GEZ von der Steuer absetzen – geht das?

Wann du den Rundfunkbeitrag absetzen kannst

Viele Haushalte zahlen den Rundfunkbeitrag nur ungern. Umso interessanter ist die Frage, ob dieser steuerlich absetzbar ist. Wir erklären, wann das möglich ist und was es zu beachten gilt.

Kurz & knapp

  • Privat gezahlte Rundfunkbeiträge sind grundsätzlich nicht absetzbar
  • Arbeitnehmer können GEZ-Beiträge bei einem häuslichen Arbeitszimmer oder einer Zweitwohnung (teilweise) absetzen
  • Bei Selbstständigen gehören die Kosten zu den Betriebsausgaben

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Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?

Mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) werden die öffentlich-rechtlichen Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten finanziert. Jeder Haushalt muss dafür 18,36 Euro pro Monat zahlen.

Information zum Thema

Gut zu wissen: Die Beitragshöhe ist in Bewegung

Aktuell bleibt es bei 18,36 Euro pro Monat. Die für 2025 geplante Erhöhung auf 18,94 Euro wurde von den Ländern blockiert – dagegen haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt (1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24). Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber am 23.6.2026.

 

Unabhängig davon hat die KEF vorgeschlagen, den Beitrag ab dem 1.1.2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Für deine Steuererklärung gilt: Maßgeblich ist immer der Betrag, den du im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlt hast.

Die meisten Haushalte müssen die Rundfunkgebühren in voller Höhe zahlen. Daher stellt sich hier die Frage, ob man dafür bei der Steuererklärung einen Bonus bekommt. Hier gelten unterschiedliche Regelungen.

Der Rundfunkbeitrag für deine private Hauptwohnung ist nach aktueller Rechtslage nicht absetzbar.

⚖️ Allerdings läuft seit 2026 ein Musterverfahren, das genau diese Frage überprüfen soll: Ob der Rundfunkbeitrag künftig auch für Privatpersonen allgemein absetzbar sein wird, klärt derzeit ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (1 K 67/26). Der Ausgang ist noch offen. Wir halten dich auf dem Laufenden.

Ausnahmen möglich

Es gibt aber zwei berufliche Ausnahmen, in denen das Finanzamt den Beitrag als Werbungskosten akzeptiert: das häusliche Arbeitszimmer und die berufliche Zweitwohnung.

1. Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer

Hast du ein Arbeitszimmer zu Hause, kannst du die Rundfunkgebühren anteilig absetzen.

Entscheidend ist seit 2023 eine Voraussetzung:

Das Finanzamt erkennt die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers nur an, wenn dieses den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Das trifft vor allem auf Menschen zu, die dauerhaft fast ausschließlich von zu Hause arbeiten. Außerdem muss es sich um einen abgeschlossenen Raum handeln, den du nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, hast du ein Wahlrecht:

  • Tatsächliche Kosten: Du setzt die Rundfunkgebühren anteilig an – abhängig von der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche (inklusive Arbeitszimmer).
  • Jahrespauschale von 1.260 Euro: Damit sind sämtliche Arbeitszimmer-Kosten bereits abgegolten – der Rundfunkbeitrag lässt sich dann nicht zusätzlich ansetzen.

Beispiel (tatsächliche Kosten):

Du hast eine 120 m² Wohnung mit einem Arbeitszimmer von 15 m². So ermittelst du den anteiligen Rundfunkbeitrag:

  • 15 m² ÷ 120 m² = 12,5 % → 12,5 % von 220,32 Euro (Jahresbeitrag) = 27,54 Euro
Achtung Icon

Wichtig für die meisten Arbeitnehmer

Ist dein Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt deiner Tätigkeit – etwa weil du zusätzlich ins Büro fährst –, kannst du den Rundfunkbeitrag nicht mehr anteilig absetzen. Dann bleibt nur die Homeoffice-Tagespauschale von 6 Euro pro Arbeitstag (maximal 1.260 Euro im Jahr). Auch sie deckt alle Kosten pauschal ab; der Rundfunkbeitrag ist darin enthalten.

2. Berufliche Zweitwohnung

Auch an deinem beruflich genutzten Zweitwohnsitz wurde bis 2018 der Rundfunkbeitrag kassiert. Doch seit Juli 2018 ist das nicht mehr verpflichtend, wenn du ihn bereits an deinem Hauptwohnsitz bezahlst. Du kannst dich für die Zweitwohnung befreien lassen.

Hast du die GEZ-Gebühr trotzdem überwiesen, kannst du sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abziehen. Es gilt für alle Unterkunftskosten (inklusive Rundfunkbeitrag) ein Maximalbetrag von 1.000 Euro monatlich.

Wo werden Rundfunkgebühren in der Steuererklärung eingetragen?

In der Steuererklärung gehören die Kosten von Arbeitnehmern in die Anlage N. In WISO Steuer ist das der Abschnitt:

Berufliche Angaben> Ausgaben (Werbungskosten)

Du musst dich also nicht durch die amtlichen Formulare arbeiten: WISO Steuer fragt die Angaben in verständlicher Sprache ab, trägt sie an der richtigen Stelle der Anlage N ein und prüft im Hintergrund, ob sich der Abzug für dich überhaupt lohnt. Den anteiligen Betrag fürs Arbeitszimmer berechnest du dabei nicht selbst – das übernimmt das Programm anhand der Wohn- und Arbeitszimmerfläche.

Rundfunkbeitrag (GEZ) absetzen als Selbstständiger: Das gilt

Einfacher hast du es als Unternehmer (selbstständig oder gewerblich). Die Rundfunkbeiträge können zu deinen Betriebsausgaben gehören. Dann werden sie komplett von deinem Gewinn abgezogen, sodass du unterm Strich weniger Steuern zahlen musst. Voraussetzung ist, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind.  Nutzt du ein externes Büro, handelt es sich um eine beitragspflichtige Betriebsstätte.

Befindet sich dein Arbeitsort jedoch innerhalb deiner bereits beitragspflichtigen Privatwohnung, fällt rundfunkbeitragsrechtlich in der Regel kein zusätzlicher Betriebsstättenbeitrag an.

FAQ: Rundfunkbeitrag (GEZ) von der Steuer absetzen

Nein. Rein privat gezahlte Rundfunkbeiträge erkennt das Finanzamt nicht an. Absetzbar sind sie nur bei beruflichem Bezug – etwa über ein häusliches Arbeitszimmer, eine berufliche Zweitwohnung oder als Betriebsausgabe.
Der Beitrag liegt weiterhin bei 18,36 Euro pro Monat (220,32 Euro im Jahr) und wird pro Wohnung erhoben. Eine Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 ist im Gespräch, aber noch nicht beschlossen.
Du teilst die Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtwohnfläche und wendest den Prozentsatz auf den Jahresbeitrag von 220,32 Euro an. Beispiel: 15 m² von 120 m² = 12,5 % → 27,54 Euro. Das gilt nur, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist und du die tatsächlichen Kosten ansetzt.
Nein. Die Tagespauschale (6 Euro/Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr) und die Jahrespauschale (1.260 Euro) decken sämtliche Kosten pauschal ab. Der Rundfunkbeitrag lässt sich daneben nicht gesondert geltend machen.
Nein. Seit Juli 2018 musst du für die Zweitwohnung keinen separaten Beitrag zahlen, wenn du ihn bereits am Hauptwohnsitz entrichtest. Hast du ihn dennoch gezahlt, kannst du ihn im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
Möglich ist das: Du kannst den Beitrag in deiner Steuererklärung angeben, gegen den voraussichtlichen Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen und dabei unter Verweis auf das Musterverfahren (1 K 67/26) das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragen. So bleibt dein Fall offen, falls das Gericht zugunsten der Kläger entscheidet. Rechne aber nicht fest damit: Das Finanzamt wird den Abzug nach aktueller Rechtslage ablehnen, und ob die Klage Erfolg hat, ist offen – ein positiver Ausgang ist eher unwahrscheinlich.

Quellen: § 4 EStG (Einkommensteuergesetz), BMF-Schreiben vom 15.8.2023 (IV C 6 – S 2145/19/10006, BStBl I 2023, 1551), Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

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