Sparer-Pauschbetrag Zinsen title

Sparer-Pauschbetrag hilft beim Investieren

Geld anlegen und vom Freibetrag profitieren

Keine Steuern auf Kapitaleinnahmen? Das geht: Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleibt ein Teil der Zinseinnahmen steuerfrei. Wird er überschritten, fällt die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent an.

Kurz & knapp

  • Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleibt ein Teil deiner Erträge steuerfrei
  • Um vom Sparer-Pauschbetrag zu profitieren, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen
  • Eltern können auch fĂĽr ihre Kinder einen Sparer-Pauschbetrag nutzen
  • Den Sparerfreibetrag kannst du auch nachträglich ĂĽber die Steuererklärung geltend machen

Video: Sparer-Pauschbetrag erklärt

Mit dem Sparer-Pauschbetrag zahlst du weniger Steuern auf deine Kapitalerträge. Wie WISO Steuer dir dabei hilft, zeigen wir im Video.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag (auch Sparerfreibetrag genannt) ist ein Steuerfreibetrag, mit dem ein Teil deiner KapitaleinkĂĽnfte steuerfrei bleibt.

Fast jeder hat ein Sparkonto. Auf das darauf gesparte Geld fallen Zinsen an. Hier kommt das Finanzamt ins Spiel: Denn auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden müssen Sparer Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zahlen. Mit 25 Prozent schlägt diese seit 2009 zu Buche. Zusätzlich werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Der Sparer-Pauschbetrag hilft dir also, Steuern zu sparen.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

  • Singles: 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) im Jahr
  • Ehepaare & eingetragene Lebenspartner: Wer eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, kann den doppelten Betrag nutzen: 2.000 Euro (bis 2022: 1.602 Euro) pro Jahr.
  • Kinder: Sparst du auch fĂĽr deine Kinder, zum Beispiel mit einem ETF-Depot, musst du dafĂĽr nicht deinen eigenen Sparerfreibetrag aufwenden. Eltern können fĂĽr ihre Kinder einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser ist dann ebenso auf 1.000 Euro im Jahr je Kind begrenzt. Wichtig: Alle gesetzlichen Vertreter des Kindes mĂĽssen den Freistellungsauftrag unterschreiben.

Grundsätzlich gilt:

Liegen die Kapitaleinnahmen unter dem Sparer-Pauschbetrag, verfällt der nicht genutzte Betrag. Er kann nicht anderweitig abgezogen werden. Ehepartnern steht auch der doppelte Pauschbetrag zu, wenn nur einer der Partner Kapitaleinkünfte hat.

Liegen die Kapitaleinnahmen ĂĽber dem Sparer-Pauschbetrag? Dann muss nur auf den ĂĽbersteigenden Betrag Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Berechnung des Sparer-Pauschbetrages

Stefan hat 230 Euro Zinsen. Diese liegen unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Von den restlichen 770 Euro kann er nicht profitieren.

Stefanie hat Kapitaleinnahmen in Höhe von 1.115 Euro.

  • 1.115 Euro – 1.000 Euro = 115 Euro

Damit liegt sie ĂĽber dem Sparer-Pauschbetrag und muss auf die 115 Euro Steuern zahlen.

Sparer-Pauschbetrag Infografik

Sparer-Pauschbetrag bei Ehepartnern

Doch, wie wird der Sparer-Pauschbetrag bei Ehepartnern berechnet? Ganz einfach: Bei der Ermittlung der Einkünfte wird zuerst bei jedem Ehepartner der Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Hat einer der Partner geringere Kapitalerträge, so wird der anteilige verbleibende Pauschbetrag dem anderen Ehepartner angerechnet.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Ehepaar

Stefanie und Stefan werden 2021 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Stefan hat im Jahr 600 Euro Zinsen, Stefanie 1.000 Euro Zinsen eingenommen.

Zuerst wird bei Stefan berechnet:

  • 600 Euro Zinsen ./. 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = verbleiben 400 Euro Sparer-Pauschbetrag von Stefan.

Zusammen mit Stefanies Pauschbetrag von 1.000 Euro bleiben bei ihr nun 1.400 Euro steuerfrei. Auf den übrigen Betrag fällt die Steuer an.

Sparer-Pauschbetrag fĂĽr Kinder

Haben minderjährige Kinder eigene Konten und erwirtschaften damit Zinsen, steht ihnen auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag zu. Auch hierfür können die Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag von 1.000 Euro je Kind beantragen.

Hast du neben deinen KapitaleinkĂĽnften kein oder nur ein geringes Einkommen?

Um zu vermeiden, dass Abgeltungsteuer abgezogen wird, kannst du der Bank anstelle der Freistellungsbescheinigung auch eine NV-Bescheinigung vorlegen.

Für welche Erträge gilt der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zinsen aus Sparguthaben,
  • Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren,
  • Investmenterträge,
  • Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien,
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Gewinnanteile aus GmbH-Anteilen,
  • Erträge aus Genussscheinen und unverbrieften Genussrechten.
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Wie nutze ich den Sparerfreibetrag?

Um deine Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freizustellen, hast du 2 Möglichkeiten:

1. Sparer-Pauschbetrag mit dem Freistellungsauftrag nutzen

Stelle bei deiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag. Dadurch wird bereits beim Kreditinstitut vor Auszahlung der Kapitalerträge der Freibetrag berücksichtigt. So erhältst du die Zinsen und Kapitalerträge ohne den Abzug von Abgeltungsteuer gutgeschrieben. Ohne den Freistellungsauftrag fallen auf die Kapitalerträge die üblichen 25 Prozent Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

Wie lange gilt der Auftrag?

Ein Freistellungsauftrag wird zum 1. Januar des Jahres erteilt und gilt bis zum 31. Dezember Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag bleibt unbefristet bestehen.

Ohne Änderung läuft er automatisch für das Folgejahr weiter. Du kannst ihn aber je nach Bedarf im laufenden Jahr ändern, widerrufen oder aber auch für ein oder mehrere Jahre befristen. Rückwirkende Änderungen für vergangene Kalenderjahre sind jedoch nicht möglich.

Legst du dein Geld bei mehreren Kreditinstituten an, solltest du den Freistellungsauftrag aufteilen.

Wie teile ich meinen Sparerfreibetrag richtig auf?

Viele Sparer haben Konten, Depots und Geldanlagen bei verschiedenen Banken. Ist das bei dir der Fall, solltest du deine Freistellungsaufträge auf die jeweiligen Banken aufteilen. So kannst du deinen Sparerfreibetrag optimal ausnutzen.

Welchem Institut und in welcher Höhe du den Freistellungsauftrag erteilst, darfst du dabei selbst entscheiden. Und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Wichtig dabei: Achte unbedingt darauf, dass deine Freistellungsaufträge in der Summe den Höchstbetrag nicht überschreiten. Bei Bedarf kannst du und solltest du den Freistellungsauftrag anpassen.

So gehst du dabei vor:

  • PrĂĽfe, in welcher Höhe der Sparerfreibetrag dir zur VerfĂĽgung steht: Bei Singles sind es 1.000 Euro, bei Ehe- oder Lebenspartnern 2.000 Euro.
  • PrĂĽfe beziehungsweise schätze, wo du welche Rendite erwarten kannst.
  • Erwartest du bei einer Bank mehr Rendite, setzt du dort auch den entsprechenden Teil des Sparerfreibetrags ein.
  • Achte darauf, den Sparerfreibetrag nicht zu ĂĽberschreiten.
Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Zinserträge mit und ohne Freistellungsauftrag

Stefanies Anlagevermögen beträgt 50.000 Euro und wird mit 2 Prozent p.a. verzinst. Dadurch ergibt sich ein Zinsertrag von 1.000 Euro.

Ohne Freistellungsauftrag: Alle Zinserträge werden versteuert

  • Zinskosten: 263,75 Euro
  • verbleibende Kapitalerträge: 736 Euro

Mit Freistellungsauftrag: Von den Zinserträgen werden 0 Euro versteuert

  • Zinskosten: 52,49 Euro
  • verbleibende Kapitalerträge: 947,51 Euro

Was gilt bei ETF & Krypto?

Alles zu ETFs und Krypto haben wir hier zusammengefasst:

Achtung Negativzins

Die Negativzins-Politik der EZB hat zur Folge, dass Banken Strafzinsen zahlen mĂĽssen, wenn sie besonders hohe Einlagen haben. Diese geben sie an ihre Kunden weiter, sodass seit einiger Zeit immer mehr Banken ihre Kunden zur Kasse bitten. Gezahlt werden sogenannte Verwahrentgelte ab einem bestimmten Betrag, der auf einem Konto gehalten wird.

Während positive Zinsen versteuert werden müssen, gibt es beim Negativzins steuerlich leider nicht viel zu holen: Behält die Bank negative Zinsen ein, zählen diese steuerlich nicht zu den negativen Kapitalerträgen und sind somit nicht abziehbar.

Wer sein Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegt, sollte darauf achten, ob der jeweilige Zinssatz für den gesamten Anlagebetrag gilt. Bei einem Staffelzins können die Konditionen variieren: Ab oder bis zu einer bestimmten Anlagehöhe gilt ein anderer Zins. Hier ist die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses ausschlaggebend. Nur wenn die Gesamtverzinsung positiv ist, handelt es sich um steuerpflichtige Zinsen. Ist die Gesamtverzinsung negativ, sind es Verwahr- und Einlagegebühr – und steuerlich nicht abziehbar.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Negativzins

Stefanie hat ein Tagesgeldkonto bei Bank A. Dort hat sie 190.000 Euro zu folgenden Konditionen angelegt: Bis 100.000 Euro erhält Stefanie einen positiven Zins von 0,1 Prozent im Jahr. Ab einem Wert darüber hinaus beträgt der Negativzins -0,05 Prozent pro Jahr.

Das bedeutet: Auf einen Teil ihrer Anlage erhält sie durch den positiven Zins einen Ertrag von 100 Euro (100.000 Euro x 0,1 Prozent), für den anderen Teil ab 100.000 Euro bis 190.00 Euro gilt der Negativzins von -45 Euro (90.000 Euro x -0,05 Prozent).

Daraus ergibt sich:

Positiver Zins: 100 Euro
– Negativer Zins: 45 Euro
= zu versteuernder Kapitalertrag: 55 Euro

Damit Stefanie besser von ihren Ersparnissen profitiert, sollte sie den Gesamtbetrag auf verschiedene Banken aufteilen. Würde sie die 190.000 Euro auf 2 verschiedene Banken aufteilen mit je 0,1 Prozent positiven Zins, ergäbe sich ein Zinsertrag von 190 Euro. Unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags wäre dieser Ertrag steuerfrei.

2. Sparer-Pauschbetrag über die Steuererklärung erhalten

Du musstest bei einer Bank Abgeltungssteuer zahlen, bei einer anderen Bank hättest du aber noch einen Teil des Sparerfreibetrags „frei“? Oder hast du den Freistellungsauftrag in einem Jahr schlichtweg vergessen?

Kein Grund zur Sorge: Mit deiner Steuererklärung kannst du den Sparer-Pauschbetrag noch nachträglich beantragen. Hierfür setzt du ein Kreuz in der Anlage Kap bei „Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“.

Unser Tipp: Nutze dafür einfach WISO Steuer. Das Programm fragt dich an der passenden Stelle nach deinem Auftrag und du kannst eine nachträgliche Anrechnung des Pauschbetrags beantragen. Mit einem Klick sendest du dann alles digital ans Finanzamt.

Hier machst du deine Angaben: Thema hinzufügen > weitere Einkunftsarten > Sparer und Vermieter > Zinsen, Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte.

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