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Steuererklärung für Verstorbene

Die letzte Steuererklärung nach dem Tod

Wenn ein Angehöriger verstirbt, fallen viele Aufgaben rund um die Bestattung und das Erbe an. Nicht zu vergessen: Für das Jahr des Todes muss auch eine letzte Steuererklärung abgegeben werden. Diese Aufgabe geht an die Erben weiter. Doch wie wird eine Steuererklärung für Verstorbene gemacht? Wir fassen zusammen.

Kurz & knapp

  • Wenn die Abgabepflicht für den Verstorbenen besteht, muss die Steuererklärung auch für das Todesjahr abgegeben werden
  • Die Abgabepflicht geht auf den oder die Erben über
  • Die Erstattung oder Nachzahlung wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt
  • Der Datenabruf vom Finanzamt ist unter Umständen nicht möglich
  • Mit WISO Steuer kannst du bis zu 5 Steuererklärungen abgeben – du kannst ohne Zusatzkosten auch die deines verstorbenen Angehörigen machen

Muss eine Steuererklärung für Verstorbene abgegeben werden?

Hier dreht sich alles um die Frage: Ist die Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben. Egal, ob der Verstorbene selbstständig war oder Angestellter.

Wenn dein verstorbener Angehöriger beispielsweise Angestellter war und die Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hatte, kann es sein, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden muss. Aber sie kann dann freiwillig eingereicht werden. Bei den genannten Lohnsteuerklassen lohnt es sich dann auch oft.

Bei Rentnern besteht in der Regel eine Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.

Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, muss diese auch für das Todesjahr für den Angehörigen beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Abgabe freiwillig, kannst du auch darauf verzichten.

Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?

Die Aufgabe, die Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben, geht auf den oder die Erben über. Hier gibt es 2 Szenarien:

  • Du bist Alleinerbe: Du übernimmst die Abgabe der Steuererklärung. Das gilt auch oft bei nun verwitweten Ehepartnern. Im Jahr des Todes gibt man doch nochmal eine gemeinsame Steuererklärung ab.
  • Du bist Teil einer Erbengemeinschaft: Du stimmst dich mit den anderen Erben ab, wer die Abgabe der Steuererklärung übernimmt, denn das muss nur einer von euch tun.

Was gilt bei Ehepartnern?

Wenn dein Ehepartner verstorben ist, kannst du im Jahr des Todes nochmal eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. So kannst du auch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen und gegebenenfalls dadurch noch Steuern sparen.

Im Jahr darauf gibst du nur noch eine Steuererklärung für dich alleine ab. Nur für das Folgejahr gibt es ausnahmsweise auch nochmal den günstigeren Splittingtarif, das sogenannte Witwensplitting. So soll die neue Lebenssituation auch steuerlich ein wenig abgemildert werden.

Bis wann muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden?

Es gelten die regulären Fristen der Steuererklärung. Die Faustregel besagt, dass du die Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres vom Tod deines Angehörigen abgeben musst. Für die Steuererklärung 2022 gibt es bedingt durch das Corona-Steuerhilfegesetz eine Ausnahme: Sie muss spätestens am 30.09.2023 beim Finanzamt vorliegen.

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Hast du für den Verstorbenen bereits eine Steuererklärung abgegeben, wird oft eine Nachzahlung oder eine Erstattung für die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Im Erbfall steht nun auch noch die Erbschaftssteuer an. Da stellt sich die Frage: Haben Erbschaftssteuer und Einkommensteuer irgendwas miteinander zu tun?

Die Antwort lautet: Ja. Alles zu diesem Thema ist im § 10 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) festgelegt.

Nachzahlung bei der Einkommensteuer

Hast du bereits bei der Einkommensteuer eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten müssen, wird dir diese bei der Erbschaftssteuer angerechnet. Denn sie gehört zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. So wird das Vermögen deines verstorbenen Angehörigen nicht doppelt versteuert.

Erstattung bei der Einkommensteuer

Über eine Erstattung freut sich jeder. Denn dann gibt’s Geld zurück. Wenn du bei der Steuererklärung für den Verstorbenen vom Finanzamt eine Erstattung bekommen hast, kann die Freude eventuell nur kurz währen. Denn: Das Geld wird bei der Erbschaftsteuer zum sonstigen Erbe dazugerechnet.

Erst wenn du in der Summe über die Freibeträge kommst, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Erstattung der Einkommensteuer gehört zu dem sogenannten steuerpflichtigen Erwerb und wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. So sehen die Freibeträge aus:

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €

200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €
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Automatischer Datenabruf vom Finanzamt bei Verstorbenen

In der Regel kannst du die Daten, die dem Finanzamt von der Rente, vom Arbeitgeber, der Versicherung und Co. gemeldet wurden, abrufen und automatisch in die Steuererklärung eintragen lassen. Hat dein Angehöriger den Steuer-Abruf oder Datenabruf über ELSTER (auch VaSt genannt) bereits in den vergangenen Jahren eingerichtet, kannst du diese Funktion auch in der letzten Steuererklärung nutzen. Die Berechtigung ist weiterhin gültig.

Neuantrag nicht möglich

Ist der automatische Datenabruf noch nicht freigeschaltet, ist eine Antragsstellung nach dem Tod deines Angehörigen nicht mehr möglich. Warum? Diese Person kann nicht mehr aktiv die Zustimmung zum Abruf der persönlichen Daten erteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen lehnt das Finanzamt den Antrag also automatisch ab.

In diesem Fall musst du die Daten zur Rente, zu den Versicherungen und ähnlichem manuell eintippen. Am besten forderst du dazu bei den entsprechenden Institutionen die Jahresbescheinigungen an, falls sie dir nicht schon vorliegen.

FAQ: Steuererklärung für Verstorbene

Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen machen?

Wenn der Verstorbene verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben, geht diese Pflicht auf den oder die Erben über.
Am besten geht das mit WISO Steuer. So bekommst du alle Hilfen rund um die für dich neue Steuererklärung und kannst sogar für bis zu 5 Personen die Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
Wenn die Kosten verbunden mit dem Todesfall nicht durch den Nachlass gedeckt werden, kannst du sie von der Steuer absetzen. Aber: Das Erbe wird dabei gegengerechnet. Wenn du als Nichterbe die Kosten trägst, kannst du folgende Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden:

  • Kosten für den Sarg und die Überführung
  • Erwerb der Grabstätte
  • Blumen und Kränze
  • kirchliche Gebühren
  • Einäscherung
  • Bestattungsinstitut
  • Gebühren
  • Todesanzeige
Das hängt von der Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab. Normalerweise ist das der 31.07. Für die Steuererklärung 2022 hast du ausnahmsweise bis zum 30.09.2023 Zeit. Falls du aber aufgrund des Todesfalls die Fristen nicht einhalten kannst, lohnt sich oft ein Antrag auf Fristverlängerung direkt beim Finanzamt.
Ja, denn mit dem Erbe werden auch die Steuerschulden auf den oder die Erben übertragen. Sogar die fälligen Zinsen wegen verspäteter Abgaben der Steuererklärung musst du dann übernehmen. Im Notfall auch aus eigener Tasche.
Im Mantelbogen in Zeile 2. Einfacher geht es aber mit WISO Steuer, denn das Programm trägt dank Steuer-Abruf alles automatisch für dich ein – egal ob Elterngeld, Renten oder Mutterschaftsgeld. Spar dir lästiges Abtippen und stundenlanges Wälzen von unverständlichen Formularen
Ja, wenn du das Erbe ausschlägst, dann fallen alle Verantwortungen für dich weg. Das gilt auch für die Steuerschulden des Verstorbenen.

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