tabellen?
Das Bundesministerium für Finanzen stellt die AfA-Tabellen zur Verfügung. Diese findest du unter diesem Link.
Ich habe etwas unter 800 Euro gekauft, muss ich es auch über mehrere Jahre abschreiben?
Nein. Hast du z. B. einen Multifunktionsdrucker für 350 Euro gekauft, kannst du diesen auch komplett im Jahr des Kaufs absetzen.
Was passiert, wenn mal etwas kaputtgeht?
Selbstverständlich ist die AfA über mehrere Jahre keine Garantie dafür, dass das Gerät auch tatsächlich so lange einwandfrei funktioniert. Doch was passiert, wenn der Kopierer im zweiten Jahr kaputtgeht? Keine Sorge – das defekte Gerät musst du dann nicht über die komplette vorgeschriebene Zeit abschreiben. Denn hier kommt die Sonder-AfA ins Spiel. Für dich bedeutet das, dass du den gesamten Restwert des Gerätes in dem Jahr absetzen kannst, in dem es kaputtgegangen ist.
AfA in die Steuererklärung eintragen
In WISO Steuer geht das Ausfüllen der AfA kinderleicht. Trage die Kosten einfach unter Daten erfassen > Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgabe (Werbungskosten) ein. Alles andere rechnet WISO Steuer automatisch für dich aus.
Besonders komfortabel: Mit Steuer-Scan machst du einfach ein Foto der Rechnung. Die App scannt das Dokument und es ist für dich in WISO Steuer hinterlegt.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
AfA für Immobilien
Hast du eine Immobilie, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch die Immobilien-Abschreibung nutzen. Dabei gibt es zweierlei Möglichkeiten: Die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung.
Den Steuervorteil kannst du dir sichern, wenn du die Immobilie vermietest, verpachtest oder es eine denkmalgeschützte Immobilie ist, die du sanierst. Für selbstgenutztes Wohneigentum kannst du die AfA leider nicht nutzen.
Alles zur Abschreibung bei Immobilien erfährst du hier:
AfA für die Photovoltaik-Anlage
Grundvoraussetzung für eine Abschreibung der Anlage ist, dass du diese nicht ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzt. Sie muss mindestens zur Hälfte auch gewerblich genutzt werden. Alles dazu zeigen wir dir im Artikel: Photovoltaik-Anlage
Ein Abo – 5 Erklärungen abgeben
Mit einer Lizenz kannst du bis zu 5 Steuererklärungen pro Steuerjahr abgeben. Perfekt für Familien und Ehepaare.
Quellen: Empirica