Wer sich beruflich weiterbildet, proftiert auch steuerlich. Denn Arbeitnehmer können Fortbildungskosten absetzen und so einen Teil der Kosten zurückbekommen. Was dabei für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Was sind Fortbildungskosten – im steuerlichen Sinne?
- Wann kann ich Fortbildungskosten absetzen?
- Video: Fortbildungen bringen Steuer-Chancen
- Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?
- Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Fortbildung bezahlt hat?
- Fortbildungskosten bei LKW-Fahrern
- Alle Kosten rund um die Fortbildung in die Steuererklärung eintragen
Kurz & knapp
- Für Gebühren, Reisekosten, Arbeitsmittel und andere Kosten gibt es über die Steuererklärung Geld zurück
- Die wichtigste Voraussetzung dafür ist der berufliche Zusammenhang
- WISO Steuer kann Daten früs nächste Jahr automatisch eintragen
Was sind Fortbildungskosten – im steuerlichen Sinne?
Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die du geleistet hast, um in deinem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Die Kosten fallen erst nach Abschluss der Ausbildung an, wenn du bereits im Berufsleben stehst. Zu den Fortbildungskosten gehört auch die Qualifizierung für den Wiedereinstieg in den Beruf zum Beispiel nach einer längeren Pause durch Elternzeit oder Krankheit. Kosten für Fort- und Weiterbildung kannst du als Arbeitnehmer bei den Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Wann kann ich Fortbildungskosten absetzen?
Wichtigste Voraussetzung für den Abzug bei der Steuer: Es muss eine berufliche Veranlassung bestehen. Wenn das Finanzamt hier nachhakt, musst du diesen beruflichen Zusammenhang glaubhaft nachweisen.
Wichtig bei Fortbildungskosten
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Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?
Fortbildungskosten, für die du Geld zurückbekommst, sind alle Kosten, die im Rahmen der besuchten Veranstaltung anfallen. Dazu gehören vor allem folgende Ausgaben:
Gebühren rund um die Fortbildung
- Lehrgangsgebühren
- Seminargebühren
- Studiengebühren
- Teilnehmergebühren
- Zulassungsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Schulgeld
- Honorare
Arbeitsmittel für die Fortbildung
Hast du extra für die Fortbildung oder Weiterbildung Arbeitsmaterial angeschafft, kannst du auch diese Kosten bei den Werbungskosten steuerlich absetzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fachliteratur
- Schreibwaren
- Schreibtisch
- Tischlampe
- Bücherregal
- Diktiergerät
- Arbeitskleidung
Arbeitszimmer für die Weiterbildung
Kosten zur Informationsbeschaffung
Dazu zählen vor allem Telefon und Internet. Hier sieht das Finanzamt eine Vereinfachungsregelung vor: Absetzbar sind 20 Prozent der monatlichen Kosten, jedoch maximal 20 Euro pro Monat. Voraussetzung ist aber immer, dass wirklich ein Zusammenhang zu der Fortbildung besteht. Bei höheren Kosten kann das Finanzamt nachfragen und du musst gegebenenfalls mit Rechnungen oder Belegen nachweisen, dass die Kosten wirklich angefallen sind.
Ausgaben für einen Laptop oder Computer
Benötigst du einen Laptop oder PC für die berufliche Fortbildung? Auch den kannst du von der Steuer absetzen. Mehr dazu erfährst du hier: Computer von der Steuer absetzen
Privater Nutzungsanteil
Reisekosten
Selten findet eine berufliche Fortbildung vor Ort statt. Dann kommen noch Kosten für Anfahrt, Übernachtungen und Verpflegung dazu. Doch halb so wild: Reisekosten – insbesondere Fahrtkosten zur Veranstaltung – können steuerlich abgesetzt werden. Mehr dazu: Reisekosten-Abrechnung
Fahrtkosten
Seit 2013 kann für Fahrten zur Fortbildung die Dienstreisepauschale genutzt werden. Diese beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Dein Vorteil: Im Gegensatz zur Pendlerpauschale kannst du hier sowohl den Hin- als auch den Rückweg absetzen.
Alternativ kannst du auch die tatsächlichen Pkw-Kosten steuerlich ansetzen. Dies ist jedoch aufwendiger, denn dann musst du das ganze Jahr über ein Fahrtenbuch führen.
Auch Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften oder Lerngruppen sind absetzbar
Du kannst auch die Fahrten zur Prüfungsvorbereitung bei den Werbungskosten absetzen. Dazu gehören auch die Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften oder zur Vertiefung des gelernten Stoffs.
Wichtig: Um dem Finanzamt die berufliche Veranlassung nachzuweisen, erstellst du am besten über jedes Treffen eine Liste. Darauf vermerkst du Ort, Datum und alle Teilnehmer der Lerngruppe auf – Unterschrift von allen darunter – fertig.
Übernachtung
Du hattest wegen deiner Fortbildung Kosten für Übernachtungen? Diese Übernachtungskosten kannst du entweder direkt von deinem Arbeitgeber erstatten lassen. Oder du machst die Kosten in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend.
Du kannst die Kosten nur als reine Übernachtungskosten abziehen. Kosten für Verpflegung werden nicht zusätzlich anerkannt. Hierfür kann nur die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand genutzt werden. Zahlt dein Arbeitgeber neben der Übernachtung auch eine Mahlzeit, muss das von der Pauschale abgezogen werden.
Dabei galt bisher:
- 4,80 Euro für ein Frühstück
- 9,60 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
Für das Steuerjahr 2020 gilt:
- 5,60 Euro für ein Frühstück
- 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
Verpflegung
Verpflegungskosten, die während der Fortbildung entstanden sind, kannst du leider nicht in der voll entstandenen Höhe absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt Kosten für Speis und Trank nur im Rahmen der sogenannten Verpflegungspauschale. Hier kommt es darauf an, wie lang du auf der beruflichen Fortbildung bist.
Für das Steuerjahr 2019 gilt:
- bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 12 Euro pro Tag
- bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden bzw. Übernachtungen: 24 Euro pro Tag
- bei An- und Abreisetagen bei Übernachtungen: 12 Euro pro Tag
Ab dem Steuerjahr 2020 gilt:
- bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 14 Euro pro Tag
- bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden bzw. Übernachtungen: 28 Euro pro Tag
- bei An- und Abreisetagen bei Übernachtungen: 14 Euro pro Tag
Bei längeren Fortbildungen gilt:
Besuchst du die Bildungseinrichtung nicht mehr als 2 Mal in der Woche, kannst du den Verpflegungsmehraufwand auch länger als 3 Monate absetzen. Bist du jedoch mehr als 2 Mal die Woche vor Ort, gilt für die Anrechnung der Verpflegungsmehraufwendungen ein Zeitraum von maximal 3 Monaten.
Corona: Was muss ich beachten?
- Auch Online-Kurse bzw. Seminare sind Werbungskosten
- Voraussetzung ist, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist
- Auch Storno-Gebühren bereits gebuchter, beruflicher Fortbildungen sind als Werbungskosten abzugsfähig
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Fortbildung bezahlt hat?
Hat dein Arbeitgeber die Fortbildungskosten erstattet oder bezahlt, ist das für dich steuerfrei. Denn die Kosten für die Fortbildung zählen nicht zu deinem zu versteuernden Arbeitslohn.
Bisher gab es jedoch eine entscheidende Voraussetzung:
Die Fortbildung muss überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattgefunden haben. Allgemeine Fortbildungen zur Erweiterung der beruflichen Kompetenzen waren von der Steuerfreiheit ausgenommen. Die Finanzbehörden haben diese Regelung gelockert.
Seit Januar 2020
Seit 2020 sind auch Erstattungen deines Arbeitgebers für Fortbildungen steuerfrei, die der Verbesserung deiner beruflichen Kompetenzen dienen. Dazu zählen zum Beispiel (nicht mehr nur arbeitsplatzbezogene) Computer- oder Sprachkurse. Mehr zu allen Steuer-Neuerungen erfährst du in unserem Beitrag Steueränderungen.
Fortbildungskosten bei LKW-Fahrern
Alle fünf Jahre ist es bei LKW-Fahrern wieder Zeit: Die Grundqualifikation ist durch Weiterbildung aufzufrischen. Seit 2008 ist dies für alle Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr – also Busfahrer und Lkw-Fahrer – gesetzlich verpflichtet.
Viele Chefs übernehmen die Kosten für diese Weiterbildungen. So sind Spediteure in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, Fahrern die länger als 3 Jahren in ihrem Betrieb sind, die Kosten zu ersetzen. Auch eine bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit für je einen Tag im Jahr müssen sie gewähren.
Müssen LKW-Fahrer die Übernahme der Kosten als Arbeitslohn versteuern?
Die Kostenübernahme für die Weiterbildung ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Somit bleibt es für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
Alle Kosten rund um die Fortbildung in die Steuererklärung eintragen
In WISO Steuer brauchst du nur wenige Klicks und schon sind die Weiterbildungskosten eingetragen:
Daten erfassen > Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Fortbildungskosten
Hier kannst du einen neuen Eintrag zu deiner Fortbildung anlegen und ganz bequem und übersichtlich alle Kosten angeben:
- Kurs- & Seminargebühren
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten (mit automatischer Entfernungsberechnung)
- Übernachtungskosten
- Fachliteratur wie Bücher, Fachzeitschriften etc.
- Arbeitsmaterial wie Papier, Stifte etc.
Plus: Daten fürs Folgejahr automatisch eintragen lassen
Du kannst auch angeben, ob die Fortbildung jährlich stattfindet. WISO Steuer trägt dann im nächsten Jahr automatisch alles für dich ein und du hast keine Arbeit mehr.
Es gibt hier 3 Auswahlmöglichkeiten:
1. Fortbildung ohne Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
Es ist auch möglich, dass kein Bezug besteht zwischen der Fortbildung und dem bestehenden Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Weiterbildung für einen neuen Arbeitsplatz).
2. Vorweggenommene Werbungskosten
Vorweggenommene Ausgaben liegen dann vor, wenn du nicht berufstätig bist, aber die Weiterbildungskosten einem späteren Job dienen (zum Beispiel Ausbildung oder Studium). Mehr unter: Verlustvortrag
3. Bei einer Fortbildung ohne Bezug zur Tätigkeit und vorweggenommenen Werbungskosten
Hier muss zusätzlich geprüft werden, wo sich der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme befindet. Das hat Auswirkungen auf die Pauschalen für Verpflegung und Fahrtkosten.
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