Wer Mitglied in einer Kirche ist, muss meistens Kirchensteuer zahlen. Doch die kann man sich über die Steuererklärung wieder zurückholen. Oder man entscheidet sich dazu, die Kirchensteuer „abzuwählen“. Wie genau das funktioniert und wie hoch die Steuerersparnis ist, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Wer muss Kirchensteuer zahlen?
- Wie hoch ist die Kirchensteuer?
- Kirchensteuer bei Austritt aus der Kirche
- Erstattung der Kirchensteuer
- Steuern sparen mit Spenden an die Kirche
- Was ist die Kirchensteuer-Kappung?
- Erlass der Kirchensteuer
- Kirchensteuer für verstorbene Angehörige zahlen
- Was ist Kirchgeld?
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge
- Kirchensteuer in die Steuererklärung eintragen
- FAQ: Kirchensteuer und Kirchgeld
Kurz & knapp
- Kirchen dürfen Steuern verlangen
- Mitglieder der Kirchen müssen Kirchensteuer zahlen
- Die Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
- In bestimmten Fällen müssen Paare statt der Kirchensteuer Kirchgeld zahlen
- Mit WISO Steuer holst du dir die gezahlte Kirchensteuer wieder zurück
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Das wird im Kirchensteuergesetz festgehalten. Jedes Bundesland hat da eine eigene Version. Grundsätzlich gibt es aber 2 Kriterien, die die Kirchensteuerpflicht ausmachen:
- Du gehörst einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an
- Du hast deinen Hauptwohnsitz in Deutschland
Was sind staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften?
Die wohl bekanntesten sind die evangelische und katholische Kirche. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Liste veröffentlicht mit Religionsgemeinschaften, die Kirchensteuer einnehmen dürfen. Sie sind sogar nach Bundesland sortiert.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer hängt davon ab, wie viel du verdienst. Denn die Kirchensteuer berechnet sich anhand der Einkommensteuer, die du pro Jahr zahlen musst. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen ist, desto mehr Einkommensteuer zahlst du – und umso höher fällt auch die Kirchensteuer aus.
Kirchensteuer wird automatisch abgezogen
Wie berechnet sich die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent deiner Einkommensteuer. Wohnst du in Baden-Württemberg oder Bayern, liegt sie bei 8 Prozent.
Beispiel: Kirchensteuer berechnen
- 6.845 Euro x 0,09 = 616,06 Euro
Ergebnis: Pro Jahr zahlt Stefan Kirchensteuer in Höhe von 616,06 Euro.
Kirchensteuer bei Austritt aus der Kirche
Zahlst du Kirchensteuer, kannst du dich davon befreien lassen. Das geht aber nur auf einem Weg: Du musst aus der Kirchengemeinschaft austreten. Du bist dann also nicht länger Mitglied der Kirche.
Möchtest du aus der Kirche austreten und dir die Steuer sparen, genügt der Gang zum Standesamt oder Bürgerservice. Je nach Bundesland wird für den Kirchenaustritt eine Gebühr von 10 bis 60 Euro fällig.
Kirchenaustritt nachweisen
Wie viel spare ich bei Austritt aus der Kirche?
Wie viel du im Jahr des Austritts sparst, hängt davon ab, in welchem Monat du austrittst. Die Kirchensteuer ist nämlich ein Mal im Jahr fällig. Um jeden Monat, den du nicht Mitglied der Kirche warst, verringert sich deine Kirchensteuer jeweils zu 1/12. Die Steuerbefreiung beginnt nach Ablauf des Monats, in dem du ausgetreten bist.
Beispiel: Steuerersparnis bei Kirchenaustritt
- 6 x 51,34 Euro = 308,04 Euro.
Ergebnis: Im Jahr des Austritts spart Stefan 308,04 Euro.
Welche Vorteile habe ich bei einem Austritt aus der Kirche?
Das Hauptargument für einen Austritt aus der Kirche ist für die meisten sicherlich der Steuervorteil. Denn die Ersparnis fällt oft ziemlich üppig aus. Nicht nur die Steuer auf deinen Arbeitslohn wird dadurch weniger. Auch bei Kapitalerträgen musst du keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Welche Nachteile habe ich beim Kirchenaustritt?
Jede Goldmünze hat eine Kehrseite. Auch beim Austritt aus der Kirche gibt es einige Nachteile, die du abwägen solltest.
Bürokratischer Aufwand
Für den Austritt bleibt der Gang zum Standesamt oder Bürgerdienst nicht aus. Zusätzlich kommen noch die Bearbeitungsgebühren hinzu. Betrachtet man aber die Steuerersparnis, sind die Gebühren sicherlich leicht zu verschmerzen.
Trauung, Taufe & Co.
Es kann sein, dass kirchliche Trauungen, Taufen oder Totenmessen nach dem Kirchenaustritt nicht mehr (kostenlos) möglich sind. Oder dass die Patenschaft für ein Kind nicht übernommen werden kann. Das Pfarramt vor Ort entscheidet, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Sozialer Mehrwert der Kirche
Man darf nicht vergessen, dass Kirchen oft karitativ tätig sind und auch viel Gutes bewirken. Dafür werden Gelder benötigt, die auch von der Kirchensteuer kommen.
Sonderausgaben fallen teilweise weg
Bleibst du Mitglied in der Kirche, musst du zwar Steuern zahlen, kannst diese aber in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Ohne Kirchenzugehörigkeit fällt die Erstattung bei deiner jährlichen Steuererklärung also etwas kleiner aus.
Einschränkungen bei der Jobsuche
Kirchliche Arbeitgeber verlangen für eine Anstellung oft eine Mitgliedschaft. Trittst du aus der Kirche aus, verringert das deine Chancen den Job zu bekommen.
Für immer und ewig?
Erstattung der Kirchensteuer
Hast du in einem Jahr zu viel Einkommensteuer bezahlt, bekommst du über deine Steuererklärung auch eine Erstattung der Kirchensteuer. Aber pass auf: So wie du die gezahlte Kirchensteuer absetzen kannst, musst du auch Erstattungen in deiner Steuererklärung angeben. Durch die Erstattung verringert sich dann der Steuervorteil im nächsten Jahr.
Beispiel: Kirchensteuer-Erstattung in der Steuererklärung
In 2021 hat sie 650 Euro Kirchensteuer gezahlt. Nun macht Stefanie ihre Steuererklärung 2021. Da muss sie die Kirchensteuer-Erstattung abziehen:
- 650 Euro – 150 Euro = 500 Euro
Ergebnis: Stefanie darf in der Steuererklärung 2021 nur 500 Euro Kirchensteuer als Sonderausgaben eintragen.
Was ist ein Erstattungsüberhang?
In manchen Fällen kann es passieren, dass deine Erstattung höher ausfällt als die Kirchensteuer, die du in einem Jahr zahlen musst. Es bleibt nach Abzug der Kirchensteuer also ein Plus übrig. Das nennt man Erstattungsüberhang. Er tritt oft in dem Jahr nach einem Kirchenaustritt auf.
Mehr Steuern zahlen
Die Freude über einen Erstattungsüberhang bleibt nicht lange erhalten. Denn: Der positive Erstattungsbetrag wird zu deinem Gesamtbetrag der Einkünfte dazugerechnet – und darauf zahlst du wiederum Einkommensteuer.
Beispiel: Erstattungsüberhang
Ergebnis: In ihrer Einkommensteuererklärung für 2021 muss sie die 150 Euro also zusammen mit ihren anderen Einnahmen angeben. Auf den Gesamtbetrag wird dann die Einkommensteuer berechnet.
Erstattungsüberhang und Verlustvorträge
Hier muss man aufpassen! 2019 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Erstattungsüberhang nicht mit Verlusten aus vorigen Jahren verrechnet werden darf (vgl. IX R 34/17). Es kann also passieren, dass du wegen einer hohen Erstattung der Kirchensteuer Steuern zahlen musst, obwohl du einen Verlustvortrag angeben kannst.
Steuern sparen mit Spenden an die Kirche
Unabhängig von der Kirchensteuer kannst du auch mit deiner Spende an die Kirche mehr Geld über deine Steuererklärung zurückbekommen – auch dann, wenn du selbst ausgetreten bist. Wichtig ist, dass du für deine Spende einen Beleg hast.
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Was ist die Kirchensteuer-Kappung?
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer. Mit steigendem Einkommen steigt also auch die Steuer, die du zahlen musst. Um bei hohem Einkommen eine sehr hohe Kirchensteuer zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu begrenzen. Das nennt man Kirchensteuer-Kappung.
Für die Berechnung der Kirchensteuer zählt dann nicht mehr die Einkommensteuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Je nach Bundesland beträgt die gekappte Kirchensteuer 2,75 bis 4 Prozent.
Antrag stellen – ja oder Nein?
Ob du für die Kappung einen Antrag stellen musst, hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst:
- Ein Antrag ist erforderlich in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Eine automatische Kappung gibt es in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- In Bayern ist eine Kappung der Kirchensteuer nicht möglich
Antrag ist erforderlich
Ist für die Kappung ein Antrag erforderlich, reichst du ihn direkt bei deiner Landeskirche bzw. Diözese ein. Das geht aber erst, wenn du für das jeweilige Jahr bereits den Steuerbescheid erhalten hast. Den legst du dann einfach zu deinem Antrag.
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Kappung ist automatisch
Die Kappung erfolgt bei dir automatisch? Dann passiert das ab einer bestimmten Kappungsschwelle. Die Höhe hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab. Grundsätzlich ist die Schwelle erreicht, sobald die „normale“ Kirchensteuer höher ausfällt als die gekappte. Das passiert jedoch erst bei einem sehr hohen Einkommen von über 100.000 Euro.
Wenn deine Kirchensteuer bereits gekappt wurde, kannst du das natürlich auch im Programm angeben. So geht’s:
- Geh ins Thema Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuer und Kirchgeld
- Beantworte die Frage Wurde ein Antrag auf Kappung der Kirchensteuer gestellt? mit Ja
- Nun rechnet das Programm automatisch mit deiner gekappten Kirchensteuer weiter
Erlass der Kirchensteuer
In einigen Fällen ist es möglich, einen Teil der Kirchensteuer zu sparen. Und zwar beispielsweise bei Abfindungen oder wenn du deinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil verkaufst. Dann verzichtet die Kirche auf die Hälfte der Kirchensteuer.
Aber Achtung: Das passiert nicht automatisch! Damit deine Kirchensteuer erlassen wird, musst du das bei deiner Kirche beantragen. Allerdings sind die Kirchen nicht dazu verpflichtet, den Antrag auch zu bewilligen – einen Versuch ist es aber allemal wert.
Kirchensteuer für verstorbene Angehörige zahlen
Verstirbt ein Angehöriger, der vor dem Tod zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war, geht diese Pflicht auf den oder die Erben über. Wird dabei eine Nachzahlung berechnet, muss hier der Erbe ebenfalls einspringen.
Das Gute daran: Zahlst du für den Verstorbenen Kirchensteuer nach, kannst du diese ebenfalls in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. So hat bereits der BFH in 2016 entschieden (X R 43/13).
Was ist Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer. Es geht direkt an die Kirchengemeinde. Es gibt 2 Arten von Kirchgeld:
- allgemeines Kirchgeld
- besonderes Kirchgeld
Was ist allgemeines Kirchgeld?
Kirchenmitglieder mit einem geringen Einkommen müssen eigentlich keine Kirchensteuer zahlen. Und hier kommt das allgemeine Kirchgeld ins Spiel. Allgemeines Kirchgeld zahlen alle Mitglieder, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) liegt. Die Höhe des allgemeinen Kirchgelds beträgt je nach Einkommen zwischen 5 und 120 Euro pro Jahr.
Was ist besonderes Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld wird dann erhoben, wenn nur ein Ehepartner Mitglied in der Kirche ist und Kirchensteuer zahlt. Du kannst es – wie es auch bei Kirchensteuer der Fall ist – als Sonderausgabe in deine Steuererklärung eintragen.
Wann muss ich besonderes Kirchgeld zahlen?
Das besondere Kirchgeld wird erhoben, wenn:
- der Ehepartner, der Mitglied in der Kirche ist:
- kein eigenes Einkommen hat und somit gar keine Kirchensteuer zahlt
- oder ein kleines Einkommen hat, sodass die Kirchensteuer niedriger ausfällt als das besondere Kirchgeld
- beide Ehepartner eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgeben
Das gilt aber nur bei glaubensverschiedenen Ehen. Sind beide Ehepartner aus der Kirche ausgetreten, muss kein besonderes Kirchgeld gezahlt werden.
Beispiel: Muss besonderes Kirchgeld bezahlt werden?
Ergebnis: Da Stefans Kirchensteuer mit 616,06 Euro geringer ist, muss Stefan stattdessen das besondere Kirchgeld von 696 Euro pro Jahr zahlen.
Wie hoch ist besonderes Kirchgeld?
Die Höhe des besonderen Kirchgelds hängt von dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von dir und deinem Ehepartner ab:
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (in Euro) | Jährliches besonderes Kirchgeld (in Euro) |
---|---|
30.000 – 37.499 | 96 |
37.500 – 49.999 | 156 |
50.000 – 62.499 | 276 |
62.500 – 74.999 | 396 |
75.000 – 87.499 | 540 |
87.500 – 99.999 | 696 |
100.000 – 124.999 | 840 |
125.000 – 149.000 | 1.200 |
150.000 – 174.999 | 1.560 |
175.000 – 199.999 | 1.860 |
200.000 – 249.999 | 2.220 |
250.000 – 299.999 | 2.940 |
Ab 300.000 | 3.600 |
Zusammenveranlagung bei unterschiedlicher Glaubensrichtung
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Erhältst du Zinsen auf angelegtes Kapital, musst du darauf die sogenannte Abgeltungssteuer zahlen. Die gibt die Bank automatisch an das Finanzamt weiter. Doch damit nicht genug: Neben der Abgeltungsteuer wird auch Kirchensteuer einbehalten. Wie bei der Kirchensteuer auf den Arbeitslohn, liegt die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist aber nicht die Einkommensteuer, sondern die Abgeltungssteuer.
Kirchensteuer, die du wegen Kapitaleinkünften bezahlst, kannst du nicht mehr als Sonderausgaben absetzen. Grund dafür ist, dass die Kirchensteuer automatisch bei der Abgeltungssteuer angerechnet wird. So bezahlst du unterm Strich weniger Steuern auf deine Kapitalerträge.
Was gilt für glaubensverschiedene Ehepartner?
Du hast mit deinem Ehepartner zusammen Kapitalerträge, aber nur einer von euch muss Kirchensteuer zahlen? Dann gehen Banken bei der Berechnung der Steuer folgendermaßen vor:
Kirchensteuer in die Steuererklärung eintragen
Du willst deine Kirchensteuer wieder zurückbekommen? Mit WISO Steuer ist das kinderleicht! Gib einfach die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. WISO Steuer setzt die gezahlte Kirchensteuer automatisch an die richtige Stelle bei den Sonderausgaben.
Aber es geht sogar noch einfacher: Mit dem Steuer-Abruf holt WISO Steuer alle Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung automatisch vom Finanzamt ab und trägt sie in deine Steuererklärung ein. So sparst du dir das lästige Tippen – nur noch Angaben kontrollieren und fertig!
Lass deine Steuer automatisch ausfüllen
FAQ: Kirchensteuer und Kirchgeld
Wie viel bekomme ich von der Kirchensteuer zurück?
Warum muss ich die erstatte Kirchensteuer auch mit angeben?
Wird die Kirchensteuer automatisch in die Steuererklärung eingetragen?
Wann ist die Kirchensteuer als Sonderausgaben abzugsfähig?
Hol dir dein Geld zurück
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern