Altersentlastungsbetrag

Auch bei Kapitaleinkünften?

Angst vor dem Alter? Nicht im Steuerrecht! Denn hier wartet ein besonderer Vorteil: der Altersentlastungsbetrag. Alle ab 64 Jahren, die positive Einkünfte erzielen, können sich über diesen Steuerbonus freuen. Was genau der Altersentlastungsbetrag ist und wie Rentner mehr Geld auf dem Konto behalten, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag für alle ab 64 Jahren
  • Einkünfte (außer Leibrenten und Versorgungsbezüge) bleiben bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei
  • Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt von Ihrem Geburtsjahr und der Höhe Ihrer Einkünfte ab

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Häufig verdienen sich Menschen auch nach dem 64. Lebensjahr noch etwas Geld zur Rente dazu. Ob nun ein Nebenjob, Vermietung von Immobilien, Kapitalerträge oder eine selbstständige Tätigkeit — all das führt zu steuerpflichtigen Einkünften. Ab dem 64. Lebensjahr wird für Sie der Altersentlastungsbetrag festgesetzt. Das ist ein Freibetrag, bis zu dem deine Einkünfte steuerfrei bleiben. Dieser Freibetrag wird von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sodass nur noch auf den reduzierten Teil Steuern erhoben werden.

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen: Leibrenten und sonstige Versorgungsbezüge sind von diesem Freibetrag ausgenommen. Wer seine Einkünfte also nur aus Rente oder Pension bezieht, profitiert nicht vom Altersentlastungsbetrag. Voll besteuerte Renten wie Riester- oder Betriebsrenten fließen jedoch in die Berechnung des Freibetrags ein.

Muss ich den Altersentlastungsbetrag beantragen?

Den Altersentlastungsbetrag musst du nicht beantragen. Sobald du Anspruch auf den Freibetrag hast, berücksichtigt das Finanzamt ihn automatisch. Du musst auch die Höhe weder selbst ausrechnen, noch den Freibetrag in deine Steuererklärung eintragen. Auch das übernimmt das Finanzamt für dich.

Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

Die Höhe des Altersentlastungsbetrages richtet sich nach dem Kalenderjahr, nachdem du das 64. Lebensjahr vollendet hast, und der Höhe deiner begünstigten Einkünfte. Je nachdem, wann du das 64. Lebensjahr beendest, wird für dich der entsprechende Prozentsatz festgelegt, der dann dein ganzes Leben lang unverändert bleibt. Allerdings gibt es auch hier einen Höchstbetrag. Folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Prozentsätze und Höchstbeträge:

Kalenderjahr nach der Vollendung des 64. LebensjahresAnteil Ihrer Einkünfte (in Prozent)Höchstbetrag
(in Euro)
200540,001.900
200638,41.824
200736,81.748
200835,21.672
200933,61.596
201032,01.520
201130,41.444
201228,81.368
201327,21.292
201425,61.216
201524,01.140
201622,41.064
201720,8988
201819,2912
201917,6836
202016,0760
202115,2722
202214,4684
202313,6646
202412,8608
202512,0570
202611,2532
202710,4494
20289,6456
20298,8418
20308,0380
20317,2342
20326,4304
20335,6266
20344,8228
20354,0190
20363,2152
20372,4114
20381,676
20390,838
20400,00

Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres — was bedeutet das?

Du bekommst den Altersentlastungsbetrag leider nicht ab dem Tag, an dem du deinen 64. Geburtstag feierst. Erst im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt das Finanzamt den Freibetrag. Wichtig dabei ist, dass tatsächlich nicht dein Geburtstag zählt, sondern der Tag davor — also der letzte Tag Ihres 64. Lebensjahres.

Beispiel Rentner

Beispiel: Vollendung des 64. Lebensjahres

Stefanie wird am 01.01.2021 64 Jahre alt. Der letzte Tag ihres 64. Lebensjahres ist der 31.12.2020. Das darauffolgende Jahr ist entsprechend 2021 und dann hat sie auch Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.

Stefan wird hingegen am 02.01.2021 64 Jahre alt. Der letzte Tag seines 64. Lebensjahres liegt am 01.01.2021. Das darauffolgende Kalenderjahr, indem ihm der Freibetrag das erste Mal angerechnet wird, ist folglich 2022. Er muss also noch fast ein Jahr warten, bis er vom Freibetrag profitiert.

Wie genau wird der Freibetrag berechnet?

Die Berechnung des Altersentlastungsbetrages erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Zunächst wird Ihr Bruttolohn ermittelt. Darunter fällt das, was du in einem Jahr aus nicht selbstständiger Arbeit verdient hast. Bist du kein Arbeitnehmer, entfällt dieser Schritt für dich.
  2. Im nächsten Schritt werden deine positiven Einkünfte addiert. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit etc. Es geht hier jedoch um die reinen Gewinne, also nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
  3. Diese Summe wird mit deinem individuellen Prozentsatz verrechnet.
  4. Abschließend wird geprüft, ob das Ergebnis den Höchstbetrag übersteigt. Falls ja, bekommst du den Altersentlastungsbetrag nur in Höhe des Höchstbetrages.

Beispiel Rentnerin

Beispiel: Altersentlastungsbetrag

Stefanie erhält ab dem Jahr 2020 den Altersentlastungsbetrag. Ihr Prozentsatz liegt bei 16 Prozent, der Höchstbetrag bei 760 Euro. In Ihrem Teilzeitjob verdient sie im Jahr 2020 20.000 Euro brutto und hat positive Mieteinkünfte (abzüglich Werbungskosten) von 7.500 Euro.

Der Gesamtbetrag ihrer positiven Einkünfte (Bruttolohn + Mieteinkünfte) liegt bei 27.500 Euro.

Da sie erst seit 2020 den Freibetrag erhält, liegt der Prozentsatz bei 16 Prozent. Daraus berechnet sich:

  • 27.500 x 16 Prozent = 4.400 Euro

Der Betrag übersteigt jedoch den Höchstbetrag von 760 Euro. Von Stefanies Gesamteinkünften zieht das Finanzamt für die Berechnung der Steuer also nur 760 Euro ab.

Altersentlastungsbetrag für jeden Partner gesondert

Der Altersentlastungsbetrag ist personengebunden. Du kannst ihn also nicht auf andere Personen, wie beispielsweise deinen Ehepartner, übertragen. Auch wenn du mit deinem Ehepartner zusammenveranlagt wirst, wird der Altersentlastungsbetrag für jeden Partner gesondert ermittelt. Eine automatische Berücksichtigung des doppelten Entlastungsbetrags, wie etwa bei der Sonderausgabenpauschale, gibt es nicht.

Altersentlastungsbetrag wird stufenweise abgebaut

Je jünger Sie sind, desto niedriger ist Ihr Altersentlastungsbetrag. Denn der Entlastungsbetrag wird stufenweise abgebaut – und zwar jährlich um 1,6 Prozent (2005 bis 2019) bzw. 0,8 Prozent (2020 bis 2040). Für die Jahrgänge ab 1975, die ab 2040 Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag hätten, entfällt er dann vollständig.

Altersentlastungsbetrag und Kapitalerträge

Gewinne aus Kapitalerträgen wie etwa Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 Prozent deines Gewinns. Sobald deine Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterliegen, werden sie beim Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt (FG München, Urteil vom 06.06.2014, 8 K 2051/12).

Anders sieht es jedoch aus, wenn du eine Günstigerprüfung beantragst und diese ergibt, dass dein persönlicher Steuersatz vorteilhafter für dich ist. Das ist der Fall, wenn er unter 25 Prozent liegt. Für deine Kapitalerträge gilt dann dein persönlicher Steuersatz — und fließen in die Berechnung des Altersentlastungsbetrages mit ein.

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Quelle: BMF