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Spenden absetzen

So nutzt du den Steuerbonus

Wer spendet, hilft in erster Linie anderen. Die gute Tat bringt aber auch steuerliche Vorteile. Wie man Spenden absetzen kann und was man dabei beachten sollte, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge sparen als Sonderausgaben Steuern
  • Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, hängt von den individuellen Einkünften ab
  • Jede Spende muss nachgewiesen werden können

Video: Steuern sparen mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Zahlungen an Vereine, Stiftungen und Parteien bewirken Gutes. Im Video erklären wir, wie du den Steuerbonus für Spenden und Mitgliedsbeiträge bekommst.

Wann kann ich die Spende von der Steuer absetzen?

Die gute Nachricht: Für deine guten Taten kannst du über die Steuererklärung Geld zurückerhalten. Allerdings gelten dafür folgende Bedingungen:

  • Freiwillig: Die Spende musst du freiwillig und ohne Gegenleistung leisten.
  • Steuerbegünstigte Zwecke und Organisationen: Außerdem muss die milde Gabe an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland gehen, die gemeinnützige und wohltätige Zwecke verfolgt. Dazu gehören zum Beispiel Kirchen, Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Universitäten, staatliche Museen oder auch politische Parteien und Wählervereinigungen.
  • Nachweis: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du deine Spende mit einer Bescheinigung nachweisen kannst.
Information zum Thema

Direkte Spenden und Kollekten in der Kirche

Direkte Spenden an bedürftige Personen wie Straßenmusiker kannst du nicht von der Steuer absetzen. Denn dabei handelt es sich nicht um eine steuerbegünstigte Organisation, für die du eine Spendenbescheinigung erhältst.

 

Aus dem gleichen Grund bleiben auch Kollekten während des Gottesdienstes unberücksichtigt. Eine Möglichkeit: Den Klingelbeutel per Online-Überweisung befüllen. Du überweist das Geld an die Kirche und lässt dir dafür einen Bon ausstellen. Die Kirche bucht das Geld von dem allgemeinen Spendenkonto auf die jeweilige Kollekte um.

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Welche Arten von Spenden gibt es?

Geldspenden

Eine Geldspende wird entweder bar geleistet oder überwiesen. Dafür erhältst du einen Spendennachweis mit Betrag oder einen Bareinzahlungsbeleg.

Sachspenden

Auch mit Kleidung oder Spielzeug kannst du Gutes tun. Hier muss die Zuwendungsbestätigung den Warenwert der Spende enthalten. Bei neuen Gegenständen ist das Ganze unkompliziert: Der Wert ist der Kaufpreis und steht auf der Rechnung. Bei gebrauchten Gegenständen musst du dagegen schätzen.

Aufwandsspenden

Wer bei einer gemeinnützigen Organisation ehrenamtlich mitanpackt, hat auch Ausgaben. Das sind zum Beispiel Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug. Dafür kann der Verein etwa eine Vergütung vertraglich oder in der Satzung festlegen. Verzichtest du auf eine Erstattung für deine Aufwendungen und lässt dir dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen, kannst du steuerlich profitieren.

Zeitspenden

Auch eine wertvolle Spende: die Zeit. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du ehrenamtlich als Fußballtrainer tätig bist. Auch hier wird eine Vergütung für den zeitlichen Aufwand schriftlich vereinbart, auf die du verzichten kannst. Stattdessen erhältst du eine Spendenbescheinigung und setzt den Betrag von der Steuer ab.

Mitgliedsbeiträge

Auch Mitgliedsbeiträge sind Spenden. Dazu zählen auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Davon ausgenommen sind jedoch Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in die Kategorie „Freizeitgestaltung“ fallen. Das sind zum Beispiel Sport-, Faschings- oder Schützenvereine. Aber: Hast du an einen solchen Verein zusätzlich eine Spende geleistet, erhältst du dafür eine Bescheinigung und kannst diese wiederum bei der Steuer abziehen.

Wie setze ich die Spende ab?

Beim Höchstbetrag der Spende kommt es auf deinen Gesamtbetrag der Einkünfte an. Das ist dein Arbeitslohn in einem Jahr oder andere Einnahmen – abzüglich der Werbungskosten. Rund 20 Prozent von diesem Betrag kannst du pro Jahr als Spende in deiner Steuererklärung angeben. Heißt also: Je höher dein Einkommen ist, desto mehr sparst du mit deinen Spenden.

Experten Tipp

Alle Spenden in der Steuererklärung angeben

Gib alle Beträge deiner Spenden in der Steuererklärung ein. Hast du besonders viel gespendet und liegst damit über dem Höchstbetrag, verpufft das Geld aber nicht. Denn diesen überstehenden Betrag vermerkt das Finanzamt in einem gesonderten Bescheid und du kannst ihn auch noch in den folgenden Jahren von der Steuer absetzen.
Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Spenden absetzen

Stefan hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und keine weiteren Einkünfte. Als Single hat er die Steuerklasse I und zahlt keine Kirchensteuer. Das heißt, er kann im Jahr bis zu 8.000 Euro von der Steuer absetzen.

Hat Stefan zum Beispiel 10.000 Euro gespendet, kann in der Steuererklärung für das aktuelle Jahr 8.000 Euro absetzen. Die übrigen 2.000 Euro werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Kann ich Parteispenden absetzen?

Wer Mitglied einer Partei ist, zahlt in der Regel monatlich einen gewissen Mitgliedsbeitrag. Gleichzeitig freuen sich die politischen Vereinigungen auch über zusätzliche Spenden. Für die Steuererklärung ist es egal, ob es sich um das eine, oder das andere handelt. Du kannst also beides von der Steuer absetzen:

  • Spenden oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien
  • Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Wählervereinigungen

Zahlungen an verfassungswidrige Vereinigungen sind aber ausgeschlossen.

Wie viel kann ich für Parteispenden absetzen?

Parteispenden bringen in der Steuererklärung einen schönen Bonus – und das gleich doppelt:

Schritt 1:

Bei Parteispenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 1.650 Euro (Singles) und 3.300 Euro (Paare) gibt es die Hälfte von der Steuer zurück. Die Beträge werden als sogenannte „Tarifermäßigung“ von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Heißt: Sie senken die Steuer direkt 1:1.

Die restlichen 50 Prozent verfallen und werden nicht weiter berücksichtigt. Spendest du also 1.650 Euro an eine Partei, zahlst du automatisch 825 Euro weniger Steuern.

Schritt 2:

Wer aber mehr als die Höchstbeträge von 1.650 Euro und 3.300 Euro an Parteien gespendet hat, kann die darüberliegenden Spenden zusätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Aber auch dann gilt die maximale Grenze: Das sind noch einmal 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro. Je nach Steuersatz fällt der Spareffekt mal kleiner oder mal größer aus.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Parteispende

Stefan ist verheiratet und hat der Freizeit-Partei 7.000 Euro gespendet. Er kann zweimal Steuern sparen: zuerst mit dem direkten Abzug von der Steuer und zusätzlich mit dem Sonderausgaben-Abzug.

Geleistete Spende:  7.000 Euro
(1)  Abzug von der Steuerschuld (max. 3.300 Euro): ./.      3.300 Euro

Restspende: =         3.700 Euro
(2)  Absetzbar als Sonderausgaben (max. 3.300 Euro): ./.    3.300 Euro

unberücksichtigt bleiben: =            400 Euro

Von den ersten 3.300 Euro der Spende erhält Stefan direkt 50 Prozent als Abzug von seiner Steuer. Die anderen 50 Prozent „verfallen“. Den Restbetrag der Spenden kann Stefan noch als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Da er zusammen mit seiner Ehefrau eine Steuererklärung abgibt, sind das nochmal 3.300 Euro.

Mit dem restlichen Betrag von 400 Euro kann Stefan keine Steuern mehr sparen. Da es sich um eine Parteispende handelt, kann der Betrag nicht in anderen Jahren noch verwendet werden. Das geht nur bei Spenden an mildtätige und gemeinnützige Organisationen.

Experten Tipp

Gesamtsumme komplett in die Steuererklärung eintragen

Trage die Summe, die innerhalb von einem Jahr zusammenkommt, immer komplett in die Steuererklärung ein. Der Abzug als Steuerermäßigung oder Sonderausgabe wird automatisch berechnet.

Gibt es einen Unterschied zwischen Parteien und Wählergemeinschaften?

Ja. Einfach gesagt, treten Parteien überregional oder sogar bundesweit an. Unabhängige Wählergemeinschaften sind dagegen nur kommunal im kleineren Maßstab tätig. Und auch der steuerliche Vorteil kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Für Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Wählervereinigungen gilt: Sie können nur bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden. Den Abzug als Sonderausgaben gibt es nach dem Gesetz nur für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes.

Wie trage ich Spenden in die Steuererklärung ein?

Mit WISO Steuer kannst du deine Spenden kinderleicht absetzen. Dafür trägst du alle Spenden einfach in die Eingabemaske ein und WISO Steuer errechnet automatisch deine Rückerstattung.

So geht’s: Allgemeine Ausgaben > Spenden und Mitgliedsbeiträge

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So geht’s: Allgemeine Ausgaben > Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden eintragen Smartphone Screenshot

Wann gebe ich die Spende in der Steuererklärung ein?

Es gilt: Du musst die Ausgaben in dem Jahr in die Steuererklärung eintragen, indem die Spende von deinem Konto abgezogen wurde. Das ist das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Konkret bedeutet das: Spendest du beispielsweise 200 Euro im Dezember 2020 und bekommst die Bescheinigung dafür erst im Januar 2021, gibst du den Spendenbetrag in die Erklärung für das Steuerjahr 2020 ein.

Welchen Nachweis brauche ich?

Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, brauchst du einen Nachweis über die Zahlung.

Spende nachweisen Steuererklärung Infografik

Spenden bis 300 Euro:

Bei Spendenbeträgen bis zu 300 Euro (200 Euro bis 2020) reicht als Nachweis der Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder ein PayPal-Nachweis. Der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Für Spenden an Betroffene in Katastrophengebieten gibt es oft besondere Erleichterungen für Spenden.

Spenden von mehr als 300 Euro:

Höhere Spenden musst du dem Finanzamt mit der sogenannten Zuwendungsbestätigung nachweisen. Diese muss der Spendenempfänger nach einem amtlichen Musterschreiben ausstellen. Es ist dann egal, ob man den Spendenbeleg per Post oder als E-Mail erhält.

Spenden während der Corona-Pandemie:

Für alle Spenden, die mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen, wurden die Anforderungen an die Nach­weise heruntergeschraubt. Als Beleg reichen etwa Konto­auszüge oder Ausdrucke der Buchungsbestätigung im Online-Banking. Die Höhe der Spende spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2022.

Spenden für Ukraine-Kriegsgeschädigte

Wer Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Geldspenden unterstützt oder ein Dach über dem Kopf bietet, wird auch steuerlich belohnt. Für Spenden an Ukraine Kriegsgeschädigte reicht ein vereinfachter Spendennachweis – unabhängig von der Spendenhöhe. Diese Regelung gilt vom 24.02.2022 bis 31.12.2022.

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein umfangreiches FAQ zu Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Hilfen an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstellt. Diese kannst du hier nachlesen: zum FAQ des BMF

Spenden mit Online-Banking und PayPal

Hast du per Online-Banking gespendet? Dann nutze als Nachweis für die Steuer die Buchungsbestätigung. Darin muss Folgendes enthalten sein:

  • Name des Auftraggebers und des Empfängers
  • Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers
  • Betrag
  • Buchungstag

Für Spenden über PayPal genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos, auf dem der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse angegeben sind, sowie ein Nachweis über die Transaktionsdetails der Spende.

Muss ich die Spendenquittung mit der Steuererklärung abgeben?

Nein. Der Spendennachweis darf vorerst zu Hause bleiben. Denn seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Belege nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden. Erst, wenn das Finanzamt sie verlangt, musst du diese vorlegen.

Lege die Spendenbescheinigung also nicht mehr im Original der Steuererklärung bei, sondern trage einfach den gespendeten Betrag bei den Sonderausgaben ein. Und weil das Finanzamt jederzeit Nachweise anfordern kann, solltest du die Zuwendungsbestätigungen aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt hier mindestens 1 Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Kommt der Steuerbescheid beispielsweise am 15.08.2021, muss die Spendenbescheinigung bis zum 15.08.2022 aufbewahrt werden.

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