Wer in eine energieeffiziente Heizungsanlage oder Wärmedämmung investiert, kann den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Und das wird belohnt: Die Kosten für die energetische Sanierung können Eigentümer von der Steuer absetzen. Wie sich der Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro dafür sichern lässt, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Eigenheim sanieren und Steuern sparen
- So wird die energetische Gebäudesanierung gefördert
- Steuerliche Förderung für energetische Sanierung – was bedeutet das?
- Welche Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar?
- Wie trage ich die energetische Sanierung in die Steuererklärung ein?
- Alternative zum Steuerbonus: Förderprogramme des Bundes
- FAQ: Energetische Sanierung und Steuern
Kurz & knapp
- Eigentümer bekommen den Steuerbonus gestaffelt über 3 Jahre
- Auch Kosten für Energieberater sind absetzbar
- Den Steuervorteil sicherst du dir über die jährliche Steuererklärung
- Alternativ gibt es die Bundesförderung als verbilligten Kredit oder Investitionszuschuss
So wird die energetische Gebäudesanierung gefördert
Du möchtest dein Haus energetisch sanieren? Die gute Nachricht ist: Der Staat greift dir dabei unter die Arme. Denn wer sein Heim energetisch auf Vordermann bringt, kann eine Förderung vom Bund oder Finanzamt erhalten.
Du kannst aus folgenden Fördermöglichkeiten wählen:
Steuerliche Förderung für energetische Sanierung – was bedeutet das?
Seit dem 01.01.2020 gewährt der Staat für die energetische Gebäudesanierung eigener selbst genutzter Immobilien einen Steuerbonus. Damit können Eigentümer pro Haus oder Wohnung 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Die Besonderheit dabei ist: Geld zurück gibt es neben Lohn- und Fahrtkosten auch für das Material.
Infografik: Steuerliche Förderung für energetische Sanierung
Wie funktioniert der Steuerbonus für Sanierungen?
Lässt du also Sanierungsarbeiten für eine höhere Energieeffizienz an deinem Haus durchführen, winkt dir ein steuerlicher Vorteil: 20 Prozent deiner Sanierungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Dabei ist der maximal abziehbare Betrag auf 40.000 Euro pro Immobilie gedeckelt. Heißt: Willst du den Steuerbonus voll ausschöpfen, musst du insgesamt 200.000 Euro investieren.
Wichtig: Die steuerliche Entlastung gibt es nicht auf einmal, sondern verteilt über 3 Jahre. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Tarifermäßigung“. Das bedeutet, die Beträge werden direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen. Das lohnt sich vor allem für diejenigen, die viel Einkommensteuer zahlen.
Jahr | Ermäßigung | Höchstbetrag |
---|---|---|
1. Jahr | 7 % | 14.000 Euro |
2. Jahr | 7 % | 14.000 Euro |
3. Jahr | 6 % | 12.000 Euro |
Gesamt | 40.000 Euro |
Steuerbonus pro Immobilie
Dieser maximale Steuerbonus von 40.000 Euro gilt pro Haus oder Wohnung. Du kannst im Förderzeitraum mehrere Maßnahmen durchführen lassen und die Kosten von der Steuer abziehen, bis du den Höchstbetrag der Erstattung erreichst. Hast du mehrere Immobilien – etwa eine Zweitwohnung, die du selbst bewohnst und nicht vermietest – kannst du für jedes der Objekte jeweils bis zu 40.000 Euro absetzen.
Förderung gibt es nur einmal
Beispiel: Sanierungskosten absetzen
1. Jahr:
Absetzbare Ermäßigung: 2.100 Euro (7 %)
2. Jahr:
Absetzbare Ermäßigung: 2.100 Euro (7 %)
3. Jahr:
Absetzbare Ermäßigung: 1.800 Euro (6 %)
Gesamte Steuerersparnis: 6.000 Euro
Von dem maximal möglichen Steuervorteil hat Stefanie insgesamt 6.000 Euro verbraucht. Die übrigen 34.000 Euro kann sie für andere Maßnahmen noch bis 2030 verwenden.
Was gilt bei mehreren Eigentümern?
Du möchtest eine Immobilie sanieren, die du zwar selbst bewohnst, bei der du aber nicht der alleinige Eigentümer bist? Bist du nicht verheiratet oder hast keine eingetragene Lebenspartnerschaft, wird die Steuermäßigung für die Aufwendungen berücksichtigt, die auf deinen Miteigentumsanteil entfallt. Zudem gilt: Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für die begünstigte Immobilie kann insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Den Steuervorteil gibt es also nicht pro Miteigentümer.
Beispiel: Sanierung bei Miteigentumsanteil
Das Paar Stefan und Stefanie haben 2018 gemeinsam ein Haus zu je 50 Prozent Miteigentumsanteil gekauft, das sie zusammen bewohnen. Im Jahr 2020 lassen sie das Haus mit den begünstigten Maßnahmen energetisch sanieren. Die Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro. Dafür kommen beide je zur Hälfte auf. Da Stefan und Stefanie gemeinsam im Haus wohnen, steht beiden der Steuerbonus zu je 50 Prozent zu. Sie machen die Kosten wie folgt geltend:
In ihren Steuererklärungen 2020, 2021 und 2021 setzt das Paar die Kosten jeweils mit 50.000 Euro an. Für die ersten beiden Jahre werden ihnen jeweils 7 Prozent bwz. 3.500 Euro erstattet, für das dritte Jahr 6 Prozent bzw. 3.000 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine Steuerersparnis von 20.000 Euro. Damit ist der Förderbetrag zur Hälfte aufgebraucht. Bis Ende 2029 können Stefan und Stefanie die übrigen 20.000 Euro für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen verwenden.
Hat die begünstigte Immobilie mehrere Miteigentümer, die nicht alle darin wohnen, gilt: Nur derjenige Miteigentümer, der diese Immobilie zu privaten Wohnzwecken nutzt, kann die Förderung bekommen. Und zwar in Höhe seines Miteigentumsanteils.
Beispiel: Geschwister als Miteigentümer:
Die Geschwister Maria und Martin erben ein Haus und werden dadurch Miteigentümer. Aber nur Maria wohnt in dem Haus. Je nach Miteigentumsanteil steht nur Maria diese Förderung zu. Bei einem Anteil von 50 Prozent würde Maria also vom Steuervorteil in Höhe von 40.000 Euro profitieren.
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Welche Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die dein Eigenheim energieeffizienter machen. Dazu gehören:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken oder Dachflächen
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen, durch die Betrieb und Verbrauch optimiert werden
- Erneuerung alter Heizungsanlagen oder Optimierung bestehender
- Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre alt sind
- Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
Maßnahmen im Detail
Sind Kosten für Energieberatung steuerlich absetzbar?
Hast du einen Berater engagiert, der die Planungen oder die Baumaßnahmen bei deiner energetischen Sanierung fachlich begleitet, gibt es auch hier Sparpotenzial: Bis zu 50 Prozent der Kosten für den Energieberater kannst du abziehen. Diese Kosten werden in der Steuererklärung nicht auf 3 Jahre verteilt, sondern vollständig im ersten Jahr der Sanierungsmaßnahme berücksichtigt.
Voraussetzung: Der Berater ist vom BAFA als Energieberater oder als Energieeffizienz-Experte der KfW zugelassen.
Welche Voraussetzungen gelten, wenn ich die energetische Sanierung absetzen will?
Damit du das Geld für die energetische Sanierung vom Finanzamt zurückholen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen beachten:
Selbstgenutztes Eigenheim
Die Immobilie musst du selbst bewohnen. Wenn du die Immobilie verkaufst oder vermietest, entgeht dir der Steuerbonus für das jeweilige Jahr.
Immobilie ist älter als 10 Jahre
Zum Beginn der Sanierung muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein. Entscheidend ist der Tag, an dem der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen eingereicht wurden. Ist der Tag nicht bekannt, gilt der 1. Januar des Baujahres als Beginn der Herstellung.
Zeitraum der Sanierung
Gefördert werden nur Maßnahmen, die zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029 durchgeführt werden.
Umsetzung durch Fachunternehmen
Anerkannstes Fachunternehmen ist entscheidend
✅ Die Sanierungsarbeiten müssen von anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Kosten für Wanderhandwerker werden nicht akzeptiert.
✅ Das Fachunternehmen muss die ordentliche Ausführung der Sanierungsarbeiten bescheinigen. Für die Bescheinigung muss das amtlich vorgeschriebene Muster verwendet werden.
Tipp: Kläre diese Punkte mit dem Unternehmen, das die Sanierungsarbeiten ausführen soll, am besten vorab. Anderenfalls riskierst du bei der Steuererklärung leer auszugehen!
Rechnung
Die Fachfirma muss eine Rechnung in deutscher Sprache ausstellen. Darin muss folgendes enthalten sein: die Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts.
Bezahlung
Bezahlen solltest du unbedingt per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Steuererklärung ausfüllen
Du bekommst den Steuerbonus einfach, indem du deine Steuererklärung für das Jahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, abgibst.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Wie trage ich die energetische Sanierung in die Steuererklärung ein?
Den Steuerbonus beantragst du nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – jeweils mit der jährlichen Steuererklärung.
So gehst du vor:
- Entscheide dich für eine Förderung:
Willst du den Steuervorteil nutzen, darfst du für die Maßnahmen nicht zusätzlich andere Förderungen in Anspruch nehmen. - Prüfe die Voraussetzungen:
Als erstes musst du prüfen, ob deine Sanierungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllen. Tipp: Die Prüfung übernimmt WISO Steuer ganz automatisch. - Fülle die Steuererklärung aus:
Einen Antrag vorab musst du nicht stellen. Tipp: Damit du noch mehr aus deiner Steuer holst, unterstützt WISO Steuer dich beim Ausfüllen mit praktischen Tipps. - Denke an die Folgejahre:
Den Steuerbonus gibt es gestaffelt über 3 Jahre. Um die volle Förderung zu bekommen, solltest du deine Ausgaben also dreimal in der die Steuererklärung angeben.
Die Angaben dafür gehören in die Anlage „Energetische Maßnahmen“. In WISO Steuer trägst du deine Daten wie folgt ein: Thema hinzufügen -> Sonstige Angaben -> Förderung von Wohneigentum > Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Du möchtest die Daten am besten sofort in die Steuererklärung eintragen? Nutze WISO Steuer auf deinem Smartphone und erstelle deine Steuererklärung einfach unterwegs! Anschließend kannst du wechseln – und deine Angaben auf dem Desktop weiterbearbeiten.
Alternative zum Steuerbonus: Förderprogramme des Bundes
Die Klimaneutralität wird von der Regierung stark forciert. Um die Sanierungslaune anzukurbeln, werden Sanierungen nicht nur steuerlich, sondern auch mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Zum 01.07.2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW gestartet. Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA angelaufen.
Mit den staatlichen Förderungen kannst du vergünstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro sowie einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten von 75.000 Euro erhalten. Wichtig: Diese Fördergelder können Eigentümer alternativ zum Steuerbonus in Anspruch nehmen – aber nicht zusätzlich.
Die BEG teilt sich in 3 Teilprogramme auf und beinhaltet:
- Förderdarlehen mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschuss für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Investitionszuschüsse für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mehr Informationen findest du bei bei der KfW und dem BAFA.
FAQ: Energetische Sanierung und Steuern
Wer erhält die steuerliche Förderung?
Wichtig: Für den Steuerbonus für die energetische Sanierung gibt es eine Ablauffrist: Gefördert werden nur Maßnahmen, die zwischen 01.01.2020 und 31.12.2029 begonnen und abgeschlossen werden.
Kann ich neue Fenster steuerlich absetzen?
Kann ich Sanierungskosten auch für Vermietete Wohnungen und Ferienwohnungen absetzen?
Wo trage ich die energetische Sanierung in der Steuererklärung ein?
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