Wer seinen Job wegen Kündigung vom Arbeitgeber verliert, bekommt häufig eine Abfindung. Allerdings muss diese versteuert werden. Doch es gibt Tipps, wie möglichst viel Bares im eigenen Portemonnaie bleibt. Wie das funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig
- Versteuert wird das höhere Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz
- Wer geschickt vorgeht, kann aber Steuern sparen
- Mit WISO Steuer lassen sich die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die Steuererklärung eintragen
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber, die er an den Arbeitnehmer zahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Damit soll der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust und den künftigen Verdienstausfall entschädigt werden.
Allerdings ist auch nicht konkret geregelt, wie hoch eine Abfindung sein soll. Die Summe ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelbar.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Die Abfindungszahlung wird als Arbeitslohn mit der Einkommensteuer versteuert. Dafür wird also dein persönlicher Steuersatz zugrunde gelegt. Leider setzt hier die sogenannte Steuerprogression ein: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein Steuersatz. Und da eine Abfindung dein Einkommen erhöht, musst du so mehr Steuern zahlen.
Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert?
Die Abfindungszahlung wird als Arbeitslohn mit der Einkommensteuer versteuert. Dafür wird also dein persönlicher Steuersatz zugrunde gelegt. Leider setzt hier die Steuerprogression ein: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein Steuersatz. Und da eine Abfindung dein Einkommen erhöht, musst du so mehr Steuern zahlen.
Beispiel: Abfindung versteuern
So hoch ist seine Steuer ohne die Abfindung:
- 55.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
- Steuer: 13.244,00 Euro
So hoch ist seine Steuer mit Abfindung:
- 55.000 Euro Einkommen
- + 22.000 Euro gesamte Abfindung
- = 77.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
- Steuer: 22.941,05 Euro
Du hast aber die Möglichkeit, die Steuerlast nach unten zu drücken. Im Folgenden findest du dazu unsere Tipps.
Steuern bei der Abfindung sparen: 4 Tipps
Bei der Zahlung vom Arbeitgeber muss es sich um eine „echte“ Abfindung handeln, rückständigen Lohn oder Überstunden akzeptiert das Finanzamt dafür nicht. Gerade bei Abfindungen muss es auch zu einer sogenannten Zusammenballung von Arbeitslohn in einem Jahr kommen. Man muss also durch die Abfindung mehr erhalten, als man nur durch den normalen Arbeitslohn erhalten hätte. Erst dann greift der Steuervorteil.
1. Steuerermäßigung mit der Fünftelregelung
Die gute Nachricht: Abfindungen werden steuerlich zum Vorteil der Arbeitnehmer behandelt. Steuerlich zählt eine Abfindung zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften. Deshalb ist dafür eine Steuerermäßigung möglich: Mit der sogenannten Fünftelregelung wird die volle Summe versteuert, aber durch eine spezielle Steuervorschrift wirkt sich nur ein Fünftel auf den Steuersatz aus.
So funktioniert die Fünftelregelung:
2. Spareffekt bei Auszahlung im neuen Jahr
Neben der Fünftelregelung kann auch der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung beim Sparen helfen. Und zwar, wenn dein Arbeitsverhältnis zum Ende eines Jahres endet und die Abfindung erst im neuen Jahr ausbezahlt wird.
Wenn du nicht direkt einen neuen Job antrittst, hast du somit geringere Einkünfte im Folgejahr. Dadurch fällt auch die darauf ermittelte Steuerlast niedriger aus, weil du den steuerfreien Grundfreibetrag nutzen kannst.
3. Ausgaben vorziehen
Eine andere Möglichkeit, die Steuer zu reduzieren ist, deine Ausgaben clever zu verteilen. Ziehst du deine Kosten ins Jahr der Abfindung vor, kann das einen ähnlich extremen Effekt wie der Progressionsvorbehalt haben, dann allerdings steuersenkend.
Besonders könnten hier Altersvorsorgeaufwendungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken. Bei privaten Krankenversicherungen können beispielsweise bis zu 3 Jahresbeiträge im Voraus gezahlt werden.
4. Veranlagungsart ändern
Bist du verheiratet, kannst du durch die Veranlagungsart deine Steuerlast positiv beeinflussen. Ehepartner dürfen zwischen der Einzel- und Zusammenveranlagung wählen – also ob sie die Steuererklärung zusammen oder getrennt abgeben.
In Abfindungsjahren kann sich daher eine Günstigerprüfung lohnen. Wählst du zum Beispiel die Einzelveranlagung aus, kannst du so das Einkommen deines Ehepartners bei der Fünftelregelung heraushalten. Das Einkommen deines Ehepartners beeinflusst dann nämlich nicht die Steuerermäßigung.
Ein Plus für Ehepaare:
Abfindung versteuern: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Hat dein Arbeitgeber bereits bei der Abführung der Lohnsteuer die Fünftelregelung angewendet – dazu ist er in der Regel verpflichtet –, ist für dich die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Angaben dazu machst du unter „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ in der Anlage N der Steuererklärung.
Hat dein Arbeitgeber dagegen die Fünftelregelung nicht berücksichtigt, sondern die volle Lohnsteuer abgezogen, holst du dir die Steuerermäßigung über die Steuererklärung. Dafür gibst du einfach die Dateien aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein und das Finanzamt wendet die Fünftelregelung automatisch an, wenn sie für dich günstiger ist.
✅ Noch einfacher funktioniert das mit dem Steuer-Abruf: Damit musst du nicht deine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mühsam abtippen – WISO Steuer übernimmt sie ganz automatisch in deine Steuererklärung.
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FAQ: Abfindung versteuern
Muss ich bei Abfindung eine Steuererklärung abgeben?
Muss eine Abfindung versteuert werden?
Gibt es Möglichkeiten, 2022 Steuern bei der Abfindung zu sparen?
Wie hoch muss eine Abfindung sein?
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