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Fachliteratur absetzen

Wann sind die Kosten fĂŒr Fachliteratur steuerlich absetzbar?

Lebenslange Weiterbildung – in den meisten Berufen unabdingbar. Um immer auf dem Laufenden zu sein, bilden sich viele Arbeitnehmer mit Fachliteratur fort. Die Kosten hierfĂŒr sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Was die Voraussetzungen dafĂŒr sind, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Kosten fĂŒr BĂŒcher, die du fĂŒr deinen Beruf benötigst, kannst du als Werbungskosten absetzen
  • Bis zu einem Betrag von 110 Euro fordert das Finanzamt keine Nachweise
  • Auch FachbĂŒcher fĂŒr das Studium oder die Fortbildung können abgesetzt werden

Fachliteratur richtig absetzen

Wer FachbĂŒcher fĂŒr den Job kauft, kann damit Steuern sparen. Im Video zeigen wir, was fĂŒr die SteuererklĂ€rung wichtig ist.

Was kann ich als Fachliteratur absetzen?

Als Fachliteratur kannst du nur Medien absetzen, die im Zusammenhang mit dem ausgeĂŒbten TĂ€tigkeit stehen. Als Fachliteratur erkennt das Finanzamt an:

  • FachbĂŒcher mit rein fachlichen Informationen
  • Nachschlagewerke mit fachlichem Bezug
  • Fachzeitschriften
  • Fachzeitungen
  • Loseblattsammlungen
  • Elektronische Medien (zum Beispiel E-Books oder Online-Zeitschriften)
Experten Tipp

Fahrtkosten nicht vergessen

Auch die Fahrtkosten zum Kauf von Fachliteratur kannst du abziehen – mit 30 Cent je Kilometer.

Wann ist ein Buch ein Fachbuch?

Fachbuch ist nicht gleich Fachbuch. Denn auch wenn die Bezeichnung Fachbuch auf dem Beleg steht, reicht das dem Finanzamt noch lange nicht als Nachweis. Denn die Literatur muss sich eindeutig auf ein berufliches Aufgabengebiet spezialisieren – und damit rein fachliche Informationen enthalten. Meist ist das am Titel des Buches, spĂ€testens aber mit Blick auf das Inhaltsverzeichnis erkennbar.

Überzeuge das Finanzamt davon, dass du die Literatur nahezu ausschließlich beruflich verwendest. ErklĂ€re beispielsweise, wie du das Buch nutzt oder warum du gerade dieses Buch fĂŒr deinen Beruf brauchst.

Das ist nicht absetzbar

Allgemeinbildende Literatur und unterhaltende Medien zĂ€hlen in der Regel nicht zur Fachliteratur. Auch Tageszeitungen oder Magazine wie „Der Spiegel“ oder „Capital“ kannst du nicht absetzen.

Allgemeinbildende Literatur ist nur in AusnahmefĂ€llen absetzbar, wenn diese ausschließlich oder ĂŒberwiegend beruflich eingesetzt werden. Bei Lehrern ist das hĂ€ufig klar: Sie benötigen diese fĂŒr Unterricht sowie fĂŒr dessen Vor- und Nachbereitung. Im Zweifelsfall sind die Kosten mit dem beruflichen Anteil aufzuteilen.

Zeitschriften decken oft ein weites Themenfeld ab. Erhalten diese nicht nur berufsbezogene Informationen, erkennt das Finanzamt die Kosten oft nicht an. Mach hier die berufliche Nutzung klar, in dem du den Artikel ankreuzt, welcher fĂŒr dich beruflich wichtig war. Dann bist du auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt nachfragt.

Lexika sind nur dann abzugsfÀhig, wenn die darin stehenden Informationen fachspezifisch sind. Ein Brockhaus senkt deine Steuer somit nicht.

Brauche ich Nachweise fĂŒr die Fachliteratur?

Ja, bewahre Belege fĂŒr gekaufte Fachliteratur immer auf. Mit der SteuererklĂ€rung musst du sie nicht mitschicken, auf Nachfrage solltest du die Ausgaben aber gegenĂŒber dem Finanzamt nachweisen können. Achte darauf, dass Titel, Autor, Verlag oder Sachgebiet auf dem Beleg stehen. Am besten machst du mit der Steuer-Scan App ein Foto. Die App lĂ€dt dann alles direkt in deine SteuererklĂ€rung. So geht nichts verloren und du hast deine Belege gleich parat.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfĂŒgen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF fĂŒr deine SteuererklĂ€rung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Was passiert, wenn ich keine Nachweise habe?

Du hast keine Belege mehr ĂŒber den Kauf der Fachliteratur? Kein Problem. Denn es wird ein bestimmter Betrag deiner Ausgaben auch ohne Nachweis akzeptiert. Das ist die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Sie ist aber kein gesetzlich geregelter Pauschbetrag, einen rechtlichen Anspruch darauf hast du daher nicht.

Information zum Thema

So viel ist ohne Nachweis absetzbar

Die meisten FinanzĂ€mter akzeptieren dabei bis zu 103 Euro bei den Werbungskosten in der SteuererklĂ€rung. In Baden-WĂŒrttemberg liegt die Grenze sogar bei 110 Euro. In Sachsen hingegen werden gar keine Kosten ohne Belege anerkannt.

Auch gilt diese Grenze fĂŒr Arbeitsmittel im Allgemeinen. Hast du die 103 Euro bereits bei anderen Arbeitsmitteln genutzt? Dann solltest du die Kosten fĂŒr deine Fachliteratur auf Nachfrage belegen können.

Wie trage ich Fachliteratur in die SteuererklÀrung ein?

Die Kosten fĂŒr Fachliteratur kannst du als Arbeitsmittel absetzen. Am besten erledigst du das mit WISO Steuer, denn die Software unterstĂŒtzt dich mit vielen Tipps. Übrigens: WISO Steuer trĂ€gt fĂŒr dich automatisch die 103 Euro ein, die das Finanzamt ohne Nachweis akzeptiert.

In WISO Steuer gibst du deine Ausgaben einfach unter: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und PensionÀre Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstiges > Fachliteratur

Fachliteratur absetzen Screenshot

Kann ich Fachliteratur auch im Studium absetzen?

Ja. Die SteuererklĂ€rung fĂŒr Studenten lohnt sich. Denn sie können Ausgaben rund um Fachliteratur absetzen – und davon haben sie ja meist nicht gerade wenig. Sammle daher alle Belege rund um Fachliteratur fĂŒr dein Studium. So setzt du das in der SteuererklĂ€rung ab:

Über Werbungskosten kannst du deutlich mehr von deinen Studienkosten absetzen. Hier ist auch der Verlustvortrag möglich.

Hast du aktuell keine BeschÀftigung, kannst du trotzdem deine Fachliteratur absetzen. HÀltst du dich beruflich auf dem Laufenden, kannst du deine Kosten als vorab entstandene Werbungskosten in der SteuererklÀrung angeben.

SchulbĂŒcher der Kinder absetzen – geht das?

Jedes Schuljahr werden sie erneut fĂ€llig: neue SchulbĂŒcher fĂŒr die Kleinen. Da wĂ€re es doch praktisch, wenn man die Kosten auch von der Steuer absetzen könnte! Doch das geht leider nicht. Denn die Ausgaben stellen sogenannte Kosten der privaten LebensfĂŒhrung dar – und sind damit steuerlich nicht relevant. Gleiches gilt fĂŒr weitere Schulausgaben wie MĂ€ppchen, Ranzen, Hefte und Stifte.

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