Wer spendet, hilft in erster Linie anderen. Die gute Tat bringt aber auch steuerliche Vorteile. Wie man Spenden absetzen kann und was man dabei beachten sollte, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Spenden und Mitgliedsbeiträge sparen als Sonderausgaben Steuern
- Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, hängt von den individuellen Einkünften ab
- Jede Spende muss nachgewiesen werden können
Wann kann ich die Spende von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht: Für deine guten Taten kannst du über die Steuererklärung Geld zurückerhalten. Allerdings gelten dafür folgende Bedingungen:
- Freiwillig: Die Spende musst du freiwillig und ohne Gegenleistung leisten.
- Steuerbegünstigte Zwecke und Organisationen: Außerdem muss die milde Gabe an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland gehen, die gemeinnützige und wohltätige Zwecke verfolgt. Dazu gehören zum Beispiel Kirchen, Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Universitäten, staatliche Museen oder auch politische Parteien und Wählervereinigungen.
- Nachweis: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du deine Spende mit einer Bescheinigung nachweisen kannst.
Du spendest an politische Parteien? Auch dann profitierst du steuerlich. Mehr zum Thema in unseren Beitrag: Parteispenden & Mitgliedsbeiträge
Direkte Spenden und Kollekten in der Kirche
Aus dem gleichen Grund bleiben auch Kollekten während des Gottesdienstes unberücksichtigt. Eine Möglichkeit: Den Klingelbeutel per Online-Überweisung befüllen. Du überweist das Geld an die Kirche und lässt dir dafür einen Bon ausstellen. Die Kirche bucht das Geld von dem allgemeinen Spendenkonto auf die jeweilige Kollekte um.
Welche Arten von Spenden gibt es?
Geldspenden
Eine Geldspende wird entweder bar geleistet oder überwiesen. Dafür erhältst du einen Spendennachweis mit Betrag oder einen Bareinzahlungsbeleg.
Sachspenden
Auch mit Kleidung oder Spielzeug kannst du Gutes tun. Hier muss die Zuwendungsbestätigung den Warenwert der Spende enthalten. Bei neuen Gegenständen ist das Ganze unkompliziert: Der Wert ist der Kaufpreis und steht auf der Rechnung. Bei gebrauchten Gegenständen musst du dagegen schätzen.
Aufwandsspenden
Wer bei einer gemeinnützigen Organisation ehrenamtlich mitanpackt, hat auch Ausgaben. Das sind zum Beispiel Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug. Dafür kann der Verein etwa eine Vergütung vertraglich oder in der Satzung festlegen. Verzichtest du auf eine Erstattung für deine Aufwendungen und lässt dir dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen, kannst du steuerlich profitieren.
Zeitspenden
Auch eine wertvolle Spende: die Zeit. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du ehrenamtlich als Fußballtrainer tätig bist. Auch hier wird eine Vergütung für den zeitlichen Aufwand schriftlich vereinbart, auf die du verzichten kannst. Stattdessen erhältst du eine Spendenbescheinigung und setzt den Betrag von der Steuer ab.
Mitgliedsbeiträge
Auch Mitgliedsbeiträge sind Spenden. Dazu zählen auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Davon ausgenommen sind jedoch Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in die Kategorie „Freizeitgestaltung“ fallen. Das sind zum Beispiel Sport-, Faschings- oder Schützenvereine. Aber: Hast du an einen solchen Verein zusätzlich eine Spende geleistet, erhältst du dafür eine Bescheinigung und kannst diese wiederum bei der Steuer abziehen.
Wie setze ich die Spende ab?
Beim Höchstbetrag der Spende kommt es auf deinen Gesamtbetrag der Einkünfte an. Das ist dein Arbeitslohn in einem Jahr oder andere Einnahmen – abzüglich der Werbungskosten. Rund 20 Prozent von diesem Betrag kannst du pro Jahr als Spende in deiner Steuererklärung angeben. Heißt also: Je höher dein Einkommen ist, desto mehr sparst du mit deinen Spenden.
Alle Spenden in der Steuererklärung angeben
Beispiel: Spenden absetzen
Hat Stefan zum Beispiel 10.000 Euro gespendet, kann in der Steuererklärung für das aktuelle Jahr 8.000 Euro absetzen. Die übrigen 2.000 Euro werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Wann gebe ich die Spende in der Steuererklärung ein?
Es gilt: Du musst die Ausgaben in dem Jahr in die Steuererklärung eintragen, indem die Spende von deinem Konto abgezogen wurde. Das ist das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Konkret bedeutet das: Spendest du beispielsweise 200 Euro im Dezember 2020 und bekommst die Bescheinigung dafür erst im Januar 2021, gibst du den Spendenbetrag in die Erklärung für das Steuerjahr 2020 ein.
Spenden in die Steuererklärung eintragen mit WISO Steuer
Mit WISO Steuer kannst du deine Spenden kinderleicht absetzen. Dafür trägst du alle Spenden einfach in die Eingabemaske ein und WISO Steuer errechnet automatisch deine Rückerstattung.
So geht’s: Allgemeine Ausgaben > Spenden und Mitgliedsbeiträge
Welchen Nachweis brauche ich?
Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, brauchst du einen Nachweis über die Zahlung.
Spenden bis 300 Euro:
Bei Spendenbeträgen bis zu 300 Euro (200 Euro bis 2020) reicht als Nachweis der Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder ein PayPal-Nachweis. Der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Für Spenden an Betroffene in Katastrophengebieten gibt es oft besondere Erleichterungen für Spenden.
Spenden von mehr als 300 Euro:
Höhere Spenden musst du dem Finanzamt mit der sogenannten Zuwendungsbestätigung nachweisen. Diese muss der Spendenempfänger nach einem amtlichen Musterschreiben ausstellen. Es ist dann egal, ob man den Spendenbeleg per Post oder als E-Mail erhält.
Spenden während der Corona-Pandemie:
Für alle Spenden, die mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen, wurden die Anforderungen an die Nachweise heruntergeschraubt. Als Beleg reichen etwa Kontoauszüge oder Ausdrucke der Buchungsbestätigung im Online-Banking. Die Höhe der Spende spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021.
Spenden mit Online-Banking und PayPal
Hast du per Online-Banking gespendet? Dann nutze als Nachweis für die Steuer die Buchungsbestätigung. Darin muss Folgendes enthalten sein:
- Name des Auftraggebers und des Empfängers
- Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers
- Betrag
- Buchungstag
Für Spenden über PayPal genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos, auf dem der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse angegeben sind, sowie ein Nachweis über die Transaktionsdetails der Spende.
Muss ich die Spendenquittung mit der Steuererklärung abgeben?
Nein. Der Spendennachweis darf vorerst zu Hause bleiben. Denn seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Belege nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden. Erst, wenn das Finanzamt sie verlangt, musst du diese vorlegen.
Lege die Spendenbescheinigung also nicht mehr im Original der Steuererklärung bei, sondern trage einfach den gespendeten Betrag bei den Sonderausgaben ein. Und weil das Finanzamt jederzeit Nachweise anfordern kann, solltest du die Zuwendungsbestätigungen aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt hier mindestens 1 Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Kommt der Steuerbescheid beispielsweise am 15.08.2021, muss die Spendenbescheinigung bis zum 15.08.2022 aufbewahrt werden.