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Fachliteratur absetzen

Wann sind die Kosten für Fachliteratur steuerlich absetzbar?

Lebenslange Weiterbildung – in den meisten Berufen unabdingbar. Um immer auf dem Laufenden zu sein, bilden sich viele Arbeitnehmer mit Fachliteratur fort. Die Kosten hierfür sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Was die Voraussetzungen dafür sind, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Kosten für Bücher, die du für deinen Beruf benötigst, kannst du als Werbungskosten absetzen
  • Bis zu einem Betrag von 110 Euro fordert das Finanzamt keine Nachweise
  • Auch Fachbücher für das Studium oder die Fortbildung können abgesetzt werden

Fachliteratur richtig absetzen

Wer Fachbücher für den Job kauft, kann damit Steuern sparen. Im Video zeigen wir, was für die Steuererklärung wichtig ist.

Was kann ich als Fachliteratur absetzen?

Als Fachliteratur kannst du nur Medien absetzen, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Tätigkeit stehen. Als Fachliteratur erkennt das Finanzamt an:

  • Fachbücher mit rein fachlichen Informationen
  • Nachschlagewerke mit fachlichem Bezug
  • Fachzeitschriften
  • Fachzeitungen
  • Loseblattsammlungen
  • Elektronische Medien (zum Beispiel E-Books oder Online-Zeitschriften)
Experten Tipp

Fahrtkosten nicht vergessen

Auch die Fahrtkosten zum Kauf von Fachliteratur kannst du abziehen – mit 30 Cent je Kilometer.

Wann ist ein Buch ein Fachbuch?

Fachbuch ist nicht gleich Fachbuch. Denn auch wenn die Bezeichnung Fachbuch auf dem Beleg steht, reicht das dem Finanzamt noch lange nicht als Nachweis. Denn die Literatur muss sich eindeutig auf ein berufliches Aufgabengebiet spezialisieren – und damit rein fachliche Informationen enthalten. Meist ist das am Titel des Buches, spätestens aber mit Blick auf das Inhaltsverzeichnis erkennbar.

Überzeuge das Finanzamt davon, dass du die Literatur nahezu ausschließlich beruflich verwendest. Erkläre beispielsweise, wie du das Buch nutzt oder warum du gerade dieses Buch für deinen Beruf brauchst.

Das ist nicht absetzbar

Allgemeinbildende Literatur und unterhaltende Medien zählen in der Regel nicht zur Fachliteratur. Auch Tageszeitungen oder Magazine wie „Der Spiegel“ oder „Capital“ kannst du nicht absetzen.

Allgemeinbildende Literatur ist nur in Ausnahmefällen absetzbar, wenn diese ausschließlich oder überwiegend beruflich eingesetzt werden. Bei Lehrern ist das häufig klar: Sie benötigen diese für Unterricht sowie für dessen Vor- und Nachbereitung. Im Zweifelsfall sind die Kosten mit dem beruflichen Anteil aufzuteilen.

Zeitschriften decken oft ein weites Themenfeld ab. Erhalten diese nicht nur berufsbezogene Informationen, erkennt das Finanzamt die Kosten oft nicht an. Mach hier die berufliche Nutzung klar, in dem du den Artikel ankreuzt, welcher für dich beruflich wichtig war. Dann bist du auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt nachfragt.

Lexika sind nur dann abzugsfähig, wenn die darin stehenden Informationen fachspezifisch sind. Ein Brockhaus senkt deine Steuer somit nicht.

Brauche ich Nachweise für die Fachliteratur?

Ja, bewahre Belege für gekaufte Fachliteratur immer auf. Mit der Steuererklärung musst du sie nicht mitschicken, auf Nachfrage solltest du die Ausgaben aber gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Achte darauf, dass Titel, Autor, Verlag oder Sachgebiet auf dem Beleg stehen. Am besten machst du mit der Steuer-Scan App ein Foto. Die App lädt dann alles direkt in deine Steuererklärung. So geht nichts verloren und du hast deine Belege gleich parat.

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Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!
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Was passiert, wenn ich keine Nachweise habe?

Du hast keine Belege mehr über den Kauf der Fachliteratur? Kein Problem. Denn es wird ein bestimmter Betrag deiner Ausgaben auch ohne Nachweis akzeptiert. Das ist die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Sie ist aber kein gesetzlich geregelter Pauschbetrag, einen rechtlichen Anspruch darauf hast du daher nicht.

Information zum Thema

So viel ist ohne Nachweis absetzbar

Die meisten Finanzämter akzeptieren dabei bis zu 103 Euro bei den Werbungskosten in der Steuererklärung. In Baden-Württemberg liegt die Grenze sogar bei 110 Euro. In Sachsen hingegen werden gar keine Kosten ohne Belege anerkannt.

Auch gilt diese Grenze für Arbeitsmittel im Allgemeinen. Hast du die 103 Euro bereits bei anderen Arbeitsmitteln genutzt? Dann solltest du die Kosten für deine Fachliteratur auf Nachfrage belegen können.

Wie trage ich Fachliteratur in die Steuererklärung ein?

Die Kosten für Fachliteratur kannst du als Arbeitsmittel absetzen. Am besten erledigst du das mit WISO Steuer, denn die Software unterstützt dich mit vielen Tipps. Übrigens: WISO Steuer trägt für dich automatisch die 103 Euro ein, die das Finanzamt ohne Nachweis akzeptiert.

In WISO Steuer gibst du deine Ausgaben einfach unter: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstiges > Fachliteratur

Fachliteratur absetzen Screenshot

Kann ich Fachliteratur auch im Studium absetzen?

Ja. Die Steuererklärung für Studenten lohnt sich. Denn sie können Ausgaben rund um Fachliteratur absetzen – und davon haben sie ja meist nicht gerade wenig. Sammle daher alle Belege rund um Fachliteratur für dein Studium. So setzt du das in der Steuererklärung ab:

Über Werbungskosten kannst du deutlich mehr von deinen Studienkosten absetzen. Hier ist auch der Verlustvortrag möglich.

Hast du aktuell keine Beschäftigung, kannst du trotzdem deine Fachliteratur absetzen. Hältst du dich beruflich auf dem Laufenden, kannst du deine Kosten als vorab entstandene Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Schulbücher der Kinder absetzen – geht das?

Jedes Schuljahr werden sie erneut fällig: neue Schulbücher für die Kleinen. Da wäre es doch praktisch, wenn man die Kosten auch von der Steuer absetzen könnte! Doch das geht leider nicht. Denn die Ausgaben stellen sogenannte Kosten der privaten Lebensführung dar – und sind damit steuerlich nicht relevant. Gleiches gilt für weitere Schulausgaben wie Mäppchen, Ranzen, Hefte und Stifte.

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