Umzugskostenpauschale Familie Titelbild

Umzug von der Steuer absetzen

Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

Es steht ein Umzug an? Das kann ins Geld gehen. Doch: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Welche Kosten das sind und wann die Umzugskostenpauschale den Steuervorteil bringt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Wer wegen des Jobs den Wohnort wechselt, spart mit Umzugskosten Steuern
  • Die Ausgaben müssen belegt werden können
  • Einfacher geht es mit der Umzugskostenpauschale
  • Private Umzüge lassen sich nur eingeschränkt absetzen
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Video: Umzug von der Steuer absetzen

Im Video zeigen wir dir, wie einfach du mit deinem Umzug Steuern sparen kannst.

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Wann kann ich Umzugskosten absetzen?

Umzugskosten absetzen Checkliste Infografik

Ein Umzug kann anstrengend und vor allem teuer sein. Doch unter bestimmten Umständen beteiligt sich das Finanzamt an den Ausgaben. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist.

Umzugskosten sind absetzbar, wenn

  • ein neuer Job angetreten wird,
  • man an einen anderen Ort versetzt wird,
  • man durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zum Job spart,
  • eine Dienstwohnung oder
  • eine Zweitwohnung im Rahmen des doppelten Haushalts bezogen wird.

Übernimmt dein Arbeitgeber die Ausgaben für dich komplett oder teilweise, musst du diesen Betrag in der Steuererklärung angeben.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Die gute Nachricht ist: Viele Kosten bringen einen Steuervorteil. Du kannst diese entweder einzeln angeben oder über die Umzugskostenpauschale abrechnen. Zählst du die Einzelposten auf, und verzichtest auf die Pauschale, musst du dafür Nachweise vorlegen – also Quittungen, Rechnungen oder Überweisungsbelege. Nutzt du die Pauschale, musst du keine Einzelnachweise vorlegen.

Kosten für Wohnungs­suche

Auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung kommen einige Ausgaben zusammen. Das sind beispielsweise Kosten für Wohnungsmakler oder die Fahrten zu Besichtigungen.

Doppelte Miete

Klappt der Umzug nicht zum gewünschten Termin, kannst du die doppelte Miete für bis zu 6 Monaten in der Steuererklärung angeben. Sollte es Schwierigkeiten mit dem Vermieter geben, kannst du auch Anwalts- und Prozesskosten abziehen.

Fahrtkosten

Liegt die neue Heimat weiter entfernt, können Reisekosten anfallen. Am Tag des Umzugs zählen die tatsächlichen Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Autofahrten pauschal 30 Cent je Fahrtkilometer.

Trans­port­kosten

Am Umzugstag tragen sich Kisten und Möbel nicht von allein: Kosten für Transport- oder Umzugsunternehmen lassen sich von der Steuer abziehen.

Verpflegung

Für den Umzugstag kannst du eine Verpflegungspauschale nutzen, für jede Person, die mit umzieht. Hotelkosten akzeptiert das Finanzamt, wenn in der neuen Wohnung noch nicht übernachtet werden kann.

Reparaturen

Läuft der Transport nicht glatt und es werden Gegenstände beschädigt, setze die Wiederbeschaffungskosten ab.

Nach­hilfe für Kinder

Kindern fällt es oftmals schwer, sich nach einem Umzug in der neuen Schule einzufinden. Deshalb kann es sinnvoll sein, nach dem Umzug Nachhilfeunterricht für das Kind in Anspruch zu nehmen.

Information zum Thema

Umzug in eine Zweitwohnung

Die Kosten für den Umzug in eine Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind zwar beruflich veranlasst. Es können aber nur die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden. Die Umzugskostenpauschale gilt dabei nicht.

Kleine Zahlungen ansetzen

Zusätzlich dazu kannst du für kleinere Rechnungsposten die sonstigen Kosten abziehen – entweder mit tatsächlichen Kosten oder mit der Umzugskostenpauschale. Dazu gehören:

  • Inserate
  • Telefon- und Internetanschluss
  • Ummeldegebühren
  • Ummeldung des Autos
  • Trinkgeld für die Umzugshilfe
  • Renovierung der alten Wohnung

Das kannst du nicht absetzen:

Die Einrichtung der neuen Wohnung ist Privatsache. Das bedeutet, du kannst dafür keine Steuererstattung erhalten. Eine Ausnahme gilt beim berufsbedingten Umzug in eine Zweitwohnung: Zusätzlich zu den Umzugskosten darfst du auch Kosten für die notwendige Einrichtung abrechnen.

Umzugskosten in die Steuererklärung eintragen

Wer mehr aus seiner Steuer holen will, sollte mit spitzem Bleistift rechnen. Sind die tatsächlichen Kosten sehr viel höher als die Pauschale, lohnt es sich diese einzeln aufzuzählen. Doch selber rechnen musst du nicht: Das übernimmt WISO Steuer für dich. Die automatische Steuer-Software unterstützt dich bei jedem Schritt, damit du das Maximum aus deiner Steuererklärung holen kannst. Plus: Die umfangreiche Hilfe-Funktion beantwortet viele Fragen.

So geht’s: Trage die Kosten einfach ein unter
Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Umzugskosten

Umzug-Kosten Steuererklärung eintragen Formular

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So hoch ist die Umzugskostenpauschale

Umzugab 01.04.2021ab 01.04.2022
Person, die berufsbedingt umzieht870 Euro886 Euro
Jede weitere Person, die mit umzieht580 Euro590 Euro
Person, die berufsbedingt umzieht und vorher keine eigene Wohnung hatte174 Euro177 Euro

So hoch sind die absetzbaren Kosten für Nachhilfe:

Umzugab 01.04.2021ab 01.04.2022
absetzbare Kosten1.160 Euro1.181 Euro

Für die Ermittlung kommt es auf den Tag vor dem Einladen deines Umzugsguts an. Es gibt eine einheitliche Pauschale für den Berechtigten. Der Ehe- oder Lebenspartner zählen  – wie Kinder und andere haushaltszugehörige Personen – zu den “weiteren Personen”. Ziehen sie mit um, erhöht sich die Pauschale.

Die Person, die aus beruflichen Gründen umzieht, kann eine Pauschale von 870 Euro nutzen. Für jeden der Mitziehenden gibt es weitere 580 Euro. Ab April 2022 werden die Pauschalen weiter erhöht: Dem Umziehenden stehen 886 Euro zu, für Mitziehende gibt es 590 Euro dazu.

Übrigens: Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal berufsbedingt umziehen musstest.

Kann ich einen privaten Umzug absetzen?

Ziehst du aus privaten Gründen um, kannst du die Kosten nur eingeschränkt abziehen. So kannst du beispielsweise Handwerker absetzen oder den Transport des Umzugsguts als haushaltsnahe Dienstleistungen. Dafür musst du Firmen bzw. Umzugshelfer beauftragt haben, denn du kannst nur den Lohnanteil von der Steuer absetzen.

Wichtig: Keine Barzahlungen! Lass dir eine Rechnung ausstellen und bezahle diese per Überweisung.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Quelle: BMF